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Gefundene Regelungsvorhaben (21.140)

    • Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
    • Beschreibung: Die Leistungen der Eingliederungshilfe für die Teilhabe und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung müssen weitestgehend unabhängig vom Einkommen und Vermögen ihrer Eltern geleistet werden. Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung unabhängig von der Art der Beeinträchtigung im SGB VIII zusammenführen. Schaffung eines offenen Leistungskatalogs, insbesondere für EGH-Leistungen. Aufgabe des Kriteriums der wesentlichen Behinderung. Schaffung eines einheitlichen Behinderungsbegriffs. Schaffung multiprofessioneller Teams im Jugendamt. Zielführende Übergangsregelungen zum neuen Recht schaffen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
    • Beschreibung: Empfehlung einer Fachärzt*in soll für die Vermutung der Erforderlichkeit eines Hilfsmittels ausreichen. Vierteljährlich abrechenbare Versichertenpauschale für chronisch kranke Versicherte beibehalten. Barrierefreiheit von Praxen als ein Kriterium für Zahlung von Vorhaltepauschalen. Barrierefreiheit von Arztpraxen als Förderziel des Strukturfonds eindeutig regeln. Mitbestimmungsrecht für Patientenvertreter*innen in Zulassungsauschüssen schaffen. Ausreichend Ressourcen für Patientenvertretung vorsehen. Beteiligung der Interessenvertretungen von Patient*innen und Menschen mit Behinderung an der Erarbeitung der Richtlinie zur Erhebung von Leistungs- und Qualitätsdaten der Krankenkassen vorsehen. Möglichkeit der telefonischen Pflegeberatung einführen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
    • Beschreibung: Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegebedingte Auszeiten von pflegenden Angehörigen und Nahestehnden. Die Leistung sollte steuerfinanziert nach dem Vorbild des Elterngeldes auch für Angehörige von Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen, die in bestimmten Lebensphasen Zeit für die Betreuung und Unterstützung ihrer Angehörigen benötigen. Einführung einer niedrigschwelligen Familienentlastungsleistung für alltagspraktische haushaltsnahe Unterstützungs- oder Betreuungsleistungen für belastete Familien im Recht der Kinder- und Jugendhilfe. Das Kindergeld für Eltern von erwachsenen Menschen mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, muss im Rahmen der Kindergrundsicherung bestehen bleiben.
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
    • Beschreibung: Der soziale Wohnungsbau sollte zu 100 Prozent nur barrierefreie Wohnungen fördern. Die 14,5 Milliarden Euro Bundesmittel an die Länder für den sozialen Wohnungsbau müssen unbedingt in allererster Linie in den Bau und Umbau von barrierefreien Wohnungen fließen. Schaffung einer neuen Musterbauordnung, die zum Bau barrierefreier Wohnungen verpflichtet. Die Stromkosten sollten aus den Regelsätzen herausgelöst und über die Kosten der Unterkunft finanziert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
    • Beschreibung: Deutschland muss in allen Lebensbereichen des öffentlichen und privaten Lebens barrierefrei werden. Das Behindertengleichstellungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz müssen reformiert werden, so dass auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zum Abbau von Barrieren oder zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen verpflichtet werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
    • Beschreibung: Abschaffung von § 103 Abs. 1 S. 2 und 3 SGB IX. Neuregelung von §§ 43a und 36 Abs. 4 SGB XI. Ergänzung des SGB IX um Regelungen, die eine stärkere Einbeziehung der pflegerischen Belange und entsprechender Kosten in der Eingliederungshilfe sicherstellen. Abschaffung des Mehrkostenvorbehalts in § 104 Absatz 2 und 3 SGB IX. Mit einer Änderung des § 43a SGB XI den Leistungserbringern freistellen, wie sie das Wohnen und die pflegerische Versorgung der Bewohner*innen in ihrer Wohnform organisieren. Pflegebedürftige in besonderen Wohnformen müssen sich entscheiden können, ob sie Pflegesachleistung oder Pflegegeld in Anspruch nehmen möchten.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
    • Beschreibung: Forderung einer konsequenten Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) in nationales Recht. Das bedeutet insbesondere die Erhebung des Merkmals Behinderung bei der Aufnahme u. die Ermittlung der Unterstützungsbedarfe (Art. 21 und Art. 22 Abs. 1 der RiLi). Aufhebung der aufenthaltsrechtlichen Zugangsbeschränkungen zu den Leistungen auf Rehabilitation u. Teilhabe sowie die Streichung des § 100 Abs. 2 im SGB IX. Ein umfassendes Beratungs- und fachlich begleitetes Selbsthilfeangebot in den Muttersprachen der in Deutschland lebenden geflüchteten/vertriebenen Menschen mit Behinderung. Das Rückgängigmachen der letzten Änderung in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG, damit der diskriminierende und verfassungswidrige Ausschluss von der deutschen Staatsangehörigkeit nicht eintritt.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
    • Beschreibung: Als Selbstvertreter*innen kämpfen Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung heute neben Eltern und Fachleuten immer stärker selbst für ihre Belange, umfassende Teilhabe und Inklusion. Wir fordern: Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Verbände müssen an der Vorbereitung, Beratung und Evaluation von für sie relevanter Gesetzgebung beteiligt werden. Politische Beteiligungsprozesse müssen so barrierefrei gestaltet werden, dass sich auch Selbstvertreter*innen mit sogenannter geistiger Behinderung beteiligen können.
    • Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
    • Beschreibung: Wir Fordern: Einen "Gipfel zum Arbeits- und Fachkräftemangel in der Eingliederungshilfe", der die verschiedenen Akteure zusammenführt und den dringenden Handlungsbedarf verdeutlicht. Öffentlichkeitsarbeit für die Tätigkeit in der Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung. Schulgeldfreiheit und eine praxisintegrierte, bundesweit vergleichbare und in allen Bundesländern anerkannte HEP-Ausbildung, die auch berufsbegleitend möglich ist. Begrenzen der Leiharbeit in der Daseinsfürsorge durch gesetzliche Regelungen, z. B. über Begrenzung der Dauer des Einsatzes bzw. des Anteils bei der Anrechnung von Fachkräften oder die Berücksichtigung von Lohngleichheit.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
    • Beschreibung: Bei der Ausschreibung von Leistungen für Fahrdienste zu berücksichtigende und zu refinanzierende Anforderungen: Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderung während Fahrten mit Beförderungsdiensten vor Gewalt und sexuellen Übergriffen. Schulungen für Fahrzeugführer*innen von Fahrdiensten zum Schutz der beförderten Menschen mit Behinderung vor Gewalt. Selbstbestimmte Mobilität z. B. durch einen Anspruch auf Mobilitätsassistenz. Angemessene Fahrzeiten bei Fahrten zu Schule & WfbM. Sichere Beförderung von Rollstuhlfahrer*innen. Ergänzung des § 83 SGB IX um einen Leistungsanspruch der hauptsächlich befördernden Sorgeberechtigten zur Deckung des behinderungsbedingten Mehraufwands bei der Beförderung von minderjährigen Kindern mit Behinderung. Streichung des § 8 Abs. 3 S. 4 PBefG.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
    • Beschreibung: Art. 20 UN-BRK konsequent umsetzen. Menschen mit Menschen mit Behinderung müssen während Fahrten mit dem ÖPNV vor Gewalt und sexuellen Übergriffen geschützt werden. Fahrzeugführer*innen des ÖPNV müssen entsprechend geschult werden. Verkehrsbetriebe des ÖPNV müssen über Gewaltschutzkonzepte verfügen. Kinder & erwachsene Menschen mit Behinderung benötigen einen Anspruch auf Mobilitätstraining &/o. Assistenzleistungen, um die Nutzung des ÖPNV oder anderer Mobilitätsmittel wie Fahrräder, Roller etc. zu erlernen. Die §§ 78 und 83 SGB IX müssen entsprechend ergänzt werden. Leistungen für Kfz nach § 83 SGB IX dürfen nicht von einer behinderungsbedingten Unzumutbarkeit der ÖPNV-Nutzung abhängig gemacht werden. In den Leistungskatalog des § 83 SGB IX sind weiter Verkehrsmittel aufzunehmen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
    • Beschreibung: Angemessene Finanzierung der Mehrkosten für die Umsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Schaffung eines Anspruchs auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung, insb. für ambulante Leistungen. Schaffung eines öffentlich-rechtlichen Zahlungsanspruch der Leistungserbringer gegen Leistungsträger. Schaffung von Schiedsstellen für Leistungsvereinbarungen im Bereich der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
    • Beschreibung: Schaffung eines barrierefreien Gesundheitssystems durch mehr Zeit in der Behandlung von Menschen mit Behinderung durch medizinisches und pflegerisches Personal. Verbesserung der spezifischen behinderungsbedingten Kenntnisse bei medizinischem und pflegerischem Personal. Spezialisierte Gesundheitsleistungen, die Menschen gerade wegen ihrer Behinderung benötigen, ambulant ausbauen und in Krankenhäusern zu etablieren. Defizite in der Versorgung mit Hilfsmitteln und in der außerklinischen Intensivpflege müssen beseitigt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
    • Beschreibung: Gewährleistung eines analogen Zugangs zu BahnCard & Sparpreisen, ohne Mehrkosten & barrierefrei. Voraussetzungen für den Zugang dürfen nicht das Vorhandensein von Mobilnummer, Online-Account oder E-Mail-Adresse sein. Alle Dienstleistungen und Angebote der Deutschen Bahn sollen auch flächendeckend an barrierefreien Service-Schaltern angeboten werden. Bahnkund*innen müssen frühzeitig, vollständig und verständlich über Änderungen bei Dienstleistungen und Angeboten informiert werden. Bahnkund*innen sollen über Betroffenen- und Verkehrsverbände bei Änderungen im Vorfeld einbezogen werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: #GenoDigital am 10.06.2024
    • Beschreibung: Der Beitritt zu einer Genossenschaft sollte digital rechtssicher geregelt sein, wie es beim Beitritt zu einer europäischen Genossenschaft (SCE) bereits möglich ist. Anders als die freie Regelung zum Erwerb der Mitgliedschaft in der SCE-Verordnung schlagen wir eine Beitrittserklärung in Textform nach BGB anstelle der aktuellen Regelung des Schriftformerfordernisses vor. Zur Gründung von Genossenschaften schlagen wir vor, dass statt der Schriftform- eine Textformerfordernis für die Gründungssatzung ausreicht oder dass die Satzung künftig nicht mehr von Gründungsmitgliedern unterzeichnet sein muss, sondern eine Bestätigung dieser mit dem Einverständnis zur vorliegenden Satzung in Textform erteilt wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: IONITY GmbH am 10.06.2024
    • Beschreibung: Revision der EU Verordnung für Alternative Kraftstoffe. Unser Ziel ist es die Rahmenbedingungen für den Aufbau und Betrieb von Ladesäulen so effizient wie möglich gestaltet werden, um den Interessenten an Elektrofahrzeugen attraktive Angebote machen zu können.
    • Angegeben von: IONITY GmbH am 10.06.2024
    • Beschreibung: Anpassung der Ladesäulenverordnung im Rahmen der Umsetzung der EU Verordnung für Alternative Kraftstoffe (in diesem Fall: Elektromobilität)
  • Entbürokratisierung

    Aktiv vom 10.06.2024 bis 15.04.2025

    • Angegeben von: IONITY GmbH am 10.06.2024
    • Beschreibung: Wir unterstützen jegliche Aktivität den bürokratischen Aufwand zu verringern. Dies betrifft u.a. Vereinfachung der Genehmigungen für die Errichtung von Ladesäulen auf öffentlichen und nicht-öffentlichen Flächen, Beschleunigung der Netzanschlussverfahren, Reduzierung der regulatorischen Vorgaben für den wirtschaftlichen Betrieb von Ladesäulen (in unserem Falle HPC Ladesäulen)
  • Vereinfachung Netzanschlussverfahren

    Aktiv vom 10.06.2024 bis 15.04.2025

    • Angegeben von: IONITY GmbH am 10.06.2024
    • Beschreibung: Wir unterstützen die Vereinfachung und Beschleunigung von Netzanschlussverfahren um den zügigen Ausbau von Ladeinfrastruktur zu ermöglichen.
    • Angegeben von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) am 10.06.2024
    • Beschreibung: Der dbl fordert, dass im Zuge der Krankenhausreform und den hierin vorgesehenen Leistungsgruppen und den sich hieraus ergebenden Vorhaltepauschalen neben ärztlichem Personal und Pflegepersonal auch die weiteren in Kliniken tätigen Heilberufe (hier: der Logopädinnen und Logopäden) einbezogen werden. Dies erfordert auch ihre Beteiligung an der Fortentwicklung der Leistungsgruppen in den hierfür vorgesehenen Gremien.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
      2. BT-Drs. 20/13407 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) am 10.06.2024
    • Beschreibung: Der dbl fordert: Sitz und Stimme im Gemeinsamen Bundesausschuss für den Spitzenverband der Heilmittelverbände e.V. (SHV). Durch die Prüfvereinbarungen gemäß § 106b Absatz 2 SGB V darf der Leistungsumfang der Heilmittelrichtlinie in § 92 Absatz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 92 Absatz 6 SGB V nicht eingeschränkt werden, zum Beispiel durch Vorgaben zur Art, Menge und Umfang in den Heilmittelvereinbarungen nach § 84 SGB V auf Landesebene.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) am 10.06.2024
    • Beschreibung: Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen, 43c Abs 1, Satz 1 SGB V. Der dbl fordert, die Leistungserbringer von dieser bürokratischen Verpflichtung zu befreien. Die Eigenanteile sind von den jeweiligen Kostenträgern selbst zu verwalten und zu vereinnahmen. Ebenso fordert der dbl, die Angemessenheit der Höhe der Eigenbeteiligung und den Nutzen sowie die potentiell damit verbundenen Risiken, Patienten von notwendigen Therapien abzuhalten, zu überprüfen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) am 10.06.2024
    • Beschreibung: Der dbl fordert die Einführung des Direktzuganges und Abschaffung des Arztvorbehaltes in der Erbringung logopädischer Leistungen. Gemäß SGB V (u.a. §§ 15 und 28) besteht für die Erlaubnis zur Leistungserbringung von Logopädinnen und Logopäden der sog. Arzt- bzw. Zahnarztvorbehalt. Ähnliches ergibt sich auch aus dem HeilpraktikerG. Dies bewirkt, dass logopädische Therapieleistungen nur aufgrund einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verordnung oder einer Verordnung eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin erbracht werden dürfen (sog. veranlasste Leistungen).
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) am 10.06.2024
    • Beschreibung: Der dbl fordert die primärqualifizierende hochschulische Ausbildung als einzige Ausbildungsform in der Logopädie/Sprachtherapie und damit die Vollakademisierung. Dieser Forderung soll durch eine Berufsgesetznovellierung im Bereich der Logopädie/Sprachtherapie nachgekommen werden. Das seit 1980 bestehende Logopädengesetz (LogopG) entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen des Berufsfeldes. Die Berufslandschaft der Heilberufe in der Logopädie/Sprachtherapie ist zersplittert und gekennzeichnet durch ein Nebeneinander von berufsfachschulischer und hochschulischer Ausbildung mit 12 unterschiedlichen Ausbildungsprofilen (SGB V §124 Abs. 1 Nr. 1).
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Verband der Privaten Hochschulen e.V. am 10.06.2024
    • Beschreibung: Bei Bund-Länder-Vereinbarungen nach Art. 91b GG werden insbesondere Fördermittel aus Steuergeldern fast ausschließlich an staatliche Hochschulen vergeben. Hier ist eine faire und gleichberechtigte Partizipation außerhalb der Grundfinanzierung staatlicher Hochschulen anzustreben.
    • Angegeben von: VDBD (Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V.) am 10.06.2024
    • Beschreibung: Berücksichtigung von Gesundheitsfachkräften jenseits von Ärzteschaft und Pflege in der Krankenhausreform / Keine Leistungsgruppe Komplexe Endokrinologie / Diabetologie ohne Diabetesberatung / strukturelle Verankerung von Diabetesberater:innen im stationären Setting und in der sektorenübergreifenden Versorgung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
      2. BT-Drs. 20/13407 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Medizinforschungsgesetz

    Aktiv vom 10.06.2024 bis 17.06.2025

    • Angegeben von: Thermo Fisher Scientific am 10.06.2024
    • Beschreibung: Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Stärkung des Forschungsstandorts Deutschland im Bereich der medizinischen Forschung, der Zugang zu neuen Therapieoptionen fördert und Wachstum und Beschäftigung stärkt. Entbürokratisierung, Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und Harmonisierung des Zusammenwirkens Medizinproduktegesetz, Arzneimittelgesetz und Strahlenschutzgesetz.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/15074 [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Thermo Fisher Scientific am 10.06.2024
    • Beschreibung: Implementierung der EU F-Gas Verordnung, Fragestellung zur Produktklassifizierung, Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungsbereiche (Sonderantrag Artikel 11 Ab. 5) Deutschland für die Produktgruppe E1 (Zentrifugen), Anwendung der Sicherheitsausnahme für Zentrifugen für die neue F-Gas-Verordnung – EU – 2024/573 – DE – EUR-Lex
    • Angegeben von: Thermo Fisher Scientific am 10.06.2024
    • Beschreibung: Für eine Etablierung der Gen- und Zellstrategie der Bundesregierung, Förderung der Forschung, Entwicklung von Gen und Zelltherapien, Optimierung der Versorgungssituation in Deutschland
    • Angegeben von: Vestas Deutschland am 10.06.2024
    • Beschreibung: Ziel ist die Deckelung der Gebotskomponenten im WindSeeG im Gebotsverfahren bei der Ausschreibung von nicht zentral vorentwickelten Projekten und bei zentral vorentwickelten Projekte respektive die Einführung von Differenzverträgen (Contracts for Difference) zur gesicherten Finanzierung von Offshore-Windenergie Projekten. Ziel ist die Stärkung der Planungssicherheit für Projektentwickler, damit Finanzierungskosten sinken und der Kostensenkungsdruck auf die Hersteller von Windenergieanlagen und deren Zulieferer nicht weiter steigt sondern mehr Luft zur nötigen Skalierung der Produktion lässt. Ziel ist außerdem die Vermeidung von bürokratischen Anforderungen im Rahmen der Umsetzung des Net Zero Industry Acts im WindSeeG zum Erhalt der Lieferkettenflexibilität und Stärkung der Resilienz.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Vestas Deutschland am 10.06.2024
    • Beschreibung: Ziel ist die Einführung von produktionsabhängigen Differenzverträgen (Contracts for Difference) mit einfach nachweisbaren und möglichst europaweit harmonisierten Präqualifikationsanforderungen und qualitativen Nichtpreiskriterien bei Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land und auf See. Ziel ist außerdem die Vermeidung von bürokratischen Anforderungen im Rahmen der Umsetzung des Net Zero Industry Acts im WindSeeG zum Erhalt der Lieferkettenflexibilität und Stärkung der Resilienz.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Steuerberaterverband Thüringen e.V. am 10.06.2024
    • Beschreibung: Der Steuerberaterverband Thüringen wendet sich gegen die Erweiterung der Tätigkeiten, für die gemäß § 6 Nr. 4 StberG bereits Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen bestehen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e.V. am 10.06.2024
    • Beschreibung: Bei der Umsetzung des geltenden KVBG und bei dessen Überprüfung sollten Bundesregierung und Bundestag die im KVBG genannten Überprüfungskriterien objektiv beachten: Versorgungssicherheit, Anzahl / installierte Leistung der von Kohle auf Gas umgerüsteten Anlagen, Aufrechterhaltung der Wärmeversorgung, Strompreise, Erreichung der Klimaschutzziele, Rohstoffe, (insbesondere Gips), Sozialverträglichkeit. Im Ergebnis sollte das geltende KVBG gemäß der geltenden Fassung weiter umgesetzt werden und das KVBG sollte ohne Änderungen beibehalten werden, damit sich die Transformation der Braunkohleunternehmen und in den Braunkohlerevieren weiterhin planmäßig, sozialverträglich, ohne Strukturbrüche und unter Aufrechterhaltung der Energieversorgungssicherheit vollziehen kann.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e.V. am 10.06.2024
    • Beschreibung: Eine grundlegende Überarbeitung des Bundesberggesetzes ist nicht erforderlich. Das Bergrecht ist fortlaufend angepasst worden und bereits auf der Höhe der Zeit. Im Bergbau wird das gesamte Umweltfachrecht inhaltlich angewandt. Folglich bedarf es keiner zusätzlichen „Ökologisierung“ des Bergrechts. Sofern Bundesregierung und Bundestag gleichwohl eine Überarbeitung des Bergrechts für erforderlich halten, müsste dies die Erleichterung des heimischen Rohstoffabbaus mit schnelleren und sicheren Genehmigungsverfahren zum Ziel haben, um Bürokratie abzubauen und Importabhängigkeiten im Bereich der Rohstoffversorgung entgegenzuwirken.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e.V. am 10.06.2024
    • Beschreibung: Die EU-KOM hat am 5.7.2023 einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Bodenüberwachung (Soil Monitoring Law - SML) vorgelegt. Der Vorschlag enthält Ziele und Pflichten, alle Böden in Europa in einen gesunden Zustand zu versetzen. Das SML sollte - entsprechend seines Titels - mindestens tatsächlich auf ein Bodenmonitoring fokussiert werden und die Rohstoffgewinnung in der EU sollte ausgenommen werden, damit die Versorgung mit heimischen Rohstoffen nicht durch das SML gefährdet wird. Um Bürokratieaufwuchs und Doppelregulierungen zum BBodSchG zu vermeiden, sollte das SML insgesamt abgelehnt werden. Der Verband unterstützt diese Position der Bundesregierung.
    • Angegeben von: Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e.V. am 10.06.2024
    • Beschreibung: Die bisherige EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) 2010/75/EU ist novelliert worden, so dass die Umsetzung in nationales Recht ansteht. Die neue IED sollte ohne Verschärfungen zu Lasten der Industrie vom nationalen Gesetzgeber umgesetzt werden und der deutsche Gesetzgeber sollte die in der neuen IED verbleibenden Spielräume für eine möglichst bürokratiearme Umsetzung nutzen. Aus Braunkohlensicht ist hier insbesondere bedeutsam, dass die Vorschriften der neuen IED, wonach Anlagen, die gesichert stillgelegt und durch neue klimafreundliche Anlagen ersetzt werden angesichts ihres absehbaren Betriebsendes keine Nachrüstungspflichten mehr treffen sollen, pragmatisch im deutschen Recht umgesetzt wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen und Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder | Alianza del Clima e.V. am 10.06.2024
    • Beschreibung: Das Klima-Bündnis setzt sich für die Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung in kommunalen Pflichtaufgaben ein. Wie die gesetzliche Ausgestaltung hierbei aussehen könnte bzw. welche konkreten Gesetze hiervon betroffen wären, ist eine Frage, die nicht abschließend geklärt ist. Als mögliche Blaupause für die Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung in kommunalen Pflichtaufgaben könnten z.B. das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze oder das Bundes-Klimaanpassungsgesetz dienen, in denen entsprechende Regelungen bereits (teilweise) vorhanden sind. Manche Jurist*innen argumentieren auch, dass eine Grundgesetzänderung hierfür notwendig bzw. sinnvoll sei. Das Klima-Bündnis möchte diese Debatte konkstruktiv und ergebnisoffen vorantreiben.
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Angegeben von: Bündnis Lebensmittelrettung am 10.06.2024
    • Beschreibung: Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene für EU-weite Ziele zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung auf einem 50%-Niveau entlang der gesamten Lieferkette einsetzen. Die Reduktionsziele sollen in der Abfallrahmenrichtlinie verbindlich verankert werden.
    • Angegeben von: Bündnis Lebensmittelrettung am 10.06.2024
    • Beschreibung: Ziel der Einflussnahme ist es, die nationale Strategie gegen Lebensmittelverschwendung umzusetzen und dazu erforderliche Gesetze zu erlassen, insb. zu einer Verbesserung der Datenlage im Bereich der Lebensmittelverschwendung, Maßnahmen zu deren Halbierung, der Weitergabe und Spende von Lebensmitteln und entsprechender Ernährungsbildung.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: HDF KINO e.V. (Hauptverband deutscher Filmtheater) am 10.06.2024
    • Beschreibung: Seit der Novellierung der Richtlinie für das Förderprogramm „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ sind Kinoprojektoren in die Liste der förderbaren Maßnahmen bei der Modul 4 - Basisförderung aufgenommen worden allerdings nur für die kleinen und mittleren Unternehmen. Leider führt dies dazu, dass die großen Unternehmen, die einen relevanten Teil des Kinomarktes abbilden, Ihre Bemühungen zu Energieeinsparungen durch den Einbau von Laserprojektoren, nicht mehr über das Programm gefördert bekommen können. Gerade diese Unternehmen fallen im Bereich der Kulturförderung durch alle Raster und müssen die dringend notwendigen Investitionen selbst schultern. Wir möchten darauf hinwirken, dass das Programm auch für diese großen Unternehmen geöffnet wird.
    • Angegeben von: HDF KINO e.V. (Hauptverband deutscher Filmtheater) am 10.06.2024
    • Beschreibung: Der HDF KINO e.V. setzt sich dafür ein, dass die Belange der Kinobetreibenden in der Novellierung des FFG fortlaufend Berücksichtigung finden. Insbesondere wird für eine faire Filmabgabe (§127 RefE), eine zukunftssichernde Kinoförderung (§§ 113-116, §135 RefE), die Beibehaltung des exklusiven Kinofensters (§ 24, §§54-60 RefE) sowie eine effiziente Verwaltungsstruktur (§6 RefE) innerhalb der FFA geworben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 238/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
      2. BT-Drs. 20/12660 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. - ISL am 10.06.2024
    • Beschreibung: Die Bundesrepublik Deutschland als auch die Europäische Union (EU) als Staatengemeinschaft haben die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert und sich somit verpflichtet, gleichwertige und chancengleiche Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderungen herzustellen. Dies gilt auch für Artikel 20 der UN-BRK - dem Recht auf persönliche und selbstbestimmte Mobilität. Dazu braucht es eine vollumfängliche Barrierefreiheit und Angemessene Vorkehrungen, die mit der UN-BRK verbrieft sind. Die EU-Fahrgastrechteverordnung und das hier vorliegende AEG und EVO müssen diesem mangelnden Zustand der Barrierefreiheit durch Angemessene Vorkehrungen (§ 7 Abs. 2 BGG) gerecht werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 268/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Gesetz zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sowie zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Begleitung des CanG und MedCanG

    Aktiv vom 10.06.2024 bis 23.07.2025

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