Regelungsvorhaben

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Gefundene Regelungsvorhaben (24.011)

    • Angegeben von: Bundesverband Feuerverzinken e.V. am 20.12.2025
    • Beschreibung: Der Fachkräftemangel in Deutschland spitzt sich zu. Für deutsche Feuerverzinkungsunternehmen wird es zunehmend schwieriger bis unmöglich, Fachkräfte für eine Tätigkeit in einer Feuerverzinkerei zu gewinnen. Ein Grund dafür sind unter anderem die hohen Hürden einer 3-jährigen Ausbildung und die Perspektive für die Mitarbeitenden. An dieser Stelle muss der Gesetzgeber zeitgemäße und passgenaue Lösungen zulassen, die das bestehende Ausbildungssystem sinnvoll ergänzen. Der Bundesverband Feuerverzinken hat eine einjährige, digitale Qualifikation entwickelt und umgesetzt, die staatlich anerkannt werden sollte.
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Angegeben von: Bundesverband Feuerverzinken e.V. am 20.12.2025
    • Beschreibung: Die Feuerverzinkungsindustrie setzt sich gegen eine Abschaffung der EEG Förderung ein, insbesondere im Bereich von Photovoltaikanlagen. Die Branche ist direkt betroffen, da Solarunterkonstruktionen ein wichtiges Geschäftsfeld darstellen und von der Feuerverzinkungsindustrie verzinkt werden. Eine Abschaffung der Solarförderung würde voraussichtlich vor allem im privaten Photovoltaikmarkt zu einem deutlichen Nachfrageeinbruch führen und sich unmittelbar negativ auf die Auftragslage der Feuerverzinkungsbetriebe auswirken. Die Feuerverzinkungsindustrie spricht sich daher klar gegen eine Abschaffung aus und setzt sich stattdessen für eine Weiterentwicklung der Fördermechanismen ein, um den Ausbau der Photovoltaik verlässlich fortzuführen und Investitionssicherheit zu gewährleisten.
    • Stellungnahmen/Gutachten (7):
    • Angegeben von: Bundesverband Feuerverzinken e.V. am 20.12.2025
    • Beschreibung: Der Bundesverband Feuerverzinken schlägt vor, eine Positivliste für nachhaltige Baustoffe zu entwickeln, die insbesondere den Vergabestellen in den Bauverwaltungen als Bewertungs- und Orientierungshilfe bei der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen dienen soll.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Demokratie & Dialog e.V. am 20.12.2025
    • Beschreibung: # Ausreichende Finanzierung der pädagogischen Begleitung in den Freiwilligendiensten im BFD & FSJ, Anhebung der Fördersätze # Anhebung des Taschengeldzuschusses im BFD sowie Einführung eines solchen im FSJ # Einführung eines Förderinstruments zur Ermöglichung von Freiwilligendiensten für junge Menschen aus einkommensbenachteiligten Haushalten # Aufnahme der Freiwilligendienste in den Katalog der Jugendhilfeleistungen im SGB VIII # Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements bei Bürgergeld & Sozialhilfe # Aufnahme der Freiwilligendienste in den Katalog der förderfähigen Maßnahmen im Bundesteilhabegesetz # Vereinfachung und Vereinheitlichung der gesetzlichen Regelungen für FSJ/FÖJ & BFD # Sicherstellung der Umsatzsteuerfreiheit für Leistungen im Zusammenhang mit Freiwilligendiensten
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: TikTok Germany GmbH am 19.12.2025
    • Beschreibung: TikTok setzt sich dafür ein, Jugendlichen ein altersgerechtes Online-Erlebnis zu bieten. Dazu gehören umfassende Ansätze zur Altersprüfung und die konsequente Löschung von Konten, die mutmasslich unter 13-Jährigen gehören. Um Jugendlichen ein möglichst sicheres und altersgerechtes Erlebnis zu bieten, bedarf es eines mehrschichtigen Ansatzes zur Bestimmung des Alters von Nutzer*innen.
    • Angegeben von: TikTok Germany GmbH am 19.12.2025
    • Beschreibung: Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) findet auch auf neuere Dienste wie TikTok, die nicht Teil der ursprünglichen gesetzgeberischen Debatte und bei der Einführung der Richtlinie noch nicht am Markt waren, effektiv Anwendung. Ergänzt und gestärkt durch den DSA und EMFA, haben sich die geltenden Regeln als zukunftsfähig und zweckmäßig erwiesen. Entsprechend ist eine Überarbeitung der AVMD-RL nicht erforderlich.
    • Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Beschreibung: Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln. Konkret fehlen Regelungen im BGB für erweiterten Umgang und ein paritätisches Wechselmodell. Wichtig hierbei ist, dass ein Kind in beiden Haushalten gut versorgt werden kann und dass keine Interessenkonflikte zwischen Umgang und Unterhalt geschaffen werden. Abbruchkanten zwischen verschiedenen Modellen mit Blick auf die Unterhaltshöhe sollten durch substanzielle Höhen in allen Modellen vermieden werden. Familienbedingte Nachteile im Beruf in der Lebensverlaufsperspektive müssen berücksichtigt werden, etwa durch Übergangsfristen für (erweiterte) Erwerbsobliegenheiten. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Beschreibung: Um die Istanbul-Konvention umzusetzen, müssen gravierende Schutzlücken im Familienrecht geschlossen werden, der Gewaltschutz muss an der Schnittstelle zum Umgangs- und Sorgerecht Vorrang haben. In Fällen häuslicher Gewalt ist bei einer Umgangsentscheidung durch das Kind miterlebte Gewalt ebenso berücksichtigen wie die zu erwartenden Auswirkungen des Umgangs auf den gewaltbetroffenen Elternteil. Im Familienrecht ist eine zweite Regelvermutung zum Kindeswohl zu etablieren: Umgang mit einem gewaltausübenden Elternteil dient in der Regel nicht dem Kindeswohl. Auch Maßstäbe zu Beschränkung oder Ausschluss des Umgangs sollten gesetzlich verankert werden, um gewaltbetroffene Elternteile und Kinder zu schützen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Beschreibung: Das Familienverfahrensrecht setzt bislang darauf, Einvernehmen zwischen den Eltern zu unterstützen und die gemeinsame Sorge zu erhalten. Das widerspricht dem Gewaltschutz. Der VAMV setzt sich für einen umfassenden Gewaltschutz für gewaltbetroffene Elternteile und mitbetroffene Kinder in familiengerichtlichen Verfahren und im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung ein: Bei Verdacht auf Gewalt sind Anordnungen einer gemeinsamer Beratung sowie das Zielen auf Einvernehmen nicht angebracht; ebensowenig ein beschleunigtes Verfahren oder eine gemeinsame Anhörung der Eltern. Eine gesetzliche Fortbildungspflicht, insb. für Familienrichter*innen, soll sicherstellen, dass Dynamiken häuslicher Gewalt erkannt werden können.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Beschreibung: Die Kommission zur Sozialstaatsreform soll Empfehlungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats vorlegen. Der VAMV setzt sich dafür ein, dass die Belange Alleinerziehender und ihrer Kinder Beachtung finden. Schnittstellenprobleme abzubauen, ist auch ein Anliegen des VAMV, insbesondere zwischen Sozialleistungen und Kindeseinkommen. Konkret muss ein mögliches Zusammenlegen von Kinderzuschlag und Wohngeld allerdings Fallstricke im Detail umgehen. Den Vorschlag, einen Parallelbezug von Unterhaltsvorschuss und Sozialleistungen abzuschaffen, lehnt der VAMV ab, da er für Alleinerziehende Verschlechterungen bedeuten würde. Durch die Reform müssen Leistungen besser und der Zugang leichter werden – lediglich Verwaltungsaufwand zu verringern, greift als Ziel zu kurz.
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
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