Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603120023
(PDF - 7 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Industrieholz nicht pauschal aus der Biomassedefinition, RED III Definitionen schärfen und Marktbedingungen berücksichtigen
Das Hauptstadtbüro Bioenergie lehnt den Referentenentwurf des BMWE zur zweiten Änderung der Biomasseverordnung ab, da er Sägerundholz, Furnierrundholz, Rundholz in Industriequalität sowie Stümpfe und Wurzeln pauschal aus der Biomassedefinition ausschließt und damit deren energetische Nutzung faktisch beendet. Dies gefährde Förderfähigkeit, Brennstoffverfügbarkeit und Investitionssicherheit. Gefordert werden RED-III-konforme, markt- und waldbezogene Definitionen, eine differenzierte Regelung für unvermeidbar anfallende Stümpfe und Wurzeln sowie Bestandsschutz für bestehende Anlagen. Zudem soll § 2 Abs. 4 BiomasseV beibehalten werden, um Förderlücken zu vermeiden.
Bereitgestellt von:
Hauptstadtbüro Bioenergie (R000826)
am
01.07.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.12.2025 an:
-
Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Allgemeine Energiepolitik [alle SG hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]