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Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000497
- Ersteintrag: 15.02.2022
- Letzte Änderung: 09.04.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 10.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Am Schillertheater 410625 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493031518222
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E-Mail-Adressen:
- debriv@braunkohle.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges, Öffentliche Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23350.001 bis 360.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,95
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Dr. Thorsten Diercks
- Kay Stelter
- Dipl. Ing. Birgit Schroeckh
- Philipp Schollmeyer
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Gesamtzahl der Mitglieder:
36 Mitglieder am 30.05.2024, davon:
- 13 natürliche Personen
- 23 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (10):
- Vereinigung Rohstoffe und Bergbau
- Forum für Zukunftsenergien
- Wirtschaftsrat der CDU
- Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin und Brandenburg
- Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft
- Unternehmer NRW
- EURACOAL
- Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen
- Gesellschaft für Umweltrecht
- Gesellschaft zur Förderung des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Uni Köln
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Interessen- und Vorhabenbereiche (10):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Allgemeine Energiepolitik; Fossile Energien; Artenschutz/Biodiversität; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Industriepolitik; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Deutsche Braunkohlen-Industrie-Verein e.V. (DEBRIV) wurde 1885 in Halle/Saale gegründet und ist ein Branchenfachverband, in dem alle Unternehmen Mitglied sind, die Braunkohle gewinnen, verarbeiten oder sich mit der Braunkohlensanierung befassen. Darüber hinaus gibt es viele Mitglieder, die als Zulieferer oder Unternehmerfirmen in der Braunkohlenindustrie tätig sind. Als Branchenverband fördert der DEBRIV die technischen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen der Braunkohlenindustrie. Mit Blick auf den gesetzlich beschlossenen Kohleausstieg bis 2038 arbeitet der DEBRIV daran, gemeinsam mit seinen Mitgliedern, die Transformation der Braunkohleindustrie und die Energiezukunft Deutschlands aktiv mitzugestalten. Die Arbeit des DEBRIV umfasst Themenbereiche wie Wirtschafts- und Energiepolitik, Berg- und Rohstoffwirtschaft, Umweltpolitik sowie Rechtsetzung durch die EU, den Bund und die Länder, insbesondere Energierecht, Bergrecht und Umweltrecht. Außerdem ist der DEBRIV ein Arbeitgeberverband, der für Mitgliedsunternehmen Tarifverträge abschließt. Im Bereich der Interessenvertretung bringt der DEBRIV die Einschätzungen der Braunkohlenindustrie zu den relevanten Regelungsvorhaben insbesondere über die Mitwirkung in der VRB (Vereinigung Rohstoffe und Bergbau), im BDI und im europäischen Verband der Kohleindustrie (EURACOAL) und im europäischen Bergbauverband EUROMINES ein und beteiligt sich an der Erarbeitung von Stellungnahmen und Positionen dieser Verbände. Bei Regelungsvorhaben, welche die Braunkohlenindustrie spezifisch betreffen, erarbeitet der DEBRIV auch eigene Stellungnahmen und Positionspapiere und/oder führt Gespräche mit Vertretern von Regierung und Parlament.
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Umsetzung des KVBG gemäß der geltenden Fassung und Beibehaltung des KVBG ohne Änderungen.
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Beschreibung:
Bei der Umsetzung des geltenden KVBG und bei dessen Überprüfung sollten Bundesregierung und Bundestag die im KVBG genannten Überprüfungskriterien objektiv beachten: Versorgungssicherheit, Anzahl / installierte Leistung der von Kohle auf Gas umgerüsteten Anlagen, Aufrechterhaltung der Wärmeversorgung, Strompreise, Erreichung der Klimaschutzziele, Rohstoffe, (insbesondere Gips), Sozialverträglichkeit. Im Ergebnis sollte das geltende KVBG gemäß der geltenden Fassung weiter umgesetzt werden und das KVBG sollte ohne Änderungen beibehalten werden, damit sich die Transformation der Braunkohleunternehmen und in den Braunkohlerevieren weiterhin planmäßig, sozialverträglich, ohne Strukturbrüche und unter Aufrechterhaltung der Energieversorgungssicherheit vollziehen kann.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Fossile Energien [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Beibehaltung des Bergrechts ohne Änderungen zu Lasten des Bergbaus.
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Beschreibung:
Eine grundlegende Überarbeitung des Bundesberggesetzes ist nicht erforderlich. Das Bergrecht ist fortlaufend angepasst worden und bereits auf der Höhe der Zeit. Im Bergbau wird das gesamte Umweltfachrecht inhaltlich angewandt. Folglich bedarf es keiner zusätzlichen „Ökologisierung“ des Bergrechts. Sofern Bundesregierung und Bundestag gleichwohl eine Überarbeitung des Bergrechts für erforderlich halten, müsste dies die Erleichterung des heimischen Rohstoffabbaus mit schnelleren und sicheren Genehmigungsverfahren zum Ziel haben, um Bürokratie abzubauen und Importabhängigkeiten im Bereich der Rohstoffversorgung entgegenzuwirken.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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EU-Richtlinie Soil Monitoring Law
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Beschreibung:
Die EU-Kommission hat am 5.7.2023 einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Bodenüberwachung (Soil Monitoring Law) vorgelegt. Der Vorschlag enthält Ziele und Pflichten, alle Böden in Europa in einen gesunden Zustand zu versetzen. Das Soil Monitoring Law sollte - entsprechend seines Titels - tatsächlich auf ein Bodenmonitoring fokussiert werden und die wirtschaftlichen Nutzungsfunktionen des Bodens sollten in der Richtlinie gleichberechtigt neben den ökologischen Funktionen genannt werden und zur Geltung kommen. Insbesondere sollte die Richtlinie klarstellen, dass die Genehmigung und Fortführung der Rohstoffgewinnung in der EU und damit die Versorgung mit heimischen Rohstoffen nicht durch das Soil Monitoring Law gefährdet wird.
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Interessenbereiche:
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Umsetzung der neuen EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) in nationales Recht
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Beschreibung:
Die bisherige EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) 2010/75/EU ist jüngst novelliert worden. Die Veröffentlichung der neuen IED im EU-Amtsblatt wird erwartet, so dass die Umsetzung in nationales Recht bevorsteht. Die neue IED sollte ohne Verschärfungen zu Lasten der Industrie vom nationalen Gesetzgeber umgesetzt werden und der deutsche Gesetzgeber sollte die in der neuen IED verbleibenden Spielräume für eine möglichst bürokratiearme Umsetzung nutzen. Aus Braunkohlensicht ist hier insbesondere bedeutsam, dass die Vorschriften der neuen IED, wonach Anlagen, die gesichert stillgelegt und durch neue klimafreundliche Anlagen ersetzt werden angesichts ihres absehbaren Betriebsendes keine Nachrüstungspflichten mehr treffen sollen, pragmatisch im deutschen Recht umgesetzt wird.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Immissionsschutz [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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EU-Richtlinie Integriertes Wassermanagement (COM(2022) 540 final)
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Beschreibung:
Die EU-Kommission hat am 26.10.2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie zum Integrierten Wassermanagement vorgelegt. Der Richtlinienvorschlag beinhaltet verschiedene zusätzliche Verschärfungen des EU-Wasserrechts. Das Gesetzgebungsverfahren sollte zum Anlass genommen werden, die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) inklusive der Ausnahmetatbestände der WRRL zu überprüfen, da diese Vorschriften in der Praxis oftmals zu Rechtsunsicherheiten führen. Die WRRL sollte so fortentwickelt werden, dass der Schutz der Gewässer einerseits und die Nutzungen der Gewässer anderseits in einem ausgewogenen Verhältnis stehen und rechtssichere und klare Entscheidungen in den Bewirtschaftungsplänen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren ermöglicht werden.
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Interessenbereiche:
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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Bezirksregierung Arnsberg
Deutsche Öffentliche Hand – LandLaurentiusstraße 1, 59821 ArnsbergBetrag: 70.001 bis 80.000 EuroErstattung von Personalausgaben der Rheinischen Braunkohlenbergschule für das Rechnungsjahr 2023.
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
2.760.001 bis 2.770.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (2):
- RWE Power AG
- Lausitz Energie Bergbau AG
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23