Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (20)
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Änderung Bundesjagdgesetz
Aktiv vom 26.09.2024 bis 24.02.2026
- Angegeben von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Osterholz e. V. am 26.09.2024
- Beschreibung: Es wird aus verschiedenen Gründen die Änderung des Bundesjagdgesetzes angestrebt, u.a. hinsichtlich des Wolfsmanagements
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Bundesjagdgesetz
Aktiv vom 26.07.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Es wird aus verschiedenen Gründen die Änderung des Bundesjagdgesetzes angestrebt, u.a. hinsichtlich des Wolfsmanagements
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Bauernverband e.V. am 06.03.2026
- Beschreibung: Anpassung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Hinblick auf die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht. Der Entwurf stellt einen entscheidenden Schritt für ein praxistaugliches und rechtssicheres Wolfsmanagement dar. Der DBV begrüßt ausdrücklich die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht sowie die vorgesehenen Sonderregelungen für die Bejagung und das Bestandsmanagement. Damit wird eine langjährige Forderung des Berufsstandes erfüllt, die für den Erhalt der Weidetierhaltung und die Sicherung der Kulturlandschaft unverzichtbar ist. Die vorgesehene Regelung schafft höhere Rechtsklarheit als die bisherigen Regelungen und bietet Raum für eine effektive Umsetzung der europäischen Vorgaben unter Berücksichtigung der praktischen Erfordernisse.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Entwurf eines Ersten Gesetzes des BMLEH und des BMUKN vom 14. November 2025 zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer am 24.02.2026
- Beschreibung: Zweck ist, die inhaltliche Regelungen zu Managementplänen und zur Problemwolfentnahme rechtssicher, effektiv und ohne weitere behördliche Zwischenschritte mit Erlass des Gesetzes anwendbar zu machen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 06.11.2025
- Beschreibung: Der NABU kritisiert die geplante Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht. Er verweist auf die Verpflichtung zur Wahrung der engen unionsrechtlichen Vorgaben, die auch für Arten des Anhang V FFH-RL gelten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V. am 08.08.2024
- Beschreibung: Es wird aus verschiedenen Gründen die Änderung des Bundesjagdgesetzes angestrebt, u.a. hinsichtlich des Wolfsmanagements
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Herausnahme angebl. grundsätzlich nicht vor Wölfen schützbarer Geländeformen aus Neufassung BJagdG
Aktiv vom 02.03.2026 bis 23.03.2026
- Angegeben von: BUND Naturschutz in Bayern e.V. am 02.03.2026
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass „in manchen Regionen ein präventiver Herdenschutz aufgrund der geografischen Gegebenheiten, wie z. B. Hangneigung, Bodenbeschaffenheit, Einsprungmöglichkeiten oder Lage an Gewässern, nicht möglich oder nicht zumutbar“ sei. Den „zuständigen Behörden“ soll daher erlaubt werden, pauschal ganze „Weidegebiete (zu) bestimmen, in denen eine Bejagung des Wolfs auch bei einem ungünstigen Erhaltungszustand der Tierart Wolf zulässig“ ist (§22d Abs. 4 Satz. 3). In der Folge könnte bspw. der gesamte Alpenraum zur Abschusszone für Wölfe erklärt werden, unabhängig vom Erhaltungszustand. Diese pauschale und vage Definition soll aus dem Entwurf entfernt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3546
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
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BT-Drs. 21/3546
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. am 16.02.2026
- Beschreibung: AnschreibenGegenstand der Interessenvertretung ist die Änderung des Gesetzentwurfs zum Bundesjagdgesetz zur Einführung eines Bestandsmanagements für den Wolf. Ziel ist die Aufnahme einer generellen Entnahmequote von 40 % des Jahreszuwachses, die Erweiterung der Definition von Weidegebieten auf grünlandbetonte Regionen, die Übertragung der Zuständigkeit für Managementpläne auf die Länder sowie die rechtssichere und unbürokratische Ausgestaltung der Problemwolfentnahme, insbesondere ohne verpflichtenden genetischen Nachweis und mit eigenständigen Regelungen für Entnahmen in der Schonzeit.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3546
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
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BT-Drs. 21/3546
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Jagdverband am 30.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung des Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag zur Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht (Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3546
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
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BT-Drs. 21/3546
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: WWF Deutschland am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Schutzstatus des Wolfs in den Anhängen der europäischen FFH-Richtlinie ist trotz breiter Kritik heruntergesetzt worden. Nun muss es darum gehen, bei der nationalen rechtlichen Umsetzung einen hohen Artenschutzstandard zu wahren.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 16.04.2026
- Beschreibung: Klarstellung, dass die neuen Regelungen des BJagdG dem BNatSchG vorgehen und damit seitens der Bundesländer für deren Landesjagdgesetze eine Abweichungskompetenz gegeben ist. Entwurf hebt auch auf Schadensabwehr ab und geht damit über eine 1 zu 1-Umsetzung der FFH-Richtlinie hinaus, die lediglich auf den Erhaltungszustand fokussiert. Eine Prüfung von Schäden oder Gefahren wäre eine unnötige Verschärfung und würde zu zusätzlicher Bürokratie führen. Der Gesetzesentwurf sieht eine Jagdzeit vom 1. September bis zum 28. Februar vor. Diese sollte in den Sommer hinein ausgedehnt werden, um auch Eingriffe in der Jugendklasse zu ermöglichen. Einsatz von Nachtsicht-Technik sollte nicht auf bestimmte Geräte beschränkt werden, sondern generell ermöglicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Andreas Schenk am 09.03.2026
- Beschreibung: Änderung des BJagdG sowie des BNatschG zur Aufnahme des Wolfs in die bejagbaren Arten in Folge der Absenkung des Schutzstatus im Rahmen der FFH-RL. Zielsetzung der Einflussnahme ist die Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes der Art durch eine unionsrechtskonforme und wissenschaftlich fundierte Anpassung des BJagdG/BNatschG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 765/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
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BR-Drs. 765/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Andreas Schenk
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- Angegeben von: Bundesverband Beruflicher Naturschutz e.V. (BBN) am 05.02.2026
- Beschreibung: Wir bewerten das zur Diskussion gestellte Vorhaben als kritisch, da es auch nach der aktuellen Rechtslage die Möglichkeit gibt, regulierend in den Bestand des Wolfes einzugreifen, um für die Weidetierhaltung problematische und/oder gegenüber Menschen auffällige Wölfe zu entnehmen. uch geben wir zu bedenken, dass doppelte Zuständigkeiten für Sachverhalte generell zu vermeiden sind. Sie verursachen viel mehr Bürokratie und Kosten. Im konkreten Fall sind sowohl Naturschutzverwaltung als auch Jagdverwaltung für eine Art, den Wolf, zuständig. Unserer Auffassung nach sollte für Arten, die international, europäisch und national dem Naturschutzrecht unterliegen, ausschließlich die Naturschutzverwaltung zuständig sein!
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 04.12.2025
- Beschreibung: Klarstellung, dass die neuen Regelungen des BJagdG dem BNatSchG vorgehen und damit seitens der Bundesländer für deren Landesjagdgesetze eine Abweichungskompetenz gegeben ist. Entwurf hebt auch auf Schadensabwehr ab und geht damit über eine 1 zu 1-Umsetzung der FFH-Richtlinie hinaus, die lediglich auf den Erhaltungszustand fokussiert. Eine Prüfung von Schäden oder Gefahren wäre eine unnötige Verschärfung und würde zu zusätzlicher Bürokratie führen. Der Gesetzesentwurf sieht eine Jagdzeit vom 1. September bis zum 28. Februar vor. Diese sollte in den Sommer hinein ausgedehnt werden, um auch Eingriffe in der Jugendklasse zu ermöglichen. Einsatz von Nachtsicht-Technik sollte nicht auf bestimmte Geräte beschränkt werden, sondern generell ermöglicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BJagdG und des BNatSchG
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Durch die Überführung des Wolfes ins Bundesjagdgesetz droht eine Wiederausrottung des Wolfes durch die Einführung von Quotenjagden. Außerdem droht das Monitoring, dass in Deutschland bisher auf höchstem Niveau durchgeführt wurde, an wissenschaftlichem Fundament zu verlieren, da bestehende Strukturen durch den Wechsel des Wolfes vom Umwelt- zum Landwirtschaftsressort zerschlagen werden, bevor neue aufgebaut sind.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Forderung von Planungssicherheit und finanzielle Unterstützung der Landwirtschaft für die Weiterentwicklung einer wettbewerbsfähigen Tierhaltung z.B. durch -Förderung von Investitionen in eine moderne Silagelagerung -angemessene und nachhaltige Honorierung von freiwilligen Tierwohlmaßnahmen -Zulassung einer regulären Jagd auf Wölfe zum Schutze der Weidetierhaltung
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Familienbetriebe Land und Forst e.V. am 17.11.2025
- Beschreibung: Die Änderung soll die Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt umsetzten. Der Entwurf sieht für die meisten der vorhandenen Tatbestände im Bereich des Umweltstrafrechts die Einführung der Versuchsstrafbarkeit vor. Darüber hinaus ist eine überaus erhebliche Anhebung des Strafmaßes vorgesehen. Einige Elemente der Richtlinie sind zudem neu für das deutsche Strafrecht, so zum Beispiel die Einbeziehung von „Ökosystemen“ als zusätzliches Umweltmedium. Zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sind Änderungen und Ergänzungen im Strafgesetzbuch, im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, im Bundesnaturschutzgesetz, im Bundesjagdgesetz, im Chemikaliengesetz, im Pflanzenschutzgesetz sowie in einer Reihe von Verordnungen sowie diverse Folgeänderungen geplant.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Forderung einer besseren Anerkennung landwirtschaftl. Eigentums und Schutz des Bodens durch -vorrangige Errichtung von Freileitungen im Hochspannungsbereich anstelle von Erdkabeln -Einführung einer Beweislast des Projektträgers von Leitungsbauvorhaben, z.B. bei festgestellten Flur- u. Aufwuchsschäden; insbesondere bei Langzeitschäden -Befreiung von Stromtrassenentschädigungen in der Einkommenssteuer -zeitlich wiederkehrende Entschädigung von dauerhaften Bodeninspruchnahmen für Durchleitungsrechten - Strategiewechsel beim Umgang mit Gänsenproblematik/Rastspitzen -Gezieltere Maßnahmen statt Pauschallösungen beim Wiesenbrüterschutz - Klimaschonende Bewirtschaftung beimKlima-/Moorschutz fördern
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Terre des Hommes Deutschland e.V. am 13.12.2024
- Beschreibung: TDH ist als Kinderrechtsorganisation tief besorgt über den geplanten Gesetzesentwurf zum sogenannten „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/12805). Besonders alarmierend ist für uns die Tatsache, dass die geplanten Gesetzesänderungen nicht nur in Teilen verfassungswidrig sind und im Widerspruch zum Europarecht stehen, sondern auch elementare Kinderrechte gefährden. In dem Gesetzentwurf enthaltene Maßnahmen widersprechen den grundlegenden Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland verpflichtet, das Wohl aller Kinder – unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus – in den Vordergrund zu stellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12805
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
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BT-Drs. 20/12805
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme 73/25, dass der Entwurf die EU-Richtlinie vielerorts schonend umsetzt und von dem verfügbaren Freiraum Gebrauch macht. Es ist aber zweifelhaft, ob die Definition des „Ökosystems“ im Entwurf aus strafrechtlicher Sicht als taugliches Kriterium für einen handhabbaren Straftatbestand dienen kann. Zudem empfiehlt der DAV, die in §§324 ff. StGB-E vorausgesetzte „erhebliche Schädigung“ im Gesetz zu definieren. Ferner sollte nach Auffassung des DAV das Recht des Beschuldigten auf Mitwirkung an der Auswahl von Sachverständigen in §73 StPO geregelt werden und mit einem Beweisverwertungsverbot für den Fall des Verstoßes gegen diese Verfahrensvorschrift verbunden werden.
- Zu Regelungsentwurf:
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- StGB [alle RV hierzu]
- OWiG 1968 [alle RV hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle RV hierzu]
- BJagdG [alle RV hierzu]
- BWildSchV [alle RV hierzu]
- UVPG [alle RV hierzu]
- AbfVerbrG 2007 [alle RV hierzu]
- PflSchG 2012 [alle RV hierzu]
- ChemG [alle RV hierzu]
- ChemSanktionsV [alle RV hierzu]
- ChemOzonSchichtV [alle RV hierzu]
- ChemKlimaschutzV [alle RV hierzu]
- ChemVerbotsV 2017 [alle RV hierzu]
- ChemBiozidDV [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):