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Bundesarbeitsgemeinschaft von Selbsthilfeeinrichtungen - Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen e.V. (BASSG)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R005111
- Ersteintrag: 01.09.2022
- Letzte Änderung: 06.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 06.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Altenwall 17/1828195 BremenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4942162066999
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E-Mail-Adressen:
- h.ibtry@onfft.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Heona Ibtry
- Xnl-Wüetra Fpueöqre
- Crgre Fpuarvqre
- Znguvnf Wnaßra
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Gesamtzahl der Mitglieder:
4 Mitglieder am 26.04.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (2):
Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die BASSG – Bundesarbeitsgemeinschaft von Selbsthilfeeinrichtungen – Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen e.V. ist ein Dachverband von Solidargemeinschaften, die ihren Mitgliedern eine Absicherung im Krankheitsfall bieten. Sie übernehmen dabei für ihre Mitgliedern daher im Krankheitsfall die anfallenden Kosten mindestens auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherungen. Darüber hinaus leisten die Mitglieder sich untereinander Solidarität und Unterstützung im Krankheitsfall. Nachdem der Gesetzgeber die Solidargemeinschaften als Einrichtungen der anderweitigen Absicherung anerkannt hat, werben wir mit Anschreiben, Schriftwechsel und persönlichen Gesprächen mit Entscheidungsträgern für die Anerkennung und Gleichberechtigung mit den anderen gesetzlichen Einrichtungen der Absicherung des Krankheitskostenrisikos.
Konkrete Regelungsvorhaben (1)
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AG-Zuschuss zu Mitgliedsbeiträgen an Solidargem. gem. §257 SGB V & Gesundheitskarten gem. §362 SGB V
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Beschreibung:
Gesetzliche Klarstellung, dass Mitgliedsbeiträge an anerkannte Solidargemeinschaften gem. § 176 SGB V genauso vom Arbeitgeber bezuschusst werden können, wie Beiträge zur PKV und GKV gem. § 257 SGB V sowie Ergänzung des § 362 SGB V dahingehend, dass auch anerkannte Solidargemeinschaften gem. § 176 SGB V elektronische Gesundheitskarten ausstellen können.
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Gesundheitsförderung, Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
130.001 bis 140.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (4):
- Samarita Solidargemeinschaft e.V
- Spargemeinschaft und Unterstützungskasse der Polizei Münster von 1974 e.V.
- Unterstützungskasse der Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Bielefeld e.V.
- Spar- und Unterstützungsverein von Polizeibeamten im Oldenburger Münsterland e. V.
Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
endgueltiger-Bericht-Erstellung-Jahresabschluss-2022-BASSG-VOLL-ELEKTRONISCH.pdf