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18 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"IVSG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (18)

    • Angegeben von: Bundesverband Carsharing e.V. (bcs) am 15.12.2025
    • Beschreibung: Der Bundesverband Carsharing unterstützt die Umsetzung europäischer Vorgaben zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten für multimodale Reiseinformationsdienste. Die vorgesehene IVSG-Novelle geht jedoch weit über die EU-Anforderungen hinaus: Sie ermöglicht jegliche kommerzielle Nutzung wettbewerbsrelevanter Daten, schafft bürokratische Mehraufwände und enthält rechtliche Inkonsistenzen. Die drohenden Folgen: Mobilität wird für Privathaushalte teurer, die Angebotsvielfalt sinkt. Der Bundesverband Carsharing sieht daher folgenden Nachbesserungsbedarf bei der IVSG- Novelle: - Registrierung für Datennutzer einführen - Gesetz auf seine eigentlichen Ziele fokussieren - Verbraucher vor irreführenden Mobilitätsauskünften schützen ...
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2999 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...IVSG-Novelle: Ausgestaltung ..., ...Nachbesserungsbedarf bei der IVSG-Novelle: • Registrierung..., ...Eine Durchsetzung der im IVSG-Entwurf verankerten Pflichten..., ...kommerziellen Zweck, wie in der IVSG-Novelle vorgesehen, geht..., ...Mobilitätsauskünften schützen: Der IVSG-Entwurf lässt zu, dass ..., ... Vorschrift muss in den IVSG-Entwurf übernommen werden...
    • Angegeben von: MILES Mobility GmbH am 19.12.2025
    • Beschreibung: Beim IVSG (Intelligente Verkehrssysteme Gesetz) handelt es sich um das nationale Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie für Intelligente Verkehrssysteme (IVS) im Straßenverkehr. Es regelt u.a. die Bereitstellung und Nutzung von Verkehrsdaten und schafft den rechtlichen Rahmen für die Bereitstellung von Verkehrsdaten in den Nationalen Zugangspunkt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2999 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Geplante IVSG-Novelle1 unionsrechts- ..., ...Gesetzentwurf zur Änderung des IVSG nimmt im Fahrzeug erzeugte..., .... 2. Die in § 8 Abs. 1 IVSG-E vorgeschriebene Unentgeltlichkeit..., ...Die in § 14 Abs. 2 Nr. 4 IVSG-E vorgesehene Ermächtigung..., ...gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 IVSG-E ver- pflichtend einzuhaltenden...
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 17.09.2025
    • Beschreibung: Ziel des VDA ist es, die Neufassung des IVSG konstruktiv zu begleiten, indem sie auf notwendige Präzisierungen hinweist: Schutz proprietärer Daten, eine gestufte Einführung mit realistischen Fristen, klare Haftungs- und Governance-Regeln sowie praktikable Vorgaben für Eigenerklärungen, Prüfungen und Betriebsprozesse. Damit soll das Gesetz Verkehrssicherheit und Datenverfügbarkeit stärken, ohne die Automobilindustrie unverhältnismäßig zu belasten oder Innovationsfähigkeit zu hemmen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verkehrssysteme im Straßenverkehr (IVSG) als wesentlichen Schritt..., ...Referentenentwurf (§ 8 IVSG Nationale Stelle) ..., ...Kategorisierungsbedarf (§ 5 IVSG Verfügbarkeit von Daten, § 6 IVSG Bereitstellung von Daten..., ...Bürokratieentlastung (§ 9 IVSG Eigenerklärung) Die..., ...„trusted reporter“ § 10 IVSG Verbesserung der Datenqualität..., ...Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes (IVSG) legt eine grundsätzlich...
    • Angegeben von: Bolt Services DE GmbH am 25.06.2024
    • Beschreibung: Bolt unterstützt das Vorhaben, einen einheitlichen Rechtsrahmen und Standards für das Teilen von Mobilitätsdaten zu schaffen. Dabei müssen allerdings die berechtigten Interessen privatwirtschaftlicher Mobilitätsanbieter stärker berücksichtigt werden. Die Erkenntnisse der Daten von Anbietern, zum Beispiel über die Nachfrage nach den Dienstleistungen in bestimmten geographischen Gebieten, haben Shared Mobility Anbieter über Jahre ermittelt und die Freigabe auf Grundlage von Open Data Lizenzen könnte Wettbewerbern ermöglichen, diese Daten zu nutzen um gezielt Märkte anzugreifen und sich somit einen unfairen Vorteil zu schaffen. Das Ziel von Bolt ist daher dass es privaten Mobilitätsanbietern auch zukünftig weiterhin möglich ist, über die Teilung von geschäftskritischen Daten zu entscheiden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2999 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 09.09.2025
    • Beschreibung: Zu begrüßen ist, dass der Bund mit der Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme (IVSG) die fristgerechte Umsetzung der 2010/40/EU und ihrer Delegierten Verordnungen anstrebt. Positiv sind die geplanten Regelungen zur Nationalen Stelle sowie zum System zur Verbesserung der Datenqualität. Abzulehnen ist jedoch die pauschale Verpflichtung zur Eigenerklärung zusätzlich zur tatsächlichen Datenübermittlung, da dies dem Ziel des Bürokratieabbaus widerspricht. Das novellierte IVSG muss zudem klarstellen, dass keine zusätzlichen Datenbereitstellungs- oder Erhebungspflichten entstehen. Bei der Ausgestaltung der Verordnungsermächtigungen ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf einer Neufassung des Gesetzes über intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Zudem muss das novellierte IVSG Klarheit darüber schaffen..., ...diesem Sinne sollte §2 Nr. 6 IVSG-E dahingehend klargestellt..., ...sieht der Entwurf in §12 IVSG-E weitreichende Verordnungsermächtigungen..., ...insbesondere gem. §12 Abs.1 IVSG-E ohne Zustimmung des Bundesrates..., ...abbaut, indem gemäß §6 (2) IVSG-E die bereitzustellenden..., ...die Formulierung von §10 IVSG-E nahe, dass hierfür ein..., ...Zudem muss das novellierte IVSG Klarheit darüber schaffen..., ...diesem Sinne sollte §2 Nr. 6 IVSG-E dahingehend klargestellt..., ...sieht der Entwurf in §12 IVSG-E weitreichende Verordnungsermächtigungen..., ...insbesondere gem. §12 Abs.1 IVSG-E ohne Zustimmung des Bundesrates..., ...abbaut, indem gemäß §6 (2) IVSG-E die bereitzustellenden..., ...die Formulierung von §10 IVSG-E nahe, dass hierfür ein...
    • Angegeben von: ITS Germany e.V. am 21.08.2025
    • Beschreibung: Eine grundlegende Herausforderung bei der Bewertung der aktuellen Situation im Bereich der Intelligenten Verkehrssystem und somit bei der Stellungnahme liegt in einer Diskrepanz zwischen fachlich notwendigen Anforderungen und formal-juristisch erforderlichen Zielsetzungen des Gesetzesentwurf. Eine juristisch konkrete Umsetzung der Richtlinie 2010/40/EU unter Berücksichtigung der Änderungen der Richtlinie EU 2023/2661 kann zwar erfolgen, eine Strategie zur Erreichung der materiellen Anforderungen eines innovativen, vernetzten und zunehmend automatisierten Verkehrs- und Mobilitätssystems ist hiermit jedoch nicht verbunden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf einer Neufassung des Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes (IVSG)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Umsetzungsgesetz (d.h. in das E-IVSG) aufgenommen werden. Entsprechend § 8 E-IVSG sollte eine nationale Stelle..., ...Koordinierungsstelle (entsprechend § 8 E-IVSG) sind entsprechend zu erweitern...
    • Angegeben von: Deutsche Bahn am 21.11.2025
    • Beschreibung: Die DB begrüßt, dass mit dem Gesetz verschiedene Rechtsvorschriften zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten gebündelt und multimodale Verkehrsdaten über eine zentrale Plattform bereitgestellt werden sollen. Entscheidend dabei ist der Schutz von wettbewerbsrelevanten Daten. Zudem dürfen keine zusätzlichen Erhebungspflichten entstehen, die über EU-rechtliche Vorgaben hinausgehen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 646/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V. am 18.06.2026
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme und zur Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt. Der bdo setzt sich dafür ein, bei der Neufassung des IVSG auf zusätzliche Eigenerklärungen von Verkehrsunternehmen zu verzichten, klarzustellen, dass keine neuen Datenerhebungs- oder Digitalisierungspflichten entstehen, Aktualisierungspflichten auf tatsächlich vorhandene und digital vorliegende Daten zu begrenzen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, wettbewerbsrelevante Daten und Lizenzmodelle wirksam zu schützen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 646/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verkehrssysteme Gesetzes (IVSG), einen einheitlichen nationalen..., ...erforderlich, dass die Novelle des IVSG keine zusätzlichen bürokratischen..., ...auf Eigenerklärungen im IVSG aus. III. Klare Abgrenzung..., ...Datenerhebungspflichten muss explizit im IVSG klargestellt werden. Der..., ...Möglichkeit muss auch im IVSG erhalten bleiben. Zudem..., ...unterstützt die Zielsetzung der IVSG-Novelle, einen verlässlichen..., ...diesen Bedingungen kann das IVSG zu mehr Rechtssicherheit...
    • Angegeben von: Sixt SE am 12.06.2024
    • Beschreibung: SIXT setzt sich für eine faire Betrachtung privater und öffentlicher Akteure im Mobilitätsmix ein. Wenn es um das Teilen von Daten zur Fahrzeugauslastung etc. geht, müssen wettbewerbliche Erwägungen berücksichtigt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2999 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) am 24.06.2025
    • Beschreibung: Geschäftsreisende sind auf ein funktionierendes, multimodales Mobilitätsangebot angewiesen, um effizient und klimaschonend reisen zu können. Eine flexible, individuell steuerbare und nachhaltige Reisekette erfordert die intelligente Nutzung von Mobilitätsdaten in Echtzeit unter Einhaltung des Datenschutzes. Hierfür müssen diese über verschiedene Anbieter und Plattformen nahtlos ineinander integriert werden und über einen zentralen Zugangspunkt abrufbar sein. Aus VDR Sicht ist dies Voraussetzung für eine moderne, intermodal vernetzte Mobilitätswelt. Nur so lassen sich Anreize schaffen und Potenziale heben, damit Geschäftsreisen aktiv zur nachhaltigen Mobilität beitragen. Für die Förderung grenzübergreifender Mobilität begrüßt der VDR die Umsetzung des Mobilitätsdatengesetzes über das IVSG.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13954 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
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