Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (27.203)
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände bewerten den RefE zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätenrecht nur eingeschränkt, weil der Höchstgebotswert fehlt; ohne realistischen Höchstwert drohen Unterzeichnung und ausbleibender Kapazitätsaufbau. Positiv ist die Mindestleistung von 1 MW, weil sie auch dezentrale/aggregierte Anlagen einbindet. Kritisch ist ein starrer CO2-Grenzwert: Er könne fossile Erzeugung faktisch erlauben und setze keine ausreichenden Transformationsanreize. Stattdessen wird eine „Bio-Treppe“-Analogie gefordert: ein Mindestanteil erneuerbarer Gase. Standortkriterien sollen nicht pauschal alle früheren Gas-Standorte ausschließen; Standorte mit Biogas/Biomethan müssen zulässig bleiben, um bestehende Infrastruktur systemdienlich zu nutzen und Flexibilität zu heben.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Das HBB schlägt Kernelemente einer Nachfolgeregelung zur GasNZV vor, um neue Biomethaneinspeiseprojekte anzureizen. Zentral sind ein Kostendeckel für Einspeiser, da viele Projekte Umrüstungen bestehender EEG-Biogasanlagen sind und Betreiber oft finanzschwächer sind; zudem bestehen Wettbewerbsnachteile ggü. geförderten Importen. Ein Anspruch auf kapazitätsverstärkende Maßnahmen bei gleichzeitig möglicher vertraglicher Flexibilität. Vorgeschlagen wird eine Kostenteilung auf gesetzliche Referenzkosten, differenziert nach Netzverstärkung, sowie eine Matrix, bei der der Einspeiseranteil mit höherer Kapazität/Auslastung sinkt. Zudem wird die volle Fortführung der Kostenwälzung („Biogas-Umlage“) inkl. Netzverstärkung gefordert und eine Nachfolge/Übergangsregelung für § 20a GasNEV angemahnt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Das HBB kritisiert den Kabinettsentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets als nicht vereinbar mit dem Ziel, Biomethaneinspeisung auszuweiten. Zentraler Kritikpunkt ist die neue Möglichkeit, Biomethan-Netzanschlüsse mit 10-jährigem Vorlauf entschädigungslos zu kündigen; dies gefährde Investitionen (Amortisation 15–20 Jahre), breche mit Investitions-/Bestandsschutz und konterkariere EU-Vorgaben. Gefordert wird, dass Trennungen nur als ultima ratio bei Gemeinwohlbegründung erfolgen, frühestens nach 20 Jahren, für Bestandsanlagen mit verlängertem Schutz (bis 2046) und ggf. mit Ausgleich von Gewinnausfällen. Weitere Punkte: Entwicklungspläne sollen am Gastransport statt an Erdgasnachfrage anknüpfen; Netzentwicklungspläne müssen erneuerbare Gas-Potenziale berücksichtigen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Das Hauptstadtbüro Bioenergie kritisiert den Referentenentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets als europarechtswidrig und investitionsfeindlich. Insbesondere lehnt es die geplante 10-jährige Kappungsfrist für Netzanschlüsse von Biomethananlagen ab, da sie Investitionen gefährde und den Ausbau erneuerbarer Gase ausbremse. Gefordert wird eine Mindestlaufzeit von 20 Jahren sowie Entschädigungen bei Stilllegung. Zudem verlangt die Branche verbindliche Nachfolgeregelungen für GasNZV und GasNEV, eine faire Kostenteilung, die Sicherung der Mindestverfügbarkeit des Netzanschlusses sowie eine stärkere Ausrichtung der Netzentwicklungsplanung am künftigen Gastransport statt an der Erdgasnachfrage.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf (RefE) zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Das HBB kritisiert den Kabinettsentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets als nicht vereinbar mit dem Ziel, Biomethaneinspeisung auszuweiten. Zentraler Kritikpunkt ist die neue Möglichkeit, Biomethan-Netzanschlüsse mit 10-jährigem Vorlauf entschädigungslos zu kündigen; dies gefährde Investitionen (Amortisation 15–20 Jahre), breche mit Investitions-/Bestandsschutz und konterkariere EU-Vorgaben. Gefordert wird, dass Trennungen nur als ultima ratio bei Gemeinwohlbegründung erfolgen, frühestens nach 20 Jahren, für Bestandsanlagen mit verlängertem Schutz (bis 2046) und ggf. mit Ausgleich von Gewinnausfällen. Weitere Punkte: Entwicklungspläne sollen am Gastransport statt an Erdgasnachfrage anknüpfen; Netzentwicklungspläne müssen erneuerbare Gas-Potenziale berücksichtigen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände bewerten den RefE zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätenrecht nur eingeschränkt, weil der Höchstgebotswert fehlt; ohne realistischen Höchstwert drohen Unterzeichnung und ausbleibender Kapazitätsaufbau. Positiv ist die Mindestleistung von 1 MW, weil sie auch dezentrale/aggregierte Anlagen einbindet. Kritisch ist ein starrer CO2-Grenzwert: Er könne fossile Erzeugung faktisch erlauben und setze keine ausreichenden Transformationsanreize. Stattdessen wird eine „Bio-Treppe“-Analogie gefordert: ein Mindestanteil erneuerbarer Gase. Standortkriterien sollen nicht pauschal alle früheren Gas-Standorte ausschließen; Standorte mit Biogas/Biomethan müssen zulässig bleiben, um bestehende Infrastruktur systemdienlich zu nutzen und Flexibilität zu heben.
- Zu Regelungsentwurf:
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Das HBB kritisiert den RefE zur WPG-Novelle, weil er die leitungsgebundene Versorgung im ländlichen Raum strukturell unterschätzt: Kommunen sollen verpflichtend prüfen, ob Wärmenetze nach § 22a Abs. 2 geeignet sind und bei positivem Ergebnis „Prüfgebiet Wärmenetz“ ausweisen. Zudem sollen die pauschalen Biomassebegrenzungen in großen Wärmenetzen für neue Netze und für 2045 ersatzlos gestrichen werden. Für „grünes Methan“ fordert das HBB den Abbau unverhältnismäßiger Anforderungen (u. a. Wegfall/Überarbeitung der „Wirtschaftlichkeits“-Hürde) sowie die Streichung des bundeslandspezifischen Bedarfs-/Potenzialabgleichs (§ 28 Abs. 5 Satz 2). Außerdem wird eine Präzisierung der Holzbiomasse-Definition und die Einstufung biogenen Wasserstoffs als EE-Energieträger gefordert.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände begrüßen das Ziel, den Rechtsrahmen für Gebäude flexibler und praxistauglicher zu machen, kritisieren jedoch zentrale Punkte des Entwurfs: Durch die Streichung der bisherigen Bio-Treppe im GEG und das spätere Greifen der neuen Treppe entsteht eine Regelungslücke für seit 1.1.2024 installierte Öl-/Gasheizungen; diese seien in die neue Bio-Treppe zu überführen. Die Bio-Treppe soll darüber hinaus jährlich steigen und bis 2045/100% reichen. Importiertes, im Herkunftsland bereits signifikant gefördertes Biomethan soll nicht anrechenbar sein; außerdem werden Anpassungen bei PEF/Emissionswerten sowie BEW/BEG/KfN gefordert.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Kabinettsentwurf für eine Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes & weiterer Vorschriften
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Die Bundesregierung plant, das Verpackungsgesetz anzupassen. Das BMUKN erarbeitet den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-Verpackungsverordnung). Es ist zwingend erforderlich, dass eine praxisgerechte Umsetzung des Gesetzes erfolgt, ohne dass weitere bürokratische Belastungen auf die Unternehmen zu kommen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5346
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
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BT-Drs. 21/5346
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) am 01.07.2026
- Beschreibung: Die DGKJP setzt sich für eine gute Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen ein. Daher wendet sie sich gegen versorgungsgefährdende Kürzungen bei Personalkosten im stationären Bereich sowie Kürzungen im ambulanten Bereich.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) am 01.07.2026
- Beschreibung: Die DGKJP setzt sich dafür ein, dass die Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie bei der Ausgestaltung kritischer Infrastruktur angemessen berücksichtigt wird. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass in Krisenlagen Bedarfe an kinder- und jugendpsychiatrischer Versorgung erheblich steigen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BAG SELBSTHILFE Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankungen und ihren Angehörigen e.V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Weiterentwicklung des Gesetzes für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GDIG)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: BAG SELBSTHILFE Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankungen und ihren Angehörigen e.V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
- Zu Regelungsentwurf:
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- Angegeben von: BAG SELBSTHILFE Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankungen und ihren Angehörigen e.V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Ausgestaltung der Reform der Notfallversorgung mit Blick auf die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Ziel der Interessenvertretung ist insbesondere die Sicherstellung eines barrierefreien, bedarfsgerechten und sektorenübergreifenden Zugangs zur medizinischen Notfallversorgung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: BAG SELBSTHILFE Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankungen und ihren Angehörigen e.V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Die Interessenvertretung bezog sich auf die Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung im Rahmen des Pflege-Neuordnungsgesetzes (PNOG). Ziel war insbesondere die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie die Sicherstellung einer bedarfsgerechten, barrierefreien und teilhabeorientierten pflegerischen Versorgung und Unterstützung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: BAG SELBSTHILFE Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankungen und ihren Angehörigen e.V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Die Interessenvertretung bezog sich auf die Ausgestaltung des Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung. Ziel war insbesondere die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie die Sicherstellung einer patientenorientierten, datenschutzkonformen und versorgungsverbessernden Nutzung von Registerdaten für Forschung und Qualitätssicherung.
- Zu Regelungsentwurf:
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- Angegeben von: Johnson & Johnson Medical GmbH am 01.07.2026
- Beschreibung: Überarbeitung der MDR mit dem Ziel, regulatorische Verfahren (insbesondere Zertifizierung, Benannte Stellen und Übergangsfristen) anzupassen, um Versorgungssicherheit, Innovation und Marktzugang für Medizinprodukte in der EU sicherzustellen.
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- Angegeben von: Johnson & Johnson Medical GmbH am 01.07.2026
- Beschreibung: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Aufbau und Betrieb medizinischer Register in Deutschland, insbesondere zur Verbesserung der Datennutzung für Versorgungsqualität, Forschung und Innovation sowie zur stärkeren Vernetzung bestehender Registerstrukturen. Einsetzung für eine praxistaugliche Ausgestaltung des Gesetzes, insbesondere - Sicherstellung einer effizienten und interoperablen Dateninfrastruktur - Gewährleistung klarer und praktikabler Regelungen zu Datenschutz und Datennutzung - Vermeidung unnötiger bürokratischer Belastungen für Hersteller und Leistungserbringer - Förderung von Innovation sowie evidenzbasierter Versorgung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Johnson & Johnson Medical GmbH am 01.07.2026
- Beschreibung: Einsetzung für eine ausgewogene Ausgestaltung der Haftungsregeln, insbesondere - Rechtssicherheit für Hersteller im Umgang mit Software und digitalen Komponenten - Verhältnismäßige Haftungsrisiken bei komplexen Wertschöpfungsketten - Vermeidung übermäßiger Beweislastumkehrungen oder pauschaler Haftungsausweitungen - Erhalt von Innovationsanreizen bei gleichzeitigem Schutz der Patientensicherheit
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Ziel ist eine praktistaugliche Umsetzung der EU-Methanverordnung. Insbesondere enge Fristen, komplexe Anforderungen und unklare Umsetzungsregeln könnten dazu führen, dass ein erheblicher Teil der Erdgas-Importe ab 2027 nicht regelkonform verfügbar wäre und die heimische Gasproduktion unangemessen belastet würde – mit möglichen Auswirkungen auf Versorgungssicherheit und Kosten. Zugleich bekräftigen wir das Ziel, Methanemissionen wirksam zu reduzieren.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: European Energy Exchange AG am 01.07.2026
- Beschreibung: Einführung von zeitlich begrenzten Förderinstrumenten zum Hochlauf eines liquiden eSAF-Marktes sowie Prüfung weiterer Anreizmodelle zur beschleunigten Marktentwicklung im Bereich Wasserstoffderivate und nachhaltiger Energieträger.
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- Angegeben von: DGSV Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband e.V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Die Berufsbezeichnungen Gutachter und Sachverständiger sind in Deutschland nicht geschützt, sodass auch Unqualifizierte diese Titel führen können, was Fehlgutachten, Verunsicherung der Verbraucher, wirtschaftliche Schäden und mehr verursacht. Dem soll durch einen bundeseinheitlichen, gesetzlich geregelten und fälschungssicheren Sachverständigenausweis begegnet werden, der – nach dem Vorbild des Presseausweises – nur nachweislich qualifizierten, geprüften und fortgebildeten Fachleuten vorbehalten ist und Qualifikation, Professionalität sowie Berufsethik transparent dokumentiert. Der etablierte DGuSV-Sachverständigenausweis belegt bereits Akzeptanz und Praxistauglichkeit und unterstreichen den Bedarf nach einer einheitlichen gesetzlichen Lösung für alle Gutachterverbände.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: NCP engineering GmbH am 30.06.2026
- Beschreibung: - Erhöhung des Anteils europäischer/deutscher IT-Produkte in der deutschen Verwaltung - Überwindung des Fachkräftemangels in der Cybersicherheit
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- Angegeben von: Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Im Rahmen dieses Gesetzesverfahrens wird die Ärztliche Approbationordnung (ÄApprO) geändert. Dies möchten wir nutzen, um konkrete Verbesserung der Ausbildungsbedingungen während des Gesetzesverfahren einzubringen. Wir fordern eine neue Fehlzeitenregelung und schlagen eine Aufhebung der Deckelung der Aufwandsentschädigungen vor.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 553/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
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BR-Drs. 553/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: 1komma5° GmbH am 30.06.2026
- Beschreibung: 1KOMMA5° nimmt Stellung zum StromVKG hinsichtlicher beihilferechtlicher Bedenken, sowie dem Ausschluss von Flexibilität im Ausschreibungsdesign.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):