Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (520)
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 05.08.2026
- Beschreibung: Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Sexarbeiter*innen. Verlässliche Finanzierung von Fachberatungsstellen und Unterstützung beim Ausstieg aus der Sexarbeit und beim Umgang mit Gewalterfahrungen. Ablehnung eines generellen Sexkaufverbots. Erhalt rechtlicher Rahmenbedingungen. Konsequente Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Berücksichtigung der sexuellen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder hohem Unterstützungsbedarf. Ablehnung einer Anhebung des Mindestalters für Prostituierte. Ausbau der Schwangerschaftsberatung, insbesondere in ländlichen Regionen. Prüfung der Risiken von Sexarbeit während einer Schwangerschaft durch ein wissenschaftliches Gutachten, vor einer Einschränkung oder eines Verbots für (hoch-)schwangere Sexarbeiter*innen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...2016 von § 232a Absatz 6 StGB unter Strafe gestellt. ..., ...Seite 4 von 4 § 177 Abs. 1 StGB strafbar. Dass eine Strafverfolgung...
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 21.06.2024
- Beschreibung: Die Umsetzung des Anti Money Laundering Package der EU muss verhältnismäßig sein. Beim Transparenzregister gilt dies insbesondere für den Anforderungskatalog der Eintragung personenbezogener Daten wirtschaftlicher Eigentümer und die Beschränkung des Jedermann-Zugangs zum Register. Der Grundrechtsschutz verlangt neben einer verhältnismäßigen Verwaltungspraxis eine legislative Ausgestaltung des „berechtigten Interesses“ (EuGH 2022), die die schutzwürdigen Interessen der Eintragungspflichtigen hinreichend berücksichtigt. Im Rahmen des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes [ZFG] müssen hinreichende Anforderungen an das Bestehen eines „berechtigten Interesses“ und an dessen Nachweis gesetzt werden. Außerdem sind hinreichende verfahrensrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen zu verankern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 446/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität
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BR-Drs. 446/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die Tatbestände der § 238 StGB sowie § 244 StGB im vorliegenden..., ... um Nachstellung (§ 238 StGB) und Wohnungseinbruch (§ 244 StGB) ergänzt werden. • Verfahrensrechtliche...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.01.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) veröffentlicht zum Wahljahr 2025 ein Eckpunktepapier. Es soll den Parteien und Fraktionen die wesentlichen Positionen der Anwaltschaft verdeutlichen. Denn Rechtspolitik aus der Perspektive der Anwaltschaft muss auch in der kommenden Legislaturperiode eine wichtige Rolle spielen.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Die Neufassung des § 261 StGB sieht vor allem alle Straftaten...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.03.2026
- Beschreibung: Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Geltung der AMLR den § 261 StGB ändert, diese Änderung ..., ...eine Erweiterung des § 261 StGB auf „ersparte Aufwendungen...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.03.2026
- Beschreibung: Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Geltung der AMLR den § 261 StGB ändert, diese Änderung..., ... Erweiterung des § 261 StGB auf „ersparte Aufwendungen...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.03.2026
- Beschreibung: Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Geltung der AMLR den § 261 StGB ändert, diese Änderung..., ... Erweiterung des § 261 StGB auf „ersparte Aufwendungen...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
- Beschreibung: Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Geltung der AMLR den § 261 StGB ändert, diese Änderung..., ... Erweiterung des § 261 StGB auf „ersparte Aufwendungen...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.07.2024
- Beschreibung: Die Regelungen der Sozietätserstreckung bei Sozietätswechslern stellen schwere Eingriffe in die Berufsfreiheit von Rechtsanwälten dar. Sie können zudem insbesondere im ländlichen Raum den Zugang zum Recht erschweren. Diese Eingriffe und ihre Folgen sind aufgrund der veränderten Lebenswirklichkeit sowie den vorhandenen technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Errichtung von Informationsbarrieren nicht mehr verhältnismäßig. Der DAV fordert daher in diesem Stellungnahme-Entwurf, dass in Fällen von Sozietätswechslern das bisherige Zustimmungserfordernis nach der BRAO unter bestimmten Voraussetzungen entfällt. Außerdem soll die Freistellung in der BRAO unter bestimmten Voraussetzungen auch auf wissenschaftliche Mitarbeiter nach der zweiten Staatsprüfung erweitert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... und werden durch § 203 StGB strafrechtlich geschützt..., ...Tätigkeitsverbot ist durch § 356 StGB strafrechtlich geschützt..., ...insbesondere durch § 203 StGB strafrechtlich sanktioniert...
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- Angegeben von: UN Women Deutschland e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Die Gesetzesreform sollte durch weitere Maßnahmen flankiert werden. Die alleinige strafrechtliche Anpassung kann die in der Praxis bestehenden Herausforderungen nicht vollständig lösen. Erforderlich sind daher u. a.: - ein Ausbau bundesweit einheitlicher Standards für verpflichtende medizinische und forensische Untersuchungen nach Verdacht der Verabreichung von K.o. Tropfen, - spezifische Schulungsprogramme für Polizei, Justiz, Gesundheitswesen und Beratungseinrichtungen, - verstärkte Prävention und Aufklärung über Risiken und Erscheinungsformen von K.o. Tropfen, insb. für junge Menschen und in der Nachtlebens- und Veranstaltungsbranche. Zudem sollte das Vorhaben in eine ressortübergreifende, umfassende Gesamtstrategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt eingebettet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/551
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten
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BT-Drs. 21/551
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... und § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB zu erweitern. Die im Entwurf...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.10.2024
- Beschreibung: Der DAV fordert, dass in Fällen von Sozietätswechslern das bisherige Zustimmungserfordernis nach § 43a Abs. 4 Satz 4 BRAO für Mandanten, die Unternehmer sind, durch eine Widerspruchslösung ersetzt wird, wonach bei ausbleibendem Widerspruch die Zustimmung als erteilt gilt. Außerdem soll die Freistellung in § 45 Abs. 2 S. 2 und 3 BRAO auf wissenschaftliche Mitarbeiter erweitert werden, die nach der zweiten Staatsprüfung bei einem Rechtsanwalt oder einer Berufsausübungsgesellschaft begleitend zu ihrer Promotion oder in Vorbereitung oder Begleitung eines postgradualen Studiums tätig sind. Gleiches soll für wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen gelten, um den Berufseinstieg dieser Personengruppen nicht unverhältnismäßig zu erschweren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... und werden durch § 203 StGB strafrechtlich geschützt..., ...Tätigkeitsverbot ist durch § 356 StGB strafrechtlich geschützt..., ...insbesondere durch § 203 StGB strafrechtlich sanktioniert...