Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (359)
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: - Gewalthilfegesetz einführen - Gewaltschutz in der Sorge- und Umgangsrechtsreform verankern. - Gewaltschutz/Opferschutz im Aufenthaltsrecht - Strategie der Bundesregierung gegen Gewalt - Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt - Reform Gewaltschutzgesetz - Schutz besonders vulnerabler Gruppen vor queerfeindlicher Hasskriminalität und geschlechtsspezifischer Gewalt
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Titel der Bundesgesetze
...Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen...
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Kurztitel der Bundesgesetze
...Gewaltschutzgesetz...
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...AUSZUG) 1. Umfassender Gewaltschutz für Frauen mit Migrationsgeschichte..., ...Für den umfassenden Gewaltschutz von Frauen mit Migrationsgeschichte..., ...Festhalten an einer gewalttätigen Beziehung nötigt. ..., ...körperliche oder psychische Gewalt glaubhaft zu machen, muss..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt aus- und fortgebildet ..., ...besonders vulnerable von Gewalt betroffene Frauen und ..., ...vulnerable Gruppen von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen..., ...Aufenthaltstitel für von Gewalt betroffene Frauen und ..., ...Aufenthaltsrecht für von Gewalt betroffene Frauen und ..., ...sich selbst aktiv vor digitaler Überwachung schützen..., ... jede*r ein Recht auf digitale Privatsphäre hat, auch..., ... im Bereich häuslicher Gewalt erproben und einsetzen..., ... auf, im Sinne des Gewaltschutzes Modellprojekte für die technische und digitale Überwachung von Tätern..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt Der Deutsche Frauenrat..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt für besonders vulnerable..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt als Priorität auf der ..., ...zur Prävention dieser Gewaltform umgesetzt werden. ..., ...Hassrede und queerfeindlicher Gewalt im digitalen Raum zu ergreifen..., ...Online-Hetze und anderen Formen digitaler Gewalt müssen entschieden...
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Der KOK setzt sich für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ein. Konkret setzt sich der KOK dafür ein, bei der Schaffung von Schutzplätzen und Beratungsangeboten durch die Länder und mit Finanzierungsbeteiligung des Bundes auch die Sicherung der spezialisierten Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel zu berücksichtigen und das Beratungs- und Unterbringungsangebot auch für diese gewaltbetroffene Personengruppe auszubauen. Das Gewalthilfegesetz benötigt zudem Nachbesserungen, für die sich der KOK einsetzt. So sollten weitere Gewaltformen (bspw. Arbeitsausbeutung und weitere Ausbeutungsformen) sowie weitere Betroffenengruppen (bspw. trans*, inter* und nicht-binäre Personen) einbezogen und die Gültigkeit nicht auf eine gegenwärtige Gewaltgefährdung reduziert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Titel der Bundesgesetze
...Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt...
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Kurztitel der Bundesgesetze
...Gewalthilfegesetz...
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
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- Angegeben von: D64 - Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: D64 kritisiert die geplante Ausweitung der Auskunftsansprüche zur Aufhebung der Anonymität. Dies gefährdet insbesondere vulnerable Gruppen wie Journalist:innen und politische Aktivist:innen. D64 fordert daher eine Beschränkung der Auskunftsansprüche auf Straftaten. Positiv bewertet D64 richterlich angeordnete Accountsperren und betont die Notwendigkeit kollektiver Rechtsverteidigung. D64 fordert auch bessere Beratungsangebote für Opfer von Hass im Netz, eine Überarbeitung der Impressumspflicht und den Schutz persönlicher Daten im Strafverfahren. Zur effektiven Strafverfolgung im digitalen Raum sollen die Digitalkompetenzen der Strafverfolgungsbehörden verbessert werden. Neue Strafgesetze oder Datenspeicherungen sind nicht erforderlich, sondern ein gezieltes rechtsstaatliches Vorgehen.
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Stellungnahme zum Zuständigkeitsstreitwert bei äußerungsrechtlichen Streitigkeiten im digitalen Raum
- Angegeben von: HateAid gGmbH am 15.12.2025
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht vor, Veröffentlichungsstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert den Landgerichten zuzuweisen (§71 Abs. 2 Nr. 7 GVG-E) sowie den Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte von EUR 5.000,00 auf EUR 10.000,00 anzuheben (§23 Nr. 1 GVG-E). Diese Änderungen betreffen unmittelbar die Möglichkeiten, mit denen Betroffene digitaler Gewalt ihre Rechte effektiv geltend machen können. HateAid erkennt Chancen für mehr Rechtssicherheit und konkrete Risiken für den Zugang zum Recht bei Streitigkeiten im digitalen Raum an. Zur Stärkung des Rechtsschutzes für Betroffene digitaler Gewalt empfiehlt HateAid: Hürden senken für einfach gelagerte Fälle, Spezialisierung der Gerichte, präzisere Abgrenzung zwischen Veröffentlichungsstreitigkeiten und Individualkommunikation.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...politischer Ebene gegen digitale Gewalt und deren Folgen..., ...170 Fällen Betroffene digitaler Gewalt bei der gerichtlichen..., ... mit denen Betroffene digitaler Gewalt ihre Rechte effektiv..., ...Digitale Gewalt als gesellschaftliches..., ...demokratische Teilhabe Digitale Gewalt hat sich in den..., ...2 von 10 sie bereits digitale Gewalt beobachtet haben..., ... gravierend ist, dass digitale Gewalt nicht nur individuelle..., ...öffentlichen Meinungsbildung. Digitale Gewalt entfaltet damit..., ...zeitnaher Rechtsschutz gegen digitale Gewalt von zentraler..., ...Zivilrechtsweg bietet Betroffenen digitaler Gewalt theoretisch ein..., ...kann. Dies ist in Fällen digitaler Gewalt häufig der Fall..., ... digitale Gewalt erleben und wie..., ...Instrument zum Schutz vor digitaler Gewalt darstellt. Es..., ...die Lage dadurch, dass digitale Gewalt häufig massenhaft..., ...richten sich Klagen wegen digitaler Gewalt meist gegen ..., ... Recht für Betroffene digitaler Gewalt gewährleistet..., ...verhältnismäßigen Rechtsschutz gegen digitale Gewalt schaffen kann...., ...Rechtsprechung im Bereich der digitalen Gewalt. Zugleich birgt..., ...Rechtsschutzes für Betroffene digitaler Gewalt empfiehlt HateAid..., ...Zuständigkeitsregeln. Nur wenn digitale Gewalt niedrigschwellig...
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- Angegeben von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Der SkF begleitet die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes und setzt sich für die langfristig gesicherte Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen sowie der Täterarbeit ein. Gewaltschutzplätze müssen für alle Betroffenen, insbesondere vulnerable Gruppen, niedrigschwellig und barrierefrei zur Verfügung stehen und die Vorgaben der Istanbul Konvention konsequent umgesetzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt -
BT-Drs. 20/13734
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen - Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen -
BT-Drs. 20/14029
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gewalt gegen Frauen entschieden bekämpfen - Frauenhäuser ausbauen und Prävention stärken -
BT-Drs. 20/13739
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Frauen und ihre Kinder vor Gewalt schützen - Istanbul-Konvention umsetzen - Gewalthilfegesetz jetzt beschließen
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Titel der Bundesgesetze
...Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt...
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Kurztitel der Bundesgesetze
...Gewalthilfegesetz...
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gewalthilfegesetz jetzt! Gewalt gegen..., ...Bundeskanzler Scholz, Gewalt gegen Frauen ist kein ..., ...Kreisen“ auftritt. Diese Gewalt passiert überall – in ..., ... Betroffene besser vor Gewalt schützen soll und das ..., ...einzulösen und das Gewalthilfegesetz zu schaffen. Sie..., ...Gewalthilfegesetz jetzt! Gewalt gegen..., ...Kreisen“ auftritt. Diese Gewalt passiert überall – in ..., ... Betroffene besser vor Gewalt schützen soll und das ..., ...einzulösen und das Gewalthilfegesetz zu schaffen. Sie..., ...Gewalthilfegesetz jetzt! Gewalt gegen..., ...Frauen & Jugend Paus, Gewalt gegen Frauen ist kein ..., ... Betroffene besser vor Gewalt schützen soll und das ..., ...einzulösen und das Gewalthilfegesetz zu schaffen. Sie..., ... Absicherung des Gewaltschutzsystems wird mit diesem..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen und ihre..., ... umsetzen - Gewalt-hilfegesetz jetzt beschließen..., ... Gewalt gerecht zu werden. Angesichts..., ... massiven Anstieg von digitaler Gewalt, Prävention- ..., ...Betreibern, Konzepte gegen digitale Gewalt vorzulegen (II..., ... umsetzen - Gewalthilfegesetz jetzt beschließen...
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- Angegeben von: LinkedIn Germany GmbH am 29.08.2024
- Beschreibung: Im Jahr 2024 beteiligte sich LinkedIn an den Diskussionen über den Vorschlag der Bundesregierung und konzentrierte sich dabei insbesondere auf mögliche Überschneidungen zwischen dem EU-Digitaldienstegesetz (DSA) und anderen EU-Rechtsvorschriften. LinkedIns Engagement gegenüber deutschen politischen Entscheidungsträgern umfasste die Teilnahme an und die Mitwirkung an von Bitkom (dem Branchenverband) organisierten Treffen, bei denen Mitgliedsunternehmen ihre Ansichten zum Gesetz austauschten.
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- Angegeben von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 27.05.2024
- Beschreibung: Verbesserung und auskömmliche Finanzierung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Interessen- und Vorhabenbereiche
... Rechtsanspruch auf Gewaltschutz; Finanzierung Frauenhäuser...
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Fraktion der CDU/CSU Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen..., ...der Fraktion der FDP Gewalt gegen Frauen entschieden..., ... umsetzen - Gewalthilfegesetz jetzt beschließen..., ... Frauen und häuslicher Gewalt und zur Bekämpfung des..., ...Rechtsanspruch der gewaltbetroffenen Person gestützt ..., ...von Kindern bei Partnerschaftsgewalt werden gesehen..., ...Rechtsanspruch der gewaltbetroffenen Person vermittelt..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt verlässlich und garantiert..., ...hervorgehoben wird. Bei den Gewaltformen wird Digitale Gewalt..., ...) wird deutlich, dass Digitale Gewalt gegen Frauen eine..., ...Die Benennung von Gewaltbetroffenheit von Kindern durch..., ...Die Formulierung im Gewalthilfegesetz sollte nicht als..., ... von Hilfen des Frauengewaltschutzes beendet ist. ..., ...geschlechtsspezifischen Gewalt insbesondere an Frauen..., ...Forschung, Einbeziehung digitaler Gewalt, Sanktionierung..., ...Wirksame Konzepte bei digitaler Gewalt (Ziff. 8) einzurichten..., ...Zielrichtung des Gewalthilfegesetzes. Die besondere..., ... (Ziff. 12 und 13) bei Gewalt werden thematisiert – ..., ...Straftatbestände – bei digitaler Gewalt – (Ziff. 14 bis..., ...zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes durch Einführung...
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Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Aktiv vom 25.06.2024 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen: Strukturelle Absicherung der staatlichen Strukturen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM); Betroffenenbeirat und Unabhängige Aufarbeitungskommission zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt; Erweiterung bei der Anwendung von Schutzkonzepten sowie Vorgabe einer verbindlichen Qualitätsentwicklung und -sicherung zum Gewaltschutz für alle Aufgabenbereiche der Kinder- und Jugendhilfe; Anregung der Prüfung, ob entsprechende Vorschriften auch für schutz- und hilfebedürftige Erwachsene gelten sollten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen..., ...Jugendlichen vor sexueller Gewalt durch den Ausbau der staatlichen..., ...Verhindern von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen..., ...und Anerkennung dieser Gewalt wie auch die Unterstützung..., ...Aufarbeitung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche..., ...Prävention sexualisierter Gewalt vermissen. Solche Standards..., ...Jugendlichen vor sexueller Gewalt zu verbreitern und zu..., ... Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Wir begrüßen..., ...auf Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung verwirklichen..., ...und Jugend von sexueller Gewalt betroffenen Personen ..., ...auf Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Wir begrüßen..., ...Bedeutung den Missbrauch im digitalen Raum in die Präventions..., ...Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt im Netz sind jedoch notwendige..., ...und Hilfe bei sexueller Gewalt im Netz. Hierzu zählen..., ...zum Schutz vor sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen..., ...zum Themenfeld sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche..., ...Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend..., ...Schutz vor sexualisierter Gewalt zu reduzieren. Wie die..., ..., steht sexualisierte Gewalt häufig in Verbindung mit weiteren Gewaltformen. Präventionsansätze...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz die Bemühungen um einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt, kritisiert aber das Fehlen umfassender Gewaltschutzmaßnahmen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
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BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Titel der Bundesgesetze
...Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen..., ...Gesetz zum Europäischen Gewaltschutzverfahren...
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Kurztitel der Bundesgesetze
...Gewaltschutzgesetz..., ...EU-Gewaltschutzverfahrensgesetz...
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz...
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz. Vorbemerkung ..., ..., Verbesserungen im Gewaltschutz vorzunehmen. Insbesondere..., ... Maßnah-me der Gewaltprävention. Der djb weist jedoch..., ...weder die Ursachen der Gewalt adressiert noch für alle Fälle von Gewalt geeignet ist. Die EAÜ ..., ...geschlechtsspezifische Gewalt nachhaltig zu verhindern..., ... verankert, das Gewalthilfe-gesetz schnell und ..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen umgesetzt..., ...im Rahmen eines Gewaltschutzverfahrens anzuordnen, nur..., ...Kontext innerfamiliäre Gewalt notwendigen Standards ..., ..., Gewaltschutzanordnungen zu erwirken, ..., ... der Umgebung der Gewaltbetroffenen (insbesondere in..., ...Folge haben kann. Die gewaltbe-troffene Person wird ..., ... Teilen zu einer Gewaltverhinderung führen kann. Es ..., ... Überwa-chung für Gewaltbetroffene retraumatisierend..., ...Vernachlässigte Dimension Digitaler Gewalt Die EAÜ ist ..., ...Mittel, um den Gefahren digitaler Gewalt effektiv zu begegnen..., ... zunehmend digitale Technik nutzen, um die..., ...wachsende Gefährdung durch digitale Gewalt vollständig aus..., ...Botschaft sowohl an die gewalt-ausübenden als auch gewaltbetroffenen...
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen des Gesetzes gegen digitale Gewalt sollten die Anbieter digitaler Dienste zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten im Inland verpflichtet werden. Denn die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) sehen dies lediglich für Behörden und in einem einzigen europäischen Mitgliedstaat vor. Langfristig sollten für Nutzende einfache und rechtssichere Zustellmöglichkeiten innerhalb der EU durch gesamteuropäische Regeln im elektronischen Rechtsverkehr geschaffen werden. Eine rechtssicher und wirksame Zustellung sollte auch auf elektronischem Wege zum Beispiel an eine Kontaktstelle gemäß Art. 12 DSA erfolgen können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel der Bundesgesetze
...Digitale-Dienste-Gesetz...