Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (127)
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- Angegeben von: Stadtwerke Leipzig GmbH am 21.06.2024
- Beschreibung: Entfristung des KWKG 2016 und Streichung der beihilferechtlichen Begrenzungen nach EuG-Urteil. Abschluss der Evaluierung des KWKG durch BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um den Ausbau von KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung zu stärken und mit angemessenen Vergütungssätzen auszustatten. Anpassung des Fördermechanismus für KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung durch Reduzierung der geförderten Jahresstunden bis hin zu einer reinen Leistungsprämie. Ausweitung der Fernwärme-Fördermaßnahmen des KWKG im Bereich Netzförderung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Es Bedarf einer gesetzlichen Änderung zur Gleichstellung von geschlossenen Verteilernetzen (gVN) mit Netzen der allgemeinen Versorgung (NdaV) dar, die in der neueren energierechtlichen Gesetzessystematik nach Abschaffung der EEG-Umlage geboten ist. Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der gVN und der dort angeschlossenen Kunden bei der Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in ein gVN eingespeist wird.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...01.01.2016 wurde mit dem KWKG 2016 außerdem die Netzumlagen-Systematik..., ...insbesondere KWKG 2020 und KWKG 2016 sowie im EnWG und in..., ...Seit Inkrafttreten des KWKG 2016 wird die Förderung nach..., ... (9. Ausschuss) zum KWKG 2016 vom 02.12.2015 (BT-Drs...
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 07.03.2025
- Beschreibung: Der BDEW begrüßt den Vorstoß zur Verlängerung des KWKG. Entscheidend ist, dass die Verlängerung größtmögliche Rechtssicherheit bietet, beihilferechtlich sicher ausgestaltet ist und an die vorhandene beihilferechtliche Genehmigung bis Ende 2026 anknüpft. Der BDEW hat zusammen mit dem VKU einen Vorschlag für eine praxistaugliche und rechtssichere KWKG-Verlängerung unterbreitet, die auf der Formulierungshilfe der Bundesregierung aufbaut. In der neuen Legislaturperiode gilt es, den Investitionsrahmen für die KWK langfristig mit einer deutlich über 2030 hinausgehenden Perspektive zukunftsfähig auszugestalten und in den Kapazitätsmarkt einzubetten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Förderung erfolgte im KWKG 2016. Die wirtschaftliche...
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 01.10.2025
- Beschreibung: Beseitigung der Benachteiligung von Chemiepark-Konstellationen im Energierecht - konkret bei der Benachteiligung bei Entlastungsregimen sowie die Ungleichbehandlung bzw. Nichtberücksichtigung im Bereich der Netzregulierung
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Seit Inkrafttreten des KWKG 2016 wird die Förderung nach...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.09.2026
- Beschreibung: Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist für Industriekraftwerke von zentraler Bedeutung. Der Verbändebrief soll das zuständige BMWE auf diese Bedeutung und die gewünschte baldige Novellierung/Verlängerung aufmerksam machen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Stadtwerke Düsseldorf AG am 25.09.2026
- Beschreibung: Das KWKG läuft zum Ende des Jahres 2026 aus. Insbesondere die Netzförderung ist eine effiziente geübte Praxis, die der Branche hilft, den Fernwärmeausbau effizient voranzutreiben. Das Auslaufen des KWKG zum Ende des Jahres 2026 gefährdet die Kontinuität wichtiger Investitionen in Wärmenetze und Erzeugungsanlagen. Insbesondere die Förderung von Wärmenetzen hat sich als wirksames und etabliertes Instrument für den Ausbau der Fernwärme erwiesen. Nach der Klärung wesentlicher europarechtlicher Fragestellungen (EUGH Urteil vom 9. Juli 2026 sollte rasch eine Nachfolgeregelung geschaffen werden, um Planungssicherheit für langfristige Investitionen zu gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
- Beschreibung: WIR FORDERN FOLGENDE ANPASSUNG FÜR DIE KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG (KWK): 1. Langfristige KWK-Förderung 2. Rechts- und Investitionssicherheit der KWK-Förderung für Wärme- und Kältenetze 3. Anhebung maximale Förderhöhen 4. Es braucht eine neue Regelung für die 300-MW-Grenze 5. Weiterführung iKWK nach § 7a und Weiterentwicklung 6. KWK-Anlagen sind schlicht nicht mit 10 Prozent der Kosten auf H2-Betrieb umstellbar 7. Erhöhung des KWK-Zuschusses 8. Verlängerung der Inbetriebnahmefristen für KWK-Anlagen, Wärme- und Kältenetze sowie Wärmespeicher bis 2038 9. Anpassung der Fristen und Bedingungen für Vorbescheide und Zuschläge 10. Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ist auch beim Kraftwerksaus- und -umbau äußerst wichtig
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.04.2026
- Beschreibung: Der BDEW setzt sich für die Einführung eines Kapazitätsmechanismus ein und verweist auf die Ergebnisse einer beauftragten Studie, wonach ein technologieoffener Kapazitätsmechanismus grundsätzlich für die Integration von KWK-Anlagen geeignet ist, die bestehende KWKG-Förderung jedoch nicht vollständig ersetzen kann. Der BDEW plädiert daher für die Fortsetzung und Verlängerung der KWK-Förderung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
- Beschreibung: Die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im kleineren und mittleren Leistungssegment bis 500 kW unterstützt, sichert ab und treibt die Energiewende insbesondere im Bereich der Wärme- und Stromversorgung von Bestandsgebäuden, Quartieren sowie der Industrie voran. Dabei sind KWK-Anlagen im Energiemix bereits heute, aber auch in Zukunft dezentrale, stromgeführte Kraftwerke, die mit höchster Effizienz bedarfsgerecht Strom bereitstellen und bei Nachfrage Nutzwärme liefern. Sie stellen sicher, dass Strom zum Antrieb von elektrischer Wärmeerzeugung auch dann zur Verfügung steht, wenn das Angebot regenerativen Stroms gering ist. Daher darf es keine Benachteiligungen für dezentrale KWK-Anlagen bis 500 kW geben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: GASAG AG am 28.08.2025
- Beschreibung: Das Ziel ist die Sicherung des Weiterbetriebs und der Nachnutzung bestehender sowie dezentraler KWK-Anlagen durch verlässliche Rahmenbedingungen. Förderung der Integration grüner Gase und innovativer Technologien in den KWK-Betrieb sowie Stärkung des Beitrags von KWK-Anlagen zur Versorgungssicherheit und Systemstabilität im Energiemarkt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):