Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (63)
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- Angegeben von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 16.09.2024
- Beschreibung: Es soll evaluiert werden obd, das sogenannte "Umgehungsverbot", das für die Rechtsanwaltschaft nach § 12 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) gilt und bei Inkassodienstleistern, in das RDG zu übernehmen ist.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auch Grundsätze nach der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung..., ...waren nie Adressaten der BRAO. Die unterschiedlichen ..., ...Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ergeben. Andere Aufsichtsbehörden..., ... nicht der Adressat der BRAO sei. Die verschiedenen ..., ...Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Berufsordnung ..., ...Grundpflichten aus § 43a BRAO, also nicht zuletzt dem...
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Umsetzung der EU Plattformrichtlinie in nationales deutsches Recht
Aktiv vom 21.05.2024 bis 05.01.2026
Wieder aktiv seit 08.01.2026
- Angegeben von: DAHAG Rechtsservices AG am 21.05.2024
- Beschreibung: Sicherstellung, dass bei der Umsetzung der EU Plattformrichtlinie in nationales deutsches Recht ein berufsrechtlich und sozialversicherungsrechtlich konformer Status der Anwälte und Anwältinnen, die Rechtsdienstleistungen über Plattformen oder vergleichbare Systeme erbringen, erhalten bleibt, um Verbrauchern und Verbrauerinnen weiterhin niederschwelligen und einfachen Zugang zu anwaltlichen Rechtsdienstleistungen zu ermöglichen.
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) dürfen Rechtsanwälte als..., ... nach § 46 Abs. 1 und 4 BRAO nur für Arbeitgeber ausüben..., ...Rechtsanwälte nach § 46 Abs.1 BRAO ihren Beruf als Angestellte...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 30.12.2025
- Beschreibung: Gemäß dem Entwurf sollen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nach § 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG-E künftig neben den Anerkennungsvoraussetzungen des § 28 WPO auch die Anerkennungsvoraussetzungen des § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StBerG erfüllen müssen, um Gesellschafter einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft sein zu dürfen. Dazu merkt das IDW an, dass in der Gesetzesbegründung unzutreffend suggeriert wird, das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer würde die Unabhängigkeit der Berufsausübung nicht hinreichend gewährleisten und sei nicht dazu in der Lage, eine unangemessene Einflussnahme von berufsfremden mittelbaren Gesellschaftern zu verhindern. Die Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern wird jedoch durch die strengen berufsrechtlichen Vorgaben sichergestellt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechtsanwaltsgesellschaften nach § 59e BRAO a.F. erging. Dieses Urteil...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.08.2026
- Beschreibung: Wahrung der Gläubigerinteressen im Pre-Pack-Verfahren. Der GDV wendet sich gegen eine Pflichtversicherung für Gläubigerausschuss-Mitglieder. Hilfsweise sollte eine praktikable Ausgestaltung erfolgen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... vgl. § 51 Abs. 3 Nr. 1 BRAO. o Für Ersatzansprüche..., ... vgl. § 51 Abs. 3 Nr. 5 BRAO o Entschädigung mit Strafcharakter...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 28.01.2025
- Beschreibung: Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderungen im RVG und in der BRAO – Freiheiten eingeräumt..., ...BORA bzw. § 43a Absatz 2 BRAO. Eine äquivalente Verschwiegenheitspflicht..., ...BORA bzw. § 43a Absatz 2 BRAO. Eine äquivalente Verschwiegenheitspflicht...
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Verfassungsbeschwerde wegen der Durchsuchung von Kanzleiräumen 1 BvR 398/24
Aktiv vom 19.06.2024 bis 15.10.2024
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV hält die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts wegen der Durchsuchung seiner Kanzleiräume für begründet. Die besonderen Anforderungen bei der Anordnung der Durchsuchung von Geschäftsräumen von Berufsgeheimnisträgern sind nicht berücksichtigt worden und verletzten den Beschwerdeführer daher in seinem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1,2 GG.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...verpflichtend ist (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB). Ermittlungsmaßnahmen..., ...§ 50 Abs. 1, S. 2 und 3 BRAO). Das Risiko, dass wegen...
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- Angegeben von: Afileon Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 11.06.2025
- Beschreibung: Berufsrecht der Steuerberater, Novellierung Steuerberatungsgesetz (StBerG), gegen eine Verschärfung der Regelungen zum Fremdbesitzverbot
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechtsumfeld infolge der „Großen BRAO- Reform“ ................, ...nicht bestanden (§ 59e BRAO; § 52e PAO), für Wirtschaftsprüfer..., ...dürfen (§ 59i Abs. 1 S. 1 BRAO; § 52i Abs. 1 S. 1 PAO)..., ...Rechtsanwälte gemäß § 1 BRAO unmittelbar an der ge- ..., ... die Verän- derung der BRAO. Seit der „Großen BRAO-Reform..., ...verlor durch die „Große BRAO-Reform“ aus 2022 an Stringenz..., ... 59c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BRAO) zulässigerweise Einfluss..., ...kommt mit der durch die BRAO-Reform aufgeworfenen Inkohärenz..., ... lagen (§ 59a und § 59e BRAO a. F. i. d. F. vor der „Gro- ßen BRAO-Reform“ aus 2022 → C.III..., ...sowohl die bis zur „Großen BRAO-Reform“ geltende Rechtslage..., ...als auch die reformierte BRAO sehen Steuerberater als..., ... Regelungen der „Großen BRAO-Reform“ in Kraft getreten..., ...Rechtslage. 218 219 Die „Große BRAO-Reform“ – offiziell: „Gesetz..., ...ist die durch die „Große BRAO-Reform“ eingeführte Regelung..., ...Rechtslage vor der „Großen BRAO-Reform“ maßgeblich mit ..., ...berufen sind (§ 3 Abs. 1 BRAO), (auch) zur Hilfeleistung..., ...737, 738; Kleine-Cosack, BRAO, 9. Aufl. 2022, Vor. § ..., ...bestanden (§ 59i Abs. 1 S. 1 BRAO; § 52i Abs. 1 S. 1 PAO)..., ...Henssler/Prütting (Hrsg.), BRAO, 6. Aufl. 2024; H. Herrmann...
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- Angegeben von: Tietmeyer, Wolgast & Partner Berlin Politikberatung PartG am 02.04.2025
- Beschreibung: Berufsrecht der Steuerberater, Novellierung Steuerberatungsgesetz (StBerG), keine Verschärfung Regelungen zum Fremdbesitzverbot
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 40/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 21/6002
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht
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BR-Drs. 40/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (10):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechtsumfeld infolge der „Großen BRAO- Reform“ ................, ...nicht bestanden (§ 59e BRAO; § 52e PAO), für Wirtschaftsprüfer..., ...dürfen (§ 59i Abs. 1 S. 1 BRAO; § 52i Abs. 1 S. 1 PAO)..., ...Rechtsanwälte gemäß § 1 BRAO unmittelbar an der ge- ..., ... die Verän- derung der BRAO. Seit der „Großen BRAO-Reform..., ...verlor durch die „Große BRAO-Reform“ aus 2022 an Stringenz..., ... 59c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BRAO) zulässigerweise Einfluss..., ...kommt mit der durch die BRAO-Reform aufgeworfenen Inkohärenz..., ... lagen (§ 59a und § 59e BRAO a. F. i. d. F. vor der „Gro- ßen BRAO-Reform“ aus 2022 → C.III..., ...sowohl die bis zur „Großen BRAO-Reform“ geltende Rechtslage..., ...als auch die reformierte BRAO sehen Steuerberater als..., ... Regelungen der „Großen BRAO-Reform“ in Kraft getreten..., ...Rechtslage. 218 219 Die „Große BRAO-Reform“ – offiziell: „Gesetz..., ...ist die durch die „Große BRAO-Reform“ eingeführte Regelung..., ...Rechtslage vor der „Großen BRAO-Reform“ maßgeblich mit ..., ...berufen sind (§ 3 Abs. 1 BRAO), (auch) zur Hilfeleistung..., ...737, 738; Kleine-Cosack, BRAO, 9. Aufl. 2022, Vor. § ..., ...bestanden (§ 59i Abs. 1 S. 1 BRAO; § 52i Abs. 1 S. 1 PAO)..., ...Henssler/Prütting (Hrsg.), BRAO, 6. Aufl. 2024; H. Herrmann...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
- Beschreibung: § 16 EuRAG sollte durch Einfügung eines § 16 Abs. 2a, entsprechend der bestehenden Rechtslage für Patentanwälte, dahingehend geändert werden, dass Angehörige der Anwaltsberufe des Vereinigten Königreichs künftig zum Zweck der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ohne Eingliederung nach Teil 3 des EuRAG die Feststellung beantragen können, dass die von ihnen erworbene Berufsqualifikation die Kenntnisse umfasst, die für die Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts in Deutschland erforderlich sind, wenn der entsprechende Ausbildungsnachweis von einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz anerkannt wurde und die antragstellende Person in diesem Staat ausweislich einer Bescheinigung der dort zuständigen Behörden den Beruf des Rechtsanwalts mindestens drei Jahre ausgeübt hat.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... in: Henssler/Prütting, BRAO, 6. Aufl. 2024, §16 EuRAG...
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- Angegeben von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 20.08.2024
- Beschreibung: Die wesentlichen Gegenstände des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. L S. 3320) sind am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages hatte die Bundesregierung im Rahmen der Beratung des Gesetzes gebeten, das Gesetz nach Ablauf von zwei Jahren insbesondere zu der Frage zu evaluieren, ob sich die von dem Gesetzentwurf schwerpunktmäßig angestrebte Senkung der Inkassokosten auf ein angemessenes Maß ohne nennenswerte Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Basis für die Tätigkeit der Inkassodienstleister realisiert hat (vergleiche Bundestagsdrucksache 19/24735, S. 12).
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 43d Abs. 1 Nr. 5 BRAO bzw. § 13a Abs.1 Nr. ..., ...Informationspflichten selbst (BRAO/RDG) bzw. in den Vorbemerkungen..., ... in § 43d Abs.1 Nr. 2 BRAO entspricht. Schwierigkeiten...