Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (28.383)
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Vorschläge zur Anpassung des WpPG an die Verordnung (EU) 2023/2631
Aktiv vom 26.06.2024 bis 22.01.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass in Bezug auf die geplanten Anpassungen des WpPG die vorgesehenen Regelungen eine 1:1-Umsetzung der Anforderungen aus der VO (EU) 2023/2631 in nationales Recht darstellen. Hierzu haben wir Vorschläge unterbreitet, u.a. - Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 18a Abs. 8 WpPG-RegE auf den in EU-Verordnung genannten Adressatenkreis zur Wahrung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, - sprachliche Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): RefE eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Diverse Änderungen im Referentenentwurf des Geothermiebeschleunigungsgesetzes
Aktiv vom 26.06.2024 bis 17.07.2024
- Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Forderungen in der Tiefengeothermie nach: - ambitionierteren Ausbauzielen - konkreter Bezifferung der geplanten Anlagen und Einsparungen - dass das Bundesnaturschutz nicht erst bei der Zulassung von Anlagen zum Tragen kommt, sondern schon bei der vorhergehenden Exploration - Seismik-Exploration ganzjährig möglich zu machen. - den seismischen Vibro-Trucks generell eine Ausnahmegenehmigungen nach §70 und §29 StVZO deutschlandweit zu erteilen - einer Änderungen der UFK-Garantien, so dass eine Absicherung inländischer Geothermieprojekte ermöglicht wird - der geothermischen Nutzung von Grubenwassern - Lithiumgewinnung aus geothermalen Wässern - Abgrenzung zum StandAG - Übernahme von 2D/3D-Seismik vom Bund/Ländern - Bündelung von benachbarten Projekten
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8210
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Potenziale der Geothermie nutzen - Hürden abbauen, Risiken minimieren, Stromsektor entlasten
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BT-Drs. 20/8210
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Schaffung von Anreizen und gesetzlichen Rahmenbedingungen für CCS/CCU in Deutschland
Aktiv vom 26.06.2024 bis 29.06.2026
- Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
- Beschreibung: TÜV NORD fordert im Bereich Carbon Management: - Schaffung von Anreizen, die klare Vorteile der dauerhaften Speicherung ggü. Emissionsrechten wie CO2-Zertifikaten bieten. - Schaffung von klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen, - Abbau von Bürokratie, - Marktorientierte Vereinfachung von Regularien, - Finanzielle Anreize durch Förderprogramme, - Minimierung der Risiken der CCS-Technologie durch sorgfältige Erkundung der Standorte und gewissenhafte Genehmigungsverfahren, - Politische und wirtschaftlich-angereizte Maßnahmen, um die Dekarbonisierung voranzutreiben, während die Abscheidung und Speicherung von vorhandenem und nicht vermeidbaren Kohlendioxids parallel ausgebaut wird - Einhaltung hoher Umwelt- und Sicherheitsstandards, die von unabhängiger Seite überprüft werden sollten
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Aufrechterhaltung des IT-Sicherheitsniveaus durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz
Aktiv vom 26.06.2024 bis 29.06.2026
- Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Das NIS-2-Umsetzungsgesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 in nationales Recht. Ziel ist es, die Cybersicherheit in der EU zu verbessern. Das Gesetz erhöht die Anforderungen an die Cybersicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten für Unternehmen und Behörden. Es legt verbindliche Sicherheitsstandards fest und stärkt die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Dies soll helfen, Cyberangriffe besser zu erkennen, abzuwehren und deren Auswirkungen zu minimieren. TÜV NORD sich hier im Sinne der Cyber-Resilienz für ein möglichst hohes Sicherheitsniveau ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Anpassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) an die EU-Sorgfaltspflichten-Richtlinie
Aktiv vom 26.06.2024 bis 29.06.2026
- Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Die neue EU-Sorgfaltspflichten-Richtlinie (COM(2022) 71 final) muss in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland existiert mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bereits eine ähnliche Gesetzgebung. Diese muss entsprechend angepasst werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale Auslegung und Umsetzung der Anforderungen der europäischen Sorgfaltspflichten-Richtlinie und dabei insb. die Rolle unabhängiger Prüforganisationen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevanten Themen und Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung der EU-Sorgfaltspflichten-Richtline sensibilisiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Verankerung deutsch-europäischer Standards und Normen im Wirtschaftsraum APAC
Aktiv vom 26.06.2024 bis 29.06.2026
- Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Standards und Normen sind wichtig für die Qualität von Produkten und Prozessen. Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität erwarten wir ebenso von importierten Waren wie von solchen, die in der Europäischen Union produziert werden. Allein die deutschen Einfuhren aus China beliefen sich 2023 auf 155,7 Mrd. EUR. Normen und Standards gewährleisten höchste Qualität, die für unsere Gesundheit, Sicherheit und Lebensqualität essenziell ist. Von daher setzt sich TÜV NORD für die Etablierung dieser Standards im Raum APAC ein.
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- Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
- Beschreibung: - Wenn Stahlprodukte mit der Aussage „CO2-reduziert“ verkauft werden, müssen auch niedrigere Emissionen als üblich angefallen sein - Benötigt wird eine Definition, die für alle Unternehmen einheitlich gilt und die einem Standard entspricht - WV Stahl hat mit dem LESS Standard ein Produkt entwickelt, das auf vorhandene Daten und Berichte zurückgreift und somit Planung und Durchführung von Prüftätigkeiten sowie die Zertifizierung ermöglicht - Hauptziel ist die Dekarbonisierung der Industrie (zahlt auf geplante Klimaneutralität bis 2030 ein)
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- Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. TÜV NORD GROUP setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein. Bezugspunkt ist hier insbesondere § 324e (Auswahl der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und Ausschlussgründe), in dem unabhängige Prüfdienstleister fest verankert werden müssen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Mit dem EU Critical Raw Materials Act sollen Veredelung, Verarbeitung und Recycling von kritischen Rohstoffen in Europa erheblich verbessert werden. Rohstoffe sind von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, Schlüsseltechnologien wie Windkrafterzeugung, Wasserstoffspeicherung oder Batterien zu entwickeln, die für den grünen und den digitalen Wandel benötigt werden. Wir fordern: - die Auflegung eines Explorationsfonds (da große Teile des tiefen Untergrunds noch nicht erkundet sind), - Reduzierung bürokratischer Hürden, - Verkürzung von Planfeststellungen - strenge Kontrolle von Umwelt/ESG/LkSG-Auflagen
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Bekämpfung von gefälschten Produkten im Online-Handel im Rahmen des Digitale-Dienste-Gesetzes
Aktiv vom 26.06.2024 bis 16.06.2025
- Angegeben von: adidas AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen des Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das den Digital Service Act in nationales Recht umsetzt, setzen wir uns dafür ein, dass Rechteinhaber als vertrauenswürdige Hinweisgeber (Trusted Flagger) anerkannt werden. Im Bereich des Warenverkehrs sind sie diejenigen, die am besten Verletzungen der Rechte an geistigem Eigentum, wie z. B. Fälschungen, oder Verstöße der Produkte gegen EU-Rechtsvorschriften oder Produktnormen erkennen und melden können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10031
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
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BT-Drs. 20/10031
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Verabschiedung des Entwicklungsplans Sport und die Förderung des Sports in Deutschland
Aktiv vom 26.06.2024 bis 16.06.2025
- Angegeben von: adidas AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Entwicklungsplan Sport wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat federführend entwickelt und enthält Empfehlungen und Maßnahmen zur Stärkung des Breitensports und von Bewegungsangeboten allgemein. adidas begrüßt die Stärkung des Stellenwerts von Sport und Bewegung in der Gesellschaft. adidas setzt sich dafür ein, dass neben dem organisierten Sport auch individuell ausgeübte(r) Sport und Bewegung gefördert wird, Zugangsbarrieren zu Sport und Bewegung für alle Menschen reduziert werden und in die öffentliche Sportinfrastruktur investiert wird.
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- Angegeben von: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Folgen von Alkoholkonsum sind eine enorme Belastung der Bevölkerungsgesundheit, des sozialen Miteinanders und der Volkswirtschaft. Darauf weisen die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie die DG-Sucht in einem gemeinsamen Positionspapier hin.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Hochschulmedizin (DHM) am 26.06.2024
- Beschreibung: Die in der Novelle des Tierschutzgesetzes angedrohte Freiheitsstrafe für das Töten eines Wirbeltieres ohne "vernünftigen Grund" stellt für Forschende eine erhebliche Rechtsunsicherheit dar. Wenn Versuchstiere (v.a. Mäuse) gezüchtet werden, werden auch Tiere geboren, die z.B. auf Grund ihres Geschlechtes, ihres Genotyps oder ihres Alters nicht für die geplanten Versuche verwendet werden können und deshalb aus Kapazitätsgründen getötet werden müssen. Es ist damit zu befürchten, dass sich in Zukunft keine Wissenschaftler mehr dazu bereit erklären werden, entsprechende Forschungsvorhaben durchzuführen. Das hätte mittel- bis langfristig fatale Auswirkungen auf den Wissenschaftsstandort und die Gesundheitsversorgung in Deutschland.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Hochschulmedizin (DHM) am 26.06.2024
- Beschreibung: Mit Standardvertragsklauseln sollen die Vertragsverhandlungen zwischen Sponsor und durchführender Einrichtung beschleunigt werden. Hierzu sollte auf die bereits von den Verbänden MFT, VUD, KKS-Netzwerk, vfa, BPI und BVMA fertig ausgehandelten Mustervertragsklauseln zurückgegriffen werden. Es besteht Handlungsbedarf, mehr Harmonisierung, Verbindlichkeit, Schwerpunktbildung und effiziente Arbeitsteilung bei den Ethikkommissionen zu erreichen. Mit dem Medizinforschungsgesetz sollen die pharmazeutischen Unternehmen die Möglichkeit erhalten, vertrauliche Erstattungsbeträge bei Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen mit dem GKV-SV zu vereinbaren. Dies führt zu weiteren bürokratischen Lasten und auch zu weitergehenden Fragen, was die Vertraulichkeit bei der Abrechnung im Krankenhaus angeht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Deutsche Hochschulmedizin (DHM) am 26.06.2024
- Beschreibung: Überführung der Besonderheiten für Mediziner in das Ärztebefristungsgesetz
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft -
BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Beibehaltung der Berücksichtigung von Anlagen für flüssige organische Wasserstoffträger im Anwendungsbereich des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes
Aktiv vom 26.06.2024 bis 12.03.2026
- Angegeben von: Hydrogenious LOHC Technologies GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Hydrogenious LOHC setzt sich dafür ein, dass Infrastrukturen für flüssige organische Wasserstoffträger, wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung benannt, im Anwendungsbereich des Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften, Artikel 1, liegen. Zudem wirbt Hydrogenious LOHC dafür, die Dehydrierung von hydrierten flüssigen organischen Wasserstoffträgern als Bereitstellung von Wasserstoff anzusehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 265/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 265/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hydrogenious LOHC Technologies GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Hydrogenious LOHC wirbt für die korrekte Definition der LOHC Technologie bei der Überführung des EU-Gaspaketes in nationales Recht. Flüssige organische Wasserstoffträger sind keine Derivate sondern Wasserstoffträger und sollten auch dementsprechend definiert werden. Zudem sollte in Zusammenhang mit „Versorgung“ und flüssigen organischen Wasserstoffträgern die Formulierung "via" gewählt werden.
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Kohlendioxid Speicherungsgesetz
Aktiv vom 26.06.2024 bis 10.07.2025
- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
- Beschreibung: Das Kohlendioxid Speicherungsgesetz soll geändert werden, um den Transport für alle Anwendungszwecke zu öffnen und die zum Transport per Pipeline berechtigten Industriesektoren zu definieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
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BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Novelle der 36. BImSchV und UERV
Aktiv vom 26.06.2024 bis 28.07.2025
- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
- Beschreibung: Novelle der UERV im Rahmen der Novelle der 36. BImSchV: Geplante kurzfristige Abschaffung von UERs als Erfüllungsoption für die THG-Quote.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUV) (20. WP): Verordnung zur Änderung der sechsunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Änderung der 41. BImSchV durch Erweiterung um ein Teilfachgebiet IT/OT-Security
Aktiv vom 26.06.2024 bis 28.07.2025
- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
- Beschreibung: Das Risiko von Cyberangriffen auf Industrieanlagen ist zuletzt deutlich angestiegen. Dies gilt auch für Betriebsbereiche nach der StörfallVO, weil diese mit größeren Mengen an gefährlichen Stoffen umgehen. Die Betreiber von Betriebsbereichen nach der StörfallVO sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Anlagen vor Cyberangriffen zu schützen. Die Behörden haben die Aufgabe, zu überprüfen, ob die Betreiber ihren Pflichten nachkommen. Dabei sind sie auf die Unterstützung durch qualifizierte Sachverständige angewiesen. In der 41. Verordnung zur Durchführung des BImSchG werden derzeit 18 Fachgebiete festgelegt, für welche Sachverständige bekanntgegeben werden können. Ein Fachbereich für das Thema Cybersicherheit fehlt jedoch bisher. Diese Lücke soll zukünftig geschlossen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 615/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Erste Verordnung zur Änderung der Bekanntgabeverordnung
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BR-Drs. 615/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Novelle der 10. BImSchV
Aktiv vom 26.06.2024 bis 28.07.2025
- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Novelle der 10. BImSchV wurde am 29.05.2024 der Verkauf von XTL-Kraftstoffen und B10-Diesel an deutschen Tankstellen freigegeben. In diesem Rahmen erfolgte allerdings keine Flexibilisierung der Bestandsschutzsortenregelung für E5. en2x setzt sich für eine erneute Anpassung der 10. BImSchV ein, die eine entsprechende Flexibilisierung herbeiführt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 621/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen -
BT-Drs. 20/8295
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes
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BR-Drs. 621/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Novelle des § 37 BImSchG
Aktiv vom 26.06.2024 bis 28.07.2025
- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der auf EU-Ebene novellierten RED II - Bereich Verkehr - in nationales Recht durch Anpassung des §37 BImSchG (THG-Quote). Ziel der Einflussnahme: Adäquate Ausgestaltung der Verpflichtung von Inverkehrbringern von Kraftstoffen mit Hinblick auf Klimaschutz, Investitionssicherheit und praktische Umsetzbarkeit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Einstufung von UVCB nach Gemisch-Verfahren
Aktiv vom 26.06.2024 bis 28.07.2025
- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Revision der EU-Verordnung zur Einstufung, Auszeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP) Verpflichtung zur Einstufung komplexer Stoffe nach Gemisch-Methode.
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Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Aktiv vom 26.06.2024 bis 25.08.2025
- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
- Beschreibung: Änderungen im Energiesteuergesetz sehen eine Regelung vor, die zum Wegfall der Entlastung bei Zahlungsausfall führen sollen (Streichung von § 60 EnergieStG). Änderungen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung sehen u.a. vor, dass für bestimmte kurzfristige betriebsbedingte Entnahmen von Energieerzeugnissen im Rahmen eines Herstellungsbetriebs oder Tanklagers keine Entfernung aus dem Steuerlager bzw. innerhalb des Steuerlagers vorliegt und die Energiesteuer gemäß § 8 Absatz 1 Energiesteuergesetz nicht entsteht (§ 23). Die bisherige Regelung zur Antragsfrist wird angepasst: Entlastungsanträge können danach spätestens bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist der Abgabenordnung (§§ 169 bis 171 Abgabenordnung) gestellt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Versorgungsauflage Tankstellen
Aktiv vom 26.06.2024 bis 30.09.2025
- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
- Beschreibung: Mit der angestrebten Änderung des GEIG sollen Unternehmen, die an Tankstellen die Preissetzungshoheit für den Kraftstoff haben, dazu verpflichtet werden, an öffentlichen Tankstellen Schnellladeinfrastruktur aufzubauen und zur Verfügung zu stellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):