Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2609300232
(PDF - 12 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Familienrecht: Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren
Ziel ist ein familiengerichtliches Verfahren, das Opfer häuslicher Gewalt und betroffene Kinder wirksam schützt. Familienrichter:innen sollen Kenntnisse im Gewaltschutzrecht und zu Dynamiken häuslicher Gewalt zwingend nachweisen müssen, abgesichert durch Fortbildungspflicht und -anspruch sowie angepasste Pensenschlüssel. Die Amtsermittlungspflicht bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt soll durch einen offenen Katalog typischer Ermittlungsmaßnahmen konkretisiert werden. Bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt sollen die Beteiligten getrennt und zu unterschiedlichen Terminen angehört werden. Wahlgerichtsstände für gewaltbetroffene Elternteile sollen auch in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen gelten.
Bereitgestellt von:
evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. (R001440)
am
30.09.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 15.07.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.05.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]
- Familienpolitik [alle SG hierzu]
- Geschlechterpolitik [alle SG hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle SG hierzu]