Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (121)
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Normenklarheit bei der Grundstückskürzung bei der Gewerbesteuer.
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Klare und rechtssichere Definition von Begriffen bei der Grundstückskürzung im GewSt-Recht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Normenklarheit bei der Grundstückskürzung bei der Gewerbesteuer.
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Klare und rechtssichere Definition von Begriffen bei der Grundstückskürzung im GewSt-Recht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Normenklarheit bei der Grundstückskürzung bei der Gewerbesteuer.
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Klare und rechtssichere Definition von Begriffen bei der Grundstückskürzung im GewSt-Recht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Normenklarheit bei der Grundstückskürzung bei der Gewerbesteuer
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Schwarz Corporate Solutions KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Klare und rechtssichere Definition von Begriffen bei der Grundstückskürzung im GewSt-Recht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (6):
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- Angegeben von: fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Die kurzfristige Anmietung von Wirtschaftsgütern unterliegt der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung entsprechend des § 8 Gewerbesteuergesetz. Auf der Basis des Gesetzes sollen Bedarfsspitzen von der Hinzurechnung ausgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10950
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Transformationsbericht der Bundesregierung zur Kreislaufwirtschaft - Herausforderungen und Wege der Transformation
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BT-Drs. 20/10950
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 16.04.2025
- Beschreibung: Schaffung eines sogenannten One-Stop-Shops zur Entbürokratisierung der Gewerbesteuer. Dabei würde das für den zentralen Unternehmenssitz zuständige Finanzamt das gesamte Besteuerungsverfahren für die Gewerbesteuer abwickeln und die vereinnahmte Steuer an die Kommunen verteilen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Normenklarheit bei der Grundstückskürzung bei der Gewerbesteuer.
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Klare und rechtssichere Definition von Begriffen bei der Grundstückskürzung im GewSt-Recht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Normenklarheit bei der Grundstückskürzung bei der Gewerbesteuer.
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: PreZero Stiftung & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Klare und rechtssichere Definition von Begriffen bei der Grundstückskürzung im GewSt-Recht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. am 14.05.2025
- Beschreibung: Es wird angestrebt, dass die geplante Änderung des § 4 Nr. 21 UStG-E bei der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen beibehalten wird. Es wird sich für ein Bescheinigungsverfahren für die Steuerfreiheit der Bildungsleistungen nicht öffentlicher Bildungseinrichtungen eingesetzt. Es werden Klarstellungen bei der Steuerbefreiung von Bildungsleistungen nach SGB II und SGB III gefordert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Referentenentwurfes 2019 (zu § 3 Nr. 13 GewStG) wurde ausgeführt, es...
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- Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
- Beschreibung: BMF Roundtable zu Bürokratieabbau im Steuerrecht am 16. September 2024: Konkreter Regelungsvorschlag der AKA zur Einführung einer 5 %-Bagatellgrenze für gewerbliche Nebentätigkeiten in der Immobiliendirektanlage bzgl. der Steuerbefreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG um den Verlust der Steuerbefreiung zu vermeiden und Aufwand und Kosten für steuerbefreite Einrichtungen & Finanzämter zu verringern. Zudem sollt bzgl. § 22a Abs. 5 EstG (Verspätungsgeld) der Satz 3 um eine Nichtbeanstandungsregelungen erweitert werden (wenn Fehler nicht zu vertreten sind oder wenn die Fehlerquote unterhalb von 5% der Rentenbezugsmitteilungen liegen) und es sollte Ermessen bei der Betriebsprüfung eingeräumt werden, von der Erhebung des Verspätungsgeldes ganz abzusehen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... 3 KStG und § 3 Nr. 9 GewStG umfasst auch alle Aktivitäten...