Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (27.631)
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Aufnahme von evidenzbasierten Verkehrssicherheitsmaßnahmen in die Richtlinie wird unterstützt, wie z.B. das Begleitete Fahren mit 17 Jahren für Pkw, die Probezeit für Fahranfänger:innen oder eine Rückmeldefahrt für Senioren. Verpflichtende Fahreignungstests für alle älteren Pkw-Fahrer:innen werden abgelehnt, da dies lt. wissenschaftlicher Untersuchungen nicht zu einer Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit führt. Teilweise wurde sogar eine Zunahme der älteren Verunfallten bei ungeschützter Verkehrsteilnahme beobachtet. Kritisch gesehen wird auch die Einführung von Begleitetem Fahren mit 17 Jahren für Lkw. Eine Übertragung vom Pkw ist nur mit Einschränkungen möglich. Es muss erst ein passendes BF-System für Lkw entwickelt, erprobt und positiv evaluiert werden.
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Überarbeitung der Delegierten Verordnung die politische Einigung auf Ebene der Richtlinie reflektiert: balancierte Kapitalanforderungen, pragmatische Umsetzung des Rahmenwerks zur Proportionalität, unbürokratische Umsetzung.
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Stellungnahmen/Gutachten (10):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Weitgehende Beibehaltung der geltenden Regelungen zum Insolvenzschutz von Reisenden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 24/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der Richtlinie
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BR-Drs. 24/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Stärkere Berücksichtigung der Gläubigerinteressen, Verhinderung der Einführung verwalterloser Verfahren für Kleinstunternehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 25/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts
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BR-Drs. 25/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der GDV setzt sich für eine schrittweise Einführung der FIDA-Verordnung ein ("Phasing In"). Vorrang sollten Anwendungsfälle mit einem klar belegbaren und messbaren Kundenmehrwert erhalten. Der sehr weit gefasste Anwendungsbereich sollte für den Versicherungsbereich weiter reduziert werden, bspw. durch eine Beschränkung auf das Neugeschäft sowie Herausnahme der Unfallversicherung und des Geschäftskundenbereichs. Bei den zu teilenden Daten ist u. a. darauf zu achten, dass die Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen gewahrt bleiben. Weitere Forderungen betreffen das Prinzip des "Level Playing Fields" sowie die Übergangsfristen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (9):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der GDV setzt sich für eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung der neuen Vorgaben in der gesamten EU ein. Wichtig sind besonders der Rückgriff auf bereits bestehende Aufsichtsstrukturen und nationale Zuständigkeitsverteilungen und eine kluge Verzahnung mit bestehenden Vorschriften zur Vermeidung von Doppelregulierung.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen sollte 1:1 erfolgen und Rechtsklarheit beim Begriff "Umweltaussage" schaffen. Zudem sollte, soweit der von den Anbietern zu entwickelnde Umsetzungsplan für beworbene Umweltleistungen von einem unabhängigen externen Sachverständigen zu überprüfen sind, klargestellt werden, dass diese Prüfung auch durch die Abschlussprüfer erfolgen kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Elektrofahrzeuge werden beim Beschleunigen auch mit AVAS noch schlechter wahrgenommen als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Es ist daher notwendig, die gesetzlichen Vorgaben für AVAS in Bezug auf die Beschleunigung zu optimieren.
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Bürokratiearme Umsetzung der Richtlinie in Anlehnung an die in Deutschland bereits vorhandenen Sicherungssysteme zum Schutz der Versicherungsnehmer.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 807/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2009/138/EG, (EU) 2017/1132 und der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 648/2012
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BR-Drs. 807/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Ein großer und liquider Kapitalmarkt ist ein zentraler Baustein für die Wettbewerbsfähigkeit der EU im globalen Standortwettbewerb. Die Versicherer setzen sich daher für eine weitere Vertiefung der Kapitalmarktunion ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der GDV spricht sich gegen die Einführung eines Vorab-Prüfungsverfahrens für Umweltaussagen aus, da die kürzlich verkündete Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (RL 2024/825) bereits ausreichenden Schutz bietet.
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Verband setzt sich dafür ein, das Datenschutzrecht digitalisierungstauglich zu machen. Das Verbot vollautomatisierter Entscheidungen ist nicht mehr zeitgemäß und sollte durch Vorgaben zu Transparenz und Überprüfbarkeit ersetzt werden. Es bedarf klarer und erfüllbarer Regeln für die Anonymisierung von Daten und den Einsatz personenbezogener Daten zur Entwicklung und zum Test von IT-Anwendungen, Produkten und Systemen. Die technischen und organisatorischen Anforderungen an eine Datenübermittlung in Drittstaaten sollten risikobasiert getroffen werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Verband setzt sich dafür ein, dass - wie in anderen Mitgliedstaaten der EU auch – eine klare gesetzliche Erlaubnis für die in bestimmten Versicherungssparten notwendige Verarbeitung von Gesundheitsdaten geschaffen wird. Ebenso sollte klargestellt werden, dass die aufgrund von versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorgaben und im Rahmen der Durchführung einiger Versicherungsverträge notwendige Verarbeitung von Daten über Straftaten zulässig ist.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die deutsche Versicherungswirtschaft unterstützt das Anliegen, Diskriminierungen zu verhindern. Gleichzeitig ist sie darauf angewiesen, dass sachgerechte Differenzierung nach dem Risiko möglich ist. Angestrebt wird deshalb eine Klarstellung in der Richtlinie, dass die risikobasierte Differenzierung nach dem Alter oder nach Behinderung durch Versicherer keine Diskriminierung ist.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die deutsche Versicherungswirtschaft unterstützt das Konzept eines effizienten alternativen Streitbeilegungssystems für Verbraucheransprüche im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen. Was jedoch die vorgeschlagene Ausweitung des Anwendungsbereichs der ADR-Richtlinie betrifft, so werden nicht alle Auswirkungen, die dieser Ansatz mit sich bringen würde, berücksichtigt. Während die Einbeziehung von Streitigkeiten aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen für die Verbraucher von Vorteil sein könnte und bereits in den Zuständigkeitsbereich des deutschen Versicherungsombudsmanns fällt, haben wir Vorbehalte gegen die Einbeziehung von Streitigkeiten über außervertragliche Verbraucherrechte in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Grundlegende Überarbeitung der geförderten pAV: - für freiwillige u. privatwirtschaftliche Lösungen, - für lebenslange Renten als primäre Auszahlform, - für eine neue Balance aus Chancen u. Sicherheit mit einer Lockerung der Bruttobeitragsgarantie, dabei Level-Playing-Field für alle Anbieter, - für ein einfaches, transparentes u. attraktives, beitragsproportionales Fördersystem unter Einbeziehung von Selbstständigen, - Bestandsschutz für bestehende Verträge, Wechsel im gegenseitigen Einvernehmen von Kunden und Anbietern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung beabsichtigt für neue Selbstständige, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einzuführen. Selbstständige sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert werden, sofern sie sich nicht im Rahmen eines Opt-Outs für privates Vorsorgeprodukt entscheiden. Die Versicherungswirtschaft setzt sich für die Basisrente als Opt-Out-Produkt ein, weil sie 2005 für Selbstständige eingeführt wurde, lebenslange Leistungen bietet und pfändungsgeschützt ist.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Evaluierung der DSGVO sollte genutzt werden, um das Datenschutzrecht digitalisierungstauglich zu machen: - Modernisierung der Regeln zu vollautomatisierten Entscheidungen sowie klare und erfüllbare Vorgaben für die Anonymisierung von Daten und den Einsatz personenbezogener Daten zur Entwicklung und zum Test von IT-Anwendungen, Produkten und Systemen. - Die technischen und organisatorischen Anforderungen an eine Datenübermittlung in Drittstaaten sollten risikobasiert getroffen werden können. - Beschränkung der Anforderungen an Binding Corporate Rules (BCRs) und Einwilligungen in die Datenübermittlung in Drittstaaten auf das gesetzlich geforderte Maß. - EU-einheitliche Regelung der Erlaubnisgrundlagen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten in der Versicherungsbranche.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Versicherungsteuerliche Behandlung der Transportgüterversicherung bereitet in der Praxis immer wieder Probleme. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen bedürfen aus Sicht der deutschen Versicherungswirtschaft entweder einer praxisgerechten Anpassung oder einer weniger restriktiven und praxisgerechteren Auslegung.
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Aus Sicht der deutschen Versicherungswirtschaft gilt es, eine Rentendoppelbesteuerung gerade auch mit Blick auf steuerlichen Rahmenbedingungen der Basisrente zu vermeiden. Bei etwaigen künftigen gesetzlichen Anpassungen ist allerdings im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beachten, dass eine strukturelle doppelte Besteuerung von ganzen Rentnergruppen beziehungsweise -jahrgängen verhindert wird.
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Angestrebt wird eine evidenzbasierte Umsetzung des Rechts auf Vergessenwerden für ehemalige Krebspatienten bei Versicherungsverträgen zur Absicherung von Verbraucherkrediten. Nötig ist eine gute Balance zwischen den Interessen der ehemaligen Krebspatienten und der Versichertengemeinschaft. Wichtig ist, dass das Recht auf Vergessenwerden auf zurückliegende Krebserkrankungen beschränkt wird. Nötig sind zudem klare Definitionen und evidenzbasierte Fristen. Darüber hinaus setzt sich der Verband für die Abschaffung der im Zukunftsfinanzierungsgesetz geregelten 7-tägigen Wartefrist in der Restkreditversicherung ein. Diese Regelung steht im Widerspruch zu den Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Bessere Verbreitung von betrieblicher Altersversorgung (bAV), gerade bei KMU und Menschen mit geringen Einkommen. Dazu Stärkung der bAV auch außerhalb von tariflichen Sozialpartnermodellen, u. a. - für doppelt freiwillige Modelle der automatischen Entgeltumwandlung mit Opt-out auf Betriebsebene, - für Erhöhung und Dynamisierung der Geringverdienerförderung, - für eine Lockerung der Bruttobeitragsgarantie auf z. B. 80 Prozent für eine neue Balance aus Sicherheit und Renditechance.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Verband ist der Auffassung, dass eine Bundesbehörde als einheitliche Aufsicht über den Data Act förderlich und wünschenswert wäre. Nationale Sanktionsregelungen nach dem Data Act sollten nicht auf die Sanktionsregelungen der DSGVO zurückgreifen. Für die Streitbeilegung gilt es, eine effiziente sowie kostengünstige Lösung zu finden. Sinnvoll wäre eine einheitliche Streitbeilegungsstelle für alle potenziell beteiligten Dateninhaber und Dritten.
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel der Verordnung sind innovationsfreundliche rechtliche Rahmenbedingungen für Forschung, Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln. Diese Ziele werden vom GDV unterstützt. Artikel 177 (7) des Verordnungsvorschlags sieht eine Erweiterung der Deckungsvorsorgepflicht bei klinischen Prüfungen auf Schäden Dritter und Schäden an der Umwelt vor. Die deutschen Versicherer halten diese Erweiterung für nicht notwendig und problematisch. Sie könnte klinische Forschung erheblich erschweren und sollte daher gestrichen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 453/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Verfahren der Union für die Zulassung und Überwachung von Humanarzneimitteln und zur Festlegung von Vorschriften für die Europäische Arzneimittel-Agentur, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 und der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004, der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 und der Verordnung (EG) Nr. 1901/2006
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BR-Drs. 453/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Möglichkeit eines formularmäßigen Ausschlusses von Bargeldannahmen sollte für Versicherungsverträge erhalten bleiben.