Regelungsvorhaben
Änderungsvorschläge zur Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht
Angegeben von:
Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. (R000863)
am
16.04.2026
Beschreibung:
Klarstellung, dass die neuen Regelungen des BJagdG dem BNatSchG vorgehen und damit
seitens der Bundesländer für deren Landesjagdgesetze eine Abweichungskompetenz gegeben
ist.
Entwurf hebt auch auf Schadensabwehr ab und geht damit über eine 1 zu 1-Umsetzung der
FFH-Richtlinie hinaus, die lediglich auf den Erhaltungszustand fokussiert. Eine Prüfung von
Schäden oder Gefahren wäre eine unnötige Verschärfung und würde zu zusätzlicher
Bürokratie führen.
Der Gesetzesentwurf sieht eine Jagdzeit vom 1. September bis zum 28. Februar vor. Diese
sollte in den Sommer hinein ausgedehnt werden, um auch Eingriffe in der Jugendklasse zu
ermöglichen.
Einsatz von Nachtsicht-Technik sollte nicht auf bestimmte Geräte beschränkt werden,
sondern generell ermöglicht werden.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 15.12.2025 Federführendes Ministerium: BMLEH [alle RV hierzu]
- Artenschutz/Biodiversität [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 03.12.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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