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146 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"StVG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (146)

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      .../3 20.08.2025 Änd. des StVG u. and. straßenverkehrsrechtl..., ... Artikel 1 Nr. 11 (§ 4c StVG) und Nr. 18 (§ 23 StVG)..., ...die Einführung des § 4c StVG umzusetzen. Stellungnahme..., .../3 20.08.2025 Änd. des StVG u. and. straßenverkehrsrechtl..., ...Artikel 1 Nr. 38 (§ 63f StVG) - Absatz 2 (Kontrolle..., .../3 20.08.2025 Änd. des StVG u. and. straßenverkehrsrechtl...
    • Angegeben von: Bundesverband Carsharing e.V. (bcs) am 04.09.2025
    • Beschreibung: Fahrzeughalter sind nach § 21 StVG verpflichtet sicherzustellen, dass sie ihre Fahrzeuge nur Personen mit gültiger Fahrerlaubnis überlassen. Mit der Schaffung eines digitalen Führerscheins sollte auch die Möglichkeit einer digitalen Führerscheinverifizierung geschaffen werden. Weiterhin sollte eine bürokratiearme Lösung für die Nutzung der digitalen Fahrzeugscheine durch juristische Personen folgen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 09.08.2024
    • Beschreibung: Der ADAC fordert insbesondere die Einführung einer Betriebsgefahr nach §7 StVG für Elektrokleinstfahrzeuge aus Gründen des Opferschutzes, die Vergrößerung der erforderlichen Versicherungsplaketten zur deren besseren Erkennbarkeit gerade in Unfallfluchtfällen, die Abgrenzung BKatV Nr. 235/235 zu §6 PflVG, wann beim Fahren ohne Versicherungsschutz eine OWI und wann eine Straftat vorliegt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der eKFV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 17.09.2025
    • Beschreibung: Die Ziele sind: Verkehrssicherheit durch moderne, datenbasierte Unfallforschung zu stärken, gleichzeitig aber praxistaugliche und verhältnismäßige Regeln sicherzustellen. Konkret fordert der Verband, Untersuchungen auf relevante Unfälle mit Personen- oder gravierendem Sachschaden zu beschränken, die Hoheit der Behörden (BASt) ohne Delegation an Dritte zu sichern, bestehende Datenflüsse (KBA) zu nutzen und unnötige Bürokratie abzubauen, um Innovation und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Straßenverkehrsgesetzes (StVG), insbesondere mit den ..., ...Referentenentwurf Abschnitt VIb StVG) Die geplante Verpflichtung..., ...Referentenentwurf Abschnitt VIb, § 63h StVG Untersuchungsverfahren..., ...Referentenentwurf Abschnitt VIb, § 63i StVG Untersuchungsbefugnisse...
    • Angegeben von: DEKRA SE am 22.12.2025
    • Beschreibung: DEKRA begleitet gesetzgeberische Vorhaben zur Stärkung der Verkehrssicherheit, insbesondere zur Weiterentwicklung der digitalen Unfallursachenforschung einschließlich automatisierter Fahrfunktionen. Zudem setzt sich DEKRA für die Digitalisierung von Fahrzeugpapieren und die Einführung einer ganzheitlichen digitalen Fahrzeugakte ein. Im Bereich des automatisierten Fahrens unterstützt DEKRA eine konsistente, international anschlussfähige Terminologie im Rechtsrahmen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 647/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
    • Beschreibung: Der Gesetzgeber soll eine Regelung erlassen, dass der im crashsicheren lokalen Fahrzeugspeicher gespeicherte Datensatz baldmöglichst auf einen neutralen Datenspeicher außerhalb des Fahrzeugs übertragen werden muss, wobei nach erfolgreicher Übertragung der Datensatz im Fahrzeug spätestens nach Halterwechsel zu löschen ist. Die Verwaltung des Datenzugangs sollte von einer unabhängigen Stelle (Datentreuhänder) übernommen werden. Der Datentreuhänder darf weder ein wirtschaftliches Interesse an den Daten haben noch als potentiell Haftender in Betracht kommen. Die korrekte Funktionsfähigkeit und Softwareintegrität des Fahrmodusspeichers müssen im Rahmen der Hauptuntersuchung nach §29 und Anhang VIIIa StVZO verifiziert werden können.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: LapID Service GmbH am 28.10.2024
    • Beschreibung: Die Gesetzesinitiative zum "Gesetz zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen" des Bundesrats vom 03.07.2025 zur Änderung des §21 StVG zielt darauf ab, die Pflichten gewerblicher Fahrzeughalter bei der Führerscheinkontrolle zu vereinfachen. Fahrzeughalter sollen die Führerscheine ihrer Fahrer regelmäßig nur noch bei „konkreten Anlässen“ kontrollieren müssen. Ziel der Interessenvertretung ist die Aufklärung über die Auswirkungen des Gesetzesantrags auf die Bereiche Verkehrssicherheit, Entbürokratisierung und der Einfluss weiterer bestehender rechtlicher Vorschriften auf die Halterpflichten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 312/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesratsinitiative zur Änderung des §21 StVG soll Pflichten gewerblicher..., ...Gesetzentwurf zur Änderung des §21 StVG birgt erhebliche Risiken..., ...Gesetzentwurf zur Änderung des §21 StVG birgt erhebliche Risiken..., ...Gesetzentwurf zur Änderung des §21 StVG zielt darauf ab, die Pflichten..., ...zeigt, dass das in § 21 StVG geregelte Fahren ohne Fahrerlaubnis..., ...derzeitigen Gesetzeslage zu § 21 StVG kein bestimmtes Kontrollintervall..., ...Änderung von § 21 Abs. 2 StVG verbliebe unter berufsgenossenschaftlichen..., ...Bundesratsinitiative zur Änderung des §21 StVG soll Pflichten gewerblicher...
    • Angegeben von: CONCILIUS AG am 28.04.2026
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung klarer und praxisnaher regulatorischer Verbesserungen für die Erprobung und den Markthochlauf autonomer Fahrzeuge auf SAE-Level 4. Im Fokus steht insbesondere eine Anpassung von § 1i StVG sowie ggf. weiterer relevanter Verordnungen, um eine teilweise oder vollständige kommerzielle Personenbeförderung bereits in der Erprobungsphase zu ermöglichen. Die derzeitige Auslegung stellt eine wesentliche Hürde für Innovation und wirtschaftliche Skalierung dar.. Eine Anpassung soll den politisch gewünschten Hochlaufautonomer Mobilitätsangebote in Deutschlandermöglichen bzw. verbessern.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: 365 Sherpas GmbH am 28.10.2024
    • Beschreibung: Der Entwurf zum "Gesetz zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen" des Bundesrats vom 03.07.2025 zur Änderung des §21 StVG zielt darauf ab, die Pflichten gewerblicher Fahrzeughalter bei der Führerscheinkontrolle zu vereinfachen. Fahrzeughalter sollen die Führerscheine ihrer Fahrer regelmäßig nur noch bei „konkreten Anlässen“ kontrollieren müssen. Ziel der Interessenvertretung ist die Aufklärung über die Auswirkungen des Gesetzesantrags auf die Bereiche Verkehrssicherheit, Entbürokratisierung und der Einfluss weiterer bestehender rechtlicher Vorschriften auf die Halterpflichten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 312/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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