Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.261)
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Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft sowie Verwaltung)
Aktiv vom 12.06.2024 bis 01.11.2024
- Angegeben von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Das Gesetz sollte so beschlossen werden. Insbesondere die Abschaffung des Textformerfordernisses bei Gewerberaummietverträgen, die Erleichterung bei der Einsichtnahme zum Zwecke der Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummietverträgen sowie die Verkürzung der Aufbewahrungspflicht von Buchungsbelegen von zehn auf acht Jahre werden befürwortet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Bestimmte Kredite vom Anwendungsbereich der EU-Verbraucherkreditrichtlinie ausnehmen
Aktiv vom 12.06.2024 bis 03.06.2026
- Angegeben von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Für die Einbeziehung von Krediten über weniger als 200 EUR wurde den Mitgliedsstaaten ein Wahlrecht eingeräumt. Ein solches greift auch für zins- und gebührenfreie Kredite und solche, die innerhalb von drei Monaten zurückzuzahlen sind und nur geringe Kosten verursachen. Wir setzen uns dafür ein, dass von dem Wahlrecht in diesen Bereich kein Gebrauch gemacht wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Verhinderung der Ergänzung des Gesetzesentwurfs zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland um materiellrechtliche Änderungen des AGB-Rechts
Aktiv vom 11.06.2024 bis 24.06.2025
- Angegeben von: Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland ist zu begrüßen. Der Bauindustrieverband NRW e.V. sieht allerdings keinen Anlass in diesem Zusammenhang das deutsche AGB-Recht zu ändern. Im Rahmen der Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestages wurde im Zusammenhang mit dem Gesetzesentwurf die Frage erörtert, ob es zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland einer Reform des AGB-Rechts bedarf. Da sich der Gesetzesentwurf mit dem AGB-Recht selbst nicht auseinandersetzt, haben wir zu Frau Elisabeth Winkelmeier Becker MdB Kontakt aufgenommen, um die Gründe für die Erörterung in Erfahrung zu bringen und das Thema Reform des AGB-Rechts zu erörtern. Es soll eine Ergänzung des Gesetzentwurfs um materiellrechtliche Änderungen im Bereich des AGB-Rechts verhindert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 374/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
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BR-Drs. 374/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: TransInterQueer e.V. am 06.06.2024
- Beschreibung: Abstammungsrecht, das Lebensrealitäten queerer und inter*, trans* und nicht-binärer Eltern und Familien wiederspiegelt. Selbstbestimmte Elternbezeichnung und Eintragung der aktuellen Namen der Elternteile in Geburtenregister und Geburtsurkunde ihrer Kinder. Möglichkeit auf rechtliche Anerkennung von Mehrelternschaft und Verantwortungsgemeinschaft als Familienmodelle.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesingenieurkammer am 04.06.2024
- Beschreibung: Vereinfachung des Bauvertragsrechts durch erleichterte und rechtssichere Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik ("Gebäudetyp e")
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Herstellerverband Haus & Garten e.V. am 29.05.2024
- Beschreibung: Die auf EU-Ebene beschlossene Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren muss in nationales Recht umgesetzt werden. Zudem plant das BMUV ein Reparaturgesetz, dass die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und von Reparaturanleitungen sicherstellen sollen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Maßgaben aus Brüssel in Deutschland ohne weitere Ergänzungen umgesetzt werden. Harmonisierte Vorschriften sind notwendig, um Wettbewerbsnachteile zu verhindern. Darüber hinausgehende nationale Alleingänge sollten nicht vorgenommen werden. Die Regeln für die Zurverfügungstellung von Ersatzteilen und Informationen müssen für Hersteller zudem umsetzbar sein und Geschäftsgeheimnisse wahren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Ecclesia Holding GmbH am 27.05.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der geplanten Überarbeitung des Patientenrechtegesetzes sollte die derzeitige Beweislastverteilung in der Arzthaftung beibehalten und das Beweismaß nicht reduziert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VerbraucherService Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund e.V. am 17.04.2024
- Beschreibung: Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. fordert die Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage, damit Verbraucher*innen (außergerichtlich entstandene) Kosten erstattet werden können, die ihnen im Rahmen der Abwehr von zu Unrecht geltend gemachter Forderungen durch Inkassounternehmen / Rechtsanwaltskanzleien entstanden sind. Unternehmen, die sich eines Inkassounternehmens und / oder einer Rechtsanwaltskanzlei bedienen, um unberechtigte Forderungen bzw. unbegründete Ansprüche durchzusetzen, sollen auch diejenigen Kosten zu tragen haben, die Verbraucher*innen durch die Abwehr solcher Forderungen entstehen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Aktiv vom 17.06.2024 bis 22.01.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Konstruktive Begleitung der Pläne der EZB und der Kommission zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sache (nach § 90, §§ 929 ff. BGB) übereignet, wohingegen..., ...ff. i. V. m. §§ 675f ff. BGB). Denn das deutsche Recht..., ...Umsetzungsbestimmungen in den §§ 675c – 676c BGB sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz..., ...sich in §§ 675f, 675j ff. BGB; s. zum Überblick Birne..., ...Ausführungsbestimmungen, insb. §§ 675f ff. BGB, derzeit damit nicht im..., ...Zahlungsdiensterecht, vgl. § 675f Abs. 4 BGB) nicht anwendbar122 ist..., ...Anwendung finden (§§ 90, 929 ff. BGB), zumindest für digitale..., ...zivilrechtlichen Sachbegriff (§ 90 BGB), der die Körperlichkeit..., ...als Sache (i. S. d. § 90 BGB) gilt. Eine derartige Regelung..., ...Forderungsrechts (insb. §§ 398 ff. BGB, aber auch § 413 BGB „anderes..., ...motiviert, u. a. in §§ 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle), durch § 134 und § 138 BGB sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz...
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 24.11.2025
- Beschreibung: Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins regt an, die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 3 u. 4 SGB II beizubehalten, eine frühzeitige Beratung von Alleinerziehenden durchzuführen, den Vollzug der Karenzzeit der KdU durch gesetzliche Klarstellungen rechtsicher zu gestalten, Leistungsberechtigte ausreichend zu beraten, die Hinweispflicht (§ 22 Abs. 1a SGB II) als Sollregelung zu gestalten, wirksame Schutzmechanismen für vulnerable Gruppen flankierend einzuführen, die Neuregelung des Passiv-Aktiv-Transfers nur für Neuförderungen verbindlich zu gestalten, die Berufsberatung im SGB III neu zu gestalten, eine vertikale Einkommensanrechnung im SGB II einzuführen sowie das Einkommen erst im Folgemonat anzurechnen, die Erbringung der Bildungs- und Teilhabeleistungen zu vereinfachen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Mietpreisbremse (§ 556d BGB) verstößt (§ 22 Abs. 1 ..., ...Unterkunft die nach § 556d BGB zulässige Miethöhe, sollen..., ... zu rügen (§ 556g Abs. 2 BGB). Kommt es daraufhin zu..., ...überzahlter Miete (§ 556g Abs. 1 BGB) gehen für die Zeit des...