Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (221)
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: In Bezug auf das FinmadiG haben wir uns als Bitkom für folgende Punkte eingesetzt: 1. die Notwendigkeit der Anpassung von § 49 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG), um die Übereinstimmung mit der MiCA sicherzustellen, 2. eine klare Abgrenzung von „kryptographischen Finanzinstrumenten“ des KWG und die Beschränkung des Verweises auf Kryptowerte im Sinne der MiCA auf den Anwendungsbereich der MiCA, 3. sollte die Sonderregelung für das qualifizierte Kryptoverwahrgeschäft und des Kombinationsverbots für die kombinierte Erbringung von MiFID II-Dienstleistungen und Kryptowerte Dienstleistungen, wie von der MiCA ermöglicht, überprüft werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...kryptografischen Finanzinstrumenten“ im KWG und eine Beschränkung ..., ...des Kreditwesengesetzes (KWG) § 1 Abs. 1a und Abs. ..., ...Kryptowerte gelten. Wenn die KWG-Erlaubnispflicht für das..., ...positiv gesehen wird. § 32 KWG (Erlaubnis für das qualifizierte..., ...sieht Änderungen in § 32 KWG vor. Im Abs. 2a Satz 2 ..., ...weiteren Anpassungen in § 32 KWG oder § 15 Abs. 7 WpIG ..., ...wäre § 32 Abs. 2a Satz 2 KWG in Zukunft wohl obsolet..., ...Unternehmen sowohl 4 die KWG- als auch die WpIG-Erlaubnis..., ...als Sondertatbestand im KWG und das Kombinationsverbot...
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- Angegeben von: Digital Lending Association e.V. am 16.05.2024
- Beschreibung: Wir regen an, die Muster-Widerrufsbelehrung beizubehalten, die Änderungen zu § 505b Abs. 2 S. 2 BGB, § 18 KWG nachzuschärfen, im Sinne einer echten Digitalisierung, sowohl für Darlehensverträge als auch Darlehensvermittlungsverträge nur die Willenserklärung des Verbrauchers unter ein entsprechendes Textformerfordernis zu stellen und die Formerfordernisse für den Darlehensgeber bzw. Darlehensvermittler gänzlich aufzuheben, § 30 Abs. 2 BDSG nachzuschärfen. Zudem erbitten wir um Unterstützung der Bundesregierung auf EU-Ebene bezüglich der in Art. 46 (2) der CCD3 niedergelegten Prüfpflicht der EU-Kommission.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...505b Abs. 2 S. 2 BGB, § 18 KWG Die für die Kreditwürdigkeitsprüfung...
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Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Aktiv vom 24.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... § 15 Kreditwesengesetz (KWG) Die Deutsche Kreditwirtschaft..., ...des „Organkredits“ in § 15 KWG ausge-sprochen.6 Die umgesetzte Regelung des § 15 KWG geht zum einen weit über..., ... die Ausweitung des § 15 KWG einen unverhältnismäßigen..., ... im Sinne von § 1 Abs. 1 KWG liegt ein berechtigtes ..., ...unterstützt werden: - § 25 Abs. 6 KWG (Vergütungsregelungen für..., ... möglich. - § 29 Abs. 4 KWG i.V.m. § 26 Abs. 4 PrüfbV..., ...sind weitere Anpassungen im KWG sinnvoll, um bürokratische..., ...Millionenkreditmeldewesens (§ 14 KWG) sowie die Organkreditvorgaben (§ 15 KWG) und könnten bei der anstehenden KWG-Überarbeitung berücksichtigt...
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Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Aktiv vom 20.06.2024 bis 15.01.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... § 15 Kreditwesengesetz (KWG) Die Deutsche Kreditwirtschaft..., ...des „Organkredits“ in § 15 KWG ausge-sprochen.6 Die umgesetzte Regelung des § 15 KWG geht zum einen weit über..., ... die Ausweitung des § 15 KWG einen unverhältnismäßigen..., ... im Sinne von § 1 Abs. 1 KWG liegt ein berechtigtes ..., ...unterstützt werden: - § 25 Abs. 6 KWG (Vergütungsregelungen für..., ... möglich. - § 29 Abs. 4 KWG i.V.m. § 26 Abs. 4 PrüfbV..., ...sind weitere Anpassungen im KWG sinnvoll, um bürokratische..., ...Millionenkreditmeldewesens (§ 14 KWG) sowie die Organkreditvorgaben (§ 15 KWG) und könnten bei der anstehenden KWG-Überarbeitung berücksichtigt...
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Beibehaltung der bisherigen Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) für Factoring-Institute
Aktiv vom 28.06.2024 bis 11.02.2026
- Angegeben von: Deutscher Factoring-Verband e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG sollen in nationaler Umsetzung bzw. Implementierung der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA-Verordnung) künftig auch Factoringinstitute nach § 1 Abs.1a Satz 2 Nr. 9 KWG den weitgehenden IKT-Risikomanagement Anforderungen der DORA-Verordnung unterliegen. Der Deutsche Factoring-Verband setzt sich dafür ein, dass Factoringinstitute auch künftig den bisherigen sachgerechten BAIT der Finanzaufsicht unterliegen und nicht den darüber hinaus gehenden Anforderungen aus der DORA-Verordnung unterworfen werden, die vom europäischen Gesetzgeber nur auf Kreditinstitute zugeschnitten worden sind und in den Anforderungen für Factoringinstitute unverhältismäßig erscheinen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband Deutscher Bürgschaftsbanken am 15.08.2024
- Beschreibung: Bei der Umsetzung des EU-Bankenpakets (CRR III / CRD VI) droht eine unangemessen starke Erhöhung des Risikogewichts von Risikopositionen gegenüber Instituten ohne Rating wie den Bürgschaftsbanken. Diese Erhöhung wirkt sich empfindlich auf die Förderbedingungen zwischen den Bürgschaftsbanken und ihren KMU-Finanzierungspartnern, den Hausbanken, aus. Besonders problematisch sind die steigenden Eigenkapitalanforderungen für BBen bei der Garantie von "typisch stillen Beteiligungen" der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen). Es ist bislang keine risikoangemessene Regelung vorgesehen.In § 2 Abs. 9c. KWG sollten passende Regelungen für die Umsetzung bei den BBen aufgenommen werden, um deren Bürgschaften und Garantien angemessen zu regeln.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14240
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich
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BT-Drs. 20/14240
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...schlagen daher vor, für rein im KWG geregelte Banken, die der..., ...Umsetzung bei den o.g. „reinen KWG-Banken“ ebenfalls eine ...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene zur Vermeidung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG, der Umsetzung von EU-Richtlinien in deutsches Recht sowie in weiteren Bereichen der Bankenregulierung und -aufsicht. Petita umfassen den Ausschluss von Förderbanken aus dem LSI-Stresstest, Aufnahme von Förderbanken in den vereinfachten IKT Risikomanagementrahmen nach DORA, Beibehaltung des Risikogewichts von 20% für Forderungen von Förderbanken an andere Institute im Rahmen des Durchleitungsgeschäfts, keine überschießende CSRD-Umsetzung, Einstufung von Förderbanken als anderweitig und potenziell systemrelevant, Ausnahme von Förderbanken aus dem ESG-Meldewesen, Bagatellgrenzen bei der Anzeigepflicht mittelbar gehaltener Beteiligungen von Förderbanken.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beteiligung“ in §1 Abs. 9 KWG, welche auf die „qualifizierte..., ...werden. ESG-Meldewesen (KWG, ggf. § 2 Abs. 9i KWG) ..., ...bereits durch § 2 Abs. 9i KWG vollständig von der aufsichtlichen..., ...CRD-Umsetzung z. B. in § 2 Abs. 9i KWG explizit aufgenommen werden..., ...anderweitig systemrelevant (§ 10g KWG) und potenziell systemrelevant (§ 12 KWG) Sachverhalt: Aus unserer..., ...Daher sollten §§ 10 und 12 KWG entsprechend angepasst ..., ...Förderbanken, die nach dem KWG Kreditinstitute, aber keine..., ... nach § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG sind, nicht. Dies soll ..., ...von § 1 Absatz 3d Satz 1 KWG ist und] 1. groß im Sinne..., ...Förderbanken gemäß § 6b Abs. 3 KWG einem aufsichtlichen Stresstest..., ...Kreditinstitute gemäß § 1 Abs. 1 KWG teil, die von der BaFin..., ...gesetzlichen Anpassung (§ 6b KWG) bedarf; nach erster Wertung..., ...durch das Kreditwesengesetz (KWG) verpflichtet, die Bestimmungen..., ...weitgehend einzuhalten (§ 1a KWG). Von dieser grundsätzlichen..., ...CRR befreit (§ 2 Abs. 9i KWG i. V. m. Teil 8 CRR). ..., ...Offenlegungsvorschriften im KWG nicht den neuen ESG-Meldevorgaben..., ...1 lit. h“ in § 2 Abs. 9i KWG geregelt werden. Gern...
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- Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
- Beschreibung: DORA sollte vor 2028 überprüft, der Umsetzungszeitraum verlängert und Dokumentationsanforderungen für kleine und mittlere Institute (LSI) reduziert werden. Definition eines schwerwiegenden Vorfalls und Wesentlichkeitsschwellen sollten im Level 2-Text angepasst werden. Bei LSI sollte unter best. Bed. von einer 24/7 Meldeverpflichtung abgesehen werden. Der Vereinfachte IKT-Risikomanagementrahmen sollte auch für LSI mit gruppeninternem Rechenzentrum ermöglicht werden. Die Vorgaben sollten im Einklang mit internationalen Standards ausgestaltet werden. Die Def. relevanter IKT-Dienstleistungen sollte weniger weit gefasst werden. Doppelarbeiten bezüglich IKT-Drittparteienmanagement und Auslagerungsrecht (KWG) sind zu vermeiden. Die Q&A der EU-KOM ESA 2999-DORA030 sollten in DORA überführt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...vielen Jahren über § 25b KWG i.V.m. AT 9 MaRisk umfassend...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 01.12.2025
- Beschreibung: Praxisgerechte Regelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige (1) Grundsätzliche Alleineröffnungsbefugnis eines Elternteils (2) Ausdehnung der Eröffnungsbefugnis auf unmittelbar verbundene Rechtsgeschäfte (z. B. Einwilligung zu Verfügungen des Minderjährigen über das Kontogutha-ben) (3) Einführung einer Alleineröffnungsbefugnis nicht nur für Zahlungskonten, wie vom Bundesrat angeregt, sondern auch für Tagesgeldkonten und Spar- und Depotprodukte (4) Anpassung bereits bestehender Regularien an eine Alleineröffnungsbefugnis (5) Digitale Teilhabe von Minderjährigen nicht nur mit Blick auf Kontoeröffnungen ermöglichen
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entschließung des Bundesrates zur Regelung einer Alleineröffnungsbefugnis für Taschengeldkonten bei gemeinsamem Sorgerecht
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BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Kurztitel der Bundesgesetze
...KWG-WpIG-Vermittlerverordnung...
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...wie beispielsweise § 24c KWG/ § 93b AO (automatisierter...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Der DAV begrüßt grundsätzlich das gesetzgeberische Anliegen des Bürokratieabbaus und der Deregulierung. Kritisch sieht er jedoch die vorgesehenen detaillierten ESG-Risikomanagementpflichten für Kreditinstitute. Gleiches gilt für die zunehmenden Eingriffe des europäischen Richtliniengebers in die aktienrechtliche Kompetenzordnung durch den weiteren Ausbau direkter Kontakte von Führungskräften unterhalb der Vorstandsebene zum Aufsichtsorgan, die zwangsläufig zur Entstehung eines eigenen Bankgesellschaftsrechts führen. Vorzugswürdig erscheint insoweit der Ansatz der CRD und der EBA-Leitlinien zur internen Governance. Für Kreditinstitute sollte die Rechtsform der KGaA als Organisationsform beibehalten werden, zumindest in der Form der (Einheits-)Kapitalgesellschaft & Co. KGaA.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... 1 KWG unverändert durch Verweis..., ... fehlt in § 2h KWG-E 9 Durch Art. 1 Nr. ..., ... 8 BRUBEG ein neuer § 2h KWG-E eingeführt, durch den..., ... § 2h KWG-E dem § 2c KWG nachgebildet. Unklar ist bei § 2h KWG-E jedoch, ob bis zum Ablauf..., ... Abs. 1b S. 8 KWG bestand. Die damit verbundenen..., ...Diskrepanz zwischen § 2c KWG und § 2h KWG-E folgend ..., ...unterschiedlichen Wortlauten von § 2c KWG und § 2h KWG-E scheiterte..., ... 10 § 2h Abs. 1 S. 7 KWG-E enthält eine Ermächtigung..., ...§ 2i Abs. 1 letzter Satz KWG. b. Fehlverweis 11 § 2h Abs. 5 KWG-E erklärt „§ 2c Absatz ..., ... 1 BRUBEG wird zwar § 2c KWG in Nr. 5 ergänzt, jedoch..., ... Art. 2 BRUBEG wird § 2c KWG um neue Absätze (Abs. 1c..., ... Institutsgruppen, § 26d KWG-E begründet die Pflicht..., .... 2 KWG-E). 2. Regelungstechnik des § 26c KWG-E 18 Der DAV regt jedoch..., ... 25a Abs. 1 Satz 3 bis 5 KWG und den entsprechenden ..., ... Verweise auf § 25a KWG bzw. § 25c KWG schwer zu..., .... Verbleibt es bei § 26c KWG-E, sollte in § 26c Abs. 2 KWG-E nach „Die Kenntnisse,...