Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (107)
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- Angegeben von: Asklepios Klinik Pasewalk GmbH am 19.06.2026
- Beschreibung: Änderungen am Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz durch Ansprache des für die Asklepios Klinik Pasewalk zuständigen Bundestagsabgeordneten
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: GE HealthCare am 19.06.2026
- Beschreibung: Beim Regelungsvorhaben geht es um die finanzielle Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung und die Notwendigkeit kurzfristiger Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze.Dazu werden maßgebliche Kürzungen im Bereich insbesondere der ambulanten fachärztlichen Versorgung vorgeschlagen. Ziel der Einflussnahme ist die Abmilderung von Kürzungen in diesem Sektor, um insbesondere Fachärztinnen und Fachärzten aus sachkostenintenstiven Fachdisziplinen weiterhin notwendige finanzielle Spielräume für versorgungsrelevante Investitionen zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Sanity Group GmbH am 18.06.2026
- Beschreibung: Die Interessenvertretung betrifft die im Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Änderungen zur Erstattungsfähigkeit von Medizinalcannabis. Ziel ist der Erhalt der Kostenübernahme von medizinischen Cannabisblüten durch die gesetzliche Krankenversicherung. Aus Sicht der Sanity Group sollte die Versorgung weiterhin auf medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Therapieentscheidung beruhen. Dabei wird die Annahme hinterfragt, dass Cannabisblüten grundsätzlich durch Extrakte oder andere cannabisbasierte Arzneimittel ersetzt werden können. Im Mittelpunkt stehen eine evidenzbasierte Bewertung der Versorgungsrealität sowie möglicher Auswirkungen auf Therapieerfolge, Versorgungssicherheit und gesundheitsökonomische Effekte.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin am 17.06.2026
- Beschreibung: Im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sollen Maßnahmen ergriffen werden, die voraussichtlich konkrete Auswirkungen auf die Pläne zur Einführung eines Primärversorgungssystems haben. Auf diese Aspekte weist die DEGAM entsprechend hin.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bauerfeind AG am 17.06.2026
- Beschreibung: Aufklärung über die Folgen einer pauschalen 3% Kürzung im Bereich der Hilfsmittel als Gefahr der Unwirtschaftlichkeit von Gesundheitswirtschaft in Deutschland.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Vitos gemeinnützige GmbH am 16.06.2026
- Beschreibung: Zur Stabilisierung der Beiträge müssten die hohen Zuwächse bei den Ausgaben in Einklang mit den Einnahmen gebracht werden (einnahmenorientierte Ausgabenpolitik). Daher liege der Fokus auf der Reduktion der Ausgabendynamik. Die GKV soll 2027 durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, im Jahr 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro. Ziel der Einflussnahmen/Forderungen zur Anpassung: Vollumfängliche Finanzierung des PPP-RL Personals („Tarifrate“) Beibehaltung des 90 % Niveaus der Mindestanforderungen über den 01.01.2027 hinaus Umgehende Aussetzung der Sanktionen im Rahmen der PPP-RL
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 16.06.2026
- Beschreibung: Innovationsfreundliche und verlässliche Rahmenbedingungen für die Pharmaindustrie und den Standort Deutschland erhalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 16.06.2026
- Beschreibung: Takeda ist u.a. bei der Regelung zur Einführung eines zusätzlichen dynamischen Herstellerabschlags betroffen. Takeda setzt sich für die Stärkung flexibler Preisverhandlungen und eine strikt nutzenbasierter Preisfindung als Grundlage für eine innovative Arzneimittelversorgung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bayerischer Apothekerverband e.V. am 15.06.2026
- Beschreibung: Änderung / Streichung bezüglich der unbefristeten Erhöhung des Kassenabschlags von derzeit 1,77 € auf 2,07 €
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH am 15.06.2026
- Beschreibung: Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht unter Druck. Es bedarf nachhaltiger und ausgewogener Lösungen für kurz- bis langfristige Stabilität, die u.a. die Versorgung von Versicherten mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen über ein innovationsfreundliches Erstattungsumfeld, langfristige Planbarkeit, nutzenbasierte Preisbildung und schnellen Zugang zu innovativen Therapien sicherstellt sowie langfristige Investitionen am Standort Deutschland ermöglicht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) am 10.06.2026
- Beschreibung: Die Bundeszahnärztekammer setzt sich dafür ein, dass die Begrenzung der Punktwerte und der Gesamtvergütungen auf ein angemesseneres Maß zurückgestuft werden. Die Bundeszahnärztekammer setzt sich dafür ein, dass die geplante Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts ausnahmslos gestrichen wird. Die Bundeszahnärztekammer stimmt der Rückführung der Festzuschüsse für Zahnersatz auf das vor dem TSVG bis Oktober 2020 herrschende Niveau zu.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Solventum Germany GmbH am 09.06.2026
- Beschreibung: Das GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz verfolgt nachvollziehbare Kostenziele, greift jedoch mit pauschalen Preisregulierungen in zentrale Bereiche der Medizintechnik ein und birgt Risiken für Innovation, Versorgungssicherheit. Positiv ist die erweiterte Definition von Verbandmitteln, die moderne Wundversorgung und medizinischen Fortschritt abbildet. Zusätzliche Preisrestriktionen konterkarieren jedoch diesen Ansatz. Im Dentalbereich könnten regulatorische Einschränkungen unbeabsichtigte Versorgungslücken verstärken. Erforderlich sind differenzierte, qualitäts- und innovationsorientierte Lösungen, die Versorgung, Wirtschaftlichkeit und Fortschritt ausgewogen sichern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA am 08.06.2026
- Beschreibung: Die vorgesehenen Sparmaßnahmen bei innovativen Arzneimitteln sind überproportional hoch im Vgl. zu ihrem Kostenanteil, insb. problematisch aufgrund ihres systemverändernden Charakters sind: - Einführung eines dynamischen Herstellerabschlags - Verschärfung der Preis-Mengen-Regelungen in AMNOG-Preisverhandlungen - Verordnungssteuerung über Rabattverträge für Patentarzneimittel Sie stehen im Widerspruch zum AMNOG-Konzept wertbasierter Preise und höhlen dieses vollends aus. Die Dynamisierung des Herstellerabschlags bedeutet den Beginn einer Medikation nach Kassenlage, sie droht Deutschland vom künftigen medizinischen Fortschritt abzuschneiden und verschlechtert Deutschlands Position im globalen Wettbewerb um die Wachstumsbranche Pharma. Deshalb müssen die Maßnahmen gestrichen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 05.06.2026
- Beschreibung: Sicherung und Särkung der Diabetesversorgung bei der Reform der Gesetzlichen Krankenkassen und Entlastung von Menschen mit Diabetes
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 02.06.2026
- Beschreibung: Der BPI lehnt die Einführung von Rabattverträgen und Ausschreibungen für patentgeschützte Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung nach § 130e SGB V-E ab. Preis- und Ausschreibungslogiken des Generikamarktes dürfen nicht auf den Patentmarkt übertragen werden. Ziel ist der Erhalt der nutzenorientierten AMNOG-Preisbildung, der ärztlichen Therapiefreiheit, der Versorgungskontinuität, therapeutischer Vielfalt und eines einheitlichen Versorgungsstandards.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 02.06.2026
- Beschreibung: Der BPI setzt sich für den Erhalt angemessener Vergütungsregeln für Digitale Gesundheitsanwendungen nach § 134 SGB V ein. Mengenbezogene Abschläge, zusätzliche Höchstbeträge und gesetzliche Auffang-Höchstbeträge werden abgelehnt. DiGA sind evidenzbasierte Medizinprodukte; ihre Vergütung muss Entwicklungs-, Evidenz-, Zulassungs-, Qualitäts- und Folgekosten berücksichtigen und darf erfolgreiche Versorgung nicht durch zusätzliche Abschläge sanktionieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 02.06.2026
- Beschreibung: Der BPI setzt sich dafür ein, Weiterentwicklungen bekannter Wirkstoffe und versorgungsrelevante patentfreie Arzneimittel rechtssicher abzusichern. Die gesamtmarktbezogene Neujustierung des erweiterten Preismoratoriums sowie pauschale Abschläge ohne tatsächlichen Wettbewerbsdruck werden abgelehnt. Preisregeln müssen Innovationen mit bekannten Wirkstoffen, neue Darreichungsformen, neue Anwendungsgebiete und solitäre Marktstellungen angemessen berücksichtigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Ipsen Pharma GmbH am 02.01.2026
- Beschreibung: Forschende Pharmaunternehmen wie Ipsen sind mit ihren Investitionen in Erforschung und Entwicklung innovativer Arzneimittel zentral für die Gesundheitserhaltung der Bevölkerung. Voraussetzung für die Sicherstellung einer am medizinischen Fortschritt orientierten Arzneimittelversorgung ist die finanziellen Stabilität der GKV bei gleichzeitiger Gewährleistung verlässlicher und planbarer Rahmenbedingungen bei Preisbildung und Erstattung neuer Arzneimittel. Ipsen setzt sich für effektive und nachhaltige Lösungen zur finanziellen Stabilisierung der GKV ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 28.03.2025
- Beschreibung: Der vdek setzt sich für eine politische Lösung der finanziellen Herausforderungen der GKV ein. Als Maßnahmen werden Strukturreformen im Gesundheitswesen, ein angemessener Finanzausgleich für sozialpolitische und versicherungsfremde Leistungen sowie ein zielgerichteterer Einsatz vorhandener finanzieller Mittel sowie die Stärkung des Kassenwettbewerbs vorgeschlagen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (10):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Abschaffung des Abschlags auf Kombinationstherapien, insbesondere durch Streichung des § 130e SGB V und Anpassungen in § 35a SGB V, um Doppelrabattierungen, Fehlzuordnungen, Rechtsunsicherheit und bürokratische Belastungen zu vermeiden und Kombinationstherapien weiterhin sachgerecht im AMNOG-Verhandlungsverfahren zu berücksichtigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der BPI setzt sich dafür ein, neue Therapieoptionen im AMNOG sachgerecht zu bewerten und ihren Versorgungsbeitrag angemessen zu honorieren. Im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes lehnt der BPI verschärfte Preis-Mengen-Regelungen mit gesetzlicher Auffanglösung sowie die Streichung bundesweiter Praxisbesonderheiten ab. Versorgungserfolg darf nicht automatisch mit zusätzlichem Preisdruck sanktioniert werden. Zudem sollte die anwendungsbegleitende Datenerhebung nach § 35a Abs. 3b SGB V ausgesetzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Streichung gesetzlicher Zwangsrabatte für Arzneimittel aus dem SGB V, insbesondere zur Stärkung einer nutzenbasierten Preisbildung, zur Verbesserung verlässlicher Erstattungsbedingungen und zur Sicherung eines frühen Zugangs zu innovativen Arzneimitteln in Deutschland.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: UCB Pharma GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Um weiterhin Patient:innen den Zugang zu Schrittinnovationen zu ermöglichen und um Bürokratie sowie Rechtsstreitigkei¬ten zu vermeiden, soll der mit dem GKV-FinStG eingeführte Abschlag auf Kombinationstherapien revidiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen - Bundesinnungsverband (VDZI) am 18.06.2024
- Beschreibung: Der VDZI fordert, den Rechtsrahmen für Praxislabore zur Herstellung von Zahnersatz in investorengetragenen MVZ einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Keine Absenkung der Vergütungssteigerung für die Jahre 2027 bis 2029. Kein Fachzahnarztvorbehalt für den Zugang zur KFO-Versorgung. Keine Absenkung der Festzuschüsse. Beteiligung an der Bildung von Leistungskomplexen in der KFO-Versorgung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. am 24.06.2026
- Beschreibung: Die geplante Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen wird abgelehnt. Leistungen nach Terminvermittlung oder in offenen Sprechstunden sollen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden. Die Stellungnahme bezweifelt die Aussage, dass diese Vergütungen keinen spürbaren Einfluss auf die Versorgung gehabt hätten. Es wird erwartet, dass sich der Zugang zur ambulanten Versorgung dadurch verschlechtert. Die verbliebenen extrabudgetären Leistungen sollen künftig über neue Gesamtvergütungen finanziert werden. Die Begründung des Gesetzes, dadurch angebotsinduzierte Nachfrage einzudämmen, wird zurückgewiesen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Krankenversicherung BT-Drs. 21/6130 Unstreitig steht die...