Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (147)
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 20.09.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 20.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG-RefE; Artikel 24 Nr. 1 ..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen oder..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 20.09.2024 bis 23.09.2024
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG-RefE; Artikel 24 Nr. 1 ..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen ..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 12.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 12.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG-RefE; Artikel 24 Nr. 1 ..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen oder..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 12.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 12.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG-RefE; Artikel 24 Nr. 1 ..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen ..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 12.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 12.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG-RefE; Artikel 24 Nr. 1 ..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen ..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 17.09.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssicheren Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG-RefE; Artikel 24 Nr. 1 ..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen oder..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ...
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- Angegeben von: Aurubis AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der individuellen Netzentgelte nach § 19 II StromNEV.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ermächtigungen nach §67f Abs.3 AktG zeitnah angemessen neu ..., ...Ermächtigungen nach §67f Abs.3 AktG zeitnah angemessen neu ...
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- Angegeben von: Aurubis AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Ergänzung des Tatbestands der individuellen Netzentgelte nach § 19 II 2StromNEV um eine Flexibilisierungsklausel. Konkret die Ergänzung um folgenden Satz: "Systemdienliche Flexibilitätsbeiträge haben keinen Einfluss auf Art und Höhe des zu entrichtenden Netzentgeltes."
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ermächtigungen nach §67f Abs.3 AktG zeitnah angemessen neu ..., ...Ermächtigungen nach §67f Abs.3 AktG zeitnah angemessen neu ...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme Nr. 22/2024 die im Wesentlichen „Eins-zu-eins“-Umsetzung der Richtlinie und Intention des Gesetzgebers, doppelte Berichtspflichten zu vermeiden. Nachbesserungsbedarf besteht hinsichtlich der konkreten lieferkettenbezogenen Berichtspflichten und der Vereinbarkeit mit europäischen sowie nationalen Regelungen wie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Prüfungsausschusses (§ 107 Abs. 3 Satz 2 AktG-E) Zu den Aufgaben eines..., ...nach § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG-E soll künftig auch gehören..., ...Nach § 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG-E soll die Hauptversammlung..., ...bedurft hätte, ohne dass das AktG vor Inkrafttreten des Gesetzes..., ...eine Ergänzung von § 171 AktG klargestellt werden, dass..., ...Ergänzung des § 171 Abs. 2 S. 3 AktG um eine Stellungnahme zur...
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- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Absatz 3 Aktiengesetz (AktG) zu treffen. Wir regen..., ...Aktienrecht (§ 76 Absatz 1 AktG) legt die aktuelle Regelung..., ...GenG an die Regelungen im AktG an und schrieb entgegen..., ...Regelung des § 121 Absatz 4 AktG festzuschreiben, dass bei..., ... Absatz 3 Aktiengesetz (AktG) zu treffen. zu Artikel..., ...Aktienrecht (§ 76 Absatz 1 AktG) legt die aktuelle Regelung..., ...GenG an die Regelungen im AktG an und schrieb entgegen..., ...Regelung des § 121 Absatz 4 AktG festzuschreiben, dass bei..., ... Absatz 3 Aktiengesetz (AktG) zu treffen. Allerdings..., ...Aktienrecht (§ 76 Absatz 1 AktG) legt die aktuelle Regelung..., ...GenG an die Regelungen im AktG an und schrieb entgegen..., ...Regelung des § 121 Absatz 4 AktG festzuschreiben, dass bei...
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- Angegeben von: Aurubis AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Durch den Einbezug der Schifffahrt in den Emissionshandel (ETS) seit 2024 entstehen CO2-Kosten, die an die Kunden weitergegeben werden. Die Carbon Leakage gefährdete Industrie sollte hierfür analog zur Strompreiskompensation eine Kompensation für diese zusätzlichen indirekten CO2-Kosten erhalten. Hierzu sollte auf europäischer Ebene eine entsprechende Öffnungsklausel geschaffen werden. Auf nationaler Ebene sollte ein Kompensationsmechanismus umgesetzt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ermächtigungen nach §67f Abs.3 AktG zeitnah angemessen neu ..., ...Ermächtigungen nach §67f Abs.3 AktG zeitnah angemessen neu ...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 24.07.2025
- Beschreibung: Das IDW begrüßt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung als Vorbehaltsaufgabe für WP ausgestaltet ist. Das IDW kritisiert, dass die Vorgaben für den Prüfungsvermerk über die Anforderungen der CSRD hinausgehen. Das IDW begrüßt, dass Unternehmen nicht rückwirkend zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Jahr 2024 verpflichtet werden. Um erhebliche Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung der Regelungen zur Befreiung von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vermeiden, regt das IDW verschiedene Klarstellungen im Zusammenhang mit den Befreiungsregelungen des HGB an. Im Übrigen plädiert das IDW weiterhin dafür, die bereits bestehende „Offenlegungslösung“ für das elektronische Berichtsformat für Nachhaltigkeitsberichte vorzusehen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Prüfungsausschuss (§ 107 Abs. 3 AktG-E) Wir regen an, in die..., ...des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG-E den Verweis auf den Prozess..., ...Rechnungslegungsbegriffs (§ 107 Abs. 3 AktG-E) In der Begründung zu § 107 Abs. 3 AktG-E wird ausgeführt, dass..., ...107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AktG-E verstärkt zum Ausdruck..., ...Aufsichtsrats (§ 111 Abs. 2 Satz 4 AktG-E) Wir regen an, die Regelung...
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- Angegeben von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
- Beschreibung: Die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht droht, uns als Unternehmen erheblich zu belasten. Diese Gefahr droht durch die geplante Aufstellungslösung für den (Konzern-)Lagebericht im European Single Electronic Format (ESEF) gemäß §§ 289g und 315e HGB-E. Wir setzen uns ein für die Beibehaltung der sog. Offenlegungslösung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...denen gemäß § 176 Absatz 1 AktG die Unternehmensberichte...
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der VCI setzt sich für ein umsetzbares Format und eine Harmonisierung zu weiteren Gesetzgebung ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Nationale Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nach § 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG-E beschließt die Hauptversammlung..., ...vgl. § 243 Abs. 3 Nr. 5 AktG). Es ist kein Grund ersichtlich...
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- Angegeben von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 28.06.2024
- Beschreibung: Es wird gefordert, dass der Kauf auf Rechnung erhalten bleibt und die Vorgaben in einem angemessenen Verhältnis stehen. Es soll eine rechtssichere Anwendung der Vorschriften für Online-Händler gewährleistet werden. Es soll klargestellt werden, dass Marktplätze und Plattformen, die die Zahlungsabwicklung für Händler übernehmen, die über sie Verkäufe tätigen, nicht als "Dritte" i.S. des Art. 2 Abs. 2h) der RL gelten. Gleiches soll in Bezug auf organisatorisch oder gesellschaftlich in die Händlergruppe integrierte Zahlungsanbieter, die unternehmensintern Zahlungsabwicklungen durchführen, gelten. Ebenso sollen Factoring-Anbieter nicht als "Dritte" gelten. Die vollständige Nutzung der Ausnahmemöglichkeiten für den Kauf auf Rechnung soll ausgeschöpft werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Unternehmen im Sinne von § 15 AktG; b) Betreiber von Online-Marktplätzen..., ...Unternehmen im Sinne von § 15 AktG.“ Verhältnismäßigkeit ...
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 12.09.2024
- Beschreibung: Eine umfangreiche Fortbildungspflicht für die Geschäftsleitung (§ 38 BSIG-RegE) ist unpraktikabel. Damit wird weit über die Ressortaufteilung, wie sie in Vorständen börsennotierter Unternehmen der Regelfall ist, hinausgegangen. Aus unserer Sicht wäre es praktikabler, die Fortbildungspflicht auf das mit der Cybersecurity befasste Vorstandsmitglied zu beschränken, dies zumindest dort, wo es einen mehrköpfigen Vorstand mit Ressortverteilung gibt. Eine solche Klarstellung ließe sich unkompliziert in die Gesetzesbegründung einfügen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...verantwortlich (§ 76 Abs. 1 AktG). Zum Tragen kommt die ...
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Forcierung der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht (CSRD-Umsetzungsgesetz)
Aktiv vom 28.06.2024 bis 18.06.2025
- Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die WV Stahl setzt sich dafür ein, dass die CSRD 1:1 in nationales Recht umgesetzt wird. Hierbei soll nicht über die Vorgaben der RL hinausgegangen werden; Wettbewerbsnachteile und doppelte Berichtspflichten für deutsche Unternehmen sollen vermieden werden; Offenlegungslösung statt Aufstellungslösung soll forciert werden, Bestellung von Nachhaltigkeitsprüfern und Zulassung unabhängiger Prüfdienstleister sollen vereinfacht werden, Konsolidierungskreise klarer definiert und Übergangslösung für Unternehmen sollen geschaffen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ermöglichen § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG sieht vor, dass ausschließlich...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Der DAV begrüßt grundsätzlich das gesetzgeberische Anliegen des Bürokratieabbaus und der Deregulierung. Kritisch sieht er jedoch die vorgesehenen detaillierten ESG-Risikomanagementpflichten für Kreditinstitute. Gleiches gilt für die zunehmenden Eingriffe des europäischen Richtliniengebers in die aktienrechtliche Kompetenzordnung durch den weiteren Ausbau direkter Kontakte von Führungskräften unterhalb der Vorstandsebene zum Aufsichtsorgan, die zwangsläufig zur Entstehung eines eigenen Bankgesellschaftsrechts führen. Vorzugswürdig erscheint insoweit der Ansatz der CRD und der EBA-Leitlinien zur internen Governance. Für Kreditinstitute sollte die Rechtsform der KGaA als Organisationsform beibehalten werden, zumindest in der Form der (Einheits-)Kapitalgesellschaft & Co. KGaA.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aufsichtsrat nach § 111 Abs. 4 AktG durchaus auch wesentliche..., ...Personalkompetenz nach § 84 AktG entgegenzuwirken, etwa ...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.09.2025
- Beschreibung: Die Versicherer unterstreichen die außerordentliche Bedeutung von Investmentvermögen für die Kapitalanlage. Sie unterstützen die vorgesehene 1:1 Umsetzung der geänderten europäischen Vorgaben für Investmentvermögen in nationales Recht ebenso, wie die vorgesehene Förderung des Clearings über zentrale Gegenparteien mit Sitz in der EU.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz z. Begrenzung d. Risiken durch Investmentfonds u. z. Ums. d. RL (EU) 2024/927 i. Hinbl. auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, d. aufsichtliche Berichterstattung, d. Erbringung v. Verwahr- u. Hinterlegungsdienstleistungen u. d. Kreditvergabe durch alt. Investmentfonds sowie z. Ums. d. RL (EU) 2024/2994 hins. d. Behandlung d. Konzentrationsrisikos, d. aus Risikopositionen ggü. zentr. Gegenparteien erwächst, u. d. Ausfallrisikos bei zentr. geclearten Derivategeschäften (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendung der §§ 182 bis 240 AktG bei geschlossenen Invest...
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Umsetzung des Meseberger Entlastungspakets der Bundesregierung
Aktiv vom 02.07.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Ludwig Stiegler am 02.07.2024
- Beschreibung: Die Mitwirkung von Notaren bei möglicher Vereinfachung und Beschleunigung bei Unternehmensgründungen soll erweitert werden. · Betroffenes geltendes Recht auf Bundesebene: Bundesnotarordnung (BNotO)
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die deutsche Versicherungswirtschaft als Teil der Kritischen Infrastruktur Deutschlands unterstützt das Vorhaben , die Cyberresilienz in Deutschland als Teil des europäischen Raums weiter zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Haftungsregelungen (z. B. § 93 AktG, § 43 GmbHG) ergibt. Dementsprechend..., ...Voraussetzungen des § 93 Abs. 4 AktG, insbesondere der Zustim...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.10.2024
- Beschreibung: Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages seine Anmerkungen zu aus unserer Sicht wesentlichen Aspekten des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 übermittelt. Die Richtlinie hätte von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 06.07.2024 umgesetzt werden müssen. Insoweit begrüßt das IDW die Veröffentlichung des Regierungsentwurfs am 24.07.2024 und bittet um eine möglichst zeitnahe Befassung und Verabschiedung des Gesetzes, um den von der CSRD betroffenen Unternehmen und Wirtschaftsprüfern schnellstmöglich Rechtssicherheit zu geben. Im Übrigen verweist das IDW auf seine Stellungnahme vom 19.04.2024 zum Referentenentwurf des Gesetzes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 256 Abs. 1 Nr. 3 AktG nichtig, dennoch getätigte...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Der Bitkom engagiert sich für die finanzielle Unterstützung des Startup-Ökosystems. Dazu gehören der Ausbau von staatlichen Förderprogrammen wie dem Zukunftsfonds, EXIST, INVEST und dem German Accelerator sowie die Bereitstellung von Mitteln für ein KI-Voucher. Zusätzlich setzt sich der Bitkom für die Anpassung der Anlageverordnung ein, um institutionellen Investoren, wie Versorgungswerken Investitionen in Venture Capital zu erleichtern. Auch sollte die Verfügbarkeit von Wagniskapital für Schlüsseltechnologien sowie im Bereich DefTech weiter ausgebaut werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Mindestnennwert in § 8 Abs. 7 AktG-E auf 1 Cent gesenkt werden...
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- Angegeben von: Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) am 04.06.2024
- Beschreibung: Es wird die Reform des (aktienrechtlichen) Beschlussmängelrechts diskutiert. Die DSW sieht eine Reform nach dem Abbau verschiedenster Anlegerechte in den letzten 10 bis 20 Jahren als nicht zielführend an. Jede Änderung des Beschlussmängelrechts führt zu einem weiteren Ungleichgewicht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
- Beschreibung: Der DAV begrüßt eine neue europäische Gesellschaftsform zur Verwirklichung der Binnenmarktstrategie der EU-Kommission sowie die vorgesehenen weiteren Schritte zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts. Diese Gesellschaftsform sollte jedoch nicht auf Start-Up oder Scale-up Unternehmen beschränkt sein, sondern allen europäischen Unternehmen offenstehen, die diese Rechtsform als die beste Organisationsform für ihr Unternehmen ansehen. Der DAV sieht jedoch keinen Mehrwert in den Überlegungen eines verwaltungslosen Insolvenzverfahrens für Kleinstunternehmen hinsichtlich des Gläubigerschutzes in der Insolvenz und sieht die Wesentlichkeit für ein einheitliches und flexibles Regime für die Beteiligung von Mitarbeitenden und Organmitgliedern an der Gesellschaft.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...vergleichbar mit § 23 Abs. 5 AktG im Hinblick auf die EU-weit..., ... nach § 186 Abs. 4 S. 3 AktG wieder eine gewisse Abhilfe..., ...vorgesehen (§ 192 Abs. 3 Nr. 2 AktG), die indessen im Vergleich..., ...liegen (§ 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG). Vor einer etwaigen..., ... (Section 192 (3) No. 2 AktG), which, however, is already..., ... (Section 193 (2) No. 4 AktG). Prior to any stock market...