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Gefundene Regelungsvorhaben (27.224)

    • Angegeben von: Fresenius SE & Co. KGaA am 29.06.2026
    • Beschreibung: Fresenius setzt sich im Rahmen des ApoVWG für eine Ausgestaltung des Biosimilarmarkts ein, die nachhaltigen Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern sichert und damit dauerhaft stabile Preise sowie eine verlässliche Versorgung gewährleistet. Ziel ist es, Marktverengungen und einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden. Hierzu befürwortet Fresenius Open-House-Modelle und spricht sich gegen exklusive Rabattverträge der Krankenkassen aus.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 299/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Fresenius SE & Co. KGaA am 29.06.2026
    • Beschreibung: Klarstellung und Weiterentwicklung der sozial- und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Cloud-Infrastrukturen im Gesundheitswesen, insbesondere durch Anpassung von § 393 SGB V. Ziel ist die Schaffung bundesweit einheitlicher, rechtssicherer Vorgaben für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten in Cloud-Umgebungen, einschließlich konsistenter Regelungen zu internationalen Datentransfers sowie klar definierter technischer und organisatorischer Schutzanforderungen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH am 29.06.2026
    • Beschreibung: Flankierung des Gesetzgebungsverfahrens zum KSpTG. Kernanliegen ist die Beschleunigung des Infrastrukturaufbaus für den CO2-Transport sowie die gesetzliche Ausweitung der zulässigen Speicherorte. Das Unternehmen setzt sich dafür ein, dass über die reine Offshore-Speicherung hinaus auch die Onshore-Speicherung in Deutschland (unter Beachtung von Länderklauseln) rechtssicher ermöglicht wird, um für die ostdeutsche Chemieindustrie lokale und wirtschaftliche Dekarbonisierungspfade zu sichern.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 633/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
      2. BT-Drs. 21/1494 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
      3. BT-Drs. 21/2077 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes - Drucksache 21/2077 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
      4. BT-Drs. 21/2594 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1494, 21/2077, 21/2146 Nr. 1. 16 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH am 29.06.2026
    • Beschreibung: Interessenvertretung im Rahmen des WasserstoffBG und dessen nachgelagerten Verordnungen. SKW Piesteritz plädiert für eine Ausweitung des Anwendungsbereichs und der Privilegierungseffekte des Gesetzes über den reinen Infrastruktur- und Erzeugungssektor hinaus. Konkret gefordert wird die Gleichstellung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für die industrielle Endnutzung von Wasserstoff und dessen Derivaten in emissionsintensiven Branchen wie der Grundstoffchemie.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 128/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
      2. BT-Drs. 21/2506 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
      3. BT-Drs. 21/3203 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften - Drucksache 21/2506 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
      4. BT-Drs. 21/4326 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/2506, 21/3203 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH am 29.06.2026
    • Beschreibung: Einflussnahme auf die Ausgestaltung des TEHG und die Weiterentwicklung des EU-ETS. Das Unternehmen setzt sich für den wirksamen Schutz vor Carbon Leakage und den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie ein. Gefordert werden eine Dämpfung der Kostensteigerungen bei Zertifikaten und eine marktfähige Infrastruktur sowie die politische Anerkennung und Sonderberücksichtigung von Ammoniak als systemkritisches Molekül für die europäische Versorgungssicherheit (z. B. Düngemittelproduktion).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 201/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814 hinsichtlich des Gültigkeitsverfalls von Zertifikaten in der Marktstabilitätsreserve
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH am 29.06.2026
    • Beschreibung: Begleitung der Ausgestaltung und anstehenden Revisionen der europäischen CBAM-Verordnung. SKW Piesteritz fordert die dringende Etablierung eines WTO-konformen Exporterstattungs- bzw. Fördermechanismus für EU-Produzenten, da der aktuelle Grenzausgleich Exporte in Drittstaaten ungeschützt lässt. Zudem wird eine gezielte Rückführung der CBAM-Einnahmen und nationaler Finanzhilfen in die Transformation der betroffenen chemischen Wertschöpfungsketten gefordert.
    • Angegeben von: LOGO Deutschland Selbstständige in der Logopädie e.V. am 29.06.2026
    • Beschreibung: (1) Verzicht auf die Wiedereinführung der Grundlohnsummenbindung im Heilmittelbereich; (2) Verzicht auf die vorgesehene Erhöhung und automatische Dynamisierung der Patientenzuzahlungen im Heilmittelbereich; (3) Verzicht auf das gesetzliche Verbot versorgungsbezogener Pauschalen in der Blankoversorgung. Hilfsweise: bei Grundlohnsummenanbindung Streichung des zusätzlichen Abschlags von 1 Prozentpunkt, Befristung auf drei Jahre und verbindliche Evaluation; bei Zuzahlungen Streichung des 10-Prozent-Aufschlags im Heilmittelbereich und Korrektur der Systematik zugunsten von Patientinnen und Patienten mit langfristigem Heilmittelbedarf; bei Pauschalen Abwarten der vorgesehenen Evaluation nach vier Jahren vor jeder gesetzlichen Streichung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 256/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
      2. BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    • Angegeben von: CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung am 29.06.2026
    • Beschreibung: Die LkSG-Novelle sieht die Abschaffung von Berichtspflichten und eine drastische Reduzierung der Sanktionen des LkSG für Sorgfaltspflichtenverletzungen vor. Ziel des CorA-Netzwerks gemeinsam mit der Initiative Lieferkettengesetz ist es, die Abschwächung des LkSG zu verhindern.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2474 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung am 29.06.2026
    • Beschreibung: Gemäß EU-Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt (Richtlinie (EU) 2019/1937, sog. EU-Zwangsarbeitsverordnung) verbietet ab dem 14. Dezember 2027 in Zwangsarbeit hergestellte Produkte auf dem EU-Binnenmarkt. Die EU-Verordnung muss in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel des CorA-Netzwerks ist eine im menschenrechtlichen Sinne ambitionierte Auslegung der Verordnung und die Schaffung einer starken Durchsetzungsbehörde, damit die Verordnung konsequent und risikobasiert entlang globaler Lieferketten durchgesetzt wird und Verantwortlichkeiten für Unternehmen und Behörden klar geregelt wrden.
    • Angegeben von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
    • Beschreibung: Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) setzt sich für die kurzfristige Fortführung und Anpassung der KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) ein. Gefordert wird die zeitnahe Vorlage eines Vorschlags der Bundesregierung zur Fortsetzung der Ausschreibungen sowie hilfsweise die Verlängerung der bestehenden Regelungen, um Investitions-, Planungs- und Rechtssicherheit für KWK- und innovative KWK-Anlagen (iKWK) zu gewährleisten. Ziel ist die Sicherung von Investitionen in hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, die Unterstützung der Wärmewende, die Bereitstellung gesicherter Kraftwerksleistung sowie die Stärkung von Versorgungssicherheit und Netzstabilität.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13615 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
    • Beschreibung: Begleitung der EnWG-Novelle mit dem Ziel, rechtliche Rahmenbedingungen für Kraft-Wärme-Kopplung und dezentrale Energieversorgung zu verbessern. Gefordert werden Klarstellungen zu Kundenanlagen, die Einbeziehung von KWK in die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, die Verlängerung der KWK-Ausschreibungen, Bürokratieabbau für dezentrale Stromliefermodelle sowie technologieoffene und investitionssichere Regelungen für die Energiewende.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
      2. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
    • Beschreibung: Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wird sich dafür eingesetzt, den Anwendungsbereich von Wärmespeichern auf Wärme aus KWK-Anlagen zu erweitern, die mit erneuerbaren Gasen wie Wasserstoff, Biogas oder Biomethan betrieben werden. Ziel ist es, die Nutzung und Speicherung klimaneutral erzeugter Wärme technologieoffen auszugestalten, die Effizienz von KWK-Systemen zu erhöhen, bestehende Speicherpotenziale besser zu nutzen und die Versorgungssicherheit im Energiesystem zu stärken.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1928 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
    • Beschreibung: KWK-Anlagen zeichnen sich durch eine hohe Brennstoffflexibilität aus, deren Bandbreite ebenfalls unterschiedliche Formen der Biomasse und Biogas umfasst. Im Folgenden spielt auch die Nutzung von Holz zur energetischen Verwertung als Pellets oder anderer Brennstoff eine wichtige Rolle. Der B.KWK setzt sich für die Nutzung der vollen Bandbreite von Holz als nachhaltigen Energieträger ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
    • Beschreibung: Hocheffiziente KWK-Anlagen zeichnen sich durch eine Vielzahl technischer Vorteile aus, die sowohl bei der Versorgungssicherheit als auch die Umstellung auf klimaschonende Brennstoffe eine bedeutende Rolle im Energiesystem spielen. Eine Vielzahl von sogenannten iKWK-Projekten kann diese Vorteile nur technisch weiterentwickeln wenn diese durch Förderung oder steuerliche Eleichterungen und Befreiung sich wirtschaftlich rentiert. Daher ist es eine zentrale Säule KWK innerhalb des Energie- und Stromsteuerrechts so zu berücksichtign, dass auch künftig innovative Projekte mit KWK für die stetige technische Entwicklung vorangetrieben werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
    • Beschreibung: Lokale Signale beim Ausbau erneuerbarer Energien beschreiben standortbezogene Informationen, die zeigen, wo neue Erzeugungsanlagen aus systemischer Sicht besonders sinnvoll sind. Dazu zählen unter anderem die Verfügbarkeit von Wind- oder Solarressourcen, die Nähe zu Stromverbrauchern, freie Netzkapazitäten, bestehende Netzengpässe sowie Flächen-, Umwelt- und Akzeptanzaspekte. Erzeugungsanlagen sollten daher bevorzugt dort gebaut werden, wo sie nicht nur viel Strom produzieren, sondern auch das Stromsystem entlasten, Netzausbaukosten reduzieren und lokal einen hohen Nutzen stiften.
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
    • Beschreibung: Die Langfristszenarien des BMWE sind modellgestützte Szenarien, die untersuchen, wie sich das deutsche Energiesystem langfristig in Richtung Treibhausgasneutralität entwickeln kann. Sie zeigen mögliche Ausbaupfade für Erzeugung, Nachfrage, Speicher, Netze und weitere Energieinfrastrukturen auf und dienen als Orientierung für energiepolitische Entscheidungen. Im Kontext des Ausbaus erneuerbarer Energien geben sie Hinweise darauf, welche Mengen an Wind-, Solar- und weiteren Erzeugungskapazitäten künftig benötigt werden und wie diese in ein kostenoptimiertes, klimaneutrales Gesamtsystem integriert werden können.
    • Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
    • Beschreibung: Die Umstellung von einer Zeit- auf eine Mengenförderung beschreibt einen Wechsel im Fördermechanismus für erneuerbare Energien. Während Anlagen bislang typischerweise über einen festen Zeitraum, etwa 20 Jahre, gefördert werden, würde sich die Förderung künftig an einer bestimmten förderfähigen Strommenge orientieren. Eine Anlage erhält also Förderung, bis eine zuvor festgelegte Menge an Strom erzeugt beziehungsweise vergütet wurde. Dadurch kann die Förderung stärker an die tatsächliche Stromproduktion und den Systemnutzen gekoppelt werden. Ziel ist es, Förderkosten besser zu begrenzen, Überförderung zu vermeiden und Anreize zu setzen, erneuerbare Anlagen effizienter und systemdienlicher zu betreiben.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
    • Beschreibung: Hybride CfDs sind Förderinstrumente für erneuerbare Energien, die Elemente produktionsabhängiger und produktionsunabhängiger Differenzverträge miteinander verbinden. In normalen Marktphasen richtet sich die Förderung grundsätzlich nach der tatsächlich erzeugten Strommenge. In bestimmten systemkritischen Situationen, etwa bei negativen Strompreisen oder Netzengpässen, kann die Abrechnung jedoch auf eine Referenzmenge oder eine produktionsunabhängige Komponente umgestellt werden. Dadurch sollen Investoren weiterhin Planungssicherheit erhalten, während Fehlanreize zur Einspeisung in Zeiten mit geringem Systemnutzen reduziert werden. Ziel ist es, erneuerbare Anlagen kosteneffizient zu fördern und zugleich stärker systemdienliches Verhalten anzureizen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
    • Beschreibung: Der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene dynamische Herstellerabschlag trifft Hersteller von Orphan Drugs strukturell unverhältnismäßig. Aufgrund langer Entwicklungszyklen, kleiner Patientenpopulationen und hoher Investitionsrisiken ist eine Dynamisierung des Abschlags wirtschaftlich nicht tragfähig und gefährdet Forschungs- und Versorgungsentscheidungen. BioMarin setzt sich für die Streichung der Dynamisierung sowie für eine realistische Ausgestaltung des Standortbonus ein, insbesondere durch eine Entweder-oder-Regelung bei den Zugangsvoraussetzungen und eine Absenkung der Forschungsschwelle für Orphan Drugs auf 3 %.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
    • Beschreibung: Die im BStabG vorgesehene Preis-Mengen-Regelung mit gesetzlichem Fallback-Mechanismus ab dem dritten Jahr nach Markteinführung sowie das Sonderkündigungsrecht für bestehende AMNOG-Erstattungsbeträge seit November 2022 sind für nicht-onkologische Orphan Drugs strukturell ungeeignet. Volumenbasierte Preismechanismen setzen eine Nachfragedynamik voraus, die bei Seltenen Erkrankungen nicht existiert. Rückwirkende Eingriffe in abgeschlossene Vereinbarungen untergraben die Verlässlichkeit des AMNOG-Rahmens und gefährden die Bereitschaft zur Markteinführung neuer Therapien in Deutschland. BioMarin fordert die Ausnahme nicht-onkologischer Orphan Drugs vom Fallback-Mechanismus sowie die vollständige Streichung des Sonderkündigungsrechts.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
    • Beschreibung: Die im BStabG geplante Ausschreibungsmöglichkeit für Krankenkassen bei therapeutisch vergleichbaren patentgeschützten Arzneimitteln ist im Bereich der Orphan Drugs strukturell nicht anwendbar. In Märkten mit sehr kleinen Patientenpopulationen fehlt die Grundvoraussetzung von echtem Wettbewerb für ein funktionierendes Ausschreibungsmodell. Selektive Rabattverträge können dazu führen, dass Patient:innen mit Seltenen Erkrankungen je nach Kassenzugehörigkeit keinen Zugang zur einzigen verfügbaren Therapie haben. BioMarin fordert, dass nicht-onkologische Orphan Drugs ausdrücklich und dauerhaft vom Anwendungsbereich jedes Ausschreibungsmechanismus ausgenommen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Das NETTZ gGmbH am 29.06.2026
    • Beschreibung: Offener Brief an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Kleinen Anfrage „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen“
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/15035 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen
    • Angegeben von: Das NETTZ gGmbH am 29.06.2026
    • Beschreibung: Mitzeichnung der folgenden Stellungnahme: Pride With Pride! Stop Mass Surveillance at Pride, Stop Face Recognition Now: https://algorithmwatch.org/en/pridewithpride/
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4594 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 - (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
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