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105 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"KWKG 2016"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (105)

    • Angegeben von: MVV Energie AG am 26.04.2024
    • Beschreibung: Das KWKG muss verlängert und erweitert werden, um den Wärmenetzausbau und die Versorgungssicherheit durch Umrüstung von Gas-KWK-Anlagen auf H2 zu gewährleisten. Die Gebote der geplanten Ausschreibungen im Rahmen der Kraftwerksstrategie dürfen durch die ebenfalls angekündigten Kapazitätsmechanismen nicht beeinflusst werden. Bei der staatlichen Vergabe und Vergütung von Kraftwerkskapazitäten sind Auswirkungen auf die Marktkonzentration zu beachten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: 8KU GmbH am 27.03.2024
    • Beschreibung: Entfristung des KWKG und Streichung der nicht mehr notwendigen beihilferechtlichen Einschränkungen. Vorlage der fälligen Evaluierung des KWKG durch das BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um die Rolle der KWK zur effizienten und klimaneutralen Besicherung der lokalen und regionalen Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von Wasserstoff zu stärken. Anpassung des Fördermechanismus für KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung durch Reduzierung der geförderten Jahresstunden bis hin zu einer reinen Leistungsprämie. Schaffung einer zusätzlichen neuen Kategorie zur Umrüstung der Bestandsanlagen von Gas auf Wasserstoff. Ausweitung der Fernwärme-Fördermaßnahmen des KWKG.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
    • Beschreibung: Die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im kleineren und mittleren Leistungssegment bis 500 kW unterstützt, sichert ab und treibt die Energiewende insbesondere im Bereich der Wärme- und Stromversorgung von Bestandsgebäuden, Quartieren sowie der Industrie voran. Dabei sind KWK-Anlagen im Energiemix bereits heute, aber auch in Zukunft dezentrale, stromgeführte Kraftwerke, die mit höchster Effizienz bedarfsgerecht Strom bereitstellen und bei Nachfrage Nutzwärme liefern. Sie stellen sicher, dass Strom zum Antrieb von elektrischer Wärmeerzeugung auch dann zur Verfügung steht, wenn das Angebot regenerativen Stroms gering ist. Daher darf es keine Benachteiligungen für dezentrale KWK-Anlagen bis 500 kW geben.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Primagas Energie GmbH am 26.06.2025
    • Beschreibung: Nach der Novelle des KWKG ist nicht klar ersichtlich, ob flüssiggasbetriebene KWK-Anlagen weiterhin förderfähig sind, da sich in der Begründung zu §6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 eine missverständliche Formulierung befindet. Dies sorgt bei möglichen Anlagenbetreibern für Verunsicherung, weshalb das BMWK um Klarstellung gebeten wurde.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14776 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/13615 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 25.06.2025
    • Beschreibung: Vorschlag, dass § 7 Absatz 5 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 des KWKG nicht aufgehoben werden, da dies eine Benachteiligung der KWK gegenüber PV durch den Wegfall des KWK-Zuschlages bei negativen Stundenkontrakten und die Wiedereinführung der Meldepflicht negativer Stundenkontrakte für KWK-Anlagenbetreiber bis 50 kWel. bedeuten würde. Stattdessen Vorschlag der Aufnahme von Zusätzen in die oben genannten Paragraphen: Solange bei KWK bis 50 kWel keine intelligenten Messsysteme zur Verfügung stehen, sollen § 7 Absatz 5 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG keine Anwendung finden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 25.06.2025
    • Beschreibung: Im Gesetzestext wird allgemein von gasförmigen Brennstoffen und nicht fossilen flüssigen Brennstoffen gesprochen. In der Erläuterung zu dieser Gesetzestextstelle allerdings wird ausdrücklich nur noch Erdgas als fossiler gasförmiger Brennstoff zugelassen und als Begründung auf die Richtlinie EU 2023/1791 Artikel 26 Abs. 4 Buchstabe b) iVm Absatz 14 sowie Anhang III Buchstabe a UnterAbsatz 2 verwiesen. Flüssiggas erfüllt das Hocheffizienzkriterium und ist laut 1. BImSchV ein gasförmiger Brennstoff, deshalb fordern wir, dass Flüssiggas als gasförmiger Brennstoff im KWKG 2025 förderfähig bleibt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Ergänzung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

    Aktiv vom 23.05.2025 bis 17.12.2025

    • Angegeben von: Stadtwerke Köln GmbH am 15.04.2025
    • Beschreibung: Ziel ist die Weiterentwicklung und Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetztes (KWKG) bis mindestens 2035, die Erhöhung der Bundesförderung um 3,4 Milliarden Euro und die Mitberücksichtigung von Power-to-Heat-Anwendungen sowie der Ausschluss der Abwärmeeinbindung.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 20.12.2024
    • Beschreibung: Vorges. Kapazitäten d. KWSG z. Versorgungssicherheit nicht ausreichend. Stilllegung nur bei zeitgleicher Kompensation durch neue, gesicherte Leistung. Aktuell 10 GW industrielle KWK in Betrieb, die perspektivisch unwirtschaftlich werden. Zusätzlicher Zubaubedarf fast i.H.d. KWSG oder Maßnahmen zum Erhalt der KWK. Förderverlängerung bis mind. 2035. Einfrieren der förderfähigen Vollbenutzungsstunden und Umstellung auf Investitionsförderung. Kapazitätsmechanismus muss technologieoffen gestaltet werden und Versorgungssicherheit zum Ziel haben. Befr. Beitrag bestehender fossiler Kraftwerke in Kapazitätsmechanismus. Angemessene Vergütung freiw. nachfrageseitiger Flexibilitätspotenziale. Industrie muss von geplanter Umlage zur Finanzierung des Kapazitätsmarkts ausgenommen / entlastet werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetzes und Novellierung des KWKG
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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