Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.891)
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- Angegeben von: Verband der Mineralfarbenindustrie e. V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Umstellung der RL auf neue EU-VO: Abschaffen des pauschalen Verbots bestimmter Stoffe, der Angabe von allen Inhaltsstoffen auf dem Etikett sowie der Prüfung der Konformität durch Dritte, Erhalt von Ausnahmen
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- Angegeben von: Verband der Mineralfarbenindustrie e. V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Änderung der vorgeschlagenen PFAS Definition und Verringerung des breiten Anwendungsbereichs
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- Angegeben von: Verband der Mineralfarbenindustrie e. V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Harmonisierung der Definition von Nanomaterialien mit der Definitionsempfehlung der Kommission vom 10. Juni 2022, Abschaffen der Auswirkung über die Lebensmittelinformationsverordnung auf Lebensmittel, die nicht unter die Novel-Food-Verordnung fallen
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Vermeidung von Verlusten an Kunststoffgranulat zur Verringerung der Verschmutzung durch Mikroplastik
- Angegeben von: Verband der Mineralfarbenindustrie e. V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Abschaffen, ändern der Meldepflichten an Behörden, externe Auditierung
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- Angegeben von: Verband der Mineralfarbenindustrie e. V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Keine Ausweitung der FCM Regelung auf andere Materialien. Spezifische Risikoanalyse und Konformitätserklärung beibehalten
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Vorschlag zur 18. Änderung der EU-Kunststoff-VO 10/2011, Ref: Ares (2024) 1923851
Aktiv vom 11.06.2024 bis 20.02.2026
- Angegeben von: Verband der Mineralfarbenindustrie e. V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Vorschlag zur 18. Änderung der EU-Kunststoff-VO 10/2011, Entwurf eines Rechtsakts Ref: Ares (2024) 1923851 - Ändern oder Abschaffen der vorgeschlagenen neuen Migrationsgrenzwerte für bestimmte Rohstoffe
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BioNTech Europe GmbH am 11.06.2024
- Beschreibung: Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen sowie Zulassungsverfahren von Arzneimitteln in Deutschland verbessern, beschleunigen und entbürokratisieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG)
Aktiv vom 11.06.2024 bis 18.01.2025
- Angegeben von: thyssenkrupp Marine Systems GmbH am 11.06.2024
- Beschreibung: Ein neues Rüstungsexportkontrollgesetz soll die restriktive Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung erstmals gesetzlich festschreiben. Hierzu liegen bislang lediglich nicht in der Bundesregierung abgestimmte Eckpunkte des BMWK als Grundlage für einen Referentenentwurf vor. Die Interessevertretung wird stattdessen für die Beibehaltung der Politischen Grundsätze der Bundesregierung hinsichtlich der Genehmigung von Rüstungsexporten wahrgenommen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BioNTech SE am 11.06.2024
- Beschreibung: Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen sowie Zulassungsverfahren von Arzneimitteln in Deutschland verbessern, beschleunigen und entbürokratisieren
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. am 11.06.2024
- Beschreibung: - Ersetzung der Schriftform durch Textform - einfache Ermöglichung von elektronischen Abstimmungen bei General- und Vertreterversammlungen, die in Präsenz durchgeführt werden - Anhebung der Schwellenwerte für die Jahresabschlussprüfung bei Genossenschaften
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 11.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine Inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist vereinbart, dass das Ziel der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe soll unter Einbeziehung des Beteiligungsprozesses der vergangenen Legislaturperiode weiterverfolgt werden soll. Ziel aus Sicht der AGJ ist es die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auch auf die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung zu erstrecken. Die Jugendämter sollen zentrale Anlaufstelle für alle jungen Menschen und ihre Familien für Hilfen sein!
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 11.06.2024
- Beschreibung: Mit der Einführung der Kindergrundsicherung sollen bessere Chancen für Kinder und Jugendliche geschaffen, mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht sowie Kinderarmut wirksam bekämpft werden – insbesondere durch verbesserte Zugänge zu den existenzsichernden Leistungen für Familien bzw. zu Information und Beratung. Der Leistungsumfang ist neu zu berechnen, um den Bedarfen zu begegnen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 11.06.2024
- Beschreibung: Seit mehreren Legislaturperiode verhandeln die im Bundestag vertretenen demokratischen Partien, ob und wie die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern sind. Die AGJ fordert Kinderrechte explizit im Dreieck Kinder - Eltern - Staat sichtbar zu machen. Art. 6 Abs. 2 GG und die auch Minderjährige als Grundrechtsträger erfassenden Artikel reichen nicht aus, da das Recht der junge Menschen auf Schutz, Förderung und Beteiligung nicht deutlich wird. Die AGJ spricht sich dafür aus, dass diese Trias entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention ins Grundgesetz aufgenommen wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 11.06.2024
- Beschreibung: Zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung braucht es aus unserer SIcht das Demokratiefördergesetz, welches dem Bund eine explizite gesetzliche Handlungsgrundlage gibt.
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 11.06.2024
- Beschreibung: Die Feststellung des Bundeshaushaltsplans erfolgt für jedes Jahr per Gesetz. Der Einzelplan 17 regelt u.a. die Ausstattung der bundeszentralen Infrastruktur, welche dafür sorgt, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland gut aufwachsen, geschützt sind und diskriminierungsfreie, selbstbestimmte und gerechte Teilhabe erfahren. Um die Leistungsfähigkeit dieser Infrasturktur zu sichern, braucht es eine langfristige, nachhaltige Stärkung dieser Förderung - es reicht keine Verschiebung innerhalb des BMBFSFJ-Gesamtbudgets wegen der vielen gebundenen Pflichtleistungen. Nötig ist im Interesse der jungen Generation ein ressortübergreifenden Commitment für solche Zukunftsinvestitionen z.B. durch KJP-Dynamisierung. Die Ankündigung der Koalition (21.WP) einer Erhöhung um 10% wird von der AGJ begrüßt.
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 11.06.2024
- Beschreibung: Das SGB XIV ersetzt seit dem 1.1.2024 das frühere Soziale Entschädigungsrecht. Es wurde übersehen in das SGB XIV-Leistungsspektrum (weiterhin) erzieherische Unterstützungsleistungen aufzunehmen, sofern deren Bedarf aus einem schädigenden Ereignis resultiert. Weder wurde § 27 BVG "Erziehungsbeihilfen" ins SGB XIV überführt, noch an das SGB VIII "Hilfe zur Erziehung", "Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche", "Hilfe für junge Volljährige" angeknüpft. Zudem führt die einschränkende Konkretisierung des Vorrang-Nachrang-Verhältnisses in §§ 93 Abs. 2 SGB XIV, 10 Abs. 5 SGB VIII bzgl. Leistungen zum Unterhalt nach § 39 SGB VIII zu massiven Umsetzungsproblemen, da bei Leistungen für Minderjährige keine Trennung nach Fachleistung und Hilfe zum Lebensunterhalt besteht.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Erlass des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Aktiv vom 11.06.2024 bis 17.09.2025
- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 11.06.2024
- Beschreibung: Hauptregelungsgegenstand ist ein Gesetz zur Einrichtung einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Gemeinsam-gegen-Kindesmissbrauch-Gesetz – UBSKMG), welches die gesetzliche Verankerung der Struktur einer*eines Unabhängigen Bundesbeauftragten mit einem dort angesiedelten Betroffenenrat und einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission bilden würde. Zudem sind Änderungen im SGB VIII (neue Aufgabe „§ 9b Aufarbeitung“, Veränderungen an den Datenschutz-/Finanzierungs- und Qualitätsentwicklungsnormen) und KKG (medizinische Kinderschutz-Hotline) vorgesehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: GEODE Deutschland e.V am 11.06.2024
- Beschreibung: Das GEODE-Finanzierungspapier 4.0 schlägt die Einrichtung eines staatlich oder halbstaatlich unterstützten Eigenkapitalfinanzierungsfonds vor, um kommunale und regionale Energieversorger bei der Umsetzung der Wärmewende zu stärken. Ziel ist es, einen breit anwendbaren, pluralistischen Finanzierungsansatz zu entwickeln, der etwa 80 Prozent der relevanten Vorhaben abdeckt und sowohl die Interessen von Investoren als auch die Anforderungen der Versorgungsunternehmen berücksichtigt. Das Papier betont die Notwendigkeit gesetzlicher Rahmenbedingungen, um attraktive Rendite-Risiko-Profile zu schaffen und verweist auf positive Entwicklungen in Bundesländern wie Baden-Württemberg. Es baut auf den Erkenntnissen des Finanzierungspapiers 3.0 auf.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Öffentliche Konsultation zum Green Paper Transformation Gas-/Wassserstoff-Verteilernetze
Aktiv vom 11.06.2024 bis 24.03.2026
- Angegeben von: GEODE Deutschland e.V am 11.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Stellungnahme zu Konsultationsfragen des Green Paper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze fordert GEODE unter anderem mehr Investitionssicherheit, bessere Rahmenbedingungen für Verteilnetzbetreiber sowie eine stärkere Integration der Verteilnetze in die Gesamtstrategie der Transformation. Ein besonderer Fokus liegt auf der Rolle der Verteilnetzbetreiber als aktive Mitgestalter der Energiewende auf regionaler und lokaler Ebene.
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- Angegeben von: Hologic Deutschland GmbH am 11.06.2024
- Beschreibung: Tomosynthese und DXA-Knochendichtemessung sollen in den Rechtsverordnungen des BMUV als Methoden zur Früherkennung von Brustkrebs bzw. von Osteoporose aufgenommen werden. Derzeit wird in der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung nur die Mammographie für das Brustkrebs-Screening zugelassen. Neue Studienergebnisse, wie die ToSyMa-Studie aus Deutschland, liefern Evidenz, dass die Tomosynthese als Weiterentwicklung der Mammographie die Früherkennung von Brustkrebs verbessern kann. Ein Berücksichtigung dieser Erkenntnisse in der Rechtsverordnung soll durch Kontaktaufnahme mit entsprechenden Entscheidern im Gesundheitswesen (z.B. im Rahmen eines parlamentarischen Frühstücks) sichergestellt werden. Eine Rechtsverordnung Früherkennung Osteoporose existiert noch nicht und wird vorgeschlagen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e.V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist es, dass der bewährte gesetzliche Rahmen auf Landesebene erhalten bleibt, weshalb sich das Bundeswaldgesetz weitgehend darauf beschränken sollte, wie bisher einen gesetzlichen Rahmen vorzugeben und keine Detailvorgaben für die Umsetzung durch den Waldbesitzer enthalten sollte. Weiteres Ziel ist es, den erfolgreichen partnerschaftlichen Umgang zwischen Forstverwaltung und Waldbesitzern fortzuführen, an Stelle eines obrigkeitsstaatlichen Ansatzes mit Bußgeldern und Verwaltungszwang, wie ihn bekannt gewordene inoffizielle Entwürfe vorsahen. Ebenso Ziel ist es, zum Erhalt des Waldes im Klimawandel die dazu zwingend notwendige unternehmerische Entscheidungsfreiheit des Waldbesitzers zu gewährleisten, z.B. bei der Baumartenwahl.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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ElektroGesetz
Aktiv vom 11.06.2024 bis 17.06.2025
- Angegeben von: Verband des eZigarettenhandels (VdeH) am 11.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) soll für alle Vertreiber von elektronischen Einweg-Zigaretten sowohl im stationären Handel als auch im Fernabsatz unabhängig von der Größe der Verkaufs- oder Lagerfläche die Pflicht zur Rücknahme der Produkte eingeführt werden. Der Fachhandel für E-Zigaretten setzt viele der geplanten Vorhaben bereits seit langem um.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband des eZigarettenhandels (VdeH) am 11.06.2024
- Beschreibung: Die EU-Kommission plant eine Anpassung der Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU) und der Richtlinie über Tabakwerbung (2003/33/EG). Die Evaluierung und die mögliche Anpassung des EU-Rechtsrahmens müssen auf belastbarer Evidenz basieren. Die bisherigen Maßnahmen sollten daher auf ihre Wirksamkeit mit Blick auf eine Senkung der Raucherquote geprüft werden. Die Regulierung von E-Zigaretten muss darauf abzielen, das volle Potenzial dieser Produkte auszuschöpfen.
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- Angegeben von: Verband des eZigarettenhandels (VdeH) am 11.06.2024
- Beschreibung: Der VdeH setzt sich für ein angemessene Regulierung von E-Zigaretten und Liquids ein. Regulierung muss für uns auf das auf wissenschaftlichen Fakten basieren und das Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction/THR) in angemessener Weise widerspiegeln. Je geringer ein Produkt schädlich ist, umso geringer sollte es reguliert werden. Dies gilt vor allem für die E-Zigarette. Zusätzliche Regulierungen und Verbote von Aromen und Inhaltsstoffen von Liquids lehnen wir über den geltenden gesetzlichen Rahmen hinaus ab.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e.V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Abbau bürokratischer Vorschriften: Die bereits bei geringwertigen Sachzuwendungen (ab einem Wert von in etwa 10 Euro) zu berücksichtigenden Aufzeichnungspflichten sollten entfallen, indem beispielsweise der Betriebsausgabenabzug für betrieblich veranlasste Sachzuwendungen durch Umwandlung der derzeitigen Jahres- und empfängerbezogenen Wertgrenze (50-Euro-Schwelle) in eine objektbezogene Freigrenze wieder praktikabel umsetzbar gemacht und der Aufzeichnungsaufwand dadurch erheblich vermindert wird. Selbst aus Compliance-Sicht gelten Sachzuwendungen bis zu einem Gegenwert von 50 Euro als „kleinere Aufmerksamkeiten“ und bei gelegentlichem Einsatz als unproblematisch.
- Betroffene Bundesgesetze (1):