Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (96)
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: - Anwendbarkeit auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Erweiterung der Definition des „auf Dauer angelegten Haushalts" in § 2 GewSchG. - Schutz von in der eigenen Wohnung lebenden Frauen vor Partner*innenschaftsgewalt, wenn der/die Partner*in gleichzeitig Pflege/Assistenz leistet. In diesem Fall muss bei einer polizeilichen Wegweisung der Tatperson für die Betroffene ein gesetzlicher Anspruch auf einkommens- und vermögensunabhängige Notversorgung und Notfallassistenz geschaffen werden. Zusätzlich bedarf es entsprechender kommunaler Assistenz-/Pflegenotdienste.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...verweist beispielhaft auf §23b GVG zur Fortbildungsverpflichtung...
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- Angegeben von: Amprion GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Die sich verändernde Sicherheitslage macht eine effektive Cybersicherheit insbesondere der kritischen Infrastruktur unabdingbar. Hierbei braucht es ein Gleichgewicht zwischen neuen Anforderungen und einem bürokratiesparsamen Rahmen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ansatzpunkt hierfür wäre § 172 GVG (anwendbar gemäß § 55 ..., ...Ausnahmetatbestand des § 172 Nr. 1 GVG fallen oder ob eine Ergänzung..., ...Zu prüfen ist, ob §172 GVG (i. V. m. §55 VwGO) hierfür...
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Rechtsanspruch auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen bei der Bundespolizei verankern
Aktiv vom 17.06.2024 bis 26.01.2026
- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 17.06.2024
- Beschreibung: Dolmetscher und Übersetzer werden von der Bundespolizei zwar regelmäßig beauftragt, wenn es um Ermittlungen geht; für Menschen, die (noch) nicht ausreichend Deutsch sprechen, besteht unseres Wissens außerhalb von Straf- und Asylverfahren kein Rechtsanspruch auf Sprachmittlungsleistungen. Gleichzeitig sollen analog zum Einsatz von Dolmetschern und Übersetzern in der Justiz die Qualifikation (GDolmG), Beauftragung und Honorierung nach §8 JVEG gelten. Diese Lücke muss geschlossen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10406
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes
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BT-Drs. 20/10406
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...bestehenden Gesetzen, etwa § 187 GVG, § 23 Abs. 1 VwVfG oder...
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 26.01.2026
- Beschreibung: Dolmetscher und Übersetzer werden von der Bundespolizei zwar regelmäßig beauftragt, wenn es um Ermittlungen geht; für Menschen, die (noch) nicht ausreichend Deutsch sprechen, besteht unseres Wissens außerhalb von Straf- und Asylverfahren kein Rechtsanspruch auf Sprachmittlungsleistungen. Gleichzeitig sollen analog zum Einsatz von Dolmetschern und Übersetzern in der Justiz die Qualifikation (GDolmG), Beauftragung und Honorierung nach §8 JVEG gelten. Diese Lücke muss geschlossen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3051
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes
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BT-Drs. 21/3051
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...bestehenden Gesetzen, etwa § 187 GVG, § 23 Abs. 1 VwVfG oder...
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Gewaltschutz in der Sorge- und Umgangsrechtsreform verankern. Das Gesetz ist dahingehend zu ergänzen, dass von gewaltbetroffenen Elternteilen nicht verlangt werden kann, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen. Außerdem ist das materielle Recht dahingehend zu ändern, dass der gewaltausübende Elternteil seiner Pflicht zum Wohlverhalten durch Verantwortungsübernahme für sein Verhalten nachkommen muss. Dies gelingt durch eine Gewaltverzichtserklärung und durch die verpflichtende Teilnahme an einem fachspezifischen Beratungsangebot und/oder einem sozialen Trainingskurs.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...vorgeschlagene Änderung in § 23b GVG, um Gewaltschutz- und Kindschaftsverfahren...
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 14.07.2025
- Beschreibung: Durch eine Anhebung des Zuständigkeitsstreitswerts die Amtsgerichte in der Fläche nachhaltig und zukunftsfest stärken. Weiterhin streitwertunabhängige Zuweisungen weiterer Sachgebiete an die Amts- und Landgerichte. Darüberhinaus Anhebung der Rechtsmittelwertgrenzen sowie der Wertgrenze für Verfahren nach § 495a ZPO.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Stärkung des Justizstandortes Deutschland, keine Änderung des materiellen Rechts
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11466
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8649 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Gemeinsame Erklärung der Initiative proAGB Recht für die Beibehaltung der derzeitigen nationalen Regelungen zu dem Justizstandortstärkungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Legal Tech Verband Deutschland e.V. am 15.06.2026
- Beschreibung: Einflussnahme auf die Modernisierung der Zivilprozessordnung und die Digitalisierung der Justiz. Ziel: bundesweit verpflichtende Vereinheitlichung der e-Akte, standardisierte digitale Verfahren für Massenverfahren mit Vorlageverfahren zum BGH, ein zentrales Justizportal mit digitaler Kommunikationsplattform, systematische Veröffentlichung von Zivilurteilen in maschinenlesbaren Open-Access-Datenbanken, Zentralisierung der Justiz-IT auf Bundesebene sowie Umsetzung der Empfehlungen der Reformkommission ‚Zivilprozess der Zukunft'
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
Aktiv vom 24.06.2024 bis 27.02.2026
- Angegeben von: Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland) am 24.06.2024
- Beschreibung: RSF setzt sich für eine mit Blick auf Verbrechen gegen Medienschaffende angemessene Auslegung, Anwendung und Fortentwicklung des Völkerstrafrechts in Deutschland ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9471
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
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BT-Drs. 20/9471
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.08.2025
- Beschreibung: Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme Nr. 44/25 die Ziele der Richtlinie (EU) 2024/1069 zum Schutz vor strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (sog. Anti-SLAPP-Richtlinie) und des Referentenentwurfs zu ihrer Umsetzung. Bei Letzterem sieht der DAV jedoch Nachbesserungsbedarf: Es mangelt an subsumtionsfähigen Tatbestandsvoraussetzungen, insbesondere bleibt unklar ab wann eine Klage als „missbräuchlich“ einzustufen ist. Die vorgesehenen Regelbeispiele tragen noch nicht hinreichend zur praktikablen Anwendung bei und das Fehlen trennscharfer Kriterien, könnte zu Mehrbelastungen der Gerichte führen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...§§ 23 Ziff. 1, 71 Abs. 1 GVG zuständigen Landgerichten...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
- Beschreibung: Der djb positioniert sich gegen Kopftuchverbote in der Justiz und hat dazu ein Policy Paper und FAQ veröffentlicht. Er fordert Bund und Länder auf, vom Erlass von Verbotsregelungen abzusehen, und bereits bestehende Regelungen aufzuheben, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Tätigkeitsfeldern in der Justiz zu gewähren. Kopftuchverbote in der Justiz stellen schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Frauen dar: in die Religionsausübungsfreiheit, die Berufs- und Ausbildungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie erweisen sich zudem als rechtlich relevante Diskriminierung im Sinne von Art. 3 Abs. 2 und 3 und Art. 33 Abs. 3 GG, indem sie eine faktische Benachteiligung muslimischer Frauen bewirken.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...im Sinne von § 51 Abs. 1 GVG darstelle, aber eine (sonstige..., ... im Sinne von § 52 Nr. 1 GVG begründe und daher eine...
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DAV lehnt Ausweitung der Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie Strafverschärfungen ab.
Aktiv vom 16.07.2025 bis 18.02.2026
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.07.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt den Gesetzesentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ab, vor allem die damit verbundenen Ausweitungen im materiellen Strafrecht (§ 9 SchwarzArbG RefE) sowie die Erweiterungen der Ermittlungsbefugnisse einschließlich der Übertragung von Aufgaben und Rechten einer Anklagebehörde auf die FKS (§ 14a SchwarzArbG RefE) und die Erweiterung des Straftatenkatalogs insbesondere um den § 9 SchwarzArbG RefE im Anwendungsbereich des § 100a StPO.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung -
BT-Drs. 21/1930
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
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BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- SchwarzArbG 2004 [alle RV hierzu]
- StPO [alle RV hierzu]
- AO 1977 [alle RV hierzu]
- UStG 1980 [alle RV hierzu]
- WRegG [alle RV hierzu]
- MiLoG [alle RV hierzu]
- ArbSchG [alle RV hierzu]
- AEntG 2009 [alle RV hierzu]
- AÜG [alle RV hierzu]
- SGB 1 [alle RV hierzu]
- SGB 4 [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- SGB 6 [alle RV hierzu]
- SGB 7 [alle RV hierzu]
- BKAG 2018 [alle RV hierzu]
- ZFdG 2021 [alle RV hierzu]
- ZollVG [alle RV hierzu]
- AufenthG 2004 [alle RV hierzu]
- GewO [alle RV hierzu]
- FKSDVO [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...rechtsstaatlichen Konzept der im GVG geregelten Aufgaben der...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 27.01.2026
- Beschreibung: Der DAV ist der Ansicht, dass vor einer gesetzlichen Nachjustierung der PSPB eine Bedarfsanalyse stattfinden sollte. Bei einer Benachrichtigungspflicht droht ein Ungleichgewicht im Vergleich zu gesetzlichen Betreuer von Angeklagten. Die vorgeschlagene Beiordnung einer PSPB bei minderjährigen Verletzten von Amts wegen erscheint in dieser Form problematisch. Die Frage einer auskömmlichen Vergütung der PSPB ist legitim. Es wäre aber sachgerecht, Vergütungsanpassungen nicht isoliert vorzunehmen, sondern diese in den Gesamtkontext (Unterfinanzierung der Pflichtverteidigung und anwaltlichen Opfervertretung) einzubetten. Die Ausweitung des Straftatenkatalogs bzgl. Anschlussberechtigung als Nebenkläger und die Erweiterung der Beiordnungsgründe für einen Nebenklägerbeistand überzeugen nicht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. am 28.05.2024
- Beschreibung: Der Kinderschutzbund fordert eine bessere Umsetzung der Kinderrechte im Justizsystem und damit einen besseren Zugang zum Recht für Kinder. Hierbei sind insbesondere die Qualifikation und Weiterbildung aller Verfahrensbeteiligten im Fokus
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Korruptionsskandale wie die Masken- und die Aserbaidschanaffäre haben die Schwachstellen des bisherigen Rechts zur Mandatsträgerbestechung offengelegt. Die entgeltliche Vertretung von Interessen ist zwar bereits nach geltendem Recht gemäß § 108e des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar, wenn sie „bei der Wahrnehmung des Mandats“ erfolgt. Tätigkeiten außerhalb der parlamentarischen Arbeit sind damit aber selbst dann nicht von § 108e StGB erfasst, wenn ein Mandatsträger dabei seine auf sein Mandat zurückgehenden Kontakte und Beziehungen ausnutzt. Die Neuregelung soll gerade dieses ebenfalls strafwürdige Verhalten erfassen und damit auch zur Erreichung des in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen festgelegten Nachhaltigkeitsziels der Bekämpfung von Korruption in allen Formen beitragen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
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BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...§§ 141, 142 Abs. 1 Nr. 2 GVG normierten Ermittlungszuständigkeit...
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DAV gegen Ausweitung der FKS-Befugnisse und Strafverschärfungen im SchwarzArbG
Aktiv vom 16.10.2024 bis 18.02.2026
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.10.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt den Entwurf zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ab. Der Entwurf sieht Änderungen in §§ 8, 9, 14, 14a, 14b, 14c, 16, 24, 25 SchwarzArbG sowie § 31a AO und § 9 PStTG vor. Geplant sind u. a. eine Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), eine stärkere Digitalisierung der Prüfverfahren, eine eigenständige Durchführung von Ermittlungen durch die FKS und die Vorverlagerung der Strafbarkeit. Insbesondere die Einführung eines Straftatbestandes in § 9 SchwarzArbG und der weitreichende Datenzugriff der FKS werden als rechtsstaatlich bedenklich kritisiert. Der DAV lehnt diese Eingriffe ab.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13956
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
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BT-Drs. 20/13956
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...rechtsstaatlichen Konzept der im GVG geregelten Aufgaben der...
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- Angegeben von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 26.03.2026
- Beschreibung: Seit 2017 haben minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene, die durch eine Sexual- oder eine schwere Gewaltstraftat verletzt wurden, einen Anspruch auf professionelle nicht-rechtliche Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens, die psychosoziale Prozessbegleitung (§ 406g Absatz 3 in Verbindung mit § 397a der Strafprozessordnung (StPO)). Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der Begleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie umfasst die qualifizierte nicht-rechtliche Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DRV setzt sich für die Beibehaltung des Rechts der AGB ein, da es Gerechtigkeit und Rechtsfrieden im unternehmerischen Rechtsverkehr fördert. Es verhindert unfaire Vertragsbedingungen und schützt vor einseitigen, unangemessenen Benachteiligungen und Risikoübertragungen. Die Vertragspartner können auf klare Kriterien für die rechtssichere Gestaltung ihrer Verträge auch mit AGB zurückgreifen. Für die von der Initiative pro AGB-Recht vertretenen deutschen Wirtschaftsteilnehmer ist diese Planungs- und Rechtssicherheit von grundlegender Bedeutung. Die Initiative pro AGB-Recht widerspricht nachdrücklich Änderungen des AGB-Rechts, welche zum Entwurf eines Justizstandort-Stärkungsgesetzes gefordert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V. (ZTG) am 17.06.2024
- Beschreibung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstand- ort-Stärkungsgesetz)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Das geplante Justizstandortstärkungsgesetz ist grundsätzlich zu begrüßen. Der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V. sieht in diesem Zusammenhang allerdings keinen Anlass, zugleich das deutsche AGB-Recht zu ändern. Da sich der Gesetzesentwurf mit dem AGB-Recht selbst nicht auseinandersetzt, haben wir zu mehreren Vertretern des Rechtsausschusses des Bundestages (Dr. Thorsten Lieb, Awet Tesfaiesus, Stephan Brandner und Esther Dilcher) Kontakt aufgenommen und Gespräche geführt, um die Gründe für die - unerwartete - Erörterung in Erfahrung zu bringen und das Thema Reform des AGB-Rechts auch grundsätzlich zu erörtern. Zielrichtung der Kontaktaufnahme war zudem eine Ergänzung des Gesetzes um materiellrechtliche Änderungen im Bereich des AGB-Rechts zu verhindern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 374/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
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BR-Drs. 374/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.10.2024
- Beschreibung: Entwurf ist redaktionell zu überarbeiten, detaillierte Gesetzesbegründung (und später entsprechende Anwendungshinweise) sind zu geben. Vorschläge zum Rechtsschutzsystem, insbesondere auch der Zugang zum Recht aus der Haft, sind zu verbessern. Sie dürfen so nicht Gesetz werden. Keine Einschränkung der Bewegungsfreiheit,: Die Pflicht, in Abschiebungshaftverfahren einen fachkundigen Rechtsanwalt zu bestellen, muss für alle Haftverfahren nach asyl- oder ausländerrechtlichen Vorschriften gelten und auch die Haftprüfung umfassen. Haft gegen Minderjährige sollgenerell untersagt werden. § 25 AufenthG-E muss modifiziert werden.Die Wohnsitzregelung des § 12a AufenthG ist aufzuheben
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13963
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13963
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verbindung mit §§ 199 ff GVG gesichert werden. Offenkundige...
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Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren verbessern
Aktiv vom 02.10.2024 bis 19.12.2025
- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 02.10.2024
- Beschreibung: Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die Istanbul-Konvention vorbehaltlos und wirksam umzusetzen. Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, soll dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen sein. Das Familienverfahrensrecht setzt bislang darauf, Einvernehmen zwischen den Eltern zu unterstützen und die gemeinsame Sorge zu erhalten. Hier ergibt sich ein Spannungsverhältnis mit dem Gewaltschutz. Es ist in der Praxis zu beobachten, dass im Rahmen von Sorgerechts- und Umgangsverfahren häusliche Gewalt keine Beachtung findet, sondern im Gegenteil der Gewaltschutz ausgehöhlt wird. Der VAMV setzt sich für einen umfassenden Gewaltschutz für gewaltbetroffene Elternteile und mitbetroffene Kinder in familiengerichtlichen Verfahren und im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung ein.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Neurege-lung des § 23b GVG alle Familiensachen, die...
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- Angegeben von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Rechtsvereinfachung Beschleunigung des Vollzugs und Verfahrensvereinfachungen Notwendige Verbesserungen im bestehenden Leistungssystem Verbesserung der Transparenz Zusammenlegung von Sozialleistungen Verbesserung von Erwerbsanreizen Digitalisierung und Modernisierung der Sozialverwaltung
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gewaltschutz in § 23 b GVG, denn von der hinreichenden...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 18.02.2026
- Beschreibung: Der DAV bezweifelt, dass die Anhebung von Strafrahmen und Mindeststrafen sowie die Ausweitung besonderer Schutzdelikte geeignet ist, Personen, die in besonderer Weise für das Gemeinwesen Verantwortung übernehmen, wirksam zu schützen. Der DAV spricht sich stattdessen nachdrücklich für eine Stärkung präventiver Maßnahmen aus. Dazu gehören insbesondere verbesserte Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften im Umgang mit psychischen Erkrankungen, regelmäßige Deeskalationstrainings, Supervision sowie der Ausbau interdisziplinärer Einsatzkonzepte. Die vorgesehene Rechtsfolge des Entzugs politischer Mitwirkungsrechte bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung begegnet verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken und wird vom DAV als nicht sachgerecht beurteilt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):