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437 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"StGB"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (437)

    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Transparency Deutschland fordert, dass die Namen von Spender:innen sowie Sponsoren ab 10.000 Euro pro Jahr unmittelbar veröffentlichen sind. Ab 2.000 Euro pro Jahr müssen die Namen von Spender:innen in den Rechenschaftsberichten genannt werden. Parteispenden sollten insgesamt nur bis zu einer Obergrenze von 50.000 Euro pro Jahr möglich sein. Unabhängig davon ist durch effektivere Überwachung sicherzustellen, dass die von den Parteien beauftragten Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ihren gesetzlichen Prüfungspflichten nach § 23 Abs. 2 ParteienG nachkommen. Transparency Deutschland setzt sich dafür ein, dass politische Akteure in regelmäßigen Abständen in einem Politikfinanzierungsbericht über das Gesamtvolumen ihrer staatlichen Finanzierung berichten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9147 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...ver-abschiedet; mit dem neuen § 108f StGB wurde die missbräuchliche..., ...Korruptionstatbestandes in §108e StGB und Angleichung der Anforderungen...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
    • Beschreibung: Nach über zweijähriger Projektzeit und parallel zur Implementierung des eBA-Ausgabesystems in den Handwerkskammern, soll der eBA als Antragsvoraussetzung für die Security Modul Card - Typ B (SMC-B) für Hilfsmittelerbringer abgeschafft werden. So sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege eine entsprechende Anpassung in § 340 Abs. 5 Satz 2 SGB V vor. Die Gesundheitshandwerke setzen sich nach aktuellem Stand für die Beibehaltung des eBA ein, der Ausdruck Ausdruck der Meisterpräsenzpflicht in den zulassungspflichtigen Gesundheitshandwerken ist.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (Kabinettsbeschluss)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...V und nach § 203 Abs. 1 StGB zu ergänzen, sodass auch...
    • Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 07.04.2025
    • Beschreibung: Mit dem 6. EU-Geldwäschepaket wird die Geldwäschebekämpfung EU-weit neu geregelt. Der deutsche Gesetzgeber muss die Umsetzung in deutsches Recht bis Juli 2027 abgeschlossen haben. Wir setzen uns dafür ein, die Güterhändler, nicht weiter als Verpflichtete im GwG zu benennen, sondern die EU-Geldwäscheverordnung 1:1 umzusetzen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Strafbarkeit für Geldwäsche (§ 261 StGB) besteht auch weiterhin...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.09.2024
    • Beschreibung: Der DAV nimmt Stellung zum Entwurf der Änderungsverordnung zur GwGMeldV-Immobilien. Er fordert die Beibehaltung des Schwellenwerts für Barzahlungen von 10.000 €, eine praktikable Gestaltung der Meldepflichten für Notare sowie eine präzisere Fassung der Meldepflichten für Abweichungen vom Verkehrswert und Weiterveräußerungen. Zudem sollen Zahlungen über Notaranderkonten von der Meldepflicht ausgenommen werden. Die Definition abzulösender Gläubiger und die Gleichstellung der weiblichen Form im Verordnungstext sollen klargestellt werden. Änderungen betreffen § 6 Abs. 1, 2, 4 sowie § 4 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 und § 7 GwGMeldV-Immobilien.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verweisung auf § 261 Abs. 1 S2 StGB ist nicht mehr aktuell....
    • Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) am 23.10.2025
    • Beschreibung: Seit 2001 berichtet die Bundesregierung in jeder Legislaturperiode auf empirischer Grund-lage über Armut, Reichtum und zentrale Lebenslagen. Auch der aktuelle Entwurf ist eine umfassende Datensammlung, die besorgniserregende Entwicklungen hinsichtlich Armut und Ungleichheit in Deutschland dokumentiert. Der Siebte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (ARB) befasst sich mit der Wohnsituation von Menschen, die straffällig geworden sind. Die weiteren Problemlagen, auf die wir im Folgenden hinweisen, werden allerdings nicht berücksichtigt. Dies sollte ge-ändert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf des Siebten Armuts- und Reichtumsberichtes der Bundesregierung
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB) ver-büßen. Davon sind ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gründen • § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB, Verletzung von Privatgeheimnissen..., ...Gründen • § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB, Verletzung von Privatgeheimnissen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Schweigepflicht gem. § 203 Abs. 1 StGB. Zur Datenübermittlung ..., ...Schweigepflicht gem. § 203 Abs. 1 StGB in Verbindung mit Art. ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...die Tatbestände der § 238 StGB sowie § 244 StGB im vorliegenden...
    • Angegeben von: VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz am 20.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass Tiere besser geschützt werden; ein Beispiel ist, dass Hund zurzeit ohne Probleme online verkauft werden können von illegalen Welpenhändlern, weil es keine Kennzeichnung und Registrierung und kein Abgleich der Daten vor Verkauf auf online Plattformen gibt. Das wollen wir ändern, deshalb bitten wir um Beachtung unserer Forderungen im parlamentarischen Verfahren. Wir fordern eine Verbesserung des Tierschutzgesetzes.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
      2. BT-Drs. 20/12719 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Tierquälerei (§ 17) ist in das StGB zu überführen. Weiterhin soll der im StGB neu zu normierende Straftatbestand..., ...Strafvorschrift im Strafgesetzbuch (StGB) spricht zudem, dass es..., ...eine Übertragung in das StGB würde die entsprechende..., ...ist (§ 12 Absatz 1 und 2 StGB). Die für die Praxis relevanten..., ...Versuchsstrafbarkeit (vgl. § 303 Abs. 3 StGB). Auch ist der Versuch ..., ...entsprechenden Änderung des § 19 StGB zu Einziehung von Tieren..., ...eine Straftat nach dem im StGB neu einzufügenden Straftatbestand..., ...Regelung analog zu § 131 StGB bezogen auf tierschutzwidrige...
    • Angegeben von: Welttierschutzgesellschaft e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die Novellierung des Tierschutzgesetzes muss genutzt werden, um – etwa in Form eines Paragraphen 17a – die überfällige Gesetzgebung zu schaffen. Denn dass sich Inhalte von Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren uneingeschränkt unter Millionen Nutzer*innen weltweit verbreiten können, bietet Tierquälern eine Plattform, die wieder zu neuer Tierqual anregen könnte, und ermöglicht, dass andere die Inhalte speichern und weiterverbreiten oder sich sogar dazu animieren lassen könnten, die Taten nachzuahmen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...eine Nachbildung des § 131 StGB, Absatz 1 vor, der die ...
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