Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.857)
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- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 23.06.2025
- Beschreibung: Unser Verband setzt sich gegen die Abschaffung der beschleunigten Einbürgerung bei Vorliegen von besonderen Integrationsleistungen (Turboeinbürgerung). Diese Maßnahme sendet ein falsches Signal an Migrant:innen und steht im Widerspruch zu den Zielen eines modernen und zukunftsorientierten Staates.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 220/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
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BR-Drs. 220/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Transparente Gestaltung der Visavergabe in deutschen Auslandsvertretungen
Aktiv vom 23.06.2025 bis 25.09.2025
- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 23.06.2025
- Beschreibung: Wir fordern: Priorisierung und Verkürzung der Visaverfahren im familiären Kontext, Digitalisierung der Verfahren, Schaffen transparenter Verfahren, damit es möglich ist, den Sachstand z.B. online einsehen zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Anpassungen und Berücksichtigung von transnationalen Familienkonstellationen in der Pflegepolitik
Aktiv vom 23.06.2025 bis 25.09.2025
- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 23.06.2025
- Beschreibung: Die aufenthaltsrechtliche-, und sozialrechtliche Regelungen müssen in Bezug auf transnationale Familien im Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz mitgedacht werden. Unser Verband fordert ausreichende sozialrechtliche Möglichkeiten für eine Betreuung und Pflege über Grenzen hinweg, erleichterten Familiennachzug für ältere Familienmitglieder aus Drittstaaten nach Deutschland und Arbeitszeitmodelle, die die Unterstützung im Ausland lebender pflegebedürftiger (Groß) Eltern erleichtern.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 23.06.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns für die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung mit bundesweiten, verbindlichen und einheitlichen Qualitätsrahmen. Ein besonderes Anliegen des Verbandes ist es dabei, das Thema Anerkennung und Förderung von Mehrsprachigkeit als Qualitätsmerkmal im Ganztag stärker zu verankern sowie Angebote für vulnerable Gruppen, wie neu zugewanderte/ geflüchtete Kinder mit ihren spezifischen Bedarfen auszubauen. Wir setzen uns für ein inklusives und qualitätsvolles Angebot mit qualifiziertem Fachpersonal, auch während der Ferienzeiten ein. Wir begrüßen die Einbeziehung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit während der Schulferien zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wissenschaftlicher Aktionskreis Tabakentwöhnung (WAT) e.V. am 23.06.2025
- Beschreibung: Maßnahmen zur Entwöhnung behandlungswilliger abhängiger Raucher:innen sollen über die GKV finanzietr werden, Ausstehend ist die Umsetzung des GB-A -Entscheides zur Finanzieurng der medikamentösen Unterstützung. (Maßnahme im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz 2021)
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- Angegeben von: Handicap International e.V. am 23.06.2025
- Beschreibung: Geflüchtete Menschen mit Behinderungen stoßen beim Zugang zu Arbeit auf strukturelle Barrieren – etwa durch mangelnde Barrierefreiheit, unzureichende Beratung und fehlende inklusive Angebote. Zielsetzung ist, dass Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen mit Behinderungen gestärkt und bedarfsgerechte Beratungsangebote vermehrt geschaffen werden. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Stärkung des Zugangs zum allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen muss auch für geflüchtete Menschen gelten.
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- Angegeben von: Handicap International e.V. am 23.06.2025
- Beschreibung: Behinderungsspezifische Herkunftslandinformationen müssen systematisch in Schutz- und Rückführungsverfahren berücksichtigt werden. Asylverfahren sind bedarfsgerecht auszugestalten, u.a. durch die Benennung von Sonderbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. Das Refoulement-Verbot gemäß GFK und UN-BRK – insbesondere Art. 15 UN-BRK – ist bei Rückführungen von Menschen mit Behinderungen zwingend zu achten. Zudem müssen alternative Wege der Aufenthaltssicherung die besonderen Hürden für Menschen mit Behinderungen, etwa bei der Lebensunterhaltssicherung, stärker einbeziehen. Es bedarf vor allem einer Anpassung der Praxis und Entscheidungsgrundlage im BAMF und bei den Ausländerbehörden. Gesetzlich betrifft das Regelungsvorhaben v.a. die Bleiberechtsregelungen des AufenthG, auch das AsylG.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Handicap International e.V. am 23.06.2025
- Beschreibung: Für Menschen mit Behinderungen sind sichere und legale Zugangswege – etwa über Familiennachzug, Resettlement oder humanitäre Aufnahmeprogramme – unverzichtbar, da eine eigenständige Flucht oft unmöglich ist. Diese Wege müssen im Einklang mit völker- und menschenrechtlichen Vorgaben, insbesondere der UN-BRK und der UN-KRK, erhalten und ausgebaut werden. Die Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte ist abzulehnen, angemessene Regelungen zum Geschwisternachzug einzuführen. Vor allem müssen die besonderen Schutzbedarfe von Kindern mit Behinderungen bei Familiennachzugsregelungen systematisch berücksichtigt und gesetzlich normiert werden (EuGH, Urteil vom 30.01.2024 - C-560/20 - CR, GF, TY gg. Österreich - asyl.net: M32150). Betroffene Regelungen finden sich im AufenthG.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu den Koalitionsverhandlungen: Schutz und Inklusion geflüchteter Menschen mit Behinderungen sichern
- Angegeben von: Handicap International e.V. am 23.06.2025
- Beschreibung: HI – Crossroads setzte sich für die Verbesserung der Situation geflüchteter Menschen mit Behinderungen ein. Argumente und Positionen in Bezug auf konkrete Regelungsvorhaben sind bereits in anderen Registereinträgen enthalten: Bedarfsgerechte Sozialleistungen, Menschenwürdig unterbringen, Haft vermeiden, Inklusion in Bildung und Arbeit, Diskriminierungsfreien Zugang zur Staatsangehörigkeit, Situation in Heimatländern für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen, Sichere und legale Zugangswege fördern, Europäisches Asylsystem gemeinsam menschenwürdig gestalten
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Experiment e.V. am 23.06.2025
- Beschreibung: Experiment e.V. setzt sich für die Anerkennung & Förderung des langfristigen, gemeinnützigen Schüleraustauschs als festen Bestandteil der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik ein. Dies umfasst sowohl die Entsendung deutscher Schüler*innen ins Ausland als auch die Aufnahme internationaler Schüler*innen in Deutschland. Ziel unserer Interessenvertretung ist es, die bildungs-, jugend- und außenpolitische Bedeutung des internationalen Schülerinnenaustauschs als Beitrag zur interkulturellen Verständigung und zum globalen Lernen stärker im politischen Handeln zu verankern. Zudem engagieren wir uns für den Erhalt und die Stärkung zentraler Förderinstrumente wie des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP) sowie die Anpassung des Auslands-BAföG für Schüler*innen.
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- Angegeben von: Experiment e.V. am 23.06.2025
- Beschreibung: Ein zentrales Anliegen ist uns die gesellschaftliche Wertschätzung und finanzielle Unterstützung von Gastfamilien, die mit ihrem Engagement einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen von Austauschprogrammen und damit zur auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik leisten. Ohne Gastfamilien kein interkultureller Austausch - und dennoch werden sie meist als gegeben angesehen und daher stiefmütterlich behandelt.
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- Angegeben von: Experiment e.V. am 23.06.2025
- Beschreibung: Wir vertreten die Interessen gemeinnütziger Träger im Bereich der internationalen Freiwilligendienste. Wir setzen uns insbesondere für den langfristigen Erhalt und die Weiterentwicklung des Programms „weltwärts“ ein. Die Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Umsetzung entwicklungspolitischer Bildungsziele der Bundesregierung verdient aus unserer Sicht eine klare politische Anerkennung sowie eine verlässliche finanzielle Förderung.
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- Angegeben von: Kuratorium Sport & Natur am 23.06.2025
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben wird nicht weiter verfolgt, jedoch werden die beteiligten Verbände mit Schreiben vom 11.11.24 vom BMEL um einen Beitrag zum weiteren Diskurs gebeten. Das nehmen wir gerne wahr und formulieren folgende dringende Bitten an das BMEL: Das Betretungsrecht zum Zwecke der Erholung darf nicht angetastet wer-den. Zur Absicherung ist es im BWaldG analog zu § 59 Absatz 1 BNatSchG als Allgemeiner Grundsatz auszuweisen - wie schon in § 14 Absatz 1 des offiziellen Referentenentwurfs. Das Problem der entgeltlich geführten oder begleiteten Touren, insbesondere Kletter-, Berg-, Ski-, Wander-, Fahrrad- oder Reittouren, muss in praktikabler Weise gelöst werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL) (20. WP): Viertes Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Kuratorium Sport & Natur am 23.06.2025
- Beschreibung: Im Entwurf der Befahrensverordnung eines sehr wichtigen Wassersportgebiets am Rhein fehlt eine Abwägung der berechtigten gleichrangigen Interessen. Er bezieht sich außerdem auf eine fachliche Bewertung (das so nicht Gutachten genannt werden kann), in der eine Dokumentation aus dem Schutzgebiet, konkrete Angaben zu Störungen sowie eine Differenzierung der Wassersportarten fehlen. Grundsätzlich werden im und durch den Verordnungsentwurf die Bedarfe des gemeinwohlorientierten Wassersports bzw. der wassergebundenen Erholung vor Ort auf einer Bundeswasserstrasse zugunsten des Naturschutzes negiert und die Existenz vieler Vereine, die seit Jahrzehnten der Bevölkerung wohnortnah naturgebundene Erholung sowie fundierte Ausbildung bieten, gefährdet.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Fünfte Verordnung zur Änderung der Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
- Beschreibung: Erleichterung bei der Implementierung des CBAM in Wissenschaftsorganisationen durch die folgenden Maßnahmen: 1) Bereitstellung kostenloser CO2-Zertifikate wie dies bis 2034 für bestimmte Industriezweige ermöglicht wird. 2) Meldung von „Rohmassedaten“ getätigter Importe in den einschlägigen Bereichen und anschließende Hochrechnung auf die Emissionsdaten durch die fachlich verantwortliche Stelle für das CBAM-Melderegister.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 497/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024) -
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BR-Drs. 497/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
- Beschreibung: Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten: Mit dem Zuschlag für das Projekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung eines speziellen Endverbleibsdokuments durch alle Partner – aus Sicht aller beteiligten Staaten für alle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich als genehmigt gelten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
- Beschreibung: 1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils Ausführer der Technologie ist (Verlag verkauft die Abos und be-stimmt über die Verbreitung der Publikation). 2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention to publish“ befreit von der Exportkontrolle jedenfalls dann, wenn der Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft zur Verfügung stellt, d.h. insbesondere sich keine Rechte an der Publikation vorbehält und keine Beschränkungen aus Gründen des amtlichen Geheimschutzes (vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration Regulations (EAR))
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
- Beschreibung: 1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes 2) Einführung bundesweit angepasster, digitalisierter und einheitlicher Antragsformulare für Tierversuchsvorhaben 3) Es sollte ermöglicht werden, dass Forschungsverbünde ein gemeinsames Tierversuchsvorhaben beantragen (z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz- und Schwerpunktprogramme oder Forschungsinstitute). 4) Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV) durch Anpassung an die aktuelle Rechtslage (inklusive EU-Recht).
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
- Beschreibung: Reduktion des Aufwandes durch die Berichtspflichten durch einfache Abfrage anhand von Daten, die ohnehin im System vorhanden sind und Vermeidung zusätzlicher Programmierungen und von zusätzlichem Pflegeaufwand
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
- Beschreibung: Der Betrieb einer gentechnischen Anlage nach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken erfordert neben einer einmaligen Anzeige ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten auf Seiten der die Anlage betreibenden Forschungseinrichtung und Wis-senschaftler*innen nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten auf Seiten der zuständigen Landesbehörden. Regelungen und Vollzug sollten unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des europäischen Gentechnikrechts und des aktuellen Stands der Forschung modifiziert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
- Beschreibung: Kooperationen, bei denen eine entgeltliche Nutzung von Infrastruktur unter Wissenschaftseinrichtungen vereinbart wird, sollen umsatzsteuerfrei gestellt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
- Beschreibung: Signifikante Erhöhung der Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben und Direktaufträge entsprechend der in vielen Bundesländern aktuell für deren Behörden bzw. Hochschulen festgesetzten bzw. geplanten Grenzen: 1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für Verhandlungsvergaben bei Liefer- und Dienstleistungen (im Geschäftsbereich des BMBF bisher 30.000 EUR gem. UVgO i.V.m. den einschlägigen Ausführungsbestimmungen) 2. Wertgrenze von mindestens 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen (bisher 1.000 EUR gem. UVgO)
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 591/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG) -
BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
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BR-Drs. 591/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
- Beschreibung: 1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.) 2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl. 3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl. 4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen 5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben 6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als "soziale und andere besondere Dienstleistung" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
- Beschreibung: Aufhebung der Deckelung des Erstattungsbetrages sowohl für die kurzfristige Betreuung von Kindern als auch von pflegebedürftigen Angehörigen auf den nicht zu versteuernden Betrag (derzeit maximal 600,- € pro Kalenderjahr gemäß § 3 Ziffer 34a Buchst. b) EstG).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Anpassungen bei den Regelungen zur Erstattung von Betreuungskosten bei pflegebedürftigen Angehörigen
- Angegeben von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
- Beschreibung: Als Voraussetzung sollte grundsätzlich das Vorliegen und der Nachweis über einen Pflegegrad gemäß SGB XI ausreichen. Zusätzlich sollte auch die Erstattung von Betreuungskosten für pflegebedürftige Angehörige unterhalb der formellen Schwelle eines Pflegegrades im Sinne des § 14 SGB XI, z.B. wegen nur kurzzeitigen Pflegebedarfs (wie z.B. aufgrund eines Unfalls) unterhalb der für die Leistungen der Pflegekasse erforderlichen Dauerhaftigkeit, ermöglicht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):