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283 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"VerpackG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (283)

    • Angegeben von: GRS Service GmbH am 26.06.2024
    • Beschreibung: Gelegenheit zur Stellungnahme bezüglich des Referentenentwurf zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 und ggf. Erwirken von Änderungen einzelner Passagen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13953 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...das Verpackungsgesetz („VerpackG“) und das Elektro- und..., ...analog den Regelungen des VerpackG und des ElektroG): ..., ...Regelungsbereichen des VerpackG und des ElektroG eine..., ... des ElektroG und des VerpackG sehr viel breiteren ..., ...Strukturen des ElektroG und VerpackG wird nicht empfohlen...., ...an die Regelungen des VerpackG und des ElektroG, folgende...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...das Verpackungsgesetz („VerpackG“) und das Elektro- und..., ...analog den Regelungen des VerpackG und des ElektroG): Um..., ...Regelungsbereichen des VerpackG und des ElektroG eine..., ... des ElektroG und des VerpackG sehr viel breiteren ..., ...Strukturen des ElektroG und VerpackG wird nicht empfohlen...., ...an die Regelungen des VerpackG und des ElektroG, folgende...
    • Angegeben von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 19.01.2026
    • Beschreibung: Eine Übertragung behördlicher oder behördennaher Aufgaben im Bereich der EPR für Textilien soll nich auf bestehende, aber brachenfremde Organisationen wie z.B. die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) oder die Zentrale Stelle Verpackungsregister übertragen werden. Dies ist weder fachlich noch rechtlich möglich ist und widerspricht in wesentlichen Punkten den etablierten Grundprinzipien der Herstellerverantwortung und des Verursacherprinzips. Für den Textilbereich ist, analog zu den bestehenden Strukturen in anderen Produktbereichen, eine von der eigenen Branche getragene Organisation erforderlich.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...24 Verpackungsgesetz – VerpackG). Allenfalls nehmen diese..., ...Kreislaufwirtschaftsbereiche ElektroG, BattDG, VerpackG) wahr. Sofern diese den..., ...getragen (§ 24 Abs. 1 VerpackG), die auch den maßgeblichen..., ... des ElektroG und des VerpackG entsprechen, diese Aufgaben...
    • Angegeben von: Health and Environment Justice Support am 13.03.2025
    • Beschreibung: Entwicklung einer starken NKWS, die Vermeidung von Ressourcenverbrauch und Schadstoffeinsatz zum Schutz der menschlichen Gesundheit, von Ökosystemen, Klima und Menschenrechten priorisiert. Die NKWS soll ressourcenschonende und schadstofffreie Wiederverwendung stärken, das Vorsorgeprinzip und EPR als grundlegende Prinzipien unterlegen und den Grundstein für ein Ressourcenschutzgesetz verankern. Sie soll konkrete Ressourcenschutzziele enthalten.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...erfüllen EU: PPWR DE: VerpackG 2 Hersteller und In..., ...DE: ElektroG, BattG, VerpackG 3 Aufklärung, Transparenz..., ...bereich EU: SUPD DE: VerpackG, §33 6 Nachhaltiges ..., ... gen) EU: PPWR DE: VerpackG Gefährliche Stoffe verhin..., ... EU: SUPD, PPWR DE: VerpackG, BMWK-Förderun- gen...
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Weiterentwicklung des § 21 VerpackG), Arbeit und Soziales..., ...Weiterentwicklung des § 21 VerpackG), Energie und Klima (...
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Weiterentwicklung des § 21 VerpackG), Arbeit und Soziales..., ...Weiterentwicklung des § 21 VerpackG), Energie und Klima (...
    • Angegeben von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 27.06.2024
    • Beschreibung: Anpassungsbedarf sehen wir bei Gestaltung der Beiträge der Hersteller an die Organisationen für Herstellerverantwortung. Die in §10 ausgeführten Regelungen zur ökologischen Gestaltung der Beiträge unterscheiden sich in einem wesentlichen Punkt von denen der EU- Batterieverordnung. Laut EU-Batterieverordnung §57 Absatz 2 Buchstabe a stellen Organisationen für Herstellerverantwortung sicher, dass die Beiträge gegebenenfalls berücksichtigen, ob es sich um wiederaufladbare Batterien handelt, wie hoch der Rezyklatgehalt bei der Erzeugung der Batterien ist, ob die Batterien zur Wiederverwendung oder zur Umnutzung vorbereitet oder umgenutzt oder wiederaufgearbeitet wurden und welchen CO2-Fußabdruck sie aufweisen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13953 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verpa-ckungsgesetzes (VerpackG) und des Elektrogesetzes..., ...der ggü. ElektroG und VerpackG sehr viel breiteren Regelungs..., ...Strukturen des ElektroG und VerpackG wird nicht empfohlen....
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...erfüllen EU: PPWR DE: VerpackG 2 Hersteller und In..., ...DE: ElektroG, BattG, VerpackG 3 Aufklärung, Transparenz..., ...bereich EU: SUPD DE: VerpackG, §33 6 Nachhaltiges ..., ... gen) EU: PPWR DE: VerpackG Gefährliche Stoffe verhin..., ... EU: SUPD, PPWR DE: VerpackG, BMWK-Förderun- gen...
    • Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 30.07.2025
    • Beschreibung: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (4):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Weiterentwicklung des § 21 VerpackG), Arbeit und Soziales..., ...Weiterentwicklung des § 21 VerpackG), Energie und Klima (...
    • Angegeben von: Markenverband am 13.06.2024
    • Beschreibung: Die EU-Plastikabgabe ist eine Abgabe auf nicht recycelte Kunststoffverpackungen, die von der Europäischen Union eingeführt wurde und für alle Mitgliedsstaaten verbindlich ist und seit 2021 von den EU-Mitgliedsstaaten an die EU gezahlt werden muss. Die Entscheidung ob und wie diese Abgabe im Inland umgelegt wird obliegt der Bundesregierung. Nun hat sie entschieden, die Abgabe auf die "Verursacher" umzulegen. Neu zu schaffendes Gesetz/Recht, in das der Markenverband die Vorstellungen seiner Mitglieder einfließen lässt.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...einer Novelle des § 21 VerpackG zu arbeiten. Schließlich..., ...Novellierung des § 21 VerpackG stark zu machen, und ...
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