Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2506300284
(PDF - 9 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzliche Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Deutschland
Der BuMF e.V., die Kindernothilfe und terre des hommes kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bundesinnenministerium, dass die Kinderrechte im Gesetzesentwurf zur Umsetzung der GEAS-Reform in Deutschland nicht ausreichend berücksichtigt werden. Der Vorrang des Kindeswohls wird in vielen Bereichen nicht gewahrt. Der Entwurf soll die auf europäischer Ebene beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht umsetzen. Im Entwurf ist jedoch keine vollständige Sicherstellung der Kinderrechte, insbesondere des Vorrangs des Kindeswohls, erkennbar. Der Vorrang des Kindeswohls bedeutet, dass Regelungen immer im Interesse des Kindes angewendet und ausgelegt werden müssen.
Bereitgestellt von:
Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. (R000910)
am
08.07.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 16.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Asyl und Flüchtlingsschutz [alle SG hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle SG hierzu]
- Migration [alle SG hierzu]