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1.485 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BGB"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (1.485)

    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1856 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (5):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., .... 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – 10 Siehe..., ...Überziehung (gemäß § 505 Abs. 1 BGB gemäß § 505 Abs. 4 BGB)..., .... 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu anbie-tet – vom deutschen..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese..., ... 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., .... 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese..., ..."(§ 312 Abs. 5 S. 1 BGB = § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-RegE..., ...312 j BGB überführt wurde (vgl. zur..., ... BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... wird. In § 630g Abs. 2 BGB heißt es derzeit noch, ..., ...Patientenakte aus § 630g BGB und des Rechts auf Kopie..., ...bisher geltenden § 630g BGB ist das Urteil des Europäischen..., .... Hierdurch soll § 630g BGB in Einklang mit dem europäischen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesetzgebungsprozesses zur Änderung des BGB erst für Ende 2026 geplant..., ...Einschätzung i.S.d. § 650p Abs. 2 BGB gehen kann. 2. Rechtslage...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
    • Beschreibung: Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... Art. 246b § 2 Abs. 1 EG-BGB-neu nunmehr heißt) zur ..., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (s...., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – 10 Siehe..., ...Überziehung (gemäß § 505 Abs. 1 BGB gemäß § 505 Abs. 4 BGB)..., ... i. S. d. § 312c BGB vorliegt) ausdrückliche...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesetzesinitiative: Ergänzung von § 675g BGB um einen Absatz 3, der ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...unbestimmte Rechtsbegriffe ins BGB ein und wirft zudem Fragen..., ...fest, den Gebäudetyp E im BGB zu verankern, sollten im..., ...Mangelbegriffs Im Bauvertragsrecht (BGB und VOB/B) gilt grundsätzlich...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...unbestimmte Rechtsbegriffe ins BGB ein und wirft zudem Fragen..., ...fest, den Gebäudetyp E im BGB zu verankern, sollten im..., ...Mangelbegriffs Im Bauvertragsrecht (BGB und VOB/B) gilt grundsätzlich...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      .... B. nach § 675h Abs. 1 BGB (Art. 55 Abs. 1 Zweite ..., ...17/EU bzw. § 491a Abs. 4 BGB) und nicht pauschal an ..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... Art. 246b § 2 Abs. 1 EG-BGB-neu nunmehr heißt) zur ..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – 10 Siehe..., ...Überziehung (gemäß § 505 Abs. 1 BGB gemäß § 505 Abs. 4 BGB)..., ... i. S. d. § 312c BGB vorliegt) ausdrückliche...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.08.2026
    • Beschreibung: Der DAV begrüßt die Initiative des Gesetzgebers zu einer dringend anstehenden Reform des Kindschaftsrechts, insbesondere die mit der Neuordnung der Vorschriften einhergehende Hervorhebung zentraler Rechtsinstitute und Kodifizierung von Rechtsprechung. Um eine Verbesserung des Schutzes vor Gewalt zu erreichen, fordert der DAV allerdings eine materielle und verfahrensrechtlich bessere Ausstattung der Gerichte. Außerdem fordert er, ein zeitgemäßes Kindschaftsrecht zu implementieren: Der Gesetzgeber soll die längst überkommene Trennung von Sorge- und Umgangsrecht und dem folgend auch das Sorge- und Umgangsverfahren zugunsten eines einheitlichen Rechtsinstituts der elterlichen Verantwortung aufgeben und die konkrete Ausübung einem einheitlichen kindschaftsrechtlichen Verfahren vorbehalten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...insofern: In § 1683 Abs. 3 BGB-E findet sich der Begriff..., ...sind (z.B. § 1680 II S. 3 BGB-E), sollte eine sich im..., ...einzelnen Vorschriften § 1619 BGB-E Anspruch auf Auskunft..., ...Aufklärung, kann § 1619 BGB‑E nur die vollständige ..., ...ausüben, § 1627 Abs. 1 S. 3 BGB Ref-E. Mit § 1626 Abs..., ...Zustimmung“ (s.a. § 1596 Abs. 1 BGB, 1600a Abs. 2 BGB oder § 1628 Abs. 4 BGB-E) zu verstehen sein soll..., ... Sorge / § 1630 BGB-E Widerspruch gegen die..., ...ungeeignet ist. § 1631 BGB-E Sorgeerklärung Abs. ..., ...schon in § 1598 Abs. 1 S. 1 BGB ist auch hier unklar, ob..., ...erfolgen. § 1632 Abs. 1 BGB-E Häusliche Gewalt Absatz..., ...und Umgang (und § 1681 BGB-E Vereinbarungen zwischen..., ...die Verweisung auf § 1631 BGB-E das nicht bewirkt. Die..., ...treffen auf die in § 1681 BGB-E vorgesehenen Regelung..., ... Klarstellung. § 1644 BGB-E Vereinbarungen mit Dritten..., ...Textform (§ 126b BGB) vorzusehen. § 1683 BGB-E Umgang des Kindes mit..., ... Kategorien (z.B. § 1640 BGB-E „überwiegend betreuend..., ...„nahezu hälftig“; § 1683 BGB-E „ganz überwiegend“, „..., ... BGB-E Beschränkung und Ausschluss...
    • Angegeben von: Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. am 28.05.2024
    • Beschreibung: Ziel: eine bessere und zeitgemäße familienrechtliche Regelungen für Kinder und ihre Familien. Nötig sind umfassende Reformen im Familienrecht, insbesondere im Kindschaftsrecht, Abstammungsrecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht ein. Für den Kinderschutzbund ist dabei wichtigstes Ziel die Stimme und Rechte der Kinder im gesamten Kontext Familienrecht zu stärken.Auch für Familienformen, die nicht dem „traditionellen Familienbild“ entsprechen, muss es einen passenden rechtlichen Rahmen geben, der die Kinder von Geburt an gut absichert. Das Sorge- und Umgangsrecht muss dem Kindeswohl entsprechen und den Kindeswillen stehts mit beachten. Bei Fragen im Unterhaltsrecht muss zudem stehts sichergestellt werden, dass die Kinder dort, wo sie tatsächlich sind, ausreichend monetär abgesichert sind.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anfechtungsoptionen nach § 1600 BGB-E Der vorliegende Entwurf..., ...der neu gestaltete § 1600 BGB-Entwurf (BGB-E). In dem..., ...sollen nach § 1600 Abs. 1 BGB-E weiterhin neben dem rechtlichen..., ...Samen-spenden (1600d Abs. 4 BGB) als auch die derzeit noch..., ...Klarstellung. In § 1600 Abs. 5 BGB-E wird zudem, wie auch ..., ...Vater-schaft anfechten (1600 Abs. 5 BGB-E). Der Becherspender hätte..., ...liegt nach § 1600 Abs. 4 BGB-E dann vor, „wenn der Mann..., ...Anfechtungsfrist nach § 1600b Abs. 4 BGB-E bis zum Zeitpunkt des..., ...Entwurf sieht in § 1594 Abs. 5 BGB-E vor, dass während einer..., ...Beteiligten Nach § 1595 a BGB-E sollen Familien, die ..., ...bereits er-wähnten § 1595a BGB-E auch noch folgende Punkte..., ...Kindern, soll in § 1600 a BGB-E neu geregelt werden. ...
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