Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (159)
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Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts (BMJV-RefE) v. 9.7.2025 - Umsetzung EU-RiLi 2023/2673 v. 22.11.2023
Aktiv vom 11.04.2025 bis 02.04.2026
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.04.2025
- Beschreibung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystematisch..., ... des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...eine Streichung des § 305 KAGB nicht angestrebt wird, ..., ...miterfasst wird. Auch § 305 KAGB wäre anzupassen. In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ... ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen „Das..., .... § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen..., ...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystematisch..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., .... § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert..., ...September 2025 6 § 305 KAGB wäre auch darüber hinaus..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., .... § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden...
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Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts (BMJV-RefE) v. 9. 7. 2025 - Umsetzung EU-RiLi 2023/2673 v. 22. 11. 2023
Aktiv vom 19.06.2024 bis 26.06.2026
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystematisch..., ... des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...eine Streichung des § 305 KAGB nicht angestrebt wird, ..., ... Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen „Das..., .... § 305 Abs. 8 KAGB 7 sollte gestrichen werden..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert ..., ...anzupassen: In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., .... § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert ..., ...September 2025 6 § 305 KAGB wäre auch darüber hinaus..., ...anzupassen: In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., .... § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden...
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Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts (BMJ-DiskE) v. 9. 12. 2024 - Umsetzung EU-RiLi 2023/2673 v. 22. 11. 2023
Aktiv vom 31.03.2025 bis 17.09.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
- Beschreibung: Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystematisch..., ...aktuelle Vorschrift des § 305 KAGB: Die bestehende Vorschrift des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Halbsatz BGB i. V. m. § 305 KAGB vorrangige) spezialgesetzliche..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...eine Streichung des § 305 KAGB nicht angestrebt wird, ..., ...miterfasst wird. Auch § 305 KAGB wäre anzupassen. In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen „Das..., ...handelt.“ § 305 Abs. 7 Satz 2 KAGB könnte ersatzlos entfallen. § 305 Abs. 8 KAGB 7 sollte gestrichen werden...
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Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts (BMJV-RefE) v. 9. 7. 2025 - Umsetzung EU-RiLi 2023/2673 v. 22. 11. 2023
Aktiv vom 25.06.2024 bis 30.06.2026
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsrechts
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystematisch..., ... des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...eine Streichung des § 305 KAGB nicht angestrebt wird, ..., ...miterfasst wird. Auch § 305 KAGB wäre anzupassen. In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen „Das..., .... § 305 Abs. 8 KAGB 7 ..., ...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystema- ..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert..., ...zusteht.“ § 305 KAGB wäre auch darüber hinaus..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., .... § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden..., ...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystema- ..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ... 6 § 305 KAGB wäre auch darüber hinaus..., .... § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden...
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Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts (BMJV-RefE) v. 9. 7. 2025 - Umsetzung EU-RiLi 2023/2673 v. 22. 11. 2023
Aktiv vom 25.06.2024 bis 25.06.2026
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystematisch..., ... des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...eine Streichung des § 305 KAGB nicht angestrebt wird, ..., ... Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen „Das..., .... § 305 Abs. 8 KAGB 7 sollte gestrichen werden..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert ..., ...anzupassen: In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., .... § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert ..., ...September 2025 6 § 305 KAGB wäre auch darüber hinaus..., ...anzupassen: In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., .... § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 30.09.2025
- Beschreibung: Wir fordern ein, dass neben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auch externe Bewerter für die Bewertung von Immobilien in Fonds zugelassen werden, sofern sie bestimmten berufsrechtlichen Standards und Registrierungen unterliegen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), wonach neben öffentlich..., ...des § 216 Absatz 2 Nr. 1 KAGB sowie die Vorgaben aus ...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystematisch..., ...aktuelle Vorschrift des § 305 KAGB: Die bestehende Vorschrift des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Halbsatz BGB i. V. m. § 305 KAGB vorrangige) spezialgesetzliche..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...eine Streichung des § 305 KAGB nicht angestrebt wird, ..., ...miterfasst wird. Auch § 305 KAGB wäre anzupassen. In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen „Das..., ...handelt.“ § 305 Abs. 7 Satz 2 KAGB könnte ersatzlos entfallen. § 305 Abs. 8 KAGB 7 sollte gestrichen werden...
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- Angegeben von: Scalable GmbH am 23.12.2025
- Beschreibung: Scalable Capital setzt sich für gezielte Anpassungen des Regelungsvorhabens ein, um den Zugang zu und Wettbewerb um Altersvorsorgeverträge zugunsten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in Deutschland nach dem KAGB zugelassene OGAW und AIF..., ...Sondervermögen nach § 1 Absatz 10 KAGB unterliegen dem deutschen..., ...Sondervermögen nach § 1 Absatz 10 KAGB unterliegen dem deutschen..., ...Sondervermögen nach § 1 Abs. 10 KAGB erfasst wären. Begründung..., ...nach den §§ 218 und 219 KAGB gelten grundsätzlich die..., ...nach den §§ 218 und 219 KAGB gelten grundsätzlich die...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 27.10.2025
- Beschreibung: Bitkom fordert, dass der Finanzplatz Deutschland wesentlich gestärkt wird um private Investitionen anzuregen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken. Ziel muss sein, dass in Deutschland mehr Venture Capital investiert wird. Dazu müssen auch die Voraussetzungen für Börsengänge deutscher Start Ups verbessert werden. Wesentlich ist zudem der Abbau von Bürokratie in der Finanzregulierung sowie eine praxisgerechte Aufsicht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anbieter. Zu Artikel 43 (KAGB/Tokenisierte Fonds) Mit dem neuen § 16b KAGB werden umfassende ESAP-Meldungen...
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Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und weitere Maßnahmen
Aktiv vom 13.10.2025 bis 12.02.2026
- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 13.10.2025
- Beschreibung: Vorschläge zur Konkretisierung und Rechtssicherheit der Regelungen im Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz - MinStAnpG)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
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BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des § 1 Absatz 1 Satz 1 KAGB. Demzufolge werden allein..., ...Anlehnung an § 1 Absatz 1 KAGB auch Investmentvermögen...