Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.857)
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- Angegeben von: eFuel Alliance e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Einführung einer ambitionierten, kraftstoffübergreifenden Quote für RFNBO in der Schifffahrt, um einen Markthochlauf zu ermöglichen
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- Angegeben von: eFuel Alliance e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Einführung einer Fahrzeugklasse für mit CO2-neutralen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen, um auch nach 2035 Verbrennermotoren klimafreundlich zugelassen werden können
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- Angegeben von: eFuel Alliance e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Ausgestaltung der Energiesteuer nach Klimabeitrag der Energieträger, um durch steuerliche Bevorzugung von eFuels die Preislücke zu konventionellen Kraftstoffen zu verringern
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: eFuel Alliance e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Anerkennung der gleichberechtigten Bedeutung und Notwendigkeit von CCU und CCS zur Erreichung der Klimaziele, Förderung von Direkter Luftabscheidung von CO2, Anerkennung von CO2 als Rohstoff für eFuels und Überarbeitung der zugelassenen CO2-Quellen
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- Angegeben von: eFuel Alliance e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Ambitionierte Klimaziele für 2040 festlegen und die richtigen Rahmenbedingungen für den Hochlauf der dafür notwendigen Technologien schaffen, unter anderem DAC, Investitionssicherheit und politische Unterstützung für den Hochlauf von eFuels, Einführen einer Importstrategie für eFuels.
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- Angegeben von: eFuel Alliance e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Kritik an der unklaren Definition von Null-Emissionsfahrzeugen, welche die CO2 Einsparung von eFuels nicht berücksichtigt. Stattdessen Ermöglichung aller klimafreundlichen Technologien.
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- Angegeben von: eFuel Alliance e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Steigerung der THG-Quote im Verkehrsbereich sowie Einführung einer ambitionierten RFNBO-Quote, um mithilfe dieser Nachfrageanreize den Hochlauf von eFuels zu beschleunigen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: eFuel Alliance e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Kongruenz schaffen zu europäischen Vorgaben für die Produktion von RFNBO
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: eFuel Alliance e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Erweiterung des Fokus von CCS hin zu CCUS, mit Blick auf Harmonisierung mit der europäischen Carbon-Management Strategy (CMS). Rahmenbedingungen für negative Emissionen und CO2 im Kreislauf schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Eckpunkte der Bundesregierung für eine Carbon Management-Strategie
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BT-Drs. 20/11585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: eFuel Alliance e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Markthochlauf für eFuels durch die Anhebung der Erneuerbare-Energien-Verpflichtung im Verkehrsbereich sowie Einführung einer ambitionierten RFNBO-Quote ermöglichen
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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- Angegeben von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 20.06.2024
- Beschreibung: Finanzierung der Netzentgelte aus dem Bundeshaushalt
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Der DRV fordert eine praxisnahe und wettbewerbsfähige Ausgestaltung der Sektorförderung Obst und Gemüse in Deutschland. Unter Beachtung der mit der GAP-Reform übertragenen Zuständigkeiten weg von der EU hin zu den Mitgliedstaaten ergeben sich Einzelaspekte im Förderverlauf.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 146/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Dritte Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
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BR-Drs. 146/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Die mittelständische Wirtschaft bekennt sich ausdrücklich zum verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz und lehnt ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen im Zivilrechtsverkehr ebenso wie Diskriminierungen ab. Sie unterstützt Maßnahmen, welche eine Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes unter Beachtung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit gewährleisten. Gleichzeitig darf dies berechtigte und rechtlich zulässige Differenzierungen im Zivilrechtsverkehr nicht ausschließen. Die Vorschläge sind insgesamt zu weitgehend. Insbesondere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen würden durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten belastet. Eine Novelle des AGG ist nicht erforderlich. Zu schließende Schutzlücken sind bisher nicht überzeugend dargelegt worden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Grundsätzlich begrüßt der DRV die Anpassungen der nationalen Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein, die mit dieser Änderungsverordnung die Auszahlung der im GAP-Strategieplan veranschlagten Förderungen auf nationaler Ebene vereinheitlicht. Eine reibungslose Abwicklung sollte hierbei im Vordergrund stehen. U. a. sollte auch ein erweiterter bürokratischer Aufwand vermieden sowie bereits bestehende förderungsfähige Maßnahmen beibehalten werden. Bei zeitlichen Fristen sowie der Dauer der Unterstützung fordert der DRV mehr Flexibilität.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Förderungen von Maßnahmen im Sektor Wein
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Die gewerberechtlichen Rechtsgrundlagen (§§ 33ff. GewO) sind das Fundament der zugelassenen gewerblichen Tätigkeit „Gewerbliches Automatenspiel“. § 33c GewO beinhaltet die Voraussetzungen der Aufstellerlaubnis. Zur weiteren Stärkung des bestehenden Niveaus des Spieler- und Jugendschutzes sollten die qualitativen Voraussetzungen für den Berufszugang z.B. durch eine Prüfpflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises ergänzt werden (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021). § 33f GewO verankert die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine Rechtsverordnung zu erlassen. Die hinterlegten gesetzlichen Bedingungen müssen die Grundlage für eine auf qualitative Voraussetzungen basierende und nachfragegerechte gerätebezogene Regulierung in der SpielV bilden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages - Gewährleistung der Erfüllung des Kanalisierungsauftrags
- Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Die Automatenindustrie beobachtet die Evaluation des GlüStV 2021. Sollte die Konsequenz der Evaluierung eine Novellierung des GlüStV sein, werden die Interessen des gewerblichen Automatenspiels an einer qualitativen statt der geltenden quantitativen Regulierung für Spielhallen gemäß §§ 24 - 26 GlüStV vorzutragen sein. Mindestabstände und das Verbot von Mehrfachkonzessionen lassen das gewerbliche Automatenspiel schon heute zunehmend aus der Fläche verschwinden. Der Mehrwert für den Spielerschutz fehlt, denn ein unzureichendes Angebot legaler gewerblicher Automatenspiele stärkt ausschließlich das illegale Glücksspiel und widerspricht den Zielen des GlüStV, vor allem dem Kanalisierungsauftrag des legalen Glücksspiels (§ 1 GlüStV).
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- Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Die Automatenindustrie hält die Pläne des Bundesministeriums für Justiz, im Rahmen einer Modernisierung des Strafgesetzbuches (StGB) die Aufhebung der Straftatbestände zum unerlaubten Glücksspiel (§§ 284 ff. StGB) anzustreben, für den falschen Weg. Das in den letzten Jahren erfolgte Erstarken des illegalen Glücksspiels in Deutschland verlangt ein konsequentes Vorgehen. Das unerlaubte Glücksspiel ohne jeden Spieler- und Jugendschutz muss weiterhin auf der Ebene der Ordnungswidrigkeitstatbestände und zusätzlich auf Basis des Strafrechts durch Strafvollzugsbehörden wirksam bekämpft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: In Geldspielgeräten stellt eine von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtung die Einhaltung der spielrechtlichen Vorschriften fest. §§ 13 Nr. 9, 9a SpielV enthalten die Pflicht, dass ein Geldspielgerät bestimmte Daten (z.B. Einsätze und Gewinne) erfasst und dauerhaft aufzeichnet. Die Einbeziehung von Geld- und Warenspielgeräten in die KassenSichV ist ungeeignet und nicht erforderlich. Manipulationsschutz der aufgezeichneten Daten und Spielerschutz durch Einhaltung der technischen Voraussetzungen in §§ 12, 13 SpielV sind durch Spezialvorschriften gewährleistet. Finanzbehörden können und sollen durch die Verwendung entsprechender Prüftools einfach und automatisiert die im Gerät manipulationssicher vorliegenden Fiskaldaten prüfen und auswerten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Seit Jahren hat der Jugendschutz in der gewerblichen Automatenindustrie höchste Priorität. Anwesenheitsverbot (§ 6 Abs. 1 JuSchG) und Teilnahmeverbot (§ 6 Abs. 2 JuSchG) werden durch die heute mittels technischer Prüfung vollzogene Altersverifikation gewährleistet. Als Träger der Automaten-Selbst-Kontrolle (ASK), die die gesetzlich vorgeschriebene Altersbewertung und Kennzeichnung von elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit seit 2023 verbindlich vornimmt (§ 13 JuSchG), begleitet der VDAI die Arbeit der obersten Landesjugendbehörden und die Entwicklungen des JuSchG. Diese Stabilität im Jugendschutz soll aufrechterhalten bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Automatenindustrie begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche gebündelt auch die Interessen des VDAI.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Bei der Ansiedlung von Vergnügungsstätten, zu denen auch Spielhallen zählen und damit verbunden der Gewährleistung eines nachfragegerechten Angebots des gewerblichen Automatenspiels, hat auch das Thema Baurecht einen wichtigen Stellenwert. Zur Umsetzung des Kanalisierungsauftrages der legalen Glücksspielanbieter besteht daher die Notwendigkeit, dass Spielhallen weiterhin neu eröffnet werden können. Die gesetzlichen Grundlagen müssen eine auch aus stadtplanerischer Sicht sinnvolle Ansiedlungspolitik ermöglichen. Der VDAI beobachtet dementsprechend die Entwicklung der einschlägigen baurechtlichen Normen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Evaluierung und Änderung der Spielverordnung - Erforderlichkeit einer nachfragegerechten Regulierung
- Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Der vom BMWE erstellte Evaluierungsbericht zur Spielverordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des auch vom VDAI unterstützten Prozesses einer zielorientierten Weiterentwicklung der Regulierung des gewerblichen Automatenspiels in Deutschland. Basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen werden die Defizite der aktuellen Regulierung in Bezug auf die gesetzlichen Ziele der Kanalisierung, des Verbraucherschutzes sowie der Kriminalitäts- und Schwarzmarktbekämpfung aufgezeigt. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass nur ein Gesamtpaket aus Vollzugshilfen und einer nachfragegerechten Ausgestaltung des gewerblichen Automatenspiels dazu geeignet ist, illegale Glücksspielangebote wieder so erfolgreich zurückzudrängen, wie dies im Zeitraum von 2006 bis 2014 der Fall war.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (9):
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- Angegeben von: Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Einheitliche Vergütung für stationäre oder sonstige sektorengleiche und nach § 115f SGB V nicht umfasste Leistungserbringung, die im Kranken-haus in Kooperation mit Belegarzt erbracht wird und unmittelbar durch Krankenkasse vergütet wird Abrechnung durch Belegarzt oder Krankenhaus, Aufteilung in der Kooperation Keine Einstufung von Belegärzten als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (9):
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 20.06.2024
- Beschreibung: Haus & Grund Deutschland begrüßt den Vorschlag der Bundesregierung, zur Versteigerung angebotene Immobilien auf Antrag der Gemeinde unter eine Zwangsverwaltung zu stellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11308
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien - (Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11308
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 20.06.2024
- Beschreibung: Es ist das Ziel, die freiwillige Versicherung gegen Elementarschäden zu erhalten und zu stärken. Eine Versicherungspflicht soll verhindert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8732
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen
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BT-Drs. 20/8732
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):