Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (137)
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- Angegeben von: BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft am 17.06.2024
- Beschreibung: Arbeitszeiterfassung und Dokumentation in derzeitiger Form beibehalten. Die in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen sind schon jetzt verpflichtet, die Arbeitszeiten aufzuzeichnen. Entsprechenden Systeme, seien es elektronische oder schriftliche, sind dort bereits seit langem etabliert.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen BDU e.V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Das Arbeitszeitgesetz soll gemäß koalitionsvertrag novelliert werden. Ziel aus Sicht des BDU muss es sein, mehr Flexibilität von Beschäftigten zu erreichen, unter Beachtung der Anforderungen des Arbeitsschutzes.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 15.05.2024
- Beschreibung: Flexiblere Handhabung der Höchstarbeitszeit um den tierärztlichen Notdienst zu gewährleisten und der Aufgabe von tierärztlichen Kliniken entgegenzutreten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Landesinnungsverband für das bayerische Fleischerhandwerk am 21.03.2024
- Beschreibung: Es geht um die Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Hier ist im ersten Referentenentwurf vorgesehen, dass auch mitarbeitende Familienangehörige (Eltern, Geschwister, Kinder) die Arbeitszeiten erfassen sollen. Dies ist vollkommen sinnfrei, da gerade in familiengeführten Betrieben die angestellten Familienangehörigen aushelfen, wann immer es notwendig ist. Wenn dies nur noch in der Grenze von 8 Stunden möglich sein soll, dann wird dies zu Problemen bei Betriebsabläufen führen. Weiterhin fehlt im Referentenentwurf eine flexible Wochenarbeitszeit. Diese haben andere EU-Staaten bereits eingeführt. Die Herausforderungen des demografischen Wandels in Deutschland, werden wir nicht mit einer starren 40-Stunden-Woche oder gar weniger begegnen können. Flexibilität ist oberste Maxime.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH) am 13.03.2024
- Beschreibung: Der Unternehmerverband Handwerk NRW spricht sich gegen Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus, die Arbeitgeber zu neuen Pflichten bei der Arbeitszeiterfassung verpflichten. Danach sollen künftig generell Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufgezeichnet werden. Im Handwerk mit seiner dezentralen Betriebsstruktur und häufig auswärtigen Tätigkeiten sind besondere Probleme bei der Umsetzung von digitalen Arbeitszeitaufzeichnungen zu erwarten, die vom Gesetzgeber bei der Novellierung des Arbeitszeitgesetzes zu berücksichtigen sind.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens setzt sich der BWD vor allem für folgende Änderungen der berufsrechtlichen Regelungen ein: 1. Grundlegende Neuausrichtung der Regelungen zur Interessenkollision beim Sozietätswechsel, § 43 a Abs. 4 bis 6 BRAO, § 3 BORA 2. Einführung einer berufsrechtlich verankerten Bereichsausnahme hinsichtlich des Arbeitszeitgesetzes 3. Berufsrechtliche Absicherung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in der Mandatsarbeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten 4. Einführung eines gesetzlichen Rahmens für interne Untersuchungen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ausnahmemöglichkeiten im ArbZG, passt nicht zu den systemimmanenten...
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- Angegeben von: Deutscher Lehrerverband am 05.06.2026
- Beschreibung: Der Deutsche Lehrerverband betreibt Interessenvertretung für ein Regelungsvorhaben, das darauf abzielt, die Vertrauensarbeitszeit für Lehrkräfte zu erhalten und einer verpflichtenden minutengenauen oder digital gestützten Arbeitszeiterfassung entgegenzuwirken. Ziel ist die Sicherstellung einer gesetzlichen und administrativen Ausgestaltung der Arbeitszeitregelungen, die den besonderen Anforderungen schulischer Arbeit gerecht wird, den pädagogischen Gestaltungsspielraum wahrt und flexible, aufgabenorientierte Arbeitszeitmodelle für Lehrkräfte ermöglicht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft am 19.05.2026
- Beschreibung: Das Arbeitszeitgesetz muss umgehend wie vereinbart von täglicher auf wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt werden – und zwar für alle Betriebe. Gleichzeitig muss es weiter die Möglichkeit der Vertrauensarbeitszeit ohne bürokratische Arbeitszeiterfassung geben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 16.03.2026
- Beschreibung: Die Mercedes-Benz Group AG unterstützt eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten und damit die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Umsetzung von der Tageshöchstarbeitszeit in die Wochenarbeitszeit entsprechend den europäischen Regelungen. Auch die Ruhezeiten lassen sich ohne eine zeitliche Absenkung durch Blockeinteilung flexibler gestalten. Eine vereinbarte Vertrauensarbeitszeit muss von einer Dokumentationspflicht der individuellen Arbeitszeiten ausgenommen bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. am 05.03.2026
- Beschreibung: Flexibilisierung des geltenden Arbeitszeitgesetzes - Wir fordern von der Bundesregierung und den regierungstragenden Fraktionen, zeitnah die rechtlichen Voraussetzungen für eine wöchentliche anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen, wie es die EU-Arbeitszeitrichtlinie bereits ermöglicht. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie bietet den notwendigen Rahmen, um Flexibilität und Arbeitnehmerschutz miteinander zu vereinen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):