Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (100)
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für die Änderung der Bedingungen zum Phantomfallversuch (Kopfaufschlagsprüfung) ein. Neben den aktuellen Anforderungen soll zukünftig auch die Möglichkeit bestehen, die Sicherheit (Verletzungsgefahr) des Kopfes eines Insassen über ein Rückhaltesystem zu gewährleisten. In diesem Fall muss der Kopfaufschlagstest nicht durchgeführt werden, die Scheibe wird entsprechend markiert.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA beteiligt sich an einer TF innerhalb der UNECE zur Überarbeitung der Anforderungen an "acoustic vehicle alerting systems" für elektrisch angetriebene Fahrzeuge. Hierbei geht es primär um die weltweite Harmonisierung der Anforderungen mit Hinsicht auf Geräuschlevel und Messunsicherheiten. Auch die Kompatibilität mit der Fahrzeuggeräuschvorschrift UN-R 51 bzgl. maximaler Hochlaufkurve des Geräusches, Fahrbedingungen und Definitionen soll sichergestellt werden, um für die Hersteller wie auch technische Dienste und Genehmigungsbehörden eine einheitliche Interpretation der Regelungen zu gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA arbeitet innerhalb der GRBP Unterarbeitsgruppe Realfahrt - zusätzliche Geräuschverstärkungsbestimmungen (RD-ASEP, Real Driving - Additional sound enhancement provisions) zu einem Vorschlag zur Erweiterung der Bestimmungen auf E-Fahrzeuge (bislang nur ICE) mit, um die Acoustic vehicle alerting Systems (AVAS) mit einzuschließen. Der VDA setzt sich für eine Abschwächung des Geräusches um mindestens 20dB, was zu einem maximalen Geräuschpegel von 55db führt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Einführung UN-Regelung zur Kategorisierung automatisierter und autonomer Fahrzeuge
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.09.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für eine Berücksichtigung neuer automatisierter Fahrzeugkonzepte in der "Consolidated Resolution on the Construction of Vehicles (R.E.3)" ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Überarbeitung der UN-R 79 zur Ermöglichung neuer Steer-by-wire-Systeme
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.09.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA arbeitet innerhalb der GRVA Industrie-Vorbereitungsgruppe GEVA von der OICA und CLEPA, an einem Vorschlag für die Ergänzung zu den Änderungsserien 03 und 04 der UN-Regelung Nr. R79. Der Vorschlag beschreibt eine detaillierte Anpassung für künftige Steer-by-Wire Anforderungen. Der VDA setzt sich für die Erweiterung der möglichen Technologien ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Überarbeitung der VO(EU)2018/858 um neue Technologien in Bestandsfahrzeuge im Feld einzuführen
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.09.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Bei Elektrofahrzeugen ist eine Lagerhaltung von Traktionsbatterien als Ersatzteile nicht zielführend. Der Austausch von Traktionsbatterien bei Bestandsfahrzeugen ermöglicht neue (Batterie)technologien in gebrauchte Fahrzeuge einzuführen. Dieses kann aber zu Änderung von typgenehmigungsrelevanten Parametern führen (z.B. Gewicht). Die Überarbeitung der VO(EU)2018/858 im Artikel 55/56 ermöglicht die Einführung von neuen Technologien unter definierten Anforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Überarbeitung der UN-R 148 zur Zulassungsfähigkeit weiterer beleuchteter Markenlogos
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.09.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die UN-R 148 lässt bereits beleuchtete Markenlogos zu, die Methode der Ermittlung sollte überarbeitet werden, damit weitere Markenlogos zulassungsfähig werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Überarbeitung und Inkrafttreten der UN-R 79 und UN-R 13/13H bis Ende 2026 zu x-by-wire
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.09.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Überarbeitung der UN-R 79 und UN-R 13/13H im Bezug auf x-by-wire (Steer-by-wire für UN-R 79 und Brake-by-wire für UN-R 13 und UN-R 13H) sollten bis Ende 2026 abgeschlossen und bereits in Kraft treten, damit diese neuen Technologien zulassungsfähig sind. Der VDA setzt sich für eine Beschleunigung des Vorgangs ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Einführung harmonisierter UN-Regelung zur Typgenehmigung von automatisierten / autonomem Fahrzeugen
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.09.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für die internationalen Harmonisierung sicherheitstechnischer Anforderungen und Validierungsmethoden für automatisierte und autonome Fahrzeuge ein, um eine technologieneutrale und innovationsoffene Anwendung zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Klärung Zulassung von der 96/53/EG abweichender Fahrzeuge im Einzelzulassungsverfahren für baugleiche Fahrzeuge
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.09.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich dafür ein, dass das BMDV zu einer möglichen Ausnahme im Zusammenhang mit alternativ angetriebenen Nutzfahrzeugen eine Stellungnahme gegenüber den Bundesländern abgibt. Dies betrifft insbesondere ein bundeseinheitliches Vorgehen für Fahrzeuge die alle die selbe Änderung erfahren haben und alle die selben Abweichungen von der 96/53/EG aufweisen. Der VDA setzt sich somit dafür ein, dass Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge gemäß StVZO bundeseinheitlich behandelt werden und die Bundesländer eine "Handweisung" zu speziellen Anforderungen mit Bezug auf das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und der sich daraus ergebenden Abweichungen von der 96/53/EG erhalten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Überarbeitung der VO(EU)2018/858 um neue Technologien in Bestandsfahrzeuge im Feld einzuführen
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.09.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich dafür ein, dass in Zukunft Elektrofahrzeugen refurbished werden können, da die Lagerhaltung von Traktionsbatterien als Ersatzteile nicht zielführend ist. Der Austausch von Traktionsbatterien bei Bestandsfahrzeugen ermöglicht neue (Batterie)technologien in gebrauchte Fahrzeuge einzuführen. Dieses kann aber zu Änderung von typgenehmigungsrelevanten Parametern führen (z.B. Gewicht). Die Überarbeitung der VO(EU)2018/858 im Artikel 55/56 ermöglicht die Einführung von neuen Technologien unter definierten Anforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Auch für Motorräder sollten – analog zu Pkw, Lkw, Bussen und Anhängern – Anforderungen und Ausrüstungsvorschriften für Systeme erlassen werden, deren Nutzen für die Verkehrssicherheit und deren Bedeutung für das Unfallgeschehen beim Motorrad nachgewiesen ist. Konkrete Empfehlungen betreffen u.a. ABS-Systeme für A1-Motorräder, Scheinwerfer, e-Call, Nachrüstungen älterer Motorräder mit modernen Reifen sowie die Förderung von Innovationen Geändert werden müsste die Verordnung (EU) 2019/2144.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie den Fahrzeug- und Anhängerherstellern, Neufahrzeugen sicherzustellen, dass Begrenzungs-, Seitenmarkierungs- und Umrissleuchten nach einem Verkehrsunfall aktiviert sind, wenn ein Unfall detektiert wurde. sich dafür einzusetzen, eine solche Anforderung in der UN-Regelung Nr. 48 sowie der GSR zu ergänzen. die StVO dahingehend anzupassen, dass die Fahrenden, soweit möglich, nach einem Unfall oder einer Panne unabhängig von der Unfalldetektion durch das Fahrzeug die Beleuchtungseinrichtungen aktivieren müssen. Das betrifft die Verordnung (EU) 2019/2144.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Aus Sicht des TÜV-Verbands soll sich das neue Europäische Parlament weiterhin dafür einsetzt, ein effizientes, wirksames und gerechtes Mobilitätsszenario im Straßenverkehr Europas zu schaffen. Notwendige Maßnahmen für eine umfassende Betrachtung des Kraftfahrzeugs über den gesamten Lebenszyklus sowie die Einbeziehung von Dekarbonisierungsstrategien sind politisch noch nicht erreicht worden. Ebenso fehlt ein angemessener regulatorischer Rahmen für neue Fahrzeugtechnologien und ein fairer Zugang zu Fahrzeuginformationen und -daten. Zudem werden neue Fortbewegungsmittel und Verkehrsträger im Bereich der Mikromobilität nicht berücksichtigt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Der Vorschlag für eine Revision der EU-Richtlinie 96/53/EG wurde am 18. Juni 2024 im EU-Ministerrat abgestimmt. Mit der Revision soll der grenzüberschreitende Einsatz von überlangen Nutzfahrzeugkom-binationen zwischen den EU-Staaten ermöglicht und höhere Gesamtgewichte für LKW mit emissions-freien Antrieben zugelassen werden. In seinem Schreiben an die Bundesumweltministerin bittet der DSLV um deren Zustimmung zu dem von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf für die geänderte EU-Richtlinie 96/53/EG
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zukunft Fahrrad e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für Apassungen der StVZO ein, die dem technischen Fortschritt der Fahrradwirtschaft, einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und dem Komfort der Fahrradnutzung dienen. Dazu gehört unter anderem die Zulässigkeit von Blinkern an allen Fahrrädern und von seitlichen Konturmarkierungen von Lastenrädern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und zur Änderung weiterer Vorschriften (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 20.03.2024
- Beschreibung: Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, besonders der Vorschriften zur Fahrradausstattung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH am 14.03.2024
- Beschreibung: Novellierung der im Bereich der hoheitlichen Fahrzeugüberwachung zur Anwendung kommenden Vorschriften auf einen technisch und rechtlich aktuellen Stand.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und zur Änderung weiterer Vorschriften (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk am 15.09.2026
- Beschreibung: Reform und Neufassung der StVZO in zwei Bereiche zur Steigerung der Lesbarkeit und Entbürokratisierung. Die vorgesehenen Neuregelungen betreffen unsere Mitgliedsbetriebe unmittelbar bei Herstellung, Reparatur und Änderung von Fahrzeugen, bei individuellen Umbauten und Einzelanfertigungen sowie bei Einzelgenehmigungen und der Verwendung von Fahrzeugteilen. Dies gilt insbesondere für Kraftfahrzeuge der Klasse L, aber auch für Fahrräder, Pedelecs und Fahrradanhänger.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf einer Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 11.09.2026
- Beschreibung: Der Referentenentwurf ordnet die bislang in der StVZO geregelten Vorschriften zur Genehmigung und zum Betrieb von Fahrzeugen grundlegend neu. Mit der neuen Verordnung für die Genehmigung und den Betrieb von Fahrzeugen (FGBV) sollen die technischen Anforderungen systematisiert, verständlicher gefasst und stärker an das europäische Typgenehmigungsrecht sowie UN-Regelungen angelehnt werden. Für Einzelgenehmigungen wird ein abgestuftes Begutachtungssystem eingeführt. Die regelmäßigen technischen Prüfungen, insbesondere HU und AU, werden in eine eigene Verordnung (RTPV) überführt; verhaltensrechtliche Regelungen werden in die StVO verlagert.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Die überarbeiteten „Empfehlungen für Kamera-Monitor-Systeme für Fzge mit einer Sichtfeldeinschränkung insbesondere auch durch Vorbaumaßüberschreitung von mehr als 3,5 m“ mit den entsprechenden Spezifikationen für Frontkamerasysteme sollten zeitnah aktualisiert und im Verkehrsblatt veröffentlicht werden, auf EU-Ebene sollte eine Verpflichtung angestrebt werden. Weitere techn. Maßnahmen und Pilotprojekte sollten gefördert werden. Die Nutzung der gelben Rundumkennleuchte für landwirtschaftl. Fzge im öff. Straßenverkehr sollte verpflichtend vorgeschrieben werden. Weiterhin sollten Möglichkeiten der Optimierung des Signalbildes im Sinne der Erhöhung der Verkehrssicherheit geprüft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen am 17.12.2024
- Beschreibung: Fahrzeuge, die im Vor- und Nachlauf zum nächstgelegenen geeigneten Containerterminal eingesetzt werden, dürfen ausnahmsweise ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen haben, also 10 Prozent mehr als Fahrzeuge, die im reinen Straßenverkehr unterwegs sind. Die Logistikwelt ist sich einig, dass die Ausnahmeverordnung zu § 36 Absatz 6 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) auch für nicht-containerisierte Ladungen im multimodalen Transport per Schiene und Wasserstraße sinnvoll und auf diese auszuweiten ist. Die Vor- und Nachlaufverkehre per Lkw sollten außerdem von der Mautpflicht gemäß BFStrMG befreit werden. Dies würde zusätzliche Impulse für eine verstärkte Nutzung der Wasserstraße geben
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 15.11.2024
- Beschreibung: Das BMDV sollte sich auf nationaler sowie internationaler Ebene dafür einsetzen, gesetzliche Anforderungen zu erlassen, welche die Ausstattung von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit kraftbetriebenen Aufbauten mit folgenden Systemen verpflichtend vorschreibt: Warnung der Fahrenden, wenn kraftbetriebene Aufbauten/-teile nicht in sicherer Fahrstellung sind sowie Einschränkung der Fahrbewegung oder Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit. Dies darf keine anderen Risiken auslösen, wie etwa ein unbeabsichtigtes Wegrollen infolge automatischen Lösens der Bremse nach einem Absenken eines Fahrzeugaufbaus in die Fahrstellung oder ein unkontrolliertes Verzögern beim Anheben eines Fahrzeugaufbaus während der Fahrt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TÜV Rheinland AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Eine standardisierte und herstellerunabhängige Methode zur Ermittlung der Batteriegesundheit (State-of-Health/SoH) ist notwendig, um feststellen zu können, ob und wie lange die Antriebsbatterie für die jeweilige Anwendung weiterhin genutzt werden kann. Gewerbliche und private Nutzer:innen stehen beim Kauf eines gebrauchten E-Fahrzeugs aktuell vor dem Problem, dass ausgelesene SoH-Werte aus dem Batteriemanagementsystem aufgrund fehlender Transparenz und Standards nicht vergleichbar und nur eingeschränkt zuverlässig sind. Eine einheitliche und herstellerübergreifende Methode zur Bestimmung der SoH ist daher erforderlich, um das notwendige Vertrauen der Nutzer:innen in neue Antriebsformen sicherzustellen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber soll eine Regelung erlassen, dass der im crashsicheren lokalen Fahrzeugspeicher gespeicherte Datensatz baldmöglichst auf einen neutralen Datenspeicher außerhalb des Fahrzeugs übertragen werden muss, wobei nach erfolgreicher Übertragung der Datensatz im Fahrzeug spätestens nach Halterwechsel zu löschen ist. Die Verwaltung des Datenzugangs sollte von einer unabhängigen Stelle (Datentreuhänder) übernommen werden. Der Datentreuhänder darf weder ein wirtschaftliches Interesse an den Daten haben noch als potentiell Haftender in Betracht kommen. Die korrekte Funktionsfähigkeit und Softwareintegrität des Fahrmodusspeichers müssen im Rahmen der Hauptuntersuchung nach §29 und Anhang VIIIa StVZO verifiziert werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):