Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (878)
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren und eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche ..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Absatz..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ... Nummer 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ... Nummer 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ...zulässig ist (§ 82 Abs. 5 EStG), wird es öfters vorkommen..., ...Wahlrecht nach § 52 Abs. 51a EStG Gebrauch gemacht bzw. einen..., ... i. S. d. § 52 Abs. 51a EStG abgeschlossen und wenn ...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche ..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Ab-..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ... Nummer 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ... Nummer 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ...zulässig ist (§ 82 Abs. 5 EStG), wird es öfters vorkommen..., ...Wahlrecht nach § 52 Abs. 51a EStG Gebrauch gemacht bzw. einen..., ... i. S. d. § 52 Abs. 51a EStG abgeschlossen und wenn ...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche ..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Ab-..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ... Nummer 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ... Nummer 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ...zulässig ist (§ 82 Abs. 5 EStG), wird es öfters vorkommen..., ...Wahlrecht nach § 52 Abs. 51a EStG Gebrauch gemacht bzw. einen..., ... i. S. d. § 52 Abs. 51a EStG abgeschlossen und wenn ...
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 24.07.2024
- Beschreibung: Zentrale Forderungen: - Verzicht auf die Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen - vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags - Überprüfung der Werte zur Anpassung von Grundfreibetrag und Eckwerten des Einkommensteuertarifs nach Vorlage des 15. Existenzminimumberichts im Herbst 2024 - rein digitale Umsetzung des automatisierten Faktorverfahrens ohne Erfordernis von manuellen Anpassungen und Beibehaltung des Ehegattensplittings bei Überführung der Steuerklassen III/V in das Faktorverfahren
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... und 2026, § 32a Abs. 1 EStG-E Der Gesetzentwurf sieht..., ...Verfahren In § 39e Abs. 1a EStG-E ist geregelt, dass das..., ...nach § 39f Abs. 1, § 39g EStG-E gebildet worden ist, ..., ...Gem. § 39f Abs. 1 Satz 5 EStG-E findet das Faktorverfahren..., ...geregelt in § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG-E. Petitum: Mit Blick..., ...Umsetzung der Regelung § 39g EStG-E regelt das automatisierte...
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 29.12.2025
- Beschreibung: Der DStV regt u.a. an: - Anhebung von Ehrenamts- u. Übungsleiterpauschale - Einführung einer Arbeitstagepauschale - rechtssichere Ausgestaltung der Grunderwerbsteuer (insb. durch Verlängerung der Anzeigepflichten, Schaffung von Rechtssicherheit für PersG nach 2026 sowie Vermeidung doppelter GrESt f. wirtschaftlich einheitliche Vorgänge) - Reduzierung des bürokratischen Abschreibungsaufwands - eine Umstellung der Einfuhrumsatzsteuer auf das Verrechnungsmodell. Zur Stellungnahme des Bundesrats führt der DStV insbesondere aus: - Gegenwärtig sollten keine Sanktionen bei Verstößen gegen die Mitteilungspflicht elektronischer Aufzeichnungssysteme erfolgen. - Das Recht auf Anhörung der Beteiligten sollte auch in Fällen der Datenübermittlung nach § 93c AO uneingeschränkt Anwendung finden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Satz 1 und Nr. 26a Satz 1 EStG-E Der Gesetzentwurf sieht..., ... Nr. 6, 9 Abs. 1 Satz 3 EStG-E Der Gesetzentwurf sieht..., .... 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG-E). Gleiches gilt für Familienheimfahrten..., .... 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 6 EStG-E). Die höhere Pauschale..., ... Satz 3 Nummer 5 Satz 9 EStG). Grundsätzlich ist..., ...Home-Office-Pauschale (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG, § 9 Abs. 5 EStG), Ansatz..., ...Abs. 5 Nr. 6b Satz 2, 3 EStG) und Entfernungspauschale..., ...§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG), die eine detaillierte...
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- Angegeben von: E.ON SE am 21.10.2025
- Beschreibung: E.ON setzt sich für gesetzliche Klarstellungen ein, damit Privatkundinnen und -kunden Vehicle-to-Grid (V2G) ohne Gewerbeanmeldung und steuerliche Pflichten nutzen können. Die Einspeisung von Strom aus Elektrofahrzeugen ins Netz soll wie bei kleinen PV-Anlagen steuerfrei gestellt werden. Ziel ist, bürokratische Hürden zu beseitigen, die Bürgerbeteiligung an der Energiewende zu fördern und die Flexibilitätspotenziale von E-Fahrzeugen für Netzstabilität und Integration erneuerbarer Energien nutzbar zu machen.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG erstellen oder je nach ..., ...Gewinnermittlung nach § 5 EStG vornehmen, den Gewinn in..., ...PV-Kleinanlagen: 1. Ertragssteuer (EStG): Einführung eines neuen § 3 Nr. 73 EStG: „die Einnahmen aus dem..., ...vorgeschlagenen Formulierung im EStG: „die Einnahmen aus dem...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche ..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Absatz..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ... Nummer 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ... Nummer 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ...zulässig ist (§ 82 Abs. 5 EStG), wird es öfters vorkommen..., ...Wahlrecht nach § 52 Abs. 51a EStG Gebrauch gemacht bzw. einen..., ... i. S. d. § 52 Abs. 51a EStG abgeschlossen und wenn ...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche ..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Ab..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ... Nummer 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ... Nummer 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ...zulässig ist (§ 82 Abs. 5 EStG), wird es öfters vorkommen..., ...Wahlrecht nach § 52 Abs. 51a EStG Gebrauch gemacht bzw. einen..., ... i. S. d. § 52 Abs. 51a EStG abgeschlossen und wenn ...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche Übergangserklärung..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Absatz..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ... Nummer 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ... Nummer 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ...zulässig ist (§ 82 Abs. 5 EStG), wird es öfters vorkommen..., ...Wahlrecht nach § 52 Abs. 51a EStG Gebrauch gemacht bzw. einen..., ... i. S. d. § 52 Abs. 51a EStG abgeschlossen und wenn ...
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Referentenentwurf des Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das IDW hat zum Referentenentwurf (RefE) eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) Stellung genommen. Ziel des RefE ist es in erster Linie notwendige Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts an das EU-Recht, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) umzusetzen. Das IDW begrüßt diese Zielsetzung, weist aber darauf hin, dass insbesondere im UmwStG weiterer dringend gebotener gesetzgeberischer Änderungsbedarf besteht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...1 – § 19a Abs. 1 Satz 2 EStG-E – Ausweitung der Steuervergünstigung des § 19a EStG auf Konzernunternehmen ..., ...Steuervergünstigung des § 19a EStG-E für Konzernunternehmen..., ...Schwellenwerte des § 19a Abs. 3 EStG in Konzernfällen auf die..., ...Artikel 2 – § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG-E – Neuregelung aufgrund..., ...Regelungssystematik des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG anzugleichen und die vorgesehene..., ...Konzeption des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ein. Ob die beanstandete..., ...Unvereinbarkeit des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG mit Artikel 3 Abs. 1 GG..., ...Sachverhalte des § 6 Abs. 5 EStG (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1-3 EStG) vorgesehenen Konstellationen..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E) zuzulassen. Andernfalls..., ...Regelungssystematik des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG sieht jedoch neben unentgeltlichen..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E) wäre hier jedoch auf..., ...erlaubt § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG bisher auch die (anteilige..., ...Systematik des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG möglichen Konstellationen..., ...Systematik des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG grundsätzlich vorgesehenen..., ...Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG – durch die Sperrfristen..., ...des § 6 Abs. 5 Satz 4 f. EStG Rechnung getragen. Eine...