Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503170020 (PDF - 19 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
DORA-Vorgaben auf Sinnhaftigkeit und Risiko-Adäquanz prüfen

DORA sollte vor 2028 überprüft, der Umsetzungszeitraum verlängert und Dokumentationsanforderungen für kleine und mittlere Institute (LSI) reduziert werden. Definition eines schwerwiegenden Vorfalls und Wesentlichkeitsschwellen sollten im Level 2-Text angepasst werden. Bei LSI sollte unter best. Bed. von einer 24/7 Meldeverpflichtung abgesehen werden. Der Vereinfachte IKT-Risikomanagementrahmen sollte auch für LSI mit gruppeninternem Rechenzentrum ermöglicht werden. Die Vorgaben sollten im Einklang mit internationalen Standards ausgestaltet werden. Die Def. relevanter IKT-Dienstleistungen sollte weniger weit gefasst werden. Doppelarbeiten bezüglich IKT-Drittparteienmanagement und Auslagerungsrecht (KWG) sind zu vermeiden. Die Q&A der EU-KOM ESA 2999-DORA030 sollten in DORA überführt werden.

Bereitgestellt von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999) am 27.03.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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