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Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R003998
- Ersteintrag: 02.04.2022
- Letzte Änderung: 27.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Nichtregierungsorganisation (NGO)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
DBSV Deutscher Blinden-und Sehbehindertenverband e.V.Rungestraße 1910179 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49302853870
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E-Mail-Adressen:
- info@dbsv.org
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen, Öffentliche Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23160.001 bis 170.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/232,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (9):
- Andreas Bethke
- Reiner Delgado Faust
- Jana Mattert
- Merve Sezgin
- Claudia Schaffer
- Christiane Möller
- Dipl.-Ing. Gerald Fröde
- Hans-Werner Lange
- Dr. Thomas Krämer
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Gesamtzahl der Mitglieder:
19 Mitglieder am 31.12.2023, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (17):
- Aktionsbündnis Teilhabeforschung, Berlin
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO), Bonn
- Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e.V. (BAG SELBSTHILFE), Düsseldorf
- Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG), Bonn
- Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR), Heidelberg
- Deutscher Behindertenrat (DBR), Berlin
- Deutscher Behindertensportverband e.V. (DBS), Frechen
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband e.V. (Gesamtverband), Berlin
- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Berlin
- Deutsches Institut für Normung e.V. (DIN), Berlin
- Deutsches Jugendherbergswerk - Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e.V., Detmold
- Deutsches Komitee zur Verhütung von Blindheit e.V. (DKVB), München
- Europäische Blindenunion (EBU), Paris
- Liga Selbstvertretung, DPO Deutschland, Berlin
- Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen e.V. (MEDIBUS), Marburg
- Nationale Koordinierungsstelle „Tourismus für alle“ e.V. (NatKo), Mainz
- Netzwerk VISION 2020 Deutschland, Düsseldorf
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Rechte von Menschen mit Behinderung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV), der älteste deutschlandweite Selbsthilfeverband, vertritt die Interessen der rund 1,2 Mio. blinden und sehbehinderten Menschen (nach WHO), einschließlich der taubblinden und hörsehbehinderten Menschen dieses Landes. Er vertritt ebenso die Interessen der Patientinnen und Patienten, deren Erkrankung zur Sehbehinderung oder Erblindung führen kann. Im DBSV bündeln und koordinieren bundesweit 19 selbstständige Landesvereine ihre regionale Arbeit. Es findet eine Vernetzung mit 36 Organisationen und Einrichtungen des Blinden- und Sehbehindertenwesens (korporative Mitglieder) statt. Der DBSV steht für eine inklusive Gesellschaft in einem zukunftsfähigen Deutschland, in Europa und in der Welt. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Auf dieser Basis tritt der DBSV für eine Gesellschaft ohne Diskriminierung ein, in der jeder gleichberechtigt teilhaben kann. Der Verband hat die Erhaltung und Verbesserung der sozialen Stellung blinder und sehbehinderter Menschen sowie von Augenpatienten, die Förderung ihrer Selbstbestimmung, ihrer gleichwertigen Teilhabe und Mitwirkung am Leben in der Gesellschaft, die Erhaltung und Verbesserung ihrer medizinischen Versorgung sowie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zum Ziel. Diese Aufgaben erfüllt er u.a. durch Einflussnahme auf die Gesetzgebung und Gesetzesanwendung. Das betrifft alle Bereiche, die sich unmittelbar oder mittelbar auf das Leben und die Teilhabe von blinden und sehbehinderten Menschen auswirken können - von den sozialen Sicherungssystemen über die Teilhabe an Arbeit, Gesundheit, Mobilität, der Digitalisierung, Kultur und Sport bis hin zur barrierefreien Zugänglichkeit zu Produkten und Dienstleistungen. Der DBSV organisiert seine politische Arbeit sowohl durch die eigenständige Wahrnehmung der Interessenvertretung, u. a. im Wege von schriftlichen Stellungnahmen, mündlichen Erörterungen, Anhörungen und Öffentlichkeitsarbeit zu aktuellen Gesetzesvorhaben, als auch durch die Mitwirkung in zahlreichen Gremien und Arbeitsgruppen, Bündnissen und Netzwerken. Er ist im ständigen Austausch mit Politik, Wirtschaft, Medien, Behörden und zivilgesellschaftlichen Akteuren, insbesondere mit den Verbänden behinderter Menschen. Die politische Arbeit wird durch die Geschäftsführung, durch das Rechtsreferat und die weiteren Fachreferate sowie nicht zuletzt durch ehrenamtliche Aktivitäten der unter dem Dach des DBSV organisierten Fachgremien geprägt. Ein Großteil der Arbeit zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Sehverlust wäre ohne die Förderung durch die angegebenen öffentlichen und privaten Förderer nicht möglich, etwa die Herstellung von tastbaren Kinderbüchern, die Jugendarbeit oder die Ausbildung von ehrenamtlichen Peerberaterinnen und Beratern. Die Interessenvertretung wird im Gegensatz dazu aus Mitgliedsbeiträgen finanziert und erfolgt neutral und unabhängig. Der DBSV hat die Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen vom 28.04.2012 in der Neufassung vom 01.07.2022 ratifiziert. Er hat sich zudem der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen.
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Reform des SGB VIII
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Beschreibung:
Noch vor der nächsten Bundestagswahl soll ein Gesetz verabschiedet werden, mit dem die Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderungen der Jugendhilfe zugeordnet und neu geregelt werden. Die Herausforderungen für eine so große sozialpolitische Reform sind angesichts der schwierigen Haushaltslage in vielen Kommunen bei gleichzeitigem Fachkräftemangel immens. Für den DBSV ist zentral, dass die spezifischen Belange der vergleichsweise kleinen Gruppe blinder und sehbehinderter junger Menschen angemessen berücksichtigt werden, sich die Situation nicht verschlechtert, sondern spürbar verbessert wird. Dafür setzt sich der DBSV im laufenden Reformprozess ein
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Novellierung des Filmförderrechts
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Beschreibung:
Der Zuwachs an Angeboten mit Audiodeskription bedeutet für blinde und sehbehinderte Menschen eine deutliche Verbesserung ihrer Teilhabe. Es gibt aber noch einen erheblichen Handlungsbedarf. Im Rahmen der Neufassung des FFG und der dazugehörenden untergesetzlichen Regelungen hat der DBSV daher zwei zentrale Anliegen: Barrierefreie Filmfassungen mit Audiodeskription müssen zum Kinostart vorhanden und im Kino über ein kostenfreies, allgemein zugängliches und barrierefreies Wiedergabesystem zugänglich sein. Zu jedem produzierten und der Verwertung zugänglich gemachten Filmpaket muss die barrierefreie Filmfassung unabdingbar dazugehören. Die barrierefreie Filmfassung ist bei jedweder Verwertungsform gemeinsam mit dem Film anzubieten.
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Referentenentwurf:
Gesetzentwurf für das Filmförderungsgesetz (FFG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 04.03.2024 Federführendes Ministerium: Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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gsub Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH / Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 60.001 bis 70.000 EuroZweckgebundene Zuwendung zur Förderung Partizipation älterer Menschen mit Behinderung
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
550.001 bis 560.000 Euro
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Beträge über 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (2):
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GKV - Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene
Betrag: 130.001 bis 140.000 EuroGKV-Selbsthilfeförderung -
Hildegard-Scherraus-Stiftung
Betrag: 80.001 bis 90.000 Eurozweckgebundene Spenden für 5 Projekte
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
870.001 bis 880.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (1):
- Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23