Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (234)
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Forderung einer Klarstellung, dass kommunale Bäderbetriebe keine „Einrichtungen ohne Gewinnstreben“ i.S.d. § 4 Nr. 2 Buchst c UStG-E und sie somit nicht steuerbefreit sind. Streichung der geplanten Ergänzung des § 15 UStG, wonach der Vorsteuerabzug für Leistungen eines Ist-Versteuerers erst möglich ist, nachdem die Rechnung bezahlt wurde. Umsetzungsaufwand für Netzbetreiber enorm bzw. kaum umsetzbar.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: IHK Nord | Arbeitsgemeinschaft Norddeutscher Industrie- und Handelskammern e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: „Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden, Seehäfen und Flughäfen in Deutschland zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und weiterverarbeitenden Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich verstärkt in Deutschland anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können zudem Einnahmen der öffentlichen Hand und die ökologische Bilanz von Güterströmen verbessert werden.“ (ZDS, 2024)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Ergänzung der Rückausnahme des § 4 Nr. 21 S. 1 Buchst. a S. 2 JStG-E auf die Ausbildung und berufliche Umschulung; Klarstellung in der Abgrenzung zwischen Ausbildung und Fortbildung; Abgrenzung vom Begriff der „anderen Einrichtung“; Klarstellung zu den Referenten- bzw. Dozentenleistungen – mit oder ohne Umsatzsteuer.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Um inländische Unternehmen nicht zu benachteiligen, sollte Deutschland im Rahmen der Gesetzesinitiative „Mehrwertsteuer im Digitalen Zeitalter“ für eine Ergänzung plädieren. Konkret sollten Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft in den Fällen vorzusehen, in denen die Umsätze im Mitgliedstaat über ein Meldesystem gem. Art. 271a, 271b MwStSystRL-E mitgeteilt werden. Auf diese Weise würde auch die rechtliche Grundlage für die Einführung des generellen Reverse-Charge-Verfahrens im endgültigen Mehrwertsteuersystem, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, geschaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Instinctif Deutschland GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Angleichung der Umsatzsteuersätze für Milchprodukte
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Yakult Deutschland GmbH
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Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 27.06.2024 bis 19.12.2024
- Angegeben von: Aareal Bank AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen bei der Besteuerung von Verwaltungsleistungen von Konsortialführern sowie Plausibilisierung der haushalterischen Auswirkungen einer Umsatzsteuerbefreiung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ProVeg e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: ProVeg e. V. setzt sich aktuell für die Senkung des Umsatzsteuersatzes für pflanzliche Milchalternativen auf 7 % ein. Abweichend von der Geltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % für Grundnahrungsmittel, zu denen auch Kuhmilch zählt, gilt in Deutschland der Regelsatz der Umsatzsteuer von 19 % für alle pflanzlichen Milchalternativen. Das konkrete Ziel der bezweckten Einflussnahme ist damit eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes (USt.) bzw. eine Änderungen der Jahressteuergesetznovelle, die im Bundesministerium der Finanzen beheimatet ist.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ProVeg e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Aus Gründen des Klimaschutzes, des sozialen Ausgleichs sowie der Förderung der heimischen Landwirtschaft setzte sich ProVeg e. V. 2022 und 2023 mit der “0 % fürs Klima”-Kampagne für eine Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 0 % für pflanzliche Produkte ein. Das konkrete Ziel der bezweckten Einflussnahme ist damit eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes (USt.) bzw. eine Änderungen der Jahressteuergesetznovelle, die im Bundesministerium der Finanzen beheimatet ist.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Keine weitere Übergangsfrist gem. § 27 Absatz 22a Satz 1 JStG 2024 für die zwingende Anwendung der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Überarbeitung des sog. Umsatzsteuerprivileg für Kommunen in § 2 b Absatz 3 Ziffer 2 lit. b UStG, insbesondere bei der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ).
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ING-DiBa AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Wir streben eine Harmonisierung der deutschen Steuerpraxis mit dem EU-Ausland an.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Flix SE am 26.06.2024
- Beschreibung: Seit 2020 werden in Deutschland (in keinem anderen EU-Staat) Fahrten mit dem Fernbus mit 19% besteuert, während Fahrten mit vergleichbar klimafreundlichen Verkehrsmitteln (SPFV, ÖPNV) mit 7% besteuert werden. Das Ziel ist es, eine einheitliche Besteuerung öffentlicher Verkehrsmittel in Deutschland und eine entsprechende Anpassung des UStGs zu erreichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Oatly Germany GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: In Deutschland werden pflanzliche Milchalternativen, wie beispielsweise Haferdrinks, mit dem höheren Mehrwertsteuersatz von 19% und damit nicht mit dem ermäßigten Steuersatz von 7%, der normalerweise für Lebensmittel angesetzt wird, besteuert. Oatly setzt sich dafür ein, dass pflanzliche Milchalternativen wie Haferdrinks in den Katalog der ermäßigt besteuerten Güter und Lebensmittel aufgenommen werden. Damit soll die steuerliche und preisliche Diskriminierung der Entscheidung für eine klimafreundlichere und pflanzlichere Ernährung abgebaut, fairere Wettbewerbsbedingungen hergestellt und pflanzliche Milchalternativen als fester Ernährungsbestandteil vieler Konsumentinnen und Konsumenten anerkannt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Leibniz-Gemeinschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: - Verlängerung der Übergangsfrist von § 2b UStG - Nutzung der Übergangsfrist zur Klärung der mit der Neuregelung verbundenen Folgen für wissenschaftliche Kooperationen - Besteuerung von gemeinsamen Berufungen und weiteren Kooperationen in der Wissenschaft verhindern durch Einführung einer Bereichsausnahme für Forschungskooperationen auf nationaler Ebene oder Einführung einer bereichsspezifischen Steuerbefreiung von Forschungseinrichtungen in der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, die nicht auf die Aus- und Fortbildung in einem Beruf oder einem Gewerbe ausgerichtet sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsches Verkehrsforum am 25.06.2024
- Beschreibung: Änderung der Gesetzeslage dergestalt, dass die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer nach dem sogenannten Verrechnungsmodell ermöglicht wird. Dies betrifft insbesondere § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG). Nach EU-Recht dürfen die Mitgliedstaaten Erleichterungen bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer dahingehend gewähren, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht bereits zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr zu entrichten ist, sondern erst im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet wird. Von diesem sogenannten Verrechnungsmodell machen praktisch alle EU-Mitgliedstaaten Gebrauch, Deutschland bislang jedoch nicht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: Für leasingtypische Dauerrechnungen sollte ein praxisgerechter Weg zur Ausgestaltung als e-Rechnung gefunden werden. Bei der Umstellung von vor dem 1.1.2025 begründeten Dauerschuldverhältnissen auf die e-Rechnung sollte das Risiko von §-14c-Fällen praxisgerecht minimiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens / Nichtbestehens / der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organ-schaft verwirklicht. Wir setzen uns deshalb für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) am 25.06.2024
- Beschreibung: Forderung nach Änderung des Erhebungsverfahrens hin zur Direktverrechnung, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland und Abbau von Wettbewerbsnachteilen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DSSV-Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen als Arbeitgeber für die deutschen Sportstudios, Fitness-, Gesundheits-, EMS-, Wellness- und Racketanlagen e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Menschen, die durch Fitnesstraining in ihre Gesundheit investieren, sind zu unterstützen. Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die sich noch nicht für ein Fitnesstraining begeistern konnten, sind finanzielle Anreize zu schaffen. Monetäre Entlastungen wären eine lohnende Voraussetzung, noch mehr Menschen davon zu überzeugen, in ihre Gesundheit zu investieren – zum Wohl des Einzelnen und der Gesellschaft. Der DSSV macht sich deshalb stark für eine finanzielle Entlastung in Form einer generellen Mehrwertsteuerbefreiung für Mitgliedsbeiträge.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Einführung der obligatorischen E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze soll so ausgestaltet werden, dass gerade kleinere Unternehmen bei der Einführung in technischer und somit auch finanzieller Hinsicht nicht überfordert werden. Zudem dürfen etablierte Geschäftsprozesse insbesondere im kooperierenden Handel nicht gefährdet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 87/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
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BR-Drs. 87/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens/Nichtbestehens/der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft verwirklicht. Wir setzen uns daher für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen des JStG 2024 soll der Umsatzsteuerpauschalsatz im ersten Schritt noch im Jahr 2024 abgesenkt und erneut zum 1.1.2025 geändert werden. Die Regelung zur Absenkung des Pauschalsteuersatzes soll einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Für die Umstellung des Steuersatzes ist nicht nur ein angemessener zeitlicher Vorlauf notwendig, der in der Regel bei einem Inkrafttreten einen Tag nach der Verkündung mangels rechtzeitiger Kenntnis nicht gegeben ist. Darüber hinaus stellt die Umstellung mitten innerhalb eines Lieferzeitraums die Unternehmen zusätzlich vor erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Lieferung und der Zuordnung zu unterschiedlichen Steuersätzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: MVFP Medienverband der freien Presse e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: der MVFP Medienverband der freien Presse e.V. und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. vertreten eine Vielzahl deutscher Verlagshäuser und Unternehmen, welche auch im Bildungsbereich mit Seminarangeboten tätig sind. Augenblicklich erreichen uns Problemstellungen, welche durch die Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses mit BMF-Schreiben vom 29.04.2024, Umsatzsteuerliche Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten, III C 3 - S 7117-j/21/10002:004; DOK 2024/0136327, hervorgerufen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Klarstellung in § 4 Nr. 8 UStG, dass die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders (§ 11 PfandBG) und des Refinanzierungsregisterverwalters (§ 22i KWG) als umsatzsteuerfrei eingestuft wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens / Nichtbestehens / der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organ-schaft verwirklicht. Wir setzen uns deshalb für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):