Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2604160012
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht
Klarstellung, dass die neuen Regelungen des BJagdG dem BNatSchG vorgehen und damit seitens der Bundesländer für deren Landesjagdgesetze eine Abweichungskompetenz gegeben ist. Entwurf hebt auch auf Schadensabwehr ab und geht damit über eine 1 zu 1-Umsetzung der FFH-Richtlinie hinaus, die lediglich auf den Erhaltungszustand fokussiert. Eine Prüfung von Schäden oder Gefahren wäre eine unnötige Verschärfung und würde zu zusätzlicher Bürokratie führen. Der Gesetzesentwurf sieht eine Jagdzeit vom 1. September bis zum 28. Februar vor. Diese sollte in den Sommer hinein ausgedehnt werden, um auch Eingriffe in der Jugendklasse zu ermöglichen. Einsatz von Nachtsicht-Technik sollte nicht auf bestimmte Geräte beschränkt werden, sondern generell ermöglicht werden.
Bereitgestellt von:
Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. (R000863)
am
16.04.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 03.12.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 15.12.2025 Federführendes Ministerium: BMLEH [alle SG hierzu]
- Artenschutz/Biodiversität [alle SG hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle SG hierzu]