Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (96)
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
- Beschreibung: Der djb befürwortet u.a. die Einführung der zweiten Instanz bei Umgangsentscheidungen, die per Eilanordnung ergangen sind, und die vorgeschlagenen Neuregelungen zur finanziellen Entlastung der Verfahrensbeistände. Ergänzend fordert der djb die gesetzliche Regelung der Qualifikation von Verfahrensbeiständen im Hinblick auf Partnergewalt. Der djb begrüßt, dass der Reformentwurf einen Versorgungsausgleich bezüglich vergessener oder übergangener Anrechte vorsieht. Ein zentraler Begriff des Entwurfs ist der Begriff „Partnerschaftsgewalt“, der allerdings nicht näher definiert wird. Der Entwurf lässt an dieser Stelle ein klares Bekenntnis zur Istanbul-Konvention vermissen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...bisherigen Fassung des § 23 b GVG die Zuständigkeit eines..., ...geänderten § 23 Abs. 2 S. 1 GVG wird auch dann, wenn ein..., ...hergestellt werden. Da § 23b GVG auch auf die Familiensenate...
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- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 15.07.2026
- Beschreibung: Wir begrüßen die Stärkung des Gewaltschutzes im Familienverfahren, den Wahlgerichtsstand für Betroffene häuslicher Gewalt, die stärkere Berücksichtigung von Gewaltkontexten in Kindschaftsverfahren, die verbesserte Rolle des Verfahrensbeistands, die Abschaffung der Bedürftigkeitsprüfung in grenzüberschreitenden HKÜ-Verfahren und die erleichterte Scheidung bei häuslicher Gewalt.Zugleich fordern wir einen erweiterten Schutz auch ohne Gewaltschutzanordnung, eine unverzügliche Gefährdungsanalyse,verbindliche Fortbildungsstandards zu Gewalt, Trauma, Diversität und Diskriminierung für Fachkräfte und Richter*innen, hohe Datenschutzstandards sowie kostenfreie Dolmetschleistungen für alle. Zudem müssen aufenthaltsrechtliche Abhängigkeiten gewaltbetroffener Migrant*innen stärker berücksichtigt werden
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Familienrichter*innen § 23b GVG-E Der Verband begrüßt,...
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 22.07.2025
- Beschreibung: Beurkundungen mit Dolmetschern & Übersetzern unterscheiden sich von ausschließlich deutschsprachigen auch in Arbeitsprozessen, in der Kommunikation mit mehr Beteiligten (nämlich D & Ü) und entsprechender Übermittlung von Informationen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Beauftragung und die Übermittlung schriftlicher Texte verpflichtend ausschließlich über ein bes. elektron. Sprachmittlerpostfach erfolgt, D & Ü in die Kommunikationsplattform eingebunden werden und die digitale Bestätigung ("Beglaubigung") von Übersetzungen kompatibel sind; dass bei Online-Beurkundungen Norm-Technik zum Einsatz kommt und korrekt angewandt wird und solche Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass die Hör-/Gesundheit der Dolmetscher nicht gefährdet wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Zwar ist das Ziel des..., ...GSD findet sich in § 186 GVG, während das GDolmG ausschließlich auf § 185 GVG Bezug nimmt. Es ist sicherzustellen..., ...Verweis auf § 189 Absatz 2 GVG auch GSD einschließt. ...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.03.2026
- Beschreibung: Der DAV begrüßt das Verordnungsziel. Er regt einige Änderungen an, so etwa die Verwendung personenzentrierter Sprache, die Klarstellung, dass auch Kommunikationsbarrieren infolge anderer Einschränkungen erfasst sind, und die Ausgestaltung der Hinzuziehung einer Vertrauensperson als Ergänzung statt Alternative zu anderen Kommunikationsmitteln. Der DAV schlägt zudem vor, dass die Schwelle für die Zurückweisung einer gewählten Kommunikationshilfe erhöht wird und eine Zurückweisung in Textform zu begründen ist. Das Wahlrecht bei der Auswahl der Kommunikationshilfen soll auch nachträglich ausgeübt werden können. In den Fällen einer gerichtlichen Anordnung sollte das Ermessen einzig am Ziel des vollen und gleichberechtigten kommunikativen Zugang orientiert sein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hör- oder sprachbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (Gerichtskommunikationshilfenverordnung)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...macht. Gem. § 168 Abs. 1 GVG ist die Person auf ihr ..., ...führt, sieht § 168 Abs. 2 GVG vor, dass das Gericht eine..., ... Fällen des § 186 Abs. 2 GVG ist die für die Person ...
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 20.03.2026
- Beschreibung: Die Bedürfnisse und Anforderungen Tauber und Schwerhöriger an die Kommunikation ist individuell und situationsspezifisch. Dazu muss die GKHV ausreichend Spielraum lassen, etwa für ein Wahlrecht der Kommunikationshilfe der Betroffenen oder für gemischte Dolmetschteams, wobei Anspruch an Qualifikation/Qualität und Vergütung entsprechend berücksichtigt werden müssen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Konkretisierung der in § 186 Absatz 3 GVG genannten Inhalte, namentlich...
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- Angegeben von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 13.08.2024
- Beschreibung: Verbesserung des familiengerichtlichen Verfahrens bei Partnerschaftsgewalt
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gerichtlichen Zuständigkeit nach GVG wird mit gerichtsorganisatorischen..., ...Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) 10 Rolle und Aufgaben..., ...Kindschaftsverfah-ren • Ergänzung des GVG im Hinblick auf Fachkenntnisse..., ...siehe dazu weiter unten zum GVG). Verfahrensbeistand ..., ...siehe dazu weiter unten zum GVG). Sachverständige § 163..., ...siehe dazu weiter unten zum GVG). § 163 Abs. 2 FamFG..., ...Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) Zu begrüßen ist, dass in § 23b Abs. 2 S. 2 GVG-E eine Regelung eingeführt..., ...erleichtert. § 23b Abs. 3 S. 3 GVG-E ist eine besonders wichtige..., ...die im § 23 b Abs. 3 S.3 GVG-E genannten Kenntnisse ..., ...Vorschriften des § 23 b Abs. 3 GVG-E und § 158a FamFG eingehalten...
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- Angegeben von: Väteraufbruch für Kinder e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Der Väteraufbruch für Kinder e.V. wendet sich entschieden gegen jegliche Form von Gewalt, gleich gegen wen. Der VAfK e.V. warnt, dass der Referentenentwurf zum Schutz gewaltbetroffener Personen im familiengerichtlichen Verfahren in Teilen zu verfahrenstaktischem Missbrauch, falschen Beschuldigungen und einer Benachteiligung engagierter Elternteile führen kann. Wir fordern stattdessen verbindliche Fortbildungspflichten für Familienrichter, mehr Kollegialentscheidungen in sensiblen Verfahren sowie klare, faire Regelungen zum Erhalt des Kontakts zwischen Kindern und beiden Eltern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Familienrichter in § 23b III 3,4 GVG (siehe § 23b Absatz 3 Satz 3 und 4 GVG-NEU unten) sowie regen..., ... Artikel 2 (Änderung des GVG [§ 23b Absatz 2 Satz 1 GVG-E]) Sachdienlich. Enthaltung..., ...23b Absatz 3 Satz 3 und 4 GVG-NEU Wir schließen uns..., ...Familienrich ter in § 23b III 3,4 GVG. (Vgl. 24. DFGT, AK 1, ..., ... Einführungsgesetzes zum GVG) Ja, sachdienlich. ...
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.12.2024
- Beschreibung: Zur Umsetzung der Istanbul Konvention und eines umfassenden Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder ist auch das Familienverfahrensrecht zu reformieren. Neben der notwendigen Sensibilisierung und Qualifizierung aller beteiligter Professionen ist u.a. sicherzustellen, dass die Schutzbedürfnisse des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in den Blick genommen werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gewaltschutzsachen 12 2.6 § 23b GVG n.F. Sicherstellung der..., ...www.deutscher-verein.de. Seite 13 2.6 § 23b GVG n.F. Sicherstellung der..., ... des § 23b Abs. 2 Satz 1 GVG vor. Während bislang im..., ... des § 23b Abs. 2 Satz 1 GVG, da sie die Zuweisung von..., ...Beteiligte 12 3. Änderungen des GVG nach Artikel 2 des Referentenentwurfs 12 § 23b GVG-E 12 4. Änderungen des..., ...betiteln. 3. Änderungen des GVG nach Artikel 2 des Referentenentwurfs § 23b GVG-E Der RefE sieht eine ..., ... des § 23b Abs. 2 Satz 1 GVG vor. Dieser bestimmt, dass..., ...werden in § 23b Abs. 3 Satz 3 GVG-E die aufgezählten Themengebiete..., ... des § 23b Abs. 2 Satz 1 GVG, da sie die Zuweisung von...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
- Beschreibung: Der DAV fordert eine präzisere Definition der Anfechtbarkeit von Umgangsausschlüssen (§ 57 Satz 2 FamFG-E) sowie eine Klarstellung zu Entscheidungsbefugnissen der Oberlandesgerichte (§ 68 Abs. 3, 5 FamFG-E). Die Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Schutzbedarfsermittlung gewaltbetroffener Personen soll materiell-rechtlich und verfahrensrechtlich besser verankert werden (§ 156a FamFG-E). Zudem fordert der DAV eine klare Regelung zur Rolle des Verfahrensbeistands (§ 158d FamFG-E) und der Jugendämter. Die Regelung zu „vergessenen“ Anrechten im Versorgungsausgleich (§ 20 Abs. 1, § 55 VersAusglG-E) begrüßt der DAV ausdrücklich, fordert aber eine präzisere Übergangsregelung (§ 55 VersAusglG-E). Auch die Rolle der Jugendämter in der Schutzbedarfsermittlung sollte klar definiert werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...erfolgen soll. Zwar sieht § 23b GVG seit dem 01.01.2022 eine...
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- Angegeben von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...sichergestellt werden. Im GVG sollte eine Fortbildungsverpflichtung..., ...“ verfügen sollen (§ 22b GVG). Dies reicht jedoch nicht..., ...sichergestellt werden. Im GVG sollte eine Fortbildungsverpflichtung..., ...“ verfügen sollen (§ 22b GVG). Dies reicht jedoch nicht..., ...sichergestellt werden. Im GVG sollte eine Fortbildungsverpflichtung..., ...“ verfügen sollen (§ 22b GVG). Dies reicht jedoch nicht...