Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.899)
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: Unternehmen die Operating Leasing anbieten sollten nicht als Dateninhaber im Sinne des Mobilitätsdatengesetzes gelten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: Berücksichtigung § 142 Abs. 1 a.E. InsO bei Vorsatzanfechtung des Bargeschäfts; Beschränkung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatz auf tatsächliche Kenntnis. Übertragung von Kredit- und Finanzdienstleistungsverträgen auf anderen Schuldner soll Zustimmung des Gläubigers erfordern. Streichung der gerichtlichen Beendigungsmöglichkeit von noch zu erfüllenden Verträgen, mind. aber Regelung analog § 108 Abs 1 Satz 2 InsO. Begrenzung der Aussetzung von Einzelvollstreckung für Kleinstunternehmer und Wertersatzanspruch für Weiternutzung der Objekte analog § 54 StaRuG. Keine Beschneidung der Rechte der aus- und absonderungsberechtigten Gläubiger. Streichung der Fiktion der Forderungsaufstellung. Klarstellung dass zur Ins-Masse nur Vermögenswerte gehören, die sich im Eigentum des Schuldners befinden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: Einordnung von Forderungen gegenüber Leasing-Unternehmen gem. Art. 121 Abs. 1. (a) CRR-Verordnung zur Abänderung von EU-Gesetzgebung Nr. 575/2013, demnach ein Risikogewicht von 40 %, unter den gleichen Voraussetzungen für langfristige Forderungen gegenüber Leasing-Unternehmen gem. Art. 121 Abs. 2. (b) CRR eine Risikogewichtung von 30 % Anwendung Hinsichtlich der Angemessenheit der Basel-III-Risikokalibrierung der Parameter für Leasing-Risikopositionen Anwendung der in Art. 495c CRR vorgesehen Übergangsregelungen für Leasing-Engagements als Kreditrisikominderungstechnik (CRM) und Bewertung der Kalibrierung im Wege eines delegierten Rechtsakts nicht nur bei IRBA, sondern auch auf Standardansatz.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: Bei der Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung- Datengesetz – (COM (2022) 68 final) Klarstellung zur Nutzung von industriellen Daten für Leasing-Unternehmen zur Erbringung und Optimierung von Serviceleistungen für Kunden
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: Bei der Änderung der Richtlinie 2015/413/EU sollte Adressat einer eventuellen Eintragungspflicht des Endnutzers der Halter und nicht der Eigentümer des KFZ sein.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: Bei der Ermittlung der Umsatzgröße für Leasing-Gesellschaften sollten im Sinne einer Gleichbehandlung mit Banken Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasing-Objekte unberücksichtigt bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: Das EU-Vorhaben BEFIT (COM(2023) 532 final) sollte im Hinblick auf die damit verfolgten Zielsetzungen der KOM grundlegend überarbeitet werden. Dies betrifft insbesondere Fragen des Timings sowie der inhaltlichen Verzahnung mit OECD-Säule 2. Die Ziele einer Senkung von Komplexität, Befolgungskosten und Rechtsunsicherheit werden bisher verfehlt.
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Vorteile einer breiten Vielfalt von Finanzierungsformen sollte anerkannt und erhalten werden. Eine pauschale Abzugsbegrenzung für Fremdfinanzierungsaufwendungen sollte vermieden werden. Sofern Maßnahmen zur Entlastung der Eigenkapitalfinanzierung notwendig erscheinen, sollten diese auf Ebene der Mitgliedstaaten geregelt werden.
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- Angegeben von: Klarna Bank AB, German Branch am 25.06.2024
- Beschreibung: Klarna setzt sich dafür ein Unsicherheiten hinsichtlich der Anwendung der neuen Regeln zu vermeiden und den Anwendungsbereich genau zu regeln (Beschränkung des Art. 37a auf Bonitätsbewertungen).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: GESUNDHEIT AKTIV e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die in Interviews durch den Bundesgesundheitsminister angekündigte und in einem Passus in einer Vorfassung des Referentenentwurfs zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz enthaltene Streichung der GKV Satzungsleistungen in Bezug auf Homöopathie und Anthroposophische Medizin soll verhindert werden. Dazu sollen die Stimmen der Bürger:innen, die das nicht wollen deutlich gemacht werden und dem Bundestag in Form einer Petition dargebracht werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soll an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Klima- und Ressourcenschutz beim Planen und Bauen sind zu verbessern. Die Planung und der Bau von bezahlbaren Wohnungen ist voranzutreiben und zu beschleunigen. Das Vergaberecht sollte mittelstandsfreundlicher gestaltet werden. Die Infrastruktur ist zu modernisieren.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Cansativa am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Interessenvertretung von Cansativa zielt darauf ab, eine klare und einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen, die den Anbau, die Logistik und die Abgabe von Cannabis in Deutschland und im europäischen Rahmen regelt. Ziel ist es, durch transparente Regelungen den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten, den Schwarzmarkt einzudämmen und die öffentliche Gesundheit und Sicherheit zu stärken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Cansativa am 25.06.2024
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Klarstellung und differenzierte Anpassung der Regelungen im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) in Bezug auf ärztliche Behandlungsformen sowie die Abgabe von Medizinalcannabis durch Apotheken. Die Interessenvertretung richtet sich gegen pauschale Einschränkungen telemedizinischer Behandlungsformen und gegen die Einführung einer verpflichtenden doppelten persönlichen Kontaktpflicht. Angestrebt wird, dass die Entscheidung über eine Behandlung in Präsenz oder im Rahmen einer Videosprechstunde weiterhin im fachlichen Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte liegt und Apotheken eigenständig über die Form der Abgabe (Präsenz- oder Versandabgabe) entscheiden können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Rechtliche Grundlage für die Information der Mitglieder
Aktiv vom 25.06.2024 bis 04.06.2025
- Angegeben von: Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Rechtliche Grundlage für die Information der Mitglieder
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Mit dem Ziel, die medizinisch-pflegerische Versorgung der Betroffenen zu ver- bessern.
Aktiv vom 25.06.2024 bis 04.06.2025
- Angegeben von: Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Ziel, die medizinisch-pflegerische Versorgung der Betroffenen zu ver- bessern. (IPReG) Die außerklinische Intensivpflege (AKI) aus den Regelungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V he- rauslöst und in eine eigenständige Rechtsvorschrift.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11913
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Aktuelle Situation der außerklinischen Intensivpflege
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BT-Drs. 20/11913
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte wurde im Jahr 2022 geändert. Bei der Änderung sind die Interessen der Tierhalter nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt worden. Ziel der Interessenvertretung ist es, die aufgrund dieses Versäumnisses entstandenen Fehler zu korrigieren. Inhaltlich geht es dabei insbesondere um die Einführung einer Hausbesuchsgebühr sowie die Anerkennung des Pferdes als landwirtschaftliches Nutztier sowie um die Höhe der allgemeinen Kostensteigerungen durch die Erhöhung der Gebühren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 25.06.2024
- Beschreibung: Der Verordnungsentwurf lässt Fragen offen, die dringend zu klären sind. Fraglich ist inwieweit Transporte von registrierten Zuchtequiden und der Verkauf von diesen oder Sportpferden einzuordnen ist und welche Teile der Verordnung damit für diese gelten sollen. Es bleibt offen, wie der Transport von registrierten Turnierpferden von Gewerbetreibenden einzuordnen ist. In der Verordnung wird gefordert, dass bei sämtlichen Verladungen ein Tierarzt als Aufsichtsperson anwesend sein muss. Dies ist alleine aufgrund des hohen personellen Aufwandes nicht umsetzbar. Hinsichtlich der Forderungen von Einschränkungen mit Bezug auf vorhergesagte Außentemperaturen. Pferde sollten aufgrund ihrer hervorragenden Thermoregulationsmechanismen von anderen Tierarten getrennt beurteilt und reglementiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die FN unterstützt eine Umbenennung von Melde- und Anzeigepflicht in „sobald wie möglich zu meldende Seuche“ und „unverzüglich zu meldende Seuche“. Die FN unterstützt die Einführung einer Meldepflicht (sobald wie möglich zu meldende Seuche) für das Equine Herpes Virus-1 und Equine Influenza Viren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die FN plädiert für eine Anpassung der Regelung zum Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke durch Neustrukturierung des EU-Tierarzneimittelrechts.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 338/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche-Hausapothekenverordnung - TÄHAV)
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BR-Drs. 338/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TÄHAV [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 25.06.2024
- Beschreibung: Eine Gesundheitsbescheinigung von einem Amtstierarzt gilt 10 Tage. Es erschließt sich nicht, warum für die Rückreise innerhalb dieser 10 Tage eine neue Gesundheitsbescheinigung notwendig ist. Es erschließt sich nicht, warum der Unternehmer, der seine Tiere in anderen Mitgliedsstaaten hält, keine deutsche Registriernummer erhalten kann und somit seine Fohlen nicht bei einem deutschen Zuchtverband kennzeichnen lassen kann. Es bedarf einer klaren Definition der Ausnahmen der Auszeichnungspflichten des Unternehmers im Zusammenhang mit der Verbringung zum und vom Betrieb. Es muss klar geregelt werden, ob mit jeder neuen Zuchtbucheintragung die Zuständigkeit einer Zuchtorganisation wechselt und wie mit der Eintragung verschiedener Besitzer im Zucht- und Turniersport umgegangen werden soll.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die FN setzt sich für eine weitere unentgeltliche Nutzbarkeit des Waldes für die Bürger ein. Bei der Frage der Betretensrechte des Waldes setzt sich die FN für eine für die Bürger verständliche, konsistente und bundesweit einheitliche Lösung ein. Ein Flickenteppich an Regelungen soll verhindert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 25.06.2024
- Beschreibung: Nach Auffassung der FN sollte § 43 a BuNatschG geändert werden, um den Anhang 1 e zu Art 16 aus der EU-FFH-RL (RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7)) in nationales Recht umzusetzen. Danach ist unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß die Entnahme oder Haltung einer begrenzten und von den zuständigen einzelstaatlichen Behörden spezifizierten Anzahl von Exemplaren bestimmter Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV zu erlauben. Dazu muss der Wolf aus Anhang IV herausgenommen und in Anhang III oder V aufgenommen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die FN setzt sich vor dem Hintergrund der Herabsatzung der eine Mautpflicht auslösenden zulässigen Gesamtmasse auf 3,5 Tonnen dafür ein, dass Pferdetransporter ausdrücklich aus der Mautpflicht ausgenommen werden. Hilfsweise setzt sie sich dafür ein, dass kleine Pferdetransporter (unter 7,5 Tonnen) - der Realität entsprechend - als nicht für den gewerblichen Güterkraftverkehr bestimmt eingestuft werden. Die Transporter werden in erster Linie für Transporte im Sport oder in Tierkliniken eingesetzt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/8092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 25.06.2024
- Beschreibung: Das Tierschutzgesetz soll geändert werden, um der Aufnahme das Tierschutzes als Staatszielbestimmung in das Grundgesetz Rechnung zu tragen. Das wird von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung ausdrücklich unterstützt. Im Rahmen der Interessenvertretung soll die Klärung einzelner Fragen, insbesondere zum Verhältnis des Tierschutzgesetzes zu europäischem und nationalem Tierzuchtrecht, zur Reichweite des Verbots der Anbindung von Tieren, zum Verkauf von Jungtieren und Einzelheiten in Bezug auf Mähverbote, erreicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Deutscher Konditorenbund am 25.06.2024
- Beschreibung: Es soll zwischen handwerklich hergestellten und industriell hergestellten Produkten unterschieden werden. In handwerklich hergestellten Produkten geht es nicht um "versteckten" Zucker. Insofern besteht kein Regelungsbedarf. Im Übrigen muss sichergestellt sein, dass Rezepturen etc. als Betriebsgeheimnis behandelt werden.