Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (508)
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.03.2026
- Beschreibung: Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Geltung der AMLR den § 261 StGB ändert, diese Änderung..., ... Erweiterung des § 261 StGB auf „ersparte Aufwendungen...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
- Beschreibung: Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Geltung der AMLR den § 261 StGB ändert, diese Änderung..., ... Erweiterung des § 261 StGB auf „ersparte Aufwendungen...
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- Angegeben von: UN Women Deutschland e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Die Gesetzesreform sollte durch weitere Maßnahmen flankiert werden. Die alleinige strafrechtliche Anpassung kann die in der Praxis bestehenden Herausforderungen nicht vollständig lösen. Erforderlich sind daher u. a.: - ein Ausbau bundesweit einheitlicher Standards für verpflichtende medizinische und forensische Untersuchungen nach Verdacht der Verabreichung von K.o. Tropfen, - spezifische Schulungsprogramme für Polizei, Justiz, Gesundheitswesen und Beratungseinrichtungen, - verstärkte Prävention und Aufklärung über Risiken und Erscheinungsformen von K.o. Tropfen, insb. für junge Menschen und in der Nachtlebens- und Veranstaltungsbranche. Zudem sollte das Vorhaben in eine ressortübergreifende, umfassende Gesamtstrategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt eingebettet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/551
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten
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BT-Drs. 21/551
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... und § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB zu erweitern. Die im Entwurf...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.10.2024
- Beschreibung: Der DAV fordert, dass in Fällen von Sozietätswechslern das bisherige Zustimmungserfordernis nach § 43a Abs. 4 Satz 4 BRAO für Mandanten, die Unternehmer sind, durch eine Widerspruchslösung ersetzt wird, wonach bei ausbleibendem Widerspruch die Zustimmung als erteilt gilt. Außerdem soll die Freistellung in § 45 Abs. 2 S. 2 und 3 BRAO auf wissenschaftliche Mitarbeiter erweitert werden, die nach der zweiten Staatsprüfung bei einem Rechtsanwalt oder einer Berufsausübungsgesellschaft begleitend zu ihrer Promotion oder in Vorbereitung oder Begleitung eines postgradualen Studiums tätig sind. Gleiches soll für wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen gelten, um den Berufseinstieg dieser Personengruppen nicht unverhältnismäßig zu erschweren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... und werden durch § 203 StGB strafrechtlich geschützt..., ...Tätigkeitsverbot ist durch § 356 StGB strafrechtlich geschützt..., ...insbesondere durch § 203 StGB strafrechtlich sanktioniert...
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- Angegeben von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 04.06.2025
- Beschreibung: Seit dem 1. Februar 2023 müssen Kostenvoranscvhläge auf digitalem Wege bei den Krankenkassen eingereicht werden. Deren Verfahrensvereinfachung stehen Kosten bei den Leistungserbringern gegenüber, weshalb die Krankenkassen als eigentliche Nutznießer der Regelung verpflichtet werden sollten, den Leistungserbringern diese Kosten zu erstatten..
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbewehrt ist. Tatsächlich..., ... dagegen, § 203 Abs. 1. StGB auch auf die Augenoptiker...
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Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetzes - VVBG
Aktiv vom 28.06.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der sachgerechten Umsetzung des Vorhabens eines verbesserten staatlichen Zugriffs auf Vermögensgegenstände auch im Dreipersonenverhältnis (in das Kreditinstitute involviert sein können). Berücksichtigung des Datenschutzes bei Umsetzung des Gesetzesvorhabens.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zudem dürfte § 76a Abs. 4 StGB in drei Jahren seit Inkrafttreten..., ...Anknüpfung an § 11 Nr. 5 StGB ermöglicht Verdachtszuschreibungen...
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Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetzes - VVBG
Aktiv vom 24.06.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der sachgerechten Umsetzung des Vorhabens eines verbesserten staatlichen Zugriffs auf Vermögensgegenstände auch im Dreipersonenverhältnis (in das Kreditinstitute involviert sein können). Berücksichtigung des Datenschutzes bei Umsetzung des Gesetzesvorhabens.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zudem dürfte § 76a Abs. 4 StGB in drei Jahren seit Inkrafttreten..., ...Anknüpfung an § 11 Nr. 5 StGB ermöglicht Verdachtszuschreibungen...
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- Angegeben von: TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: TERRE DES FEMMES setzt sich im Rahmen des Regelungsvorhabens für die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen in Politik und Gesellschaft ein. Ziel der Interessenvertretung ist es, rechtliche und politische Rahmenbedingungen zu unterstützen, die die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen stärken und bestehende Benachteiligungen abbauen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Abschaffung von § 218 StGB Einführung des Nordischen...
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- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
- Beschreibung: Transparency Deutschland setzt sich für die Einführung eines Politikfinanzierungsberichts ein, der zeitnah alle relevanten finanziellen Informationen zu den Parteien sowie ihren Fraktionen und Stiftungen veröffentlicht. Dieser Bericht sollte maschinenlesbar sein und eine umfassende Aufklärung ermöglichen, sodass Bürger:innen und Medien diesen schnell nachvollziehen und auswerten können. Gerade in Wahljahren ist eine zeitnahe Veröffentlichung, wie sie in anderen westlichen Demokratien wie Großbritannien und den USA erfolgt, dringend erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ver-abschiedet; mit dem neuen § 108f StGB wurde die missbräuchliche..., ...Korruptionstatbestandes in §108e StGB und Angleichung der Anforderungen...
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- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Ein vom Bundestag gewählter, unabhängiger Beauftragter soll die Einhaltung der Integritäts- und Lobbyregeln kontrollieren und darüber berichten. Die Stelle soll die Korrektheit der Angaben im Lobbyregister, im Lobby-Fußabdruck, bei der Parteienfinanzierung sowie von Abgeordneten zur Interessenoffenlegung und Nebentätigkeiten überprüfen und mögliche Verstöße gegen die Verhaltensregeln erfassen. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben soll die Stelle wirksame Sanktionen verhängen können. Die Stelle soll Bundestag und Öffentlichkeit regelmäßig über die Aktivitäten berichten. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, soll der/die Beauftragte eigene Ermittlungskompetenzen, Ressourcen und Mitarbeitende erhalten (ähnlich zu BfDI).
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ver-abschiedet; mit dem neuen § 108f StGB wurde die missbräuchliche..., ...Korruptionstatbestandes in §108e StGB und Angleichung der Anforderungen...