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975 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"EStG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (975)

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... nach § 34a EStG ist beratungsintensiv, ..., ... nach § 10d EStG sind zu restriktiv. Es ..., ...Geldbeträgen, § 34a Abs. 5 EStG .........................., ...Nutzbarmachung des § 34a EStG weiterhin, unverändert ..., ... die Regelung des § 34a EStG derzeit nur für solche ..., ...die Anwendung des § 34a EStG nicht sinnvoll. Zudem ..., ...die Anwendung des § 34a EStG ohnehin von vornherein ..., ...2032) (§ 34a Abs. 1 Satz 1 EStG) durch das steuerliche ..., ...der Steuersatz des § 34a EStG jedenfalls auf 21 Prozent..., ...nicht nach § 34a Abs. 1 EStG besteuert und daher schon..., ....40 Es wird durch § 34a EStG mithin nicht ermöglicht..., ...nicht nach § 34a Abs. 1 EStG besteuert und daher schon..., ... 2 EStG besteht die Möglichkeit..., ... 5 Satz 1 i.V.m. Satz 2 EStG) entgegen vielfältiger ..., ...nicht. 60 § 34a Abs. 5 EStG betrifft unter § 6 Abs. 5 EStG fallende Wirtschaftsgüter..., ...gemäß § 37 Abs. 3 Satz 5 EStG die Begünstigungen des § 34a EStG bei der Berechnung der ..., .... 3 Satz 5 EStG ohnehin heilt, indem das..., ...nach § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG weiter der steuerlichen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...im Entwurf zu § 3 Nr. 21 EStG in seiner jetzigen Form...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verweises in § 3 Nr. 34 EStG von „§§ 20 und 20b“ durch..., ...Verweises in § 3 Nr. 34 EStG auf § 20c SGB V sollte ..., ...Freibetrag des § 3 Nr. 34 EStG nicht erforderlich ist...., ... SGB V in § 3 Nummer 34 EStG sollte unterbleiben. Die..., ...Die Einführung des § 6f EStG-E ist richtig, weil die..., ... Die Regelung des § 6f EStG-E sollte so ausgestaltet..., ...) § 3b Absatz 2 Satz 1 EStG, der den Grundlohn für ..., ...tige und nicht nach § 40 EStG pauschal besteuerte“ in..., ... des § 3b Abs. 2 Satz 1 EStG sollte abgesehen werden..., ... 39 Absatz 4a und § 39a EStG sind richtig, weil sie ..., ...Rahmen von § 3 Nummer 62 EStG, § 257 SGB V und § 61 ..., ... und Korrekturen, § 41c EStG) Die vorgesehene Anpassung des § 41c EStG soll klarstellen, dass ..., ...Bezüge nach § 40 Absatz 2 EStG fortgelten, soweit diese..., ... in § 22a Abs. 2 Satz 2 EStG). Leider fallen dabei aber..., ... 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG), Nachforde- rungszinsen..., ... zugelassen (§ 12 Nr. 3 EStG, § 10 Nr. 2 KStG). Auch..., ...Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 EStG, die Pauschalierung von..., ...grund von § 3c Absatz 1 EStG tatsächlich abziehbaren..., ... Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 EStG. Eine wesentliche Ent- ...
    • Angegeben von: Zukunft Fahrrad e.V. am 14.06.2024
    • Beschreibung: Die steuerlichen Regelungen zum Dienstradleasing sind nur per Erlass der Landesfinanzministerien und nicht auf gleicher Ebene im Einkommensteuergesetz geregelt. Daraus folgende steuerliche Detailregelungen werden deshalb vom Dienstwagen abgeleitet, was in der Praxis regelmäßig zu Problemen führt. Notwendig ist eine eigenständige Regelung für Diensträder im Einkommensteuer- gesetz. Diese würde mehr Rechtssicherheit, Klarheit und Einfachheit für die Nutzung von Diensträdern schaffen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...könnte: § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG wird um einen zweiten Halbsatz...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Arbeitgeber (§ 3 Nr. 34a EStG) 600 Euro/Jahr je Mitarbeiter..., ...Überentnahmen (§ 4 Abs. 4a EStG) Bagatellgrenze bei 2.050..., ...Geschäftspartner (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG) 50 Euro pro Jahr 2024..., ...(§ 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 4 EStG) 1.260 Euro/Jahr 2023 6,35..., ...(§ 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG) 800 Euro netto je Wirtschaftsgut..., ...Sachbezugsgrenze (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG) 50 Euro/Monat 2022* 65..., ... Freibetrag (§ 8 Abs. 3 EStG) 1.080 Euro/Jahr je Mitarbeiter..., ...Kontoführungsgebühren (§ 9 Abs. 1 EStG) 16 Euro/Jahr 50 Euro..., ... (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG) 2021-2021: 30 Cent/km..., ...Abs. 4a S. 3 Nr. 1, 2, 3 EStG) 14/28 Euro 2020 15/30 ..., ... § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 4a EStG) 30 Cent je Fahrtkilometer..., ...9a S. 1 Nr. 1 Buchst. A EStG) 1.230 Euro/Jahr 2023 1.330..., ...Renten (§ 9a S. 1 Nr. 3 EStG) 102 Euro/Jahr 1954 595..., ...Kinderbetreuung (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG) 80 % der Kosten, max. ..., ...Sonderausgabenpauschbetrag (§ 10c EStG) 36 Euro/Jahr 2002 54,50..., ...Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 4 EStG) 1.900 bzw. 2.800 Euro..., ...Betriebsveräußerungen (§ 16 Abs. 4 EStG) 45.000 Euro einmalig..., ...§ 19 Abs. 1 Nr. 1a S. 3 EStG) 110 Euro Seit 1996 Verwaltungs-RL..., ...Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG) 1.000/2.000 Euro/Jahr ..., ...Telefonkosten § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG und § 3 Nr. 50 EStG Max...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Satz 1 lit. cc) zu § 8 EStG anzupassen und dynamisch..., ...Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 EStG, also die Verknüpfung der...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.06.2025
    • Beschreibung: Gemeinsam mit weiteren Verbänden begrüßt der BDI den Gesetzentwurf der Bundesregierung, insbesondere steuerliche Entlastungen wie die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer und der Thesaurierungsbelastung von Personenunternehmen sowie die Wiedereinführung und Erhöhung der degressiven Abschreibung. Steuerpolitische Impulse für mehr private Investitionen sind entscheidend, um die derzeitige wirtschaftliche Stagnation endlich zu überwinden. Die vorgesehenen Maßnahmen sollten daher möglichst schnell umgesetzt werden, damit die Unternehmen Rechtssicherheit erhalten und Investitionen rasch erfolgen können.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG für nach dem 30. Juni 2025..., ...§ 7 Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG, die nach dem 30. Juni ..., ...Elektrofahrzeuge Durch § 7 Abs. 2a EStG-E soll eine arithmetisch-degressive..., ...nach § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG, der auf nicht entnommene..., ...Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG für die Nachversteuerung..., .... 3 i. V. m. § 3 Nr. 40 EStG eine Möglichkeit, die Nachversteuerung..., ...nach § 34a Abs. 4 Satz 1 EStG. Hiernach können Altrücklagen..., ...derzeitige Mechanik des § 34a EStG entspricht nicht der Lebens-wirklichkeit..., ...die Rege-lungen des § 34a EStG fallen. Für die Anwendung des heutigen § 34a EStG kommt es jedoch nicht auf..., ...den Regelungen des § 34a EStG unterworfen werden. Die..., ...Immobilien (§ 22 Abs. 2 EStG) gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG abzuschaffen. Private..., ...Veräußerungsgeschäfte i. S. d. § 23 EStG gehören als Unterfall der..., ...Einkünf-te nach § 22 Nr. 2 EStG zu den Überschusseinkünften..., ...Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 EStG. Hiervon erfasst sind auch...
    • Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
    • Beschreibung: Der VAMV fordert eine Reform der Familien-Förderung und -Besteuerung. Bisher beeinflussen die Familienform und das Einkommen der Eltern, inwieweit Kinder gefördert werden. Familien mit hohen Einkommen profitieren stärker von den Kinderfreibeträge als Familien mit geringen Einkommen. Mehr Kindergeld führt bei Alleinerziehenden zu keinem Plus, wenn sie z.B. Unterhaltsvorschuss erhalten. Das Ehegattenspliting fördert nicht Familien, sondern eine asymmetrische Arbeitsteilung. Der VAMV fordert eine Systemwechsel hin zu einer direkten Förderung von Kindern durch eine Kindergrundschicherung und zu einer Individualbesteuerung für alle. Der VAMV setzt sich für eine Steuergutschrift für Alleinerziehende ein, da sie auch für Alleinerziehende mit geringen/mittleren Einkommen eine spürbare Wirkung hat.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... bislang in § 10 Abs. 5 EStG bestehende Möglichkeit ..., ...Entlastungsbetrags nach § 24b EStG orientieren. Der VAMV plädiert..., ...vor, die nach § 3 Abs. 33 EStG bestehende Möglichkeit ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Pflegezusatzversicherungen in § 10 EStG wäre ein weiterer Anreiz...
    • Angegeben von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Abschaffung oder starke Reform der Dienstwagenbesteuerung anhand von ökologischen und sozialen Kriterien. Außerdem fordern wir eine Pendelzulage statt Entfernungspauschale: Die Pro-Kopf-Rückerstattung der Einnahmen des CO2-Preises für Kraftstoffe, ergänzt durch eine Pendelzulage, belohnt energiesparendes Verhalten und hilft zusätzlich von hohen Mobilitätspreisen besonders belasteten Menschen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Mobilitätsbudgets (§ 40 EStG) (vom 08.05.2024) Vorbemerkung...
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