Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603250061 (PDF - 7 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Industrieholz nicht pauschal aus der Biomassedefinition, RED III Definitionen schärfen und Marktbedingungen berücksichtigen

Das Hauptstadtbüro Bioenergie lehnt den Referentenentwurf des BMWE zur zweiten Änderung der Biomasseverordnung ab, da er Sägerundholz, Furnierrundholz, Rundholz in Industriequalität sowie Stümpfe und Wurzeln pauschal aus der Biomassedefinition ausschließt und damit deren energetische Nutzung faktisch beendet. Dies gefährde Förderfähigkeit, Brennstoffverfügbarkeit und Investitionssicherheit. Gefordert werden RED-III-konforme, markt- und waldbezogene Definitionen, eine differenzierte Regelung für unvermeidbar anfallende Stümpfe und Wurzeln sowie Bestandsschutz für bestehende Anlagen. Zudem soll § 2 Abs. 4 BiomasseV beibehalten werden, um Förderlücken zu vermeiden.

Bereitgestellt von:
Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE (R000788) am 25.03.2026

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Referentenentwurf des BMWE zur zweiten Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung Datum des Referentenentwurfs: 24.11.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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