Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (795)
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- Angegeben von: Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) e.V. am 02.07.2024
- Beschreibung: Die in Art. 3 (3) GG bereits aufgeführten Diskriminierungsmerkmale sind eine Lehre aus der menschenverachtenden Politik und Verfolgung durch den Nationalsozialismus. Trotz ihrer systematischen Verfolgung unter der NS-Diktatur finden queere Menschen jedoch bis heute keine Erwähnung. BISS e.V. setzt sich für die Ergänzung von Art. 3 (3) GG um den Begriff "sexuelle Identität" zum umfassenden Schutz von LSBTIQ* durch das Grundgesetz ein. BISS e.V. ist Mitglied des Rundentischs GRUNDGESETZ FÜR ALLE und Erstunterzeichnerin der dazugehörigen, seit Februar 2020 bestehenden Initiative aus Organisationen und Einzelpersonen der LSBTIQ*-Community.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Verbesserung der Wohnungssituation für Menschen mit Behinderung Transparenzgesetz Immobilienwirtschaft
Aktiv vom 21.06.2024 bis 03.01.2025
Wieder aktiv seit 24.01.2025
- Angegeben von: Sozialhelden e. V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Das verfolgte Ziel ist die Verbesserung der Wohnungssituation für Menschen mit Behinderung und damit ein verfassungsrechtlich anerkanntes Ziel (vgl. Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG), das auch durch die UN-Behindertenrechtskonvention geboten ist.
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
- Beschreibung: Der Verfassungsauftrag zur Herstellung tatsächlicher Gleichberechtigung (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG) hat am 15. November Geburtstag – auch 30 Jahre nach seiner Einführung bleibt er ein uneingelöstes Versprechen. Das zeigt sich besonders bei der politischen Partizipation von Frauen. Angesichts dessen fordert der djb Bundes- und Landesgesetzgeber auf, verfassungskonforme Paritätsgesetze zu erlassen, um das Potential des Art. 3 Abs. 2 GG voll zu entfalten. Ergänzend sollte eine klarstellende Verfassungsänderung in Betracht gezogen werden, die die Verfassungsmäßigkeit derartiger Regelungen konkretisiert. Darüber hinaus sollte die politische Partizipation von Frauen proaktiv und ganzheitlich gefördert werden – auch durch die Parteien selbst.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Potential des Art. 3 Abs. 2 GG voll zu entfalten. Ergänzend..., ...des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG historisch ein (I.), fokussiert..., ... in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG Die Geschichte des Art. 3 Abs. 2 GG ist eine Geschichte mühsam..., ...1949 schreibt Art. 3 Abs. 2 GG vor: „Männer und Frauen ..., ...Abs. 2 (nunmehr: Satz 1) GG gruppenbezogene Nachteile..., ...1994 wurde Art. 3 Abs. 2 GG um einen Satz 2 ergänzt:..., ...seither gemäß Art. 1 Abs. 3 GG alle staatliche Gewalt, ..., ...gem. Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG positiv in der Pflicht: ..., ...Ergänzung des Art. 3 Abs. 2 GG um Satz 2 wurde Manches ..., ...des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG Wirksamkeit. Vergleicht..., ...des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG bleibt damit weitgehend ..., ...des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG Besonders eklatant zeigt..., ...Umfang Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG Quoten von Frauen in den..., ...aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG keine verfassungsrechtliche..., ...durch Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG gerade keine Stellung.[12..., ...des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG ein den Wahlgrundsätzen ..., ...des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG deutlich verfehlt wird, ..., ...von Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG bleibt viel zu tun. ..., ...auf Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG – abhängig vom Ergebnis ...
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- Angegeben von: Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. am 24.06.2025
- Beschreibung: Ziel ist eine planbare und ausreichende Finanzierung der Kriegsgräberfürsorge insbesondere im Ausland (als staatliche Aufgabe gemäß GG Art. 74), um den Aufgaben gerecht zu werden, die aus den von der Bundesregierung abgeschlossenen bilateralen Kriegsgräberabkommen erwachsen.
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Sicherung des Handlungsspielraums privater Medienanbieter im KLWG-E
Aktiv vom 25.06.2024 bis 23.06.2025
- Angegeben von: RTL Deutschland am 25.06.2024
- Beschreibung: Sicherung des Handlungsspielraums privater Medienanbieter in einem bereits hoch regulierten und wettbewerbsintensiven Markt gegen Eingriffe in die Refinanzierungsfreiheit, für evidenzbasierte wissenschaftliche Legitimation gesetzlicher Regelungen, Sicherung grundgesetzlich geschützter Rechtsgüter (z.B. Art. 5 GG) und föderaler Zuständigkeiten
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- Angegeben von: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) am 29.07.2025
- Beschreibung: Die FLL ist Mitglied der Allianz "Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung" unter Federführung der DWA. Die Allianz hat Anfang des Jahres 2025 ein Positionspapier eingereicht, in dem gefordert wird, Klimaanpassung nach Artikel 91a GG als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 02.01.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns für die Schaffung ausreichender Finanzmittel zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ein. Eine Reform der Schuldenbremse ist unerlässlich, um Investitionen in Klimaschutz, nachhaltige Infrastruktur und soziale Gerechtigkeit zu ermöglichen. Ziel ist es, Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes so anzupassen, dass insbesondere die Finanzierung klimarelevanter Projekte planbar und nachhaltig gesichert ist. Dies umfasst auch die Einführung klarer Ausnahmetatbestände, wie die Einstufung der Klimakrise als Naturkatastrophe, und die Erweiterung des Investitionsbegriffs, um ökologische und soziale Fortschritte zu berücksichtigen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Verfassungsbeschwerde wegen der Durchsuchung von Kanzleiräumen 1 BvR 398/24
Aktiv vom 19.06.2024 bis 15.10.2024
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV hält die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts wegen der Durchsuchung seiner Kanzleiräume für begründet. Die besonderen Anforderungen bei der Anordnung der Durchsuchung von Geschäftsräumen von Berufsgeheimnisträgern sind nicht berücksichtigt worden und verletzten den Beschwerdeführer daher in seinem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1,2 GG.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1, 2 GG. Dass bei der Anordnung ..., ...Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1, 2 GG. Nachfolgend wird dargelegt..., ...Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1, 2 GG. Er ist offensichtlich Nutzungsberechtigter..., ...Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1, 2 GG berufen kann. Die gilt jedenfalls..., ...Grundrechtsträger des Art. 13 Abs. 1 GG seien, weil sie nicht geltend..., ...Berufsträgers aus Art. 13 Abs. 1 GG ein. Auch wenn eine solche..., ...Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG berührt, muss das Ausmaß..., .... 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) berührt, da deren Daten...
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- Angegeben von: DOMOWINA Zwjazk Łužiskich Serbow z.t. / Zwězk Łužyskich Serbow z.t. / Bund Lausitzer Sorben e.V. am 09.10.2024
- Beschreibung: Im Diversitätsbeirat nach § 26 sind die autochthonen Minderheiten und Sprachgruppen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund sind in der Gesetzesbegründung neben den Dimensionen nach AGG auch die Kriterien Sprache und geografische Herkunft (= Heimat) nach Art. 3 Abs. 3 GG zu ergänzen. Konsequenterweise wäre die Mindestzahl der Mitglieder nach § 26 Abs. 2 auf mindestens acht zu erhöhen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12660
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
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BT-Drs. 20/12660
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- FFG 2017 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Heimat) nach Art. 3 Abs. 3 GG zu ergänzen. Konsequenterweise..., ... erwähnten Art. 3 Abs. 3 GG auch auf gesetzliche Bestimmungen...
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- Angegeben von: Arbeitskreis Geschlechtsbasierte Rechte der Frau am 21.04.2024
- Beschreibung: Wahrung der geschlechtsbasierten Rechte von Frauen und Mädchen, Erhalt von Lesbenräumen und Frauenräumen. Dieses Gesetz erlaubt es Männern, sich durch bloße Eintragung im Melderegister zur Frau zu erklären. Wenn zwischen Männern und Frauen nicht mehr unterschieden werden kann, kann es auch keine Beseitigung von Benachteiligungen von Frauen geben. Dieses Gesetz verunmöglicht Artikel 3 GG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]