Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (115)
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- Angegeben von: Scalable AG am 23.12.2025
- Beschreibung: Scalable Capital setzt sich für gezielte Anpassungen des Regelungsvorhabens ein, um den Zugang zu und Wettbewerb um Altersvorsorgeverträge zugunsten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...§ 5 Abs. 2 Nr. 3 RefE AltZertG) ● Keine Timeline für..., ...Sinne des § 7 Abs. 4 RefE AltZertG ist, für die jeweils..., ...des § 12 Abs. 1a RefE AltZertG auslösen. 3. Attraktivität..., .... 2 lit. a und b RefE AltZertG entsprechen, zulässige..., ... 1 Absatz 1b Nummer 2 AltZertG-neu werden die für das..., ... 2 Buchstaben a und b AltZertG-neu wie folgt zu fassen..., ...sind,“ In § 1 Absatz 1c AltZertG-Neu sind als Folgeänderung..., ...Nummer 4 Buchstabe b) AltZertG-neu ergänzt werden. ..., ...4 Buchstaben 1 und b AltZertG-neu) Investitionen zu..., ...1 Absatz 1c Nummer 4 AltZertG-neu. Maßgeblich sollen..., ...sollte in § 1 Absatz 1b AltZertG-neu klargestellt werden..., ... 1 Absatz 1 Nummer 10 AltZertG-neu auch in Form einer..., ...Sinne des § 7 Absatz 4 AltZertG-neu ist, für die jeweils..., ... § 5 Absatz 1 Satz 3 AltZertG “Die Zertifizierung ..., ...Rendite des § 2a Absatz 1 AltZertG „(1) Anbieter eines ..., ... § 7 Absatz 1 Satz 7 AltZertG: „Hat der Anbieter den..., ...anzurechnen. “ ● 3 AltZertG die Anlagen selbst auswählt..., ...eines neuen § 4 Absatz 6 AltZertG: „(6) Änderungen der..., ...Nummer 2 Buchstaben a AltZertG zur Klarstellung, dass..., ...Nummer 2 Buchstaben b AltZertG zur Klarstellung, dass...
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Reform der privaten Altersvorsorge: Altersvorsorgereformgesetz
Aktiv vom 28.01.2026 bis 29.07.2026
- Angegeben von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 28.01.2026
- Beschreibung: Die Boerse Stuttgart Group setzt sich für die Änderungen im Regelungsvorhaben ein, dass neben Garantieprodukten nun auch renditeorientierte Altersvorsorgedepots ohne Garantie angeboten werden können und so den Bürgerinnen und Bürgern eine breitere Produktauswahl für ihre Altersvorsorge zur Verfügung steht, die auch die Potenziale des Kapitalmarkts berücksichtigen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) Die im RefE vorgeschlagenen..., ...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) um Unternehmensanleihen..., ...nach § 1 Abs. 1b Nr. 2 AltZertG um „Schuldverschreibungen...
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- Angegeben von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 19.08.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für die Anschlussfähigkeit der Frühstartrente an das System der geförderten privaten Altersvorsorge ein, insbesondere mit Blick auf die Eigenheimrente und die Altersvorsorge mit Wohneigentum. Dazu streben wir im Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente insbesondere Klarstellungen bei den Entnahme- und Übertragungsmöglichkeiten des Frühstartrentenvermögens sowie Anpassungen bei der Ausgestaltung des Kreises der Anspruchsberechtigten und der vorgesehenen Informationen zur Stärkung der finanziellen Bildung an.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sinne des § 1 Abs. 1a AltZertG in Form von Altersvorsorge-Bausparverträgen..., ... Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AltZertG (bzw. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 2. Halbsatz AltZertG i. d. F. des Altersvorsorgereformgesetzes..., ... Abs. 1a oder Abs. 1b AltZertG erforderlich. § 12 Abs..., ...Altersvorsorge-Bausparvertrag nach § 1 Abs. 1a AltZertG. § 9 Abs. 2 Satz 2 FrühStRG-E..., ...Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1c AltZertG erfüllt und nach § 5 AltZertG zertifiziert ist. Nach § 1 Abs. 1c AltZertG ist ein Standarddepot-Vertrag..., ...Altersvorsorgedepot-Vertrag nach § 1 Abs. 1b AltZertG, für den zusätzliche ..., ...nach § 1 Abs. 1b Satz 2 AltZertG vor, wenn u. a. die Anforderungen..., ... Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AltZertG erfüllt sind. Nach § ..., ... 1 Nr. 10 2. Halbsatz AltZertG ist eine Vereinbarung..., ... Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AltZertG vereinbart worden ist..., ... Abs. 1a oder Abs. 1b AltZertG sollte aufgehoben werden..., ... Abs. 1a oder Abs. 1b AltZertG abgeschlossen hat – beispielsweise...
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- Angegeben von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 10.08.2026
- Beschreibung: Der AfW hält den Referentenentwurf an mehreren zentralen Stellen für nachbesserungsbedürftig. Insbesondere die Beschränkung auf einzelne Geburtsjahrgänge, die einseitige Konzentration auf Standarddepot-Verträge, die drohende Einschränkung persönlicher Beratung, das geplante Verbot von Vertriebskosten während der Kindheit sowie die Gefahr einer Dominanz der staatlichen Sammelanlage gegenüber individuellen Verträgen sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden. Zudem sollten Familien bereits vorhandene Altersvorsorge-Verträge für die Frühstartrente weiternutzen können, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Standarddepot nach § 1 Absatz 1c AltZertG sollte auch ein geeigneter..., ...Altersvorsorgedepot-Vertrag nach § 1 Absatz 1b AltZertG zugelassen werden, wenn..., ...Der neue § 1 Absatz 1f AltZertG-E sollte gestrichen werden..., ...Altersvorsorge nach § 1 Absatz 1c AltZertG. Ein einfaches Standardprodukt..., ...Altersvorsorgedepot-Vertrag nach § 1 Absatz 1b AltZertG in Betracht kommen, wenn..., ...Der neue § 1 Absatz 1f AltZertG-E geht deshalb zu weit..., ... sollte § 1 Absatz 1f AltZertG-E gestrichen werden. ...
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- Angegeben von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 23.12.2024
- Beschreibung: Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vergleichsplattform: § 15 und § 17 AltZertG sind nicht eindeu-tig..., ...wird, richtet sich § 17 AltZertG an alle Anbieter von ..., ...entsprechend der Re-gelung in AltZertG-E – in der Definition..., ...zwischen § 15 und § 17 AltZertG nicht eindeutig. Während § 15 AltZertG ausdrücklich auf zertifizierte..., ...abstellt, adressiert § 17 AltZertG alle Anbieter von Altersvorsorgeverträ-gen..., ...entsprechend der Regelung in AltZertG-E – in der De-finition...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 06.08.2026
- Beschreibung: Der BVK sieht erheblichen Verbesserungsbedarf am Referentenentwurf. Insbesondere die Beschränkung auf einzelne Geburtsjahrgänge, die einseitige Konzentration auf Standarddepot-Verträge, die faktische Verdrängung von Beratung und Vermittlung sowie die Gefahr einer Dominanz der staatlichen Auffanglösung sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 5, Änderung des AltZertG Die Möglichkeit der ..., ...eines neuen § 1 Absatz 1f AltZertG für höchst bedenklich..., ...geplante Fassung des § 1f AltZertG wird nachträglich und..., ... Einführung des § 1 f AltZertG steht zudem sogar im ..., ...Einführung des § 1 Abs. 1f AltZertG auch aus verbrau-cherschutzrechtlicher...
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- Angegeben von: komm.passion GmbH am 23.12.2024
- Beschreibung: Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vergleichsplattform: § 15 und § 17 AltZertG sind nicht eindeutig ..., ...wird, richtet sich § 17 AltZertG an alle Anbieter von ..., ...entsprechend der Regelung in AltZertG-E – in der Definition...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 14.05.2025
- Beschreibung: Mit dem Frühstartrentengesetz soll für Kinder vom vollendeten sechsten bis zum 18. Lebensjahr eine staatlich finanzierte kapitalgedeckte Altersvorsorge von monatlich zehn Euro eingeführt werden. Die Förderung fließt in einen individuellen zertifizierten Standarddepot-Vertrag. Wird kein Vertrag abgeschlossen, erfolgt eine kollektive Anlage durch den Bund. Private Zuzahlungen und eine spätere Überführung des Vermögens in die geförderte private Altersvorsorge sind vorgesehen. Der GDV setzt sich insbesondere für die Zulassung des Sicherungsvermögens, sachgerechte Kostenregelungen, wettbewerbsneutrale Vertriebsbedingungen sowie vertrags-, steuer- und verfahrensrechtliche Klarstellungen ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Standarddepot nach § 1 Abs. 1c AltZertG sollte daher – wie bereits..., ...müsste im neuen (1f) des AltZertG der § 61 VVG ergänzt ..., ...Altersvorsorgeverträge nach AltZertG wäre ebenfalls zu treffen..., ...für die Basisrente gem. AltZertG. Einer entsprechenden..., ...Die neu in § 7a Abs. 2 AltZertG-E normierte Pflicht, ..., ...renstruktur (u. a. § 7a Abs. 1 AltZertG). Die zusätzlichen Informationspflicht..., ... die in § 7a Abs. 1 AltZertG nicht zu entnehmen sind...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 28.05.2026
- Beschreibung: Der Verband setzt sich im Rahmen der Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV für mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung ein. Der Verband spricht sich dafür aus, an der bisherigen Gesamtabwägung nach § 7 SGB IV festzuhalten und lediglich ergänzend eine vereinfachte Feststellung der Selbständigkeit aufgrund von Positivkriterien einzuführen. Zudem setzt sich der Verband insbesondere für die Wiedereinführung eines Vertrauensschutzes bei rückwirkender Feststellung von Versicherungspflicht (§ 7b SGB IV) ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zertifizierten Basisrentenvertrag..., ...Einzahlungen auf nach § 5 AltZertG-neu zertifizierte Altersvorsorgeverträge..., .... 1a, Abs. 1b oder 1c AltZertG-neu in der Fassung ab...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 26.06.2025
- Beschreibung: Die Bundesregierung plant eine sog. Frühstartrente für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren. Wir begrüßen die Einführung einer Frühstart-Rente und setzen uns dafür ein, dass sie Hand in Hand mit einer Reform der privaten geförderten Altersvorsorge geht. Damit das Konzept der Bundesregierung zur Förderung des Ausbaus der privaten Altersvorsorge erfolgreich wird, müssen die Ideen der Frühstart-Rente und ein Anschlussvorsorgeprodukt miteinander verbunden werden. Es ist daher sinnvoll, Fondssparpläne verstärkt für den Aufbau einer Frühstart-Rente zu nutzen.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) Zu § 1 Absatz 1c) AltZertG..., ... 1 Absatz 1c Nummer 3 AltZertG wie folgt zu fassen: ...