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107 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"21/6130"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (107)

    • Angegeben von: UCB Pharma GmbH am 25.06.2024
    • Beschreibung: Um weiterhin Patient:innen den schnellen und umfassenden Zugang zu innovativen Therapien zu ermöglichen, sollen die mit dem GKV-FinStG eingeführten sog. „AMNOG-Leitplanken“ revidiert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen - Bundesinnungsverband (VDZI) am 18.06.2024
    • Beschreibung: Zahntechnische Preise im GKV-System werden wesentlich durch sogenannte Bundesmittelpreise § 57 Abs. 2 SGB V bestimmt. Die Steigerungsrate ist über § 71 Abs. 1-3 SGB V gedeckelt. In der Konsequenz führt das nicht nur zu kaufmännisch immer defizitäreren Versorgungen im GKV-Bereich. Es bedarf einer gesetzlichen Klarstellung, dass in den Verhandlungen auf Bundesebene über die Fortschreibung des Preisniveaus für Regelleistungen in der Zahnersatzversorgung branchenspezifische Inflations- und Kostenentwicklungen gleichwertig neben § 71 Abs. 1-3 SGB V berücksichtigt werden müssen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Die Arzneimittel-Importeure e.V. am 04.03.2024
    • Beschreibung: Unsere Branche generiert Einsparungen aufgrund europäischer Preisdifferenzen. Zusätzliche Abschläge können daher ausschließlich aus den verbleibenden Preisdifferenzen finanziert werden. Eine Dynamisierung des Herstellerrabattes mit einem jährlich neu festzulegenden nachgelagerten Ausgleich des Deltas zwischen Soll- und Ist-Ausgaben des Vorjahres führen zu einem unkalkulierbaren Kostenrisiko. Die geplante Möglichkeit (exklusive) Rabattverträge für Gruppen „vergleichbarer Patentarzneimittel festlegen zu können, ist für Importeure nicht kalkulierbar und daher abzulehnen.Die verpflichtende Preis-Mengen-Regelung verschiebt die Verhandlungsmacht eindeutig zugunsten der Kostenträger und belastet die pharmazeutischen Unternehmen, die bei Rx-Präparaten die Absatzmenge nicht zu verantworten haben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Bayerischer Brauerbund e. V. am 09.07.2026
    • Beschreibung: Der Bayerische Brauerbund wehrt sich gegen die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke. Gerade bayerische Brauereien waren und sind seit jeher auch Hersteller von Erfrischungsgetränken. Eine Zuckersteuer, deren gesundheitspolitische Wirksamkeit wissenschaftlich nicht belegt ist, würde diese Betriebe empfindlich treffen – gerade in zeiten, in denen diese Brauereien durch eine Ausweitung des Erfrischungsgetränkeangebotes dem stark rückläufigen Biermarkt zu begegnen und ihre Existenz zu sichern versuchen. Die Unternehmen haben auf zentrale Aussagen im Koalitionsvertrag zur Steuerpolitik vertraut. Sie brauchen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Planungssicherheit und Verlässlichkeit.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Spitzenverband der Heilmittelverbaende (SHV) e.V. am 08.07.2026
    • Beschreibung: Für den Heilmittelbereich werden insbesondere die Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung zusätzlich zu einem Abschlag von 1 % für die Jahre 2027 bis 2029 sowie die Abschaffung der versorgungsbezogenen Pauschale im Rahmen der Blankoverordnung durch den SHV kritisch bewertet. Die Analyse des dem Referentenentwurf zugrundeliegenden Berichts der FinanzKommission Gesundheit zeigt, dass sowohl die Problembeschreibung als auch die abgeleiteten Maßnahmen in wesentlichen Punkten nicht tragfähig sind und bei einer Umsetzung zu einer strukturell unausgewogenen Belastung des Heilmittelbereichs führen würden. Die Politik sollte bei der Bewertung der Maßnahmen deshalb die Versorgungsrealität im Blick behalten und heute schon bestehende Ungleichgewichte nicht zusätzlich verstärken.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e. V. am 03.07.2026
    • Beschreibung: Ablehnung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes Der Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes bedeutet für die Thüringer Krankenhäuser als auch für die Krankenhäuser bundesweit existenzielle Einschnitte. Erlöse sollen durch erhebliche Preisabsenkungen reduziert werden, ohne dass kostentreibende Struktur- und Bürokratievorgaben abgebaut werden. Zudem werden gesetzlich vorgeschriebene Vorhaltekosten nicht mehr refinanziert. Für die Thüringer Krankenhäuser summieren sich die erwarteten Erlöseinbußen im Jahr 2027 auf ca. 212 Millionen Euro.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: BKK Landesverband Bayern am 02.07.2026
    • Beschreibung: Umsetzung einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik sowie die Entrichtung auskömmlicher GKV-Beiträge von Bürgergeldbeziehenden durch den Bund zur Eindämmung des Finanzdefizits der GKV und folglich zur Vermeidung weitere Beitragssatzsteigerungen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    • Angegeben von: MigräneLiga e.V. Deutschland am 02.07.2026
    • Beschreibung: Die vorgesehene Änderung des § 130 e SGB V betrifft die Versorgung von Migräne-Patienten mit Medikamenten aus dem Bereich der CGRP Antikörper oder Antagonisten. Die MigräneLiga setzt sich dafür ein, dass trotz Kostenersparnis die Versorgung der Patienten nicht erschwert wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG am 02.07.2026
    • Beschreibung: Als forschendes Pharmaunternehmen ist GSK von Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes betroffen, insbesondere in Bezug auf Herstellerabschläge, Preismoratorium, Preis-Mengen-Regelungen, Verordnungssteuerung sowie weitere Mechanismen der Arzneimittelpreisbildung und -erstattung. GSK setzt sich für verlässliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen, eine nutzenbasierte Preisfindung sowie Planungssicherheit für Forschung, Entwicklung und die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit innovativen Arzneimitteln ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Angegeben von: Asklepios Klinik Weißenfels am 02.07.2026
    • Beschreibung: Deshalb bitte ich Sie mit Nachdruck, sich auf Bundesebene für eine Nachverhandlung dieses Gesetzes einzusetzen, im Interesse der Patientinnen und Patienten Ihres Wahlkreises / Ihrer Region sowie der Klinikbeschäftigten. Es braucht jetzt politische Korrekturen, bevor aus finanziellem Druck ein flächendeckender, ungeordneter Strukturabbau entsteht. Analog zu unserem Appell an die Länderpolitik fordern wir konkrete Nachbesserungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz:
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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