Regelungsvorhaben

Suchbox

27.288 Regelungsvorhaben zur Suche ohne Suchbegriff gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (27.288)

    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: U15 setzt sich auf europäischer Ebene für ein ambitioniertes, zweckgebundenes 10. Forschungsrahmenprogramm mit einem Volumen von 200 Mrd. Euro ein. Förderentscheidungen sollen weiterhin strikt qualitäts- und exzellenzbasiert erfolgen, um fairen Wettbewerb, internationale Attraktivität sowie Europas Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität zu stärken. Eine sinnvolle, wissenschaftsadäquate Verknüpfung mit einem European Competitiveness Fund sollte die Eigenständigkeit und Exzellenzorientierung des Rahmenprogramms wahren. Zugleich spricht sich German U15 für ein ausgewogenes Verhältnis von Grundlagen-, angewandter und marktnaher Forschung sowie für die Offenheit des Programms gegenüber der Assoziierung wichtiger Partner wie dem Vereinigten Königreich, der Schweiz und Kanada aus.
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: German U15 setzt sich für eine wissenschaftsadäquate Ausgestaltung des geplanten Forschungsdatengesetzes ein. Ziel ist, die Zugänge der Wissenschaft zu forschungsrelevanten Daten zu erweitern, die Möglichkeiten zur Verknüpfung verschiedener Datensätze zu verbessern und eine Vereinfachung des geltenden Rechtsrahmens bezüglich des Teilens von Daten aus der Forschung zu erreichen. Auch eine forschungsfreundlichere Ausgestaltung der Datenschutzgrundverordnung und eine Vereinfachung von bundesländerübergreifenden Datenerhebungen wird angestrebt. Darüber hinaus plädiert U15 dafür, die langfristige Nutzung und die technische Weiterentwicklung verlässlicher Infrastrukturen für die Speicherung und Nachnutzung von Forschungsdaten finanziell abzusichern und auf Dauer zu stellen.
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: German U15 setzt sich dafür ein, dass wissenschaftliche Kooperationen von der Umsatzsteuer befreit bleiben, da die Einbeziehung solcher Kooperationen in die Umsatzsteuerpflicht erhebliche administrative und finanzielle Belastungen mit sich bringen würde und letztlich dem wissenschaftlichen Austausch ebenso wie den Kooperationserfordernissen im Transfer enormen Schaden zufügen würden. Ein Weg dafür ist eine Bereichsausnahme von der Umsatzbesteuerung für Hochschulen, Hochschulmedizin und Forschungseinrichtungen. Bis diese gegeben ist, setzt U15 sich für eine erneute Verlängerung der bestehenden Übergangsregelung ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: German U15 setzt sich für eine deutliche Erhöhung der Programmpauschalen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ein. Ziel ist es, die Pauschalen so auszugestalten, dass sie einen substanziell höheren Anteil der indirekten Kosten (Overhead-Kosten) abdecken, die Universitäten im Rahmen der Projektförderung entstehen. Die geplante Erhöhung der Programmpauschale auf 25 Prozent wird ausdrücklich begrüßt. Zugleich spricht sich German U15 für eine weitere schrittweise Annäherung der Pauschale an die tatsächlichen, projektbedingt anfallenden Overhead-Kosten aus, um eine auskömmliche und nachhaltige Forschungsfinanzierung sicherzustellen.
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Bundesregierung ist verpflichtet die Richtlinie (EU) 2023/2413 in nationales Recht umzusetzen. Der BDL schlägt in diesem Rahmen vor – in Einklang mit Unionsrecht – auf zusätzliche Verpflichtungen zur Nutzung von nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF), die über die von der Verordnung (EU) 2023/2405 vorgeschriebenen Mindestanteile hinausgehen, zu verzichten. Stattdessen sollen attraktive Anreize geschaffen werden, damit Unternehmen mehr SAF einsetzen als durch die europäische Verordnung vorgegeben ist.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem BEG IV-E möchte die Bundesregierung die datensparsame Nutzung einiger im Chip des Reisepasses gespeicherter Daten für Luftfahrtunternehmen, Flughafenbetreiber und deren Dienstleister entlang gesetzlicher Notwendigkeiten ermöglichen. Der digitale Wandel soll somit durch die Option, künftig bei der Flugabfertigung Reisepässe digital auszulesen gefördert werden. Der BDL begrüßt die geplante Option der digitale Auslesemöglichkeit von Reisepässen bei der Flugabfertigung, wenn der Fluggast seine Einwilligung dazu erteilt. Durch die Möglichkeit der digitalen Fluggastabfertigung an Flughäfen entfallen dann an den Flughäfen an verschiedenen Stellen händische Kontrollen der Flugscheine und Reisedokumente.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Bundesregierung plant die Einführung einer Arbeitgeberhaftung für systematische Falschangaben bei der Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung. Die Bundesregierung plant angesichts des vermehrten unbefugten Zutritts zu Luftsicherheitsbereichen eine Strafbewehrung. Der BDL begrüßt die geplante Strafbewehrung, lehnt jedoch eine Arbeitgeberhaftung bei Falschangaben bei der Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung ab. Darüber hinaus ist zu evaluieren, ob auch andersartige unbefugte Zutritte zur Luftseite, die zu vergleichbar signifikanten Störungen führen, zusätzlich im Gesetz erfasst werden können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Referentenentwurf zum Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der BDL begrüßt die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie auf nationaler Ebene. Abzulehnen sind jedoch Regulierungen, die über die europäischen Anforderungen hinausreichen und somit Unternehmen die praktische Umsetzbarkeit erschweren oder sie sogar ggü. europäischen Mitbewerbern benachteiligen. Abzulehnen ist außerdem, dass die in der Richtlinie enthaltene Möglichkeit Bereiche, die bereits heute durch spezialrechtliche Normen durchreguliert sind (z.B. Luftverkehrssektor), von parallelen Anforderungen auszunehmen, unberücksichtigt bleibt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Transparency Deutschland fordert, die Vorschriften über die Vertraulichkeit von Erstattungsbeträgen nicht im Medizinforschungsgesetz festzuschreiben - auch nicht für eine Zwischenperiode. Die Preise sollten generell zu veröffentlichen sein. Die Geheimhaltung sollte in der gesamten EU nicht zulässig sein, denn schon jetzt gibt es innerhalb der EU Preisunterschiede von fast 200 Prozent, wie eine Recherche von Investigate Europe gezeigt hat. International muss alles dafür getan werden, dass extrem hohe Preise für neu eingeführte Medikamente sachlich begründet und nachprüfbar sind. Eingeführt werden sollte ein separater Entwurf für ein „Gesetz zur Regelung von Erstattungsbeträgen“.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der 4. OGP NAP enthält elf Verpflichtungen von 9 Bundesministerien. Ziel der Einflussnahme ist eine möglichst vollständige Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen der Ministerien im Sinne der Open Government Partnership.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Transparency setzt sich für Verbesserungen für die Ermittlung verdächtiger Vorhaben und Vermögensabschöpfung ein. Hierfür benötigt sind neue, auch administrative Ermittlungen auf gesetzlicher Grundlage.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9648 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG)
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Derzeit besteht die Möglichkeit für Geldgeber von Parteien, anstelle einer Direktspende an eine Partei die Spende auch einem parteinahen Verein zukommen zu lassen, welcher wiederum diese Gelder kumuliert an die Partei spenden und damit u.a. den Wahlkampf finanzieren kann. Diese Umgehungsmöglichkeit der regulären Regelungen zur Parteienfinanzierung sollte verhindert oder in einer Form geregelt werden, durch die die Transparenz- und Rechenschaftsregeln für die Parteienfinanzierung auch bei einer solchen Konstellation Anwendung finden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Karenzzeiten für Minister:innen und parlamentarische Staatssekretär:innen sollten auf bis zu 3 Jahre erweitert werden. Die Aufnahme einer Tätigkeit muss in dieser Periode genehmigungspflichtig sein. Die Bundesregierung bzw. der Bundestagspräsident kann die Übernahme der beabsichtigten Tätigkeit im Fall schwerer Interessenkonflikte grundsätzlich untersagen. Insbesondere sollten Staatsunternehmen wie Gazprom nicht mehr in der Lage sein, ehemalige Spitzenpolitiker:innen als Lobbyisten zu rekrutieren. Die Genehmigungspflicht sollte ebenfalls für Unternehmen, Vereine und Stiftungen gelten, die mehrheitlich im Besitz von Nicht-EU-Staatsunternehmen sind oder unter der Kontrolle von (ehemaligen) nationalen oder regionalen Regierungsmitgliedern in Nicht-EU-Staaten stehen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wiederholte Skandale haben die Notwendigkeit eines präventiv wirkenden Sanktionierungssystems verdeutlicht. Transparency setzt sich für ein Unternehmensstrafrecht bzw. Verbandssanktionenrecht ein. Es sollte die Transparenzerfordernisse der 2021 OECD Anti-Bribery Recommendation zu Verfahrensbeendigungen ohne Hauptverhandlung erfüllen. Das Legalitätsprinzip muss eingeführt werden. Sanktionen gegen jur. Personen müssen spürbar erhöht und können an Belegschaftsstärke/Umsatz gekoppelt werden. Neben Geldbußen sind alt. Sanktionsformen (Ausschluss von öff. Ausschreibungen, Veröff. von Gerichtsentscheidungen) zu berücksichtigen. Justiz und Ermittlungsbehörden brauchen mehr Ressourcen. Unternehmensinterne Compliance sollte in das Strafmaß einbezogen werden, ohne Strafverfolgung zu ersetzen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Soweit Bund, Länder oder Kommunen für eigene Veranstaltungen oder Einrichtungen Sponsoring in Anspruch nehmen bzw. selbst als Sponsoren (zum Beispiel mit einem Unternehmen in öffentlicher Hand) auftreten, unterliegen sie im besonderen Maße Transparenzanforderungen und der Verantwortung wie Sportorganisationen/-veranstalter und Unternehmen. Das gilt auch, wenn die öffentliche Hand zum Beispiel Mitveranstalter ist. Darüber hinaus müssen die jeweiligen Sportförderrichtlinien bzw. Förderkriterien für die Vergabe öffentlicher Mittel verantwortliches Sponsoring einbeziehen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Es soll sichergestellt werden, dass Governance-Kriterien (z.B. Prävention von Doping, Manipulation von Sportwettbewerben, interpersonaler Gewalt, Korruption und jegliche Form von Machtmissbrauch sowie der Umgang mit bzw. die Verfahren zu entsprechenden Vorfällen) für die Sportförderung vorgegeben und in einem wirksamen Verfahren die Überprüfbarkeit sichergestellt wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und Errichtung der Sportagentur
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Im Bereich der Meldung und der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und dem entschiedenen Einschreiten bei Kindeswohlgefährdungen, die auch durch Missbrauch anvertrauter Macht bis hin zur Korruption entstehen können, fehlt es in Deutschland an gesetzlichen Regelungen, die Mindeststandards zur Einrichtung und Erreichbarkeit von Meldewegen, der Ausgestaltung von Meldestellen sowie der Bearbeitung von Meldungen und Hinweisen definieren, wenn Hinweisgebende auf Verdachtsfälle hinweisen. Die im Juni 2024 von Transparency Deutschland und SOS Kinderdörfer weltweit veröffentlichte Studie "Licht ins Dunkel bringen" zeichnet ein sehr heterogenes Bild der Hinweismöglichkeiten, die oft unzureichend kommuniziert und ausgestaltet sind.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem Jahressteuergesetz sollte mehr Rechtssicherheit für zivilgesellschaftliche Organisationen geschaffen werden. Es sollte eine Ergänzung der gemeinnützigen Zwecke erfolgen mit dem Ziel, gemeinnütziges Engagement in den Bereichen demokratische Teilhabe, politische Bildung, Rechtsstaatlichkeit, Grund- und Menschenrechte, Antidiskriminierung, Frieden und gleichberechtigte Teilhabe abzusichern und zu stärken. Gemeinnützige Vereine und Stiftungen sollten sich gelegentlich zu satzungsfremden Zwecken engagieren können. Eine Teilregelung wurde 2022 in den Anwendungserlass zur Abgabenordnung aufgenommen und sollte nun auf die Abgabenordnung übertragen und konkretisiert werden. Die Umkehr der Beweislast in Bezug auf vermeintlich verfassungsfeindliche Bestrebungen sollte gestrichen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Das Lobbyregister sollte weiter verbessert werden. Transparency Deutschland setzt sich, auch mit den Partnerorganisationen in der Allianz für Lobbytransparenz, insbesondere für den Wegfall von Ausnahmen von der Eintragungspflicht z.B. für Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ein. Außerdem sollten die Herkunft der finanziellen Zuwendungen an Lobbyorganisationen über 50.000€ offengelegt werden, um Transparenz zu schaffen wer wessen Interessen vertritt. Darüber hinaus setzt sich Transparency für die Übertragung der Erfassung der Stellungnahmen auf die Ministerien im Rahmen des Fußabdruck ein und eine Kontakttransparenz (Offenlegung der Termine mit Interessenvertreter:innen) für die Ministerien.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Transparency Deutschland setzt sich dafür ein, Umweltkriminalität und Korruption in den Arbeitsplan der Anti-Corruption Working Group (ACWG) der G20 sowie in eine Resolution auf der 11. Konferenz der Vertragsstaaten der UN Konvention gegen Korruption (UNCAC) aufzunehmen, die bestehende Strafgesetze ergänzt bzw. verschärft.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Richtlinie soll gemeinsame Standards für Transparenz und Rechenschaftspflicht für Interessenvertretungstätigkeiten in der EU einführen, die im Auftrag von Drittländern durchgeführt werden. Den Vorschlag der Kommission erachtet Transparency Deutschland für problematisch und fordert eine Erweiterung der Richtlinie, um insgesamt Mindeststandards für die Interessenvertretung in der EU zu schaffen. Wir plädieren dafür, dass die Bundesregierung sich entsprechend im EU-Rat einsetzt. Die Richtlinie droht das Lobbyregistergesetz in Bezug auf die Interessenvertretung für Drittländer zu verwässern, ein Bürokratiemonster zu werden und könnte Ländern wie bspw. Ungarn, in denen die Justiz und die Medien nicht frei sind, ermöglichen, noch härter gegen NGOs vorzugehen, die regierungskritisch sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 36/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: In Deutschland fehlt es an Erkenntnissen, wie, mit welchen Mitteln und mit welchem Erfolg Russland, China und weitere autokratische Staaten die politische Willensbildung beeinflussen. Deshalb fordern wir nach dem Vorbild des Vereinigten Königreiches, Frankreichs und der Europäischen Union die Einsetzung einer Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages, um die Schlupflöcher, die von autokratischen Staaten z.B. mittels strategischer Korruption ausgenutzt werden, zu identifizieren. Daraus müssen Empfehlungen abgeleitet werden, welche Maßnahmen ergriffen und Gesetze eingeführt bzw. nachgeschärft werden müssen, um sich gegen illegitimie Einflussnahme und den Einsatz strategischer Korruption zu wappnen. Dies ist essentiell für unsere demokratischen und rechtsstaatlichen Institutionen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Korruptionsskandale wie die Masken- und die Aserbaidschanaffäre haben die Schwachstellen des bisherigen Rechts zur Mandatsträgerbestechung offengelegt. Die entgeltliche Vertretung von Interessen ist zwar bereits nach geltendem Recht gemäß § 108e des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar, wenn sie „bei der Wahrnehmung des Mandats“ erfolgt. Tätigkeiten außerhalb der parlamentarischen Arbeit sind damit aber selbst dann nicht von § 108e StGB erfasst, wenn ein Mandatsträger dabei seine auf sein Mandat zurückgehenden Kontakte und Beziehungen ausnutzt. Die Neuregelung soll gerade dieses ebenfalls strafwürdige Verhalten erfassen und damit auch zur Erreichung des in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen festgelegten Nachhaltigkeitsziels der Bekämpfung von Korruption in allen Formen beitragen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10376 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der Rat der Europäischen Union hat Ende 2020 eine globale Sanktionsregelung im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) in Bezug auf die Menschenrechte eingeführt, die es ihm ermöglicht, Einzelpersonen und juristische Personen, die in schwere Menschenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt verwickelt sind, mit Sanktionen zu belegen. Nach dem Vorbild des Global Magnitsky Act der Vereinigten Staaten hat die EU-Kommission als Teil des Pakets zur Bekämpfung der Korruption in der EU und weltweit im Mai 2023 angekündigt, das EU-Sanktionsregime auch auf Fälle schwerer Korruptionsdelikte ausweiten zu wollen. Bislang wurde dies jedoch nicht beschlossen. Die Bundesregierung sollte sich für eine zeitnahe Umsetzung dieser Maßnahme einsetzen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Einführung eines Vermögenseinziehungsgesetzes würde es dem Staat ermöglichen, von Amts wegen nach verdächtigen Vermögenswerten zu fahnden und diese sicherzustellen oder sogar einzuziehen, wenn ausreichend Hinweise dafür bestehen, dass die Vermögenswerte aus Straftaten stammen oder für Straftaten eingesetzt werden sollen. Dies würde erhebliche Fortschritte für die Bekämpfung von Geldwäsche sowie die Durchsetzung von Sanktionen, z.B. im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, bedeuten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wir fordern die Einführung einer Offenlegungspflicht für die Termine von Bundestagsabgeordneten und Mitglieder der Bundesregierung sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre mit Interessenvertretern. Das Parlament der Europäischen Union hat bereits eine ähnliche Regelung eingeführt, sodass EU-Abgeordnete alle Treffen mit Lobbyisten – einschließlich Diplomaten von Drittländern – veröffentlichen müssen. Somit wäre nachvollziehbar, welche Interessenvertreter sich wie oft und zu welchen Themen mit Bundestagsabgeordneten treffen. Diese Maßnahme wird nicht nur von Transparency Deutschland, sondern u.a. auch von Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) empfohlen und wäre eine wichtige Ergänzung zu den Angaben in Lobbyregister und Lobby-Fußabdruck.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Mitglieder der EU-Kommission und EU-Abgeordnete müssen nach jeweils eigenständigen Vorgaben ihre Vermögenverhältnisse deklarieren, um mögliche Interessenkonflikte transparent zu machen. Relevant sind hier insbesondere private Geschäftsbeziehungen, Firmenbeteiligungen und Verbindlichkeiten mit Bezug zu Partnern außerhalb der EU. Dies fordert Transparency entsprechend für Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Abteilungsleitungen sowie Bundestagsabgeordnete gefordert. Sie sollten eine Vermögensabklärung mit Angaben zu ihren finanziellen und geschäftlichen Interessen einschl. Vermögenswerten und Verbindlichkeiten abgeben. Die Vermögenserklärung sollte ebenfalls Angaben zu den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten von Familienangehörigen enthalten.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Deutschland sollte nach dem Vorbild der USA und in Übereinstimmung mit Art. 5 Abs. 1 UNCAC eine umfassende Nationale Strategie zur Bekämpfung der Korruption vorlegen. Bereits 2021 hat das Weiße Haus die Bekämpfung von Korruption in seiner Antikorruptionsstrategie als eine Priorität erklärt. Die deutsche Antikorruptionsstrategie sollte die Gefahren und Risiken der Korruption in allen Gesellschaftsbereichen und für die nationale Sicherheit analysieren, die konkreten Handlungsfelder identifizieren und Empfehlungen zur effizienteren Korruptionsbekämpfung sowie zur Stärkung der Integrität herausarbeiten. Auf dieser Grundlage sollten Bundestag und Bundesregierung einen verbindlichen Aktionsplan für die Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen verabschieden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Transparency fordert Mindeststandards für die Regulierung von Interessenvertretung in der gesamten EU sowie die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters in allen EU-Mitgliedstaaten. Ähnlich wie im Falle von BORIS, einer Datenbank, die die Datensuche von wirtschaftlich Berechtigten in allen EU-Transparenzregistern ermöglicht, sollten die Daten aus allen Lobbyregistern der EU miteinander verknüpft werden. Die Verknüpfung der Handelsregister auf europäischer Ebene kann insoweit als Vorbild dienen. Die Richtlinie sollte zudem die Einrichtung einer unabhängigen Ethikbehörde vorsehen, die die Umsetzung der Lobby- und Transparenzregelungen beaufsichtigt. Diese sollte mit ausreichenden Ressourcen sowie Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen ausgestattet sein.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Rechtsformen der zivilgesellschaftlichen Organisationen können zu Zwecken der illegitimen Einflussnahme durch autoritäre Staaten missbraucht werden. Das zeigen Beispiele wie die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ (russische Einflussnahme) oder „Fight Impunity“ (Katargate). Um dem vorzubeugen, sollten weitreichende Offenlegungspflichten eingeführt werden. Insbesondere müsste es eine Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlüssen geben, ähnlich wie im Handelsrecht für Unternehmen geregelt (§§ 325 ff. HGB). Wichtig wäre die Einführung von Transparenzschwellen für jegliche Art von Zuwendungen (Spenden, Darlehen, usw.) unter Angabe der natürlichen/juristischen Personen sowie institutioneller Förderung. Zudem sollten gesetzliche Vorschriften zur Vereinsrechnungslegung eingeführt werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Transparency Deutschland fordert, dass die Namen von Spender:innen sowie Sponsoren ab 10.000 Euro pro Jahr unmittelbar veröffentlichen sind. Ab 2.000 Euro pro Jahr müssen die Namen von Spender:innen in den Rechenschaftsberichten genannt werden. Parteispenden sollten insgesamt nur bis zu einer Obergrenze von 50.000 Euro pro Jahr möglich sein. Unabhängig davon ist durch effektivere Überwachung sicherzustellen, dass die von den Parteien beauftragten Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ihren gesetzlichen Prüfungspflichten nach § 23 Abs. 2 ParteienG nachkommen. Transparency Deutschland setzt sich dafür ein, dass politische Akteure in regelmäßigen Abständen in einem Politikfinanzierungsbericht über das Gesamtvolumen ihrer staatlichen Finanzierung berichten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9147 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Ein vom Bundestag gewählter, unabhängiger Beauftragter soll die Einhaltung der Integritäts- und Lobbyregeln kontrollieren und darüber berichten. Die Stelle soll die Korrektheit der Angaben im Lobbyregister, im Lobby-Fußabdruck, bei der Parteienfinanzierung sowie von Abgeordneten zur Interessenoffenlegung und Nebentätigkeiten überprüfen und mögliche Verstöße gegen die Verhaltensregeln erfassen. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben soll die Stelle wirksame Sanktionen verhängen können. Die Stelle soll Bundestag und Öffentlichkeit regelmäßig über die Aktivitäten berichten. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, soll der/die Beauftragte eigene Ermittlungskompetenzen, Ressourcen und Mitarbeitende erhalten (ähnlich zu BfDI).
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Transparency setzt sich für Nachbesserungen am Hinweisgeberschutzgesetz ein. Dazu gehört die Erweiterung des sachl. Anwendungsbereichs auf jegl. Rechtsverstöße und Fehlverhalten, dessen Offenlegung im öff. Interesse liegt. Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot sollen eingeschränkt und ein Bundestransparenzbeauftragter eingeführt werden für einen differenzierteren Umgang mit Verschlusssachen und Verstößen im Bereich der nat. Sicherheit. Außerdem fodert Transparency die verpfl. Entgegennahme und Bearbeitung anonymer Meldungen, Anpassung der Konzernlösung an unionsrechtl. Vorgaben, Übernahme der Unterstützungsmögl. für meldende Person aus der Richtlinie (EU) 2019/1937, Einrichtung externer Meldestellen bei der Staatsanwaltschaft sowie Anpassung der Anforderungen des LkSG und des HinSchG.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/3442 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
      2. BT-Drs. 20/5992 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Transparency Deutschland begrüßt, dass die Eckpunkte des BMWK für das Rüstungsexportkontrollgesetz zentrale Aspekte der Korruptionsbekämpfung im Rüstungssektor aufgreifen, insb. im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit von Exporteuren von Kriegswaffen und rüstungsrelevanten Gütern. Es ist wichtig, dass Genehmigungsanträge von Unternehmen oder Personen, soweit Anhaltspunkte für Korruptionsdelikte bestehen, ausgesetzt oder abgelehnt werden. Transparency fordert darüber hinaus eine Erweiterung der Kriterien für Rüstungsexportentscheidungen um das Korruptionsrisiko, die Umsetzung der Empfehlungen der OECD zur Bestechung ausländischer Amtsträger in der Verteidigungsindustrie sowie Schulungen der Mitarbeitenden des BAFA zu den Risiken der Bestechung ausländischer Amtsträger.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/4027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/3368 - Expertenanhörungen und Konsultationsprozess zum Rüstungsexportkontrollgesetz
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Transparency fordert, die Transparenz bei Umweltstraftaten durch einen öffentlichen Zugang zu Gerichtsurteilen sowie die öffentliche Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu verbessern. Durch spezialisierte Koordinierungsstellen (z.B. Vernetzungsstelle und Schwerpunktstaatsanwaltschaft) müssen die Kooperation und Vernetzung der Strafverfolgungsbehörden vertieft und die Effizienz der Kriminalitätsbekämpfung erhöht werden. Die Ressourcen von Polizei und Justiz müssen aufgestockt werden. Es braucht ein Vermögenseinziehungsgesetz, wobei hierfür Nachbesserungen am Referentenentwurf des Vermögensverschleierungsgesetzes nötig sind, um eine tatsächliche Beweislastumkehr einzuführen. Zudem sollten Hinweismöglichkeiten und der Schutz von Whistleblowern im Umweltbereich verstärkt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Angegeben von: Netzwerk Friedenssteuer e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Gesetzliche Regelung, nach der niemand gegen sein Gewissen gezwungen wird, durch Steuern und Abgaben zur Finanzierung von Rüstung und Krieg beizutragen.
    • Angegeben von: TKM Consulting GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Bei der geplanten Änderung agrarrechtlicher Vorschriften sollen die berechtigten Interessen des Lebensmitteleinzelhandels angemessen berücksichtigt werden. So sollte beim AgrarOLkG von einer Ausweitung des Anwendungsbereichs, eine Erweiterung pauschal verbotener Klauseln sowie von der Einführung einer Generalklausel abgesehen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11948 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: TKM Consulting GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Auch genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen sollen von den Regelungen im StromPBG erfasst werden. Entlastungsberechtigt sollen auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen sein, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
  • Hilfeleistung in Steuersachen

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.01.2026

    Wieder aktiv seit 22.01.2026

    • Angegeben von: TotalEnergies Marketing Deutschland GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Inhaltlicher Beitrag zur Modernisierung der strukturellen Regeln und Mindeststeuersätze für die Besteuerung von Energieerzeugnissen zur Verwendung als Kraftstoffe sowie als elektrischer Strom. Konkret betrifft dies im Bereich der Wasserstoffmobilität die Unterscheidung von Fahrzeugen mit Wasserstoffverbrennungsmotor und solche mit Brennstoffzellenantrieb. Ziel ist die einheitliche Besteuerung mit begleitender Differenzierung nach Herkunft des Wasserstoffs, um eine Lenkungswirkung des Gesetzes in Richtung Klimaschutz zu erreichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
      2. BT-Drs. 20/12351 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Digitale Dienste Gesetz

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 30.06.2025

    • Angegeben von: interface - Tech analysis and policy ideas for Europe e.V (ehem. Stiftung Neue Verantwortung e.V.) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Stellungnahme zum DDG-Regierungsentwurf befasst sich hauptsächlich mit der KDD als deutschem „Digital Services Coordinator“ (DSC).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10031 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
Nach oben blättern