Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.401)
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- Angegeben von: Bosch Health Campus GmbH am 26.11.2025
- Beschreibung: Der Bosch Health Campus setzt sich für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen durch strukturelle Reformen ein. Ziel ist die langfristige finanzielle Tragfähigkeit bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgungsqualität. Befürwortet werden: transparente Finanzierungsmechanismen mit Anbindung der Leistungsausgaben an wirtschaftliche Kennzahlen, ausgewogene Finanzierungsmodelle unter Einbeziehung von Bundesmitteln, Effizienzsteigerungen durch Abbau von Doppelstrukturen sowie Anreizsysteme zur Stärkung von Prävention und Gesundheitskompetenz.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bosch Health Campus GmbH am 26.11.2025
- Beschreibung: Der Bosch Health Campus setzt sich für die Weiterentwicklung der Primärversorgung durch innovative, patientenzentrierte Strukturen ein. Befürwortet werden: gesetzliche Verankerung von Primärversorgungszentren als multiprofessionelle Versorgungseinrichtungen, Etablierung von Gesundheitskiosken als niederschwellige Anlaufstellen, rechtliche Rahmenbedingungen für Gesundheitsregionen, Integration neuer Gesundheitsberufe (insbesondere Community Health Nurses), Förderung telemedizinischer Vernetzung sowie angemessene Vergütungsstrukturen für multiprofessionelle Zusammenarbeit.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH am 10.11.2025
- Beschreibung: In der elektronischen Patientenakte (ePA) sollte zeitnah ein elektronischer Impfpass eingeführt werden. Dieser sollte nutzerfreundlich ausgestaltet und z.B. durch Funktionen wie Reminder, Monitoring, Informationsangebote und Nachweise aufgewertet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG am 23.10.2025
- Beschreibung: Ein frühzeitiger Zugang zu innovativen Arzneimitteln ist für die Versorgung der Patientinnen und Patienten unerlässlich. Die rückwirkende Geltung des Erstattungsbetrags führt zu Planungsunsicherheiten und kann den Markteintritt neuer Therapien verzögern. AbbVie setzt sich daher dafür ein, die freie Preisbildung im ersten Jahr nach Marktzugang wieder einzuführen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 17.09.2025
- Beschreibung: Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der BKG sind weitere Anpassungen notwendig, um die Krankenhausreform praxistauglich zu gestalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 15.09.2025
- Beschreibung: Umfassende Berücksichtigung der Universitätsklinika im Krankenhaustransformationsfonds (wie im Koalitionsvertrag vereinbart); keine Erweiterung von Ausnahmen bei der Vergabe von Leistungsgruppen, um die Ziele der Krankenhausreform nicht aus dem Blick zu verlieren
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität am 31.07.2025
- Beschreibung: Krankenhäuser sind im medizinischen Notfall verpflichtet, Hilfe zu leisten, unabhängig davon, ob Menschen über einen Krankenversicherungsschutz verfügen oder einen Aufenthaltsstatus haben. Es ist sicherzustellen, dass Krankenhäuser die Kosten für eine Notfallversorgung erstattet bekommen können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 30.06.2025
- Beschreibung: Im Leistungsrecht gilt bislang der Grundsatz "ambulant vor stationär". Die Pflege durch Angehörige wird künftig aber zurückgehen und Angebote der klassischen stationären Versorgung werden aufgrund von Personalmangel schwieriger zu realisieren sein. Es müssen Rahmenbedingungen für flexible Leistungsangebote geschaffen werden, in denen Elemente von informeller, ambulanter und stationärer Pflege kombiniert werden können, da nur mit einer Flexibilisierung der Sektorengrenzen die Pflege zukunftssicher gestaltet werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Koalitionsverhandlungen
Aktiv vom 30.06.2025 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.06.2025
- Beschreibung: Die BPtK hat im Rahmen der Koalitionsverhandlungen dafür geworben, dass Gesetzesreformen zur Stärkung der Prävention psychischer Erkrankungen, zur Stärkung des Kinderschutzes, zur Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung sowie zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung vorgenommen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Differenzierung der Herstellererlaubnis
Aktiv vom 30.06.2025 bis 22.12.2025
- Angegeben von: Pathways Public Health GmbH am 30.06.2025
- Beschreibung: In Deutschland finden im Rahmen der nuklearonkologischen Patientenversorgung Eigenherstellungen von Arzneimitteln nach § 13 Abs. 2b Arzneimittelgesetz (AMG) statt. Es soll differenziert und klargestellt werden, in welchen Fällen Eigenherstellungen neben zugelassenen Radiopharmaka zulässig sind.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH am 27.06.2025
- Beschreibung: Etablierung eines zukunftssicheren Rahmens der Nutzenbewertung im AMNOG speziell für zielgerichtete Onkologika. Verbesserung bzw. Modifikation des gesetzlichen Rahmens für die Vereinbarung von erfolgsabhängigen Erstattungsmodellen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Fresenius SE & Co. KGaA am 27.06.2025
- Beschreibung: Helios unterstützt die Grundzüge der Krankenhausreform. Eine Zentralisierung komplexer Behandlungsfälle bei einer weiteren Spezialisierung der Krankenhäuser ist sowohl aus Sicht der medizinischen Qualität als auch aus ökonomischen Erwägungen sinnvoll. Zentrenbildung, Konzentration und Spezialisierung von Krankenhausleistungen werden bereits seit Jahren von Fresenius Helios umgesetzt und erfolgreich praktiziert. Wenn alle Krankenhäuser alles machen, sind die Ergebnisqualität niedrig und die Kosten hoch. Die Einführung von Leistungsgruppen und deren Verknüpfung mit der Vergütung ist ein Schritt in die richtige Richtung.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband der Diagnostica-Industrie e.V. - VDGH am 26.06.2025
- Beschreibung: Ziel des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Herzgesundheit (GHG) ist die bessere Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Dazu zählen Untersuchungen zur Früherkennung von Fettstoffwechselstörungen bei Kindern und Jugendlichen sowie eine gestufte Erweiterung des „Check-up“ nach § 25 SGB V mit ergänzenden Laboruntersuchungen. Die Inanspruchnahme soll u.a. durch Gutscheine für Beratung und Risikofaktormessung in Apotheken erhöht werden. Der VDGH befürwortet das GHG in seiner Stellungnahme ausdrücklich. Die Verbändeanhörung fand am 15. Juli unter Beteiligung des VDGH statt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes Herz-Gesetz GHG)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 12.06.2025
- Beschreibung: Apotheker*innen sollen unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen bei Nichtlieferbarkeit bestimmter Arzneimittel diese mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimitteln austauschen dürfen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 12.06.2025
- Beschreibung: Aufforderung der Gesetzgebenden sich intensiv mit der Thematik der Prescribing Pharmacists auseinanderzusetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG am 05.05.2025
- Beschreibung: Um Patientinnen und Patienten weiterhin den schnellen und umfassenden Zugang zu innovativen Therapien zu ermöglichen, muss das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) aus dem Jahre 2011 dringend an die Errungenschaften des medizinischen Fortschritts angepasst werden. Dafür benötigt das AMNOG Anpassungen insbesondere durch die: Stärkung der Versorgungsperspektive im AMNOG; die Verbesserung der Dateninfrastruktur; Anerkennung des Standortfaktors; die Verzahnung des europäischen HTA und der Nutzenbewertung ; die Würdigung des medizinischen Fortschritts und die Ermöglichung von innovativen Erstattungsmodellen. Insbesondere sollten angesichts neuer Therapieansätze für eng definierte Patientengruppen Reformen im AMNOG hinsichtlich der Anerkennung von Evidenz vorgenommen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Die BrückenKöpfe Management GmbH am 15.04.2025
- Beschreibung: Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung hin zu sektorübergreifenden Versorgungsstrukturen, einer Versorgung im Sinne einer Netzwerkversorgung, einer stärkeren Ambulantisierung sowie der Stärkung der Rolle und Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 31.03.2025
- Beschreibung: Verbesserung der Bedingungen und Möglichkeiten zur Beteiligung der med. Fachgesellschaften in den betreffenden Verfahren zur Nutzenbewertung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Erste Verordnung zur Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 29.01.2025
- Beschreibung: Das deutsche Gesundheitssystem wird in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen stehen. Die Gesundheitshandwerke machen sich für die Entbürokratisierung, Digitalisierung und einen fairen Wettbewerb zwischen allen Leistungserbringern in der Versorgung mit Gesundheitsleistungen bei Erhaltung hoher Qualitätsstandards stark. Dazu zählen auch die Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen auf Augenhöhe. Das Vertrauen der Krankenkassen und der Verbände der Krankenkassen in die Arbeit der Gesundheitshandwerke muss gestärkt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Anpassung Entwurf GVSG zur Beschleunigung von Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen im Interesse der Patienten u. Leistungserbringer
Aktiv vom 28.01.2025 bis 24.03.2026
- Angegeben von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 28.01.2025
- Beschreibung: Der Kabinettsentwurf eines GVSG bedarf an verschiedenen Stellen einer Überarbeitung. Dies betrifft die Ausweitung der Genehmigungsfunktion von Hilfsmittelverordnungen bei sozialpädiatrischen Zentren auf weitere Bereiche, die TI-Anbindung sämtlicher Hilfsmittelleistungserbringer durch eine neue Befugnisnorm, das Erfordernis einer einheitlichen Plattform für elektronische Kostenvoranschläge, die Gleichbehandlung von Leistungserbringern bei gesetzlicher Zuzahlung zur Vermeidung von Inkassorisiken für Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich, die Anerkennung digitaler Unterschriften der Versicherten bei der Beratungsdokumentation und die Verschlankung der Dokumentationspflichten im Allgemeinen unter Änderung der Öffnungsklausel.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 20.12.2024
- Beschreibung: Leitung und Verantwortung der zentralen Ersteinschätzungsstelle in den Integrierten Notfallzentren (INZ) gesetzlich den Kassenärztlichen Vereinigungen übertragen Öffnungszeiten der Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen im oder am Krankenhausstandort auf solche Zeiten beschränken, in denen reguläre Arztpraxen sowie mit dem INZ kooperierende Bereitschaftspraxen nicht geöffnet sind Flächendeckende aufsuchende Versorgung auf qualifizierte nichtärztliche Kräfte delegierbar, insbesondere bei Vorhandensein eines telemedizinischen ärztlichen Hintergrunddienstes Zeitliche Festlegung der offenen Sprechstunden bleibt im Ermessen und in der freien Entscheidung der vertragsärztlichen Leistungserbringer
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz NotfallG)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 20.12.2024
- Beschreibung: Anwender- und Nutzerorientierung bei Gesetzgebung und Umsetzung des Digitalisierungsprozesses des Gesundheitswesens Vereinfachung von Prozessen im Gesundheitswesen durch Digitalisierung Bürokratiefreie bzw. bürokratiearme Umsetzung der Digitalisierung des Gesundheitswesens für die Ärztinnen und Ärzte Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Stabilität digitaler Anwendungen in der Gesundheitsversorgung.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 20.12.2024
- Beschreibung: Intersektionelle Versorgungsstrukturgestaltung und Förderung. Schaffung und Förderung einer am medizinischen Bedarf orientierten Gesundheitsversorgungsstruktur.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
- Beschreibung: Die soziale Absicherung von Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft ist unzureichend und sollte verbessert werden, damit die Geburt eines Kindes nicht zum existenziellen Risiko für die Unternehmerinnen wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6911
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Schwanger- und Mutterschaft für Gründerinnen und Selbständige erleichtern
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BT-Drs. 20/6911
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 10.12.2024
- Beschreibung: Für eine moderne Gesundheitsversorgung sollten Telemedizin und Telepharmazie als gleichwertige Säulen zur Vor-Ort-Behandlung etabliert werden. Dies steigert die Effizienz im Gesundheitssystem und die Selbstbestimmung der Versicherten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):