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134 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"AsylbLG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (134)

    • Angegeben von: Deutsche Aidshilfe am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ersatzlose Streichung des §87 AufenthG, der die Übermittlungspflicht an Ausländerbehörden beinhaltet, da die geltende Übermittlungspflicht Menschen daran hindert, medizinische Versorgung aufzusuchen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zwar direkt vom Sozialhilfeträger..., ...Schmerzzustände (§§ 4,6 AsylbLG). Sobald sie sich an..., ...Nothelferparagrafen“ in § 6a AsylbLG ist eng, eine Behandlung..., ...Regelungskreise (Aufenthaltsgesetz, AsylbLG und SGB VII) vorgelegt30...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Einführung einer Bezahlkarte im AsylbLG. Dem Kinderschutzbund...
    • Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie - Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) e. V. am 27.06.2025
    • Beschreibung: Als DGVT-Berufsverband fordern wir die Bundesregierung auf, den Koalitionsvertrag einzuhalten und die Finanzierung der Psychosozialen Zentren im Bundeshaushalt 2025 sicherzustellen. Wir sehen die Psychosozialen Zentren in Gefahr, die für Geflüchtete oft den einzigen Zugang zu psychosozialer und therapeutischer Unterstützung darstellen, und warnen vor den schwerwiegenden gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12400 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Asylbewerberleistungsgesetz, AsylbLG) die Kosten für das Gesundheitssystem...
    • Angegeben von: Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. am 08.07.2025
    • Beschreibung: Der BuMF e.V., die Kindernothilfe und terre des hommes kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bundesinnenministerium, dass die Kinderrechte im Gesetzesentwurf zur Umsetzung der GEAS-Reform in Deutschland nicht ausreichend berücksichtigt werden. Der Vorrang des Kindeswohls wird in vielen Bereichen nicht gewahrt. Der Entwurf soll die auf europäischer Ebene beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht umsetzen. Im Entwurf ist jedoch keine vollständige Sicherstellung der Kinderrechte, insbesondere des Vorrangs des Kindeswohls, erkennbar. Der Vorrang des Kindeswohls bedeutet, dass Regelungen immer im Interesse des Kindes angewendet und ausgelegt werden müssen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Analogleistungsbezug des § 2 AsylbLG). Berlin, den 21.10.2024..., ...Die Leistungen nach dem AsylbLG liegen auf dem niedrigsten..., ...bestehenden Sanktionen nach dem AsylbLG sind verfassungs- und..., ...AufnahmeRL). Die Kürzungen des AsylbLG sind somit abzuschaffen..., ...Antragsverfahren, wie nach § 6 AsylblG vorgesehen, ist nicht...
    • Angegeben von: Deutscher Bundesjugendring e.V. am 22.07.2024
    • Beschreibung: u.a. Es braucht einfache und klare Verfahren, um bei psychischer Belastung oder Krankheit BAföG über die Regelstudienzeit hinaus zu erhalten. Regelung nach Paragraf 15 Absatz 3 BAföG: Der Absatz soll durch eine Nummer 6 ergänzt werden, die eine Fortführung der Förderung nach BAföG sichert, wenn die Förderungshöchstdauer infolge eines Engagements in einem der anerkannten Jugendverbände überschritten wurde. Höhe des BAföG-Satzes nach den Paragrafen 12 und 13: Ziel ist eine Erhöhung der Sätze nach Regelbedarf ohne Unterbringung auf einheitlich 600 Euro. Eine regelmäßige, automatische und bedarfsdeckende Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge ist in die Festlegung der Bedarfe in den Paragrafen 12 und 13 mit aufzunehmen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG). Diese gesetzliche Lücke...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
    • Beschreibung: Der djb begrüßt nicht nur ausdrücklich die Einführung eines Gewalthilfegesetzes, mit dem ein Baustein der Verpflichtungen Deutschlands aus der Istanbul-Konvention umgesetzt würde, sondern drängt auch auf eine rasche Verabschiedung. Das am 19. November 2024 veröffentlichte erste Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamts alarmiert und gibt Anlass zu großer Besorgnis: 2023 gab es beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland. 938 Mädchen und Frauen wurden Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten. Die Situation im Jahr 2023 hat sich gegenüber den Vorjahren nochmals verschärft. Denn es ist ein Anstieg in nahezu allen erfassten Deliktsbereichen über die letzten fünf Jahre zu verzeichnen. Sofortiges Handeln ist zwingend erforderlich.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...den SGB II, SGB XII oder AsylbLG haben, selbst für die..., ...Kostentragung durch das AsylbLG, SGB XII oder SGB VIII...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.11.2024
    • Beschreibung: Der djb beschränkt sich in seiner Stellungnahme wegen der Frist von nur sechs Werktagen auf wenige Aspekte. Da bei der geplanten Änderung des Asylgesetzes etliche Regelungen vollständig entfallen sollen, um dem Wiederholungsverbot Rechnung zu tragen, wird im Interesse der Rechtsanwender*innen empfohlen, das Asylgesetz vollständig neu zu fassen und damit die zahlreichen Lücken zu vermeiden. Es wird alternativ angeregt, ein umfassendes Asylgesetz zu schaffen, das ein beständiges Springen zwischen den Rechtsakten des GEAS und dem Asylgesetz überflüssig macht. In der derzeitigen Fassung jedenfalls ist das Asylgesetz unübersichtlich. Der djb macht konkrete Vorschläge und äußert sich zur geplanten Änderung des Aufenthaltsgesetzes und geplanten Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13963 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... – wie bei § 1a Abs. 5 AsylbLG – jedenfalls um folgende...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 31.01.2025
    • Beschreibung: Der djb begrüßt die Einführung eines Gewalthilfegesetzes, mit dem ein Baustein der Verpflichtungen Deutschlands aus der Istanbul-Konvention umgesetzt würde, ausdrücklich. Die Ausführungen sind, soweit sie Kritik beinhalten, als Anregungen zu verstehen, die der Verabschiedung des Gesetzes in der jetzigen Fassung nicht entgegenstehen. Einer Verabschiedung in dieser Legislaturperiode hat auch für den djb absolute Priorität, wenngleich insbesondere die Folgeänderungen im Aufenthaltsrecht aus Sicht des djb auch innerhalb der kurzen Zeit realisierbar und für einen vom Entwurf verfolgten umfassenden und intersektionalen Ansatz notwendig sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14025 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...den SGB II, SGB XII oder AsylbLG haben, selbst für die..., ...Kostentragung durch das AsylbLG, SGB XII oder SGB VIII...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Behinderung, die unter § 1 AsylbLG fallen, weiterhin nicht..., ...Asylbewerberleistungs- gesetzes. Das AsylbLG hält keine mit der Jugendhilfe...
    • Angegeben von: Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. am 30.06.2025
    • Beschreibung: Menschen im Dublin-Verfahren sollen nach einer Übergangszeit von zwei Wochen nach Ablehnung ihres Asylantrags als unzulässig überhaupt keine Sozialleistungen mehr erhalten. Diese Regelung soll aufgehoben werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12805 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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