Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (384)
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- Angegeben von: Initiative Lieferkettengesetz am 12.05.2026
- Beschreibung: Nachdem die Überabeitung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) durch das Omnibus-I-Paket am 18.3.2026 in Kraft getreten ist, muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Iinitiative Lieferkettengesetz setzt sich dafür ein, dass hierbei die Errungenschaften des deutschen LkSG, u.a. ein weiterer Anwendungsbereich, erhalten bleiben und gleichzeitig der nationale Handlungsspielraum bei der CSDDD-Umsetzung weitreichend im Sinne von Menschenrechts- und Umweltschutz ausgeschöpft wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Trotz der Abschwächungen..., ...EU-Richtlinie einige Defizite des LkSG. Durch die Umsetzung der..., ...Verschlechterung gegenüber dem LkSG muss vermieden werden. ..., ... Prozent der bisher vom LkSG erfassten deutschen Unternehmen..., ...Der Anwendungsbereich des LkSG darf bei der Umsetzung ..., ...Risikosektor einstuft. Im LkSG ist das Kerngeschäft des..., ...Finanzinstitutionen oberhalb der im LkSG vorgesehenen Arbeitnehmer..., ...nicht abgesenkt wird. Das LkSG benennt eine nicht abschließende..., ...Schutzniveau im Vergleich zum LkSG. Zudem soll nach CSDDD ..., ...werden. Im Gegensatz zum LkSG enthält die CSDDD in Art..., ...nicht aber der Wortlaut der LkSG-Vorschriften („insbesondere..., .... Die Klarstellung des LkSG, dass Abhilfemaßnahmen ..., ...weiter gefasst als beim LkSG: Nicht nur, wie im LkSG..., ...Rechtsvorschriften, die bislang im LkSG keine Berücksichtigung ..., ... Bußgeldvorschriften im LkSG einschränkt. Die beabsichtigte..., ...wirksamen Umsetzung auch im LkSG ausdrücklich klargestellt..., ...beträgt im Gegensatz zum LkSG drei Prozent des weltweiten..., ...öffentlichen Vergabe Das LkSG sieht vor, dass Unternehmen..., ...der Ausschlussgrund des LkSG beibehalten werden: Neben..., ...Prüfung ermöglicht. Das LkSG sieht vor, dass Unternehmen...
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- Angegeben von: TecPart - Verband Technische Kunststoff-Produkte e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Um unnötige Überregulierungen und Doppelbelastungen, vor allem der mittelständig geprägten Kunststoffverarbeitenden Industrie zu vermeiden, setzt sich TecPart für die Aussetzung des deutschen Lieferkettengesetzes vor dem Hintergrund der europäischen Regulierung, ein. Aus Sicht des Verbandes sollte sich die Bundesregierung stärker dafür einsetzen, dass die kleinen und mittelständigen Unternehmen in Deutschland, die sich mitten in einer Transformation befinden, nicht mit erheblichen zusätzlichen Belastungen ausgesetzt werden.
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- Angegeben von: econsense - Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft am 18.09.2025
- Beschreibung: Verzicht auf die im RefE vorgesehene Aufstellungslösung für den elektronischen Lagebericht im ESEF-Format, stattdessen Beibehaltung der Offenlegungslösung entsprechend dem bestehenden § 328 HGB. Verzicht auf eine verpflichtende elektronische Kennzeichnung der Nachhaltigkeits-berichterstattung gemäß der ESEF-VO. Vorschlag Befreiungen von Tochterunternehmen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Konzernanhang auszuweisen. Forderung, die im RefE entfallene Änderung des § 10 Abs. 2 LkSG (Ersetzungsbefugnis durch einen Nachhaltigkeitsbericht nach HGB) beizubehalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Wir nehmen an, dass..., ...Änderung des § 10 Abs. 2 LkSG (Ersetzungsbefugnis durch..., ...eine separate Novelle des LkSG geplant ist und hierzu ..., ...der Berichtspflicht nach LkSG über einen CSRD-konformen...
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 21.11.2025
- Beschreibung: Der BDEW fordert gezielte Anpassungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), um dessen Praxistauglichkeit zu verbessern und bürokratische Belastung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu reduzieren. Konkret setzt sich der BDEW für längere Intervalle bei Risikoanalysen und Wirksamkeitskontrollen, eine Einschränkung der Berichtspflichten, eine klare Begriffsdefinition sowie eine rein beratende Rolle des BAFA ein. Zudem fordert der BDEW die Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle für KMU mit Konzernzugehörigkeit und eine Harmonisierung mit europäischen Vorgaben (z. B. CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lieferkettensorgfaltspflichten-gesetzes (LkSG). Der Entwurf verfolgt ..., ...Abgleich Art. 2 CSDDD mit § 1 LkSG) und zur Begrenzung auf..., ...Risikoanalyse (§ 5 Abs. 4 LkSG): Die jährliche Durchführung..., ... § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 5 LkSG): Auch die vorgesehenen..., ...Geschäftsbereich (§ 5 Abs. 1 LkSG): Für deutsche Standorte..., ...Zulieferer“ (§ 2 Abs. 7 LkSG): Die aktuell sehr weite..., ...substantiierte Kenntnis“ (§ 9 Abs. 3 LKSG) klarer darlegen – um für..., ...Berichtspflicht (§ 10 Abs. 2–4 LkSG): Sehr begrüßen möchten..., ...Grundsatzerklärung nach § 6 LkSG: Unabhängig vom Wegfall...
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- Angegeben von: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist es die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention zu gestalten, zum Beispiel dass Unternehmen, die unter der CSRD berichten und in den Anwendungsbereich des LkSGs fallen, auch ihren Sorgfaltspflichten im Sinne des LkSG vollständig nachkommen, und der Berichtsrahmen der CSRD dafür genutzt wird, dass Unternehmen ihre damit zusammenhängenden Prozesse kinderrechtlich wirksam umsetzen können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 13.11.2025
- Beschreibung: Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat Deutschland einen Sonderweg beschritten, der für betroffenen Unternehmen im Binnenmarkt Wettbewerbsnachteile bringt. Mit der anstehenden Umsetzung der CSDDD in nationales Recht wird in absehbarer Zeit ein regulatorisches Level Playing field im Bereich der Due Diligence geschaffen. Die national geltenden Regeln sollten bereits heute abgeschafft werden, um sowohl hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs als auch bezüglich der materiellen Vorgaben Klarheit für die betroffenen Unternehmen zu schaffen. Zumindest sollte das laufende Gesetzgebungsverfahren genutzt werden, um den eingeschränkten Anwendungsbereich der CSDDD kurzfristig im deutschen Recht abzubilden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2474
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung
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BT-Drs. 21/2474
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) statt. Der Regierungsentwurf..., ...Kernforderung ist klar: Das LkSG muss ausgesetzt werden...., ...eingelöst werden. Wird das LkSG nicht ausgesetzt, erwarten..., ...Milliarden Euro, während das LkSG umsatzunabhängig bereits..., ...beenden und die laufende LkSG-Novelle gezielt für spürbare...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
- Beschreibung: Deutsche Unternehmen wollen Nachhaltigkeit in ihren Lieferketten und tun bereits, was sie können, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Durch ihr Engagement im Ausland tragen sie aktiv zu höheren Sozial- und Umweltstandards, besseren Lebens- und Arbeitsbedingungen, besserer Bildung und nachhaltiger Entwicklung bei. Der Verantwortung und dem Einfluss von Unternehmen sind jedoch Grenzen gesetzt und der EU-Vorschlag geht zu weit, sogar weit über das deutsche „Gesetz über Sorgfaltspflichten von Unternehmen in Lieferketten“ (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) hinaus. Der EU-Vorschlag droht die Unternehmen zu überfordern.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hinaus. Mit der Billigung..., ...Binnenmarkt sicherstellt und das LkSG bis zum Beginn der Anwendungsfristen..., ...Unternehmen im Vergleich zum LkSG abzubauen, z. B. durch ..., ...dazu beispielsweise die LkSG-Umsetzungsvorgaben entschlacken...
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- Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Mit dem EU Critical Raw Materials Act sollen Veredelung, Verarbeitung und Recycling von kritischen Rohstoffen in Europa erheblich verbessert werden. Rohstoffe sind von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, Schlüsseltechnologien wie Windkrafterzeugung, Wasserstoffspeicherung oder Batterien zu entwickeln, die für den grünen und den digitalen Wandel benötigt werden. Wir fordern: - die Auflegung eines Explorationsfonds (da große Teile des tiefen Untergrunds noch nicht erkundet sind), - Reduzierung bürokratischer Hürden, - Verkürzung von Planfeststellungen - strenge Kontrolle von Umwelt/ESG/LkSG-Auflagen
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.02.2025
- Beschreibung: Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) schnellstmöglich mit der CS3D harmonisieren per LkSG Quick-Fix Problem: Die..., ...direkten Einhaltung der LkSG-Sorgfaltspflichten befreit..., ... Anwendungsbereiche des LkSG und der CSDDD schnellstmöglich..., ...Interne Informationen Lösung LkSG-Quick-fix: Deutschland ..., ...Schwellenwert in § 1 Abs. 1 LkSG anpassen. Konkret: Berücksichtigung..., ...sind die Anforderungen des LkSG weiterhin umzusetzen und..., ... Anwendungsbereichs des LkSG könnte ohne großen Aufwand...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 13.02.2025
- Beschreibung: Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) schnellstmöglich mit der CS3D harmonisieren per LkSG Quick-Fix Problem: Die..., ...direkten Einhaltung der LkSG-Sorgfaltspflichten befreit..., ... Anwendungsbereiche des LkSG und der CSDDD schnellstmöglich..., ...Interne Informationen Lösung LkSG-Quick-fix: Deutschland ..., ...Schwellenwert in § 1 Abs. 1 LkSG anpassen. Konkret: Berücksichtigung..., ...sind die Anforderungen des LkSG weiterhin umzusetzen und..., ... Anwendungsbereichs des LkSG könnte ohne großen Aufwand...